Anlage ZVE
Anlage ZVE
Allgemeines
In der Anlage ZVE wird die Summe der Einkünfte ermittelt. Datenübernahme erfolgt aus den Anlagen OT, OG, SAN und ZwiG.
Außerdem wurde die Berechnung des maßgeblichen steuerpflichtigen Einkommens bei Überdotierung von rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen aus dem bisherigen Vordruck Kassen in die Anlage ZVE aufgenommen.
Programmaufruf
Das Formular wird automatisch über den Formularverwalter angelegt. Im Fall der vollumfänglichen Steuerbefreiung wird sie gelöscht, weil sie in dem Fall nicht angelegt sein darf.
Freibetrag nach § 24 KStG
Der Freibetrag wird programmgesteuert gemäß den ELSTER-Regeln eingetragen. Er orientiert sich an Rechtsformgruppen. Wenn die Rechtsformgruppe ungleich 1 oder 2 ist, muss er abgezogen werden. Das betrifft außer den Vereinen auch Rechtsformen wie sonstige juristische Personen, Zweckvermögen etc.