Bescheide anzeigen (Elektronische Bescheiddatenabholung)
Bescheide anzeigen (Elektronische Bescheiddatenabholung)
Allgemein
Ab dem Veranlagungsjahr 2000 können die über Elster gesendeten Einkommensteuerfälle nach der Verarbeitung durch die Finanzverwaltung im Rahmen einer elektronischen Bescheiddatenabholung online rückübertragen werden.
Die Bescheiddaten werden von der Finanzverwaltung erst einen Tag nach dem Verschicken des schriftlichen Bescheides zum Abholen bereitgestellt.
Um Missbrauch zu verhindern, können die Daten nur abgeholt werden, wenn ein persönliches Passwort eingegeben wird, dass zu dem Schlüssel passt, der beim Senden der Einkommensteuer automatisch erzeugt wird.
Die elektronischen Bescheiddaten ersetzen nicht den schriftlichen Steuerbescheid.
Es werden ausschließlich die Eckpunkte des Steuerbescheides angezeigt.
Vorgehensweise für die elektronische Bescheiddatenabholung
Zunächst ist einmalig unter Elster| Elster Optionen ein Passwort festzulegen.
Bescheiddaten abholen
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Online | Aufträge anzeigen | Bescheide anzeigen
Abholen
Über diese Schaltfläche öffnet sich der Zusatzdialog „Auswahl der Bescheide“.
Hier kann neben dem Veranlagungsjahr und dem Bundesland, aus dem die Bescheide abgeholt werden sollen, auch der Umfang der Abholung festgelegt werden. Zur Auswahl stehen dabei die Möglichkeiten alle Bescheide, nur neue Bescheide oder Bescheide mit Datum vom-bis abzuholen. ach der Eingabe des Passwortes können dann die Bescheiddaten abgeholt werden.
Übernahme
Über diese Schaltfläche können die Daten der markierten Mandanten automatisch für den Bescheiddatenabgleich in der Kanzleiorganisation zur Verfügung gestellt werden.
Über die Schaltfläche Drucken, werden die Daten der markierten Mandanten in eine Liste zum Drucken zur Verfügung gestellt.
Löschen
Löscht den abgeholten Elster-Fall aus der Auswahl.