Anzeige und Bedienung

Eckwerte der Berechnung

Eckwertanzeige

Oberhalb der geöffneten Formulare werden Ihnen die Eckwerte der Steuerberechnung angezeigt (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Es werden wichtige Berechnungswerte der jeweiligen Steuerart angezeigt. Diese werden nach jeder Eingabe sofort automatisch aktualisiert. So sehen Sie die Auswirkung eines geänderten Wertes sofort und direkt am Bildschirm.

Die Anzeige der Eckwerte kann bei Bedarf über das links angezeigte Symbol innerhalb der Formularfunktionsleiste ein- und ausgeschaltet werden.

Die Auswahl wird benutzerabhängig und projektübergreifend gespeichert. Diese Einstellung hat keinen Einfluss auf das Laufzeitverhalten des Programmes. Das Deaktivieren der Eckwertanzeige dient lediglich der besseren Übersicht bei kleinen Bildschirmen.

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In der ESt VZ 2008 bis VZ 2012 befindet sich die Eckwertanzeige ganz rechts in der Befehlsleiste und kann über Extras / Eckwerte der Berechnung benutzerabhängig ein- und ausgeschaltet werden.

Formulare

Allgemein

Grundsätzlich werden immer die amtlichen Formulare angezeigt. Jede Änderung kann direkt im Formular nachvollzogen werden. So können Sie sich sicher sein, dass die Daten korrekt und an der richtigen Stelle erfasst werden. Und wenn die Steuererklärung gedruckt wird, erhalten Sie genau das, was Sie vorher am Bildschirm gesehen und bearbeitet haben.

Anzeige der Formulare

Sie haben vielfältige Möglichkeiten, sich die Formulare anzeigen zu lassen.

  • Die gewünschte Formularseite kann direkt über die Schaltflächen mit den Ziffern für die Seitenzahlen links unterhalb der Formularanzeige aufgerufen werden. Die aktuell gewählte Seite wird dabei optisch hervorgehoben.
  • Per Mausrad oder mit den Bildlauftasten können Sie sich fortlaufend hintereinander alle Seiten des jeweiligen Formulars ansehen.
  • Über diese Schaltfläche #3463207: 21pxam rechten unteren Bildschirmrand schalten Sie um, wenn Sie lediglich eine einzelne Seite ansehen möchten.
  • Über diese Schaltfläche #3463206: Steuern allgemein image25.png wird die Darstellung wieder auf fortlaufende Ansicht gestellt.
  • Mit dieser Schaltfläche #3463212: Steuern allgemein image26.png erreichen sie, dass eine komplette Formularseite angezeigt wird.
  • Bei Betätigung dieser Schaltfläche #3463214: Steuern allgemein image27.png wird die Anzeige auf den Zoomfaktor 100 % eingestellt.
  • Bei Betätigung dieser Schaltfläche #3463213: Steuern allgemein image28.png wird die Anzeige auf Seitenbreite eingestellt.
  • Mit Hilfe des Schiebereglers rechts unten neben den o.g. Symbolen lässt sich ein beliebiger Zoomfaktor einstellen.

Seitenbereich

Für Mehrfachformulare sind der Aufruf, die Verwaltung und Bearbeitung der Formulare auch über den Seitenbereich links neben dem angezeigten Formular möglich.

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Über die bekannten Symbolschaltflächen #3463227: Steuern allgemein image30.png können Sie selektierte Formulare anlegen, löschen oder kopieren. Um ein bestimmtes Formular aufzurufen, wählen Sie es im Seitenbereich per Mausklick aus. Die Ansicht rechts wird sofort aktualisiert.

Des Weiteren lässt sich der Seitenbereich durch Ziehen mit der Maustaste am Trennstrich für die beiden Bereiche beliebig vergrößern bzw. verkleinern.

Bedienung der Programmoberfläche

Felderfassung

Grundsätzlich erfassen Sie Werte am Bildschirm direkt in den Feldern des amtlichen Formulars. Zur Navigation innerhalb des Formulars haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

  • Mit der TAB-Taste erfolgt der Sprung ins nächstmögliche Eingabefeld.
  • Ebenso geschieht dies mit der Eingabe-Taste.
  • Mit der Tastenkombination Umschalt + TAB erfolgt der Sprung zurück in das vorherige Eingabefeld.
  • Mit den Tasten [Pfeil auf] und [Pfeil ab] kann ebenso gearbeitet werden.
  • In das nächste bzw. das vorherige ausgefüllte Formularfeld gelangen Sie durch Betätigen der Tastenkombination Strg +Bild hoch bzw. Strg +Bild herunter oder mit den Symbolschaltflächen mit den nach rechts oder links zeigenden Pfeilen. Diese Symbolschaltflächen finden Sie direkt links oben über dem Formular.

