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Bedarfsbewertung ab 1.1.2007
ADDISON Steuern
Bedarfsbewertung ab 1.1.2007
| § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG | Ab 1.1.2007 ist die Feststellungserklärung auch für Betriebsvermögen und Anteilsbewertung zu erstellen. Die Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts ist derzeit noch im ProgrammErbSt und SchenkSt integriert. - Grundstückswert, - land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitzwert, - Betriebsvermögen und - Anteilsbewertung |
| Für jede Feststellung im Sinne des Bewertungsgesetzes ist jeweils eine Erklärung BBW 1 nebst Anlage(n) abzugeben. | |
| Das Formular wird angelegt, indem einer bereits zugeordneten Anlage Grundstückswert, Anteilsbewertung etc. über den Auswahldialog eine Feststellungserklärung zugeordnet wird. | |
| Ankreuzfelder | Das Programm setzt das Kreuz aufgrund der Zuordnung im Auswahldialog. |
| Editierbares Feld | In das editierbare Feld neben dem Besteuerungszeitpunkt können Sie die Bezeichnung des zugeordneten Vermögenswerts eintragen. Diese Bezeichnung wird dann angedruckt. Sie ist nicht Bestandteil des amtlichen Formulars und wird daher auch nicht automatisch gefüllt. |
Eigentümer/ Voreigentümer/ bisheriger Rechtsträger
| Zeile 6 – 12 Zeile 19 - 24 | Wie bisher werden die Erwerber aus dem Mantelbogen übernommen; bei mehr als einem Erwerber wird der Hinweis „siehe Anlageblatt“ ins Formular gedruckt. |
| Zeile 32 ff | Bei Schenkungen und in Erbfällen mit einem Alleinerben sind die Angaben für den betreffenden Erwerber bzw. für den am Verfahren Beteiligten in Zeilen 32 bis 38 einzutragen. Ist die wirtschaftliche Einheit einer Erbengemeinschaft zuzurechnen, ist diese in Zeilen 39 und 40 einzutragen. |
| Zeile 40 | Das Feld mit der Bezeichnung „Erbengemeinschaft“ ist frei editierbar. |
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