Anlagen R, R-AUS, R-AV/bAV (ab 2020)
Anlagen R, R-AUS, R-AV/bAV (ab 2020)
Allgemein
Angaben zu Renten sind ab dem VZ 2020 nicht mehr nur auf einem Formular, der Anlage R, zu erklären, sondern es gibt insgesamt drei Formulare zur Erfassung der unterschiedlichen Arten von Renteneinkünften.
- Anlage R für Renten und andere Leistungen aus dem Inland
- Anlage R-AUS für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / einem ausländischen Rentenvertrag
- Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung
Aufruf
Die Anlagen R, R-AUS, R-AV/bAV lassen sich über die Symbolschaltfläche mit dem Buchstaben "R" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei stehen Ihnen getrennte Formulare für den Steuerpflichtigen und den Ehegatten zur Verfügung.
Erfassung von Daten
Genau wie bei der Anlage R bis zum VZ 2019 haben Sie weiterhin die Möglichkeit, die Angaben zu den Renteneinkünften direkt im Formular oder aber über die Dialogerfassung einzutragen. Es stehen Ihnen dieselben Dialogerfassungen dafür zur Verfügung:
- Dialog gesetzliche Renten
- Dialog private Renten
- Dialog Altersvorsorgeverträge
Im Übrigen gelten alle Ausführungen zur Anlage R bis 2019 ebenso für die Anlagen R, R-AUS, R-AV/bAV ab 2020.