Berechnung
Berechnung
Allgemeines
Alle erfassten Angaben werden nach den Vorschriften des § 39a EStG über die Ermittlung des Freibetrags und des Hinzurechnungsbetrags ausgewertet und in der Berechnung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung dargestellt.
Die einzelnen Abschnitte der Berechnung
Werbungskosten (gesondert je Person Antragsteller / Ehegatte)
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Sonstige Ermäßigungsgründe
: Bitte beachten Sie, dass die Steuerermäßigungen nach den §§ 35a und 35c EStG mit dem Vierfachen des Wertes in die Ermittlung des Freibetrags eingehen (§ 39a Abs. 1 Nr. 5c EStG).
Freibetragsermittlung
: In diesem Abschnitt werden die einzelnen Ergebnisse aus den vorherigen Berechnungsabschnitten dargestellt und summiert.
Aufteilung des Freibetrags
: Dieser Abschnitt ist nur bei Eheleuten von Bedeutung. Hier werden die ermittelten Beträge nach den erfolgten Angaben (s.o. Abschnitt Verteilung / Übertragung der Freibeträge) und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (z.B. sind Werbungskosten nur der Person zurechenbar, der sie entstanden sind, § 39a Abs. 3 S. 1 EStG) auf die Personen verteilt, bzw. diesen zugerechnet.