Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften
Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften
Allgemeines
Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung gezeigt. Dabei werden zentrale, für die Fallbearbeitung relevante, Punkte aufgegriffen, die i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig sind.
Klicken Sie auf das Symbol und es wird angezeigt, welche Vermögen und Schulden bereits erfasst sind.
Klicken Sie auf das Symbol um eine neue Gemeinschaft/Gesellschaft anzulegen oder auf die Schaltfläche Vermögen und Schulden um zu dieser zu gelangen.
Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit eine Gemeinschaft/Gesellschaft neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktionen kennen Sie schon aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.
Im Seitenbereich finden Sie alle zu einer Bewertung benötigten Formulare. Klicken Sie auf die Symbole, um zu den jeweiligen Formularen zu gelangen.
Wie in den anderen Steuern sind berechnete Felder, automatisch programmseitig gefüllte Felder etc. grau hinterlegt und i.d.R. für eine Bearbeitung gesperrt.
An dieser Stelle wird auf den Personen- und Firmenverwalter verwiesen.
Mantelbogen / Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts
Im Mantelbogen erfassen Sie als erstes das Finanzamt, entweder direkt im Formular oder über den links befindlichen Dialog. Es bietet sich an bereits das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer einzugeben.
Der Bewertungsstichtag in Zeile 6 ist für die Finanzverwaltung wichtig. Insbesondere in Fällen der Basiswertregelung (§ 151 Abs. 3 BewG) kann es hier zu Abweichungen zwischen Stichtag Bewertung und Stichtag Feststellung (Basiswert) kommen.
Eine weitere notwendige Angabe ist der übertragene Anteil in Zeile 13 des Mantelbogens. Dabei ist nur eine Erfassung als Prozent oder als Zähler/Nenner möglich.
Diese Angabe ist zugleich mit der Formularzeile 14 der Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften gekoppelt.
Die Dialogerfassung eines Erwerbers/Steuerschuldners (Zeile 29ff) und die Dialogerfassung Angaben Erbengemeinschaft (Zeile 44ff) schließen sich gegenseitig aus. Die Erfassung in einem Bereich sperrt die Erfassung des jeweils anderen.
Bei einer Dialogerfassung einer Erbengemeinschaft werden die dort erfassten bzw. zugeordneten Erben in den Block der Zeile 56 übernommen, sobald ein Empfangsbevollmächtigter in Zeile 51ff ausgewählt wurde.
Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften zur Feststellungserklärung
Die Höhe der Beteiligung (Zeile 8) und der Davon-Posten mit dem übertragenen Anteil (Zeile 14) sind auf der Formularseite 1 zu erfassen.
Alle weiteren Seiten umfassen entsprechend die Vermögensgegenstände und Schulden.
Derzeit sind diese von Hand zu erfassen.