Aktivieren der Kontrollkästchen

Kontrollkästchen und Ankreuzfelder innerhalb der Erfassung aktivieren Sie durch Anklicken mit der Maustaste oder mit der Leertaste der Tastatur.

Speichern von Werten

Erfasste Werte werden direkt nach der Eingabe beim Verlassen des Formularfeldes gespeichert. Der Steuerfall wird auch gespeichert, wenn alle Fenster geschlossen werden. Werte innerhalb eines Dialoges werden erst beim Schließen des Dialogs durch die Schaltfläche OK gespeichert.

Über die Schaltfläche mit der angedeuteten Diskette in der Projektgruppe haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Steuerfall explizit zu speichern.

Kontextmenü

Über das Kontextmenü der rechten Maustaste werden Ihnen zusätzlich nützliche Funktionen angeboten.

Beispiel für ein Kontextmenü:

#3463225: Steuern allgemein image31.png

Insbesondere haben Sie hiermit die Möglichkeit zu jedem Formularfeld eine Notiz, eine Auflistung oder eine Excel Anlage anzulegen.

Nähere Erläuterungen hierzu siehe im Kapitel Feldfunktionen.

Versionen und Alternativen

Unterscheidung

Was sind Alternativen und was Versionen?

  • Alternativen sind Abwandlungen des Steuerfalls, sie dienen Beratungszwecken und können parallel bearbeitet werden.
  • Versionen stellen die Historie des Steuerfalls dar und können im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

Versionen

Von Ihren Steuerfällen können Sie über die Schaltfläche mit der angedeuteten Diskette und dem grünen Pluszeichen#3463236: Steuern allgemein image32.png, eine neue Version anlegen. Sobald Sie eine neue Version angelegt haben, wird die vorherige Version gespeichert und festgeschrieben.

In abgeschlossenen bzw. festgeschriebenen Versionen können Sie Formulare und Berechnungen weiterhin zur Ansicht aufrufen. Änderungen sind jedoch nicht mehr möglich. Die Formulare sind dazu mit einem Symbol in Form eines Schlosses links oben im Formularrand gekennzeichnet.

Empfehlenswert ist die Verwendung von Versionen insbesondere in Fällen einer Betriebsprüfung oder nach Erstellen des ELSTER-Auftrags. Die im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellten Ergebnisse können in einer neuen Version erfasst werden. Die eingereichte und vom Finanzamt veranlagte Steuererklärung bleibt dadurch unberührt und steht zu Vergleichszwecken zur Verfügung.

Beispiel 1

Der Auszubildende erstellt die Einkommensteuererklärung (Version 1), die anschließend vom Kanzleiinhaber geprüft wird (Version 2). Nach der Prüfung bespricht er diese mit dem Mandanten und versendet sie daraufhin per ELSTER (Version 3).

Beispiel 2

Eine Körperschaftsteuererklärung wurde erstellt (Version 1), geprüft (Version 2) und mit ELSTER übermittelt (Version 3). Die Ergebnisse der Betriebsprüfung (Version 4) werden nach der Betriebsprüfung eingearbeitet.

Alternativen

Die Alternativen sind projektspezifisch vorhanden in

  • KStGewSt ab VZ 2009
  • ESt ab VZ 1995 (bis VZ 2012 ohne Versionen)
  • LSt ab 2014
  • Erb/Schenk (ohne Versionen)

Für Fälle, in denen Sie z.B. die steuerliche Auswirkung von bestimmten Sachverhalten ermitteln wollen, für Planungsrechnungen und Beratungszwecke stehen Ihnen die Alternativen zur Verfügung. Diese werden nicht festgeschrieben und bleiben editierbar.

Die Versionen sind den Alternativen immer untergeordnet, so dass eine Version immer nur zu einer Alternative gehört, aber eine Alternative mehrere Versionen beinhalten kann. Mehrere Alternativen können nebeneinander bearbeitet werden.

Verwaltungsdialog

Über die Schaltfläche #3463256: Steuern allgemein image33.png mit den angedeuteten zwei Papierbögen und dem grünen Pfeil darüber im Projektfenster erreichen Sie direkt die Verwaltung der Alternativen und Versionen.

In der darunter liegenden Versionsauswahl, per Mausklick auf den Text in dieser Schaltfläche, befindet sich noch eine zweite Möglichkeit, mit der Sie den Verwaltungsdialog öffnen können.

#3463258: Steuern allgemein image34.png

Im Verwaltungsdialog werden alle Versionen und Alternativen aufgelistet. Zu jeder Version und Alternative ist ersichtlich, wann und von welchem Benutzer diese angelegt wurden.

Die Alternativenbezeichnungen und die Versionsbeschreibungen können Sie jeweils in der Spalte Beschreibung ändern.

