Beleganzeige und Belegbearbeitung in der Digitalen Steuerakte
Beleganzeige und Belegbearbeitung in der Digitalen Steuerakte
Einen hochgeladenen Beleg können Sie sich per einfachen Mausklick anzeigen lassen:
Am linken Rand der Beleganzeige werden die einzelnen Seiten von einem mehrseitigen Beleg angezeigt.
Über die Pfeiltasten können die einzelnen Seiten des Beleges aufgerufen werden. Über die Schaltfläche mit der Lupe kann ein Beleg vergrößert oder verkleinert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Beleg in ein gewünschtes Verzeichnis herunterzuladen oder der Beleg kann ausgedruckt werden.
Rechter Rand der Beleganzeige Am rechten Rand der Beleganzeige befinden sich folgende Funktionen:
Bezeichnung des Beleges: Über diese Funktion kann dem Beleg ein sprechender Dateiname vergeben werden. In unserem Bespiel Deka-Steuerbescheinigung.
Hinweis: Arbeitet der Anwender mit der Scan-APP, landen die Belege in der Kategorie „Übersicht“ der Digitalen Steuerakte und haben kryptische Dateinamen. Über diese Funktion kann ein sinnvoller Dateiname vergeben werden.
Notiz am Beleg: Für jedem Beleg kann eine Notiz hinterlegt werden. Die erfasste Notiz am Beleg sieht der Sachbearbeiter, der die Einkommensteuererklärung erstellt, und der Mandant.
Belege zuordnen: Über die Beleganzeige kann der Beleg gleich in die gewünschte Kategorie verschoben werden. Nach dem Verschieben des angezeigten Belegs in eine andere Kategorie, wird gleich der nächste Beleg für die weitere Verarbeitung angezeigt.
Nächster Beleg Am unteren rechten Rand der Beleganzeige kann vor und zurückgeblättert werden, um bestimmte Belege vorrangig zu bearbeiten.
Über den Funktionsaufruf mit den 3 Punkten stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
Beleg verschieben
Beleg kopieren
Beleg entsperren
Beleg referenzieren (RABE)
Senden an eNachricht
Herunterladen und
Beleg löschen
Beleg Bearbeitung öffnen Innerhalb der Beleganzeige kann die Funktion Beleg-Bearbeitung öffnen über die Bleistift Schaltfläche aufgerufen werden:
Alle Seiten eines mehrseitigen Beleges werden angezeigt:
Angenommen die ersten beiden Seiten eines Beleges sollen ausgeschnitten werden. Dazu positionieren Sie sich einfach per Mauszeiger zwischen Seite 2 und 3. Ein Schere-Symbol wird angezeigt:
Wird die Funktion zum Auseinanderschneiden gewählt und bestätigt, entstehen 2 Belege:
Der erste Beleg könnte gelöscht werden, wenn die Seiten von diesem Beleg nicht benötig werden. Innerhalb der Anzeige eines Beleges steht u.a. die Löschfunktion zur Verfügung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit über die Funktion mit der Lupe einen Beleg beliebig zu vergrößern.
Über die Funktion mit dem gedrehten Pfeil kann ein Beleg gedreht werden.
Belege können einfach zusammengefügt werden. In unserem Beispiel sind zwei Belege vorhanden, die in der Beleganzeige markiert werden können:
Um unteren rechten Rand steht die Funktion Weitere Aktionen zur Verfügung:
Dort kann beispielsweise die Funktion Zusammenfassen gewählt werden:
Unser Beleg, den wir vorher auseinandergeschnitten haben, ist wieder zusammengefügt:
In der Funktion weitere Aktionen kann ein Beleg auch zerlegt werden. Zusätzlich kann der ausgewählte Beleg gedruckt oder gelöscht werden.
Belege auf "Geprüft" setzen
Alle Belege einer Kategorie können auf "Alle geprüft markieren" gesetzt werden.
Die Anzahl der geprüften Belege wird im grünen Infofeld angezeigt.
Werden nachträglich noch Belege in den Bereich hochgeladen/dorthin verschoben, dann ergibt sich folgendes Bild:
Zwei Spendenbelege waren bereits geprüft und der neue Beleg noch nicht - entsprechend wird im orangefarbenen Infofeld die Anzahl 3 angezeigt. Erst wenn der neu hinzugefügte Beleg als geprüft markiert wird, ändert sich die Anzeige. Es wird dann wieder ein grünes Infofeld mit der Anzahl 3 angezeigt.
eNachricht Belege aus der Digitalen Steuerakte anfügen
In den eNachrichten kann ein Dateianhang u.a. aus der Digitalen Steuerakte hinzugefügt werden:
Die Digitale Steuerakte wird aufgerufen. Zunächst ist das entsprechende Jahr der Digitalen Steuerakte auszuwählen, aus dem die Belege der eNachricht hinzugefügt werden sollen.
Innerhalb der Digitalen Steuerakte können aus einer oder aus mehreren Kategorien Belege der eNachricht hinzugefügt werden.
Beachten Sie bitte, dass die Finanzverwaltung nicht in allen eNachrichten einen Dateianhang zulässt.