Anlage ZwiG ab 2022

Allgemeines

Die Anlage ZwiG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2022 eingeführt. Sie dient der Erfassung von Besteuerungsgrundlagen aus ausländischen Zwischengesellschaften gemäß den Vorschriften des Außensteuergesetzes (AStG), insbesondere § 7 ff. AStG. Ziel ist es, die Hinzurechnungs- und Kürzungsbeträge aus Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften zu dokumentieren.

Die Anlage ZwiG ist immer dann erforderlich, wenn eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar an einer ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt ist und Hinzurechnungsbeträge nach dem AStG zu erfassen sind.

Programmaufruf

Die Anlage ZwiG legen Sie über den Formularverwalter an.

Für jede Beteiligung an einer Zwischengesellschaft ist eine separate Anlage ZwiG anzulegen.

Die Anlage enthält Felder zur Erfassung der Hinzurechnungsbeträge, Kürzungsbeträge und weiterer relevanter Angaben.

Die Hinzurechnungs- und Kürzungsbeträge werden in die Anlage ZVE übernommen.

Anzurechnende ausländische Steuern aus der ZwiG werden im Rahmen der Höchstbetragsberechnung auf die tarifliche KSt angerechnet.

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