#3463257: Steuern allgemein image35.png

Folgende Verwaltungsfunktionen stehen Ihnen zur Verfügung:

#3463266: Steuern allgemein image36.png Neue Alternative anlegen

Diese Funktion erstellt aus der aktuell gewählten Version eine neue Alternative. Dazu muss ein neuer Name vergeben werden und der erscheinende Dialog mit OK bestätigt werden.

#3463270: Steuern allgemein image37.png Neue Version anlegen

Diese Funktion erstellt ohne Rückfrage eine neue Version aus der aktuellen Version der aktuell gewählten Alternative. Dabei wird eine in dieser Alternative in Bearbeitung befindende Version automatisch abgeschlossen.

#3463267: Steuern allgemein image38.png Alternative oder Version löschen

Diese Funktion löscht die aktuell gewählte Alternative oder Version nach einer Sicherheitsabfrage.

#3463276: Steuern allgemein image39.png Version abschließen

Versionen, die sich in Bearbeitung befinden, können über diese Funktion abgeschlossen werden. Ein Öffnen ist aus Sicherheitsgründen nicht direkt möglich.

#3463278: Steuern allgemein image40.png Ausgewählte Alternative wird zur Standardalternative

Über diese Funktion wird die aktuell gewählte Alternative zur neuen Standardalternative und entsprechend als erste Alternative angezeigt. Die Kennzeichnung als Standardalternative ist für einige Funktionen innerhalb der Steuern von Bedeutung. So werden beim Mehrjahresvergleich (ab VZ 2016) innerhalb der Einkommensteuerberechnung nur die jeweiligen Standardalternativen der einzelnen Jahre ausgewertet. Und in einigen älteren Veranlagungsjahren, z.B. in der ESt bis 2012, wurden beim Jahresvortrag des Steuerfalles nur die Vorjahresdaten aus der Standardalternative vorgetragen.

Die Schaltfläche für die Alternativenverwaltung finden Sie in der Einkommensteuer in den Veranlagungsjahren bis 2012 und in der Steuerart Erb / Schenk in der Funktionsgruppe. Versionen stehen dort nicht zur Verfügung. Abgeschlossene Versionen öffnen:

Aus Sicherheitsgründen können Sie versehentlich abgeschlossene Versionen nicht direkt wieder zur Bearbeitung öffnen.

Einmal abgeschlossene Versionen lassen sich nur noch ansehen. Die Daten sind festgeschrieben.

Aber Sie können aus dieser abgeschlossenen Version eine neue Version oder eine neue Alternative erstellen, die dann geöffnet und bearbeitet werden kann.

Alternativenvergleich

Über die Auswahl Berechnung/Alternativenvergleich finden Sie den Alternativenvergleich. Über die Schaltfläche mit den drei Punkten #3463279: Steuern allgemein image41.png wählen Sie die von Ihnen gewünschten beiden Alternativen oder Versionen aus. Diese werden dann einander gegenübergestellt und verglichen.

In der nachfolgenden Abbildung ist die 1. Alternative und Version bereits ausgewählt, die 2. Version ist noch zu wählen:

#3463286: Steuern allgemein image42.png

Die erste Version ist ausgewählt, die 2. Version ist zu wählen:

#3463306: Steuern allgemein image43.png

Die Berechnungen dieser gewählten Versionen werden dann entsprechend nebeneinander angezeigt. Zur besseren Übersicht befindet sich ganz rechts eine dritte Spalte, in der die berechneten Differenzen angezeigt werden.

Der Alternativenvergleich kann ausschließlich über die enthaltene Funktionsleiste gedruckt bzw. ausgegeben werden:

#3463307: Steuern allgemein image44.png Die Druckerauswahl wird geöffnet

#3463308: Steuern allgemein image45.png Direkte Ausgabe über den Standarddrucker

#3463314: Steuern allgemein image46.png Export als PDF, RTF, XLS, XLSX oder CSV Datei

Des Weiteren kann über die Schaltfläche #3463315: Steuern allgemein image47.png zusätzlich rechts oder unten eine Druckvorschau eingeblendet werden.

Druckeinstellungen

In den Berechnungslisten und Anlagen können die Versionsnummern bzw. Alternativenbezeichnungen zur besseren Übersicht mit ausgegeben werden.

Die Einstellungen dazu finden Sie in der Funktionsgruppe unter

Extras / Optionen / Druck / Alternative / Version.

Hier können Sie auch angeben, dass die Standardalternative bzw. die aktuell in Bearbeitung befindende Version beim Druck nicht mit angegeben werden. So können Sie sicherstellen, dass weitergegebene Auswertungen diese Zusatzangaben nicht enthalten, da diese für Mandanten und Dritte nicht relevant sind.

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