Anlage WA
Anlage WA
Programmaufruf
Die Anlage WA legen Sie über den Formularverwalter an. Sie ist i. d. R. Pflichtanlage.
Anzurechnende Steuern
Anzurechnende Steuer von Kapitalerträgen
Sie erfassen die anzurechnenden Steuern getrennt nach Brutto- und Nettomethode im Dialog „Anzurechnende Steuern“, den Sie über die Dialogschaltfläche zu Zeile 3 aufrufen. Hier werden auch die Kapitalertragsteuerbeträge erfasst, die nur zu 2/5 anrechenbar sind.
Weitere Angaben
Vertragliche Vereinbarungen und Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige
Für die vertraglichen Vereinbarungen, Aufsichtsratsvergütungen und Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige stehen Ihnen Dialoge zur Verfügung. Bei Verwendung der Dialoge wird ein Anlageblatt erstellt. Sofern Sie nicht mehr Einträge haben als im Formular Platz finden, können Sie die Daten auch direkt in den Formularzeilen erfassen.
Corona-Soforthilfen Zeile 40 (2020 - 2024)
Ab 2020 müssen in der Anlage WA erhaltene Corona-Soforthilfen eingetragen werden, ggf. mit 0. Für ELSTER ist das Feld bis VZ 2022 Pflichtangabe. 2024 entfällt das Feld wieder.
Forschungszulage Zeilen 41 ff.
Ab 2021 können in der Anlage WA Angaben zur Forschungszulage gemacht werden. In der Anlage WA beantragen Sie, dass die Körperschaftsteuerfestsetzung bis zur Festsetzung der Forschungszulage zurückgestellt wird. Die Forschungszulage wird im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung wie eine Vorauszahlung angerechnet.
Sie wird bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer-Rückstellung berücksichtigt.
ELSTER-Pflichtangaben
ELSTER verlangt immer Angaben zu Gesellschaftern und den vertraglichen Vereinbarungen mit Gesellschaftern / nahestehenden Personen. Das bedeutet, die Anlage WA muss immer angelegt werden.
Ebenso sind Angaben zu erhaltener Corona-Soforthilfe bis VZ 2022 Pflichtangaben.