Anlage V-Sonstige (Ab VZ 2023)
Anlage V-Sonstige (Ab VZ 2023)
Allgemein
Aufruf
Die Anlage V-Sonstige lässt sich über die Formularsymbolleiste über die Schaltfläche mit dem Buchstaben "VSO" oder über die Formularverwaltung aufrufen.
Die Abfragen zu den Beteiligungseinkünften (bisherige Zeilen 25 bis 28 der Anlage V) werden nunmehr in den Zeilen 4 bis 10 (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft) sowie in den Zeilen 15 bis 19 (für Ehefrau / Person B) der neuen Anlage V-Sonstige dargestellt. Zusätzlich wurden die bereits im elektronischen Modell vorhandenen Abfragen für Bauherren- / Erwerbsgemeinschaften, für die bereits Kennzahlen vorhanden sind, im Vordruck aufgenommen (Zeile 11 und 12: steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft; Zeile 20 und 21: Ehefrau / Person B).
Die bisherige zusammengefasste Abfrage zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichem Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus der Überlassung von Rechten (bisherige Zeile 32) wurde in den Zeilen 23 bis 26 aufgegliedert.
Die Eingabe in die Anlage V-Sonstiges erfolgt grundsätzlich über den Beteiligungsverwalter.