Belegmanagement | Erfassung mit Kostenstellen
Kostenstellenerfassung
Optional können in der Erfassung Kostenstellen auf Beleg- oder Zuordnungsebene erfasst werden.
Es besteht die Möglichkeit, Kostenstellen numerisch frei zu erfassen oder diese aus einer zuvor definierten Auswahl zu selektieren.
Bitte beachten Sie:
- Kostenstellen können nur erfasst werden, wenn dies durch den Steuerberater entsprechend aktiviert wurde.
- Ob eine manuelle Erfassung oder die Selektion per Auswahl zur Verfügung steht, legt ebenfalls ihr Steuerberater fest.
- Ist nur die Auswahl vordefinierter Kostenstellen möglich, so können diese - je nach Einstellung - von Ihrem Steuerberater oder Ihnen verwaltet werden.
Kostenstellenverwaltung
Ist die Erfassung von Kostenstellen aktiviert, sehen Sie in den Einstellungen das Register "Kostenstellenverwaltung". Sollen vordefinierte Kostenstellen erfasst werden, sind diese entsprechend hier anzulegen. Nur wenn Ihnen die Verwaltung der Kostenstellen übertragen wurde, können Sie diese Ansicht editieren.
In der Kostenstellenverwaltung können Kostenstellen angelegt, geändert oder gelöscht werden.
Ist eine Kostenstelleneingabe immer erforderlich, kann dies als Pflichteingabe (1) definiert werden.
Die Kostenstellen können über + Hinzufügen (2) manuell angelegt oder mit Klick auf eine Zeile (3) manuell editiert werden.
Alternativ können Kostenstellen per CSV-Datei (4) importiert werden. Achten Sie bei Importen darauf, dass in der ersten Spalte die Kostenstelle und in der zweiten Spalte die Bezeichnung zu hinterlegen ist. Importieren Sie KOST 1 und KOST 2 getrennt voneinander.
Über das Papierkorbsymbol (5) können Kostenstellen entfernt werden.
Bitte beachten Sie:
In der Finanzbuchhaltungssoftware sollten die Konten entsprechend mit Kostenrechnung geschlüsselt sein, damit diese bei der Weiterverarbeitung mitberücksichtigt werden können. Halten Sie ggf. Rücksprache.