Besondere Hinweise
Besondere Hinweise
Folien zum Eigenkapital
Gesellschaftsform
Die Eigenkapitalgliederung in der Bilanzfolie wird entsprechend der für das jeweilige Bilanzschema gültigen Gesellschaftsform angepasst. Somit hängt die richtige EK - Gliederung von der Auswahl des Bilanzschemas in den Stammdaten bzw. im Vorgang ab.
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaft
- GmbH & Co KG
- Kapitalgesellschaft
Negatives Eigenkapital
Bei negativem Eigenkapital verwendet das System eine der Gesellschaftsform entsprechenden Bilanzfolie mit „Nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag“
Ausstehende Einlagen
Ausstehende Auslagen werden als Davon – Position unterhalb des gezeichneten Kapitals dargestellt (auch bei negativem Eigenkapital).
Eigenkapital GmbH&Co KG Die detaillierte Darstellung des Eigenkapitals bei GmbH&Co KG erfolgt auf einer gesonderten Präsentationsfolie. Über eine spezielle Schaltfläche können Sie bequem zwischen den beiden Folien Bilanz und Eigenkapitalgliederung wechseln.
Das Eigenkapital wird hier getrennt nach persönlich haftenden Gesellschaftern, Kommanditisten und Unternehmenskapital dargestellt.
Die Kapitalanteile werden für persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten jeweils nochmal gesondert untergliedert, sodass auch die nicht gedeckten Entnahmen und die nicht gedeckten Verlustanteile getrennt voneinander abgebildet werden können.
Etwaige Rücklagen werden bei der Ermittlung des Eigenkapitals in der Spalte „Gesellschaft“ berücksichtigt, und zwar auch dann, wenn sich ein negatives Eigenkapital ergibt.
Kennzahlenanalyse mit Schnelltest und Insolvenzfrüherkennung
Kennzahlenanalyse
Der bereits bekannte Kennzahlenschnelltest, den Sie auch aus der ADDISON Jahresabschlusspräsentation kennen, wurde im Rahmen der ADDISON Kennzahlenanalyse überarbeitet und mit weiteren Funktionen und Kennzahlen ergänzt.
- Erfassung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns
- Grundlagen (Erfolgsrechnung, Strukturbilanz, Cashflow)
- Schnelltest (Kennzahlen, Bewertung, Auswertung, Grafik)
- Insolvenzfrüherkennung (Kennzahlen, Auswertung, Grafik)
- Spezielle Folien in ADDISON Jahresabschlusspräsentation
Neue Folien
Damit Sie Ihren Mandanten die Ergebnisse der Kennzahlenanalyse optimal präsentieren können, wurden die Auswertungen in die ADDISON Jahresabschlusspräsentation integriert. Dazu haben wir den Menübereich Kennzahlen angepasst. Neben dem überarbeiteten Kapitel zum Kennzahlen-Schnelltest ist noch das Kapitel mit den neuen Folien zur Insolvenzfrüherkennung hinzugekommen.
Kennzahlen-Schnelltest
Die Folien zum Kennzahlen-Schnelltest korrespondieren mit der Kennzahlenanalyse innerhalb von ADDISON. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften können und sollten Sie einen kalkulatorischen Unternehmerlohn erfassen, der bei der Analyse und Bewertung der Kennzahlen berücksichtigt wird.
Der Schnelltest beinhaltet folgende Kennzahlen:
Note für Finanzstärke = Notendurchschnitt Ø aus 1. + 2.
: 1. Kennzahl = Eigenkapitalrentabilität : 2. Kennzahl = Schuldentilgungsdauer in Jahren mit Effektivverschuldung
Note für Ertragsstärke = Notendurchschnitt Ø aus 3. + 4.
: 3. Kennzahl = Gesamtkapitalrentabilität : 4. Kennzahl = Cashflow-Rentabilität
Die Ergebnisse dieser Kennzahlen werden mit Hilfe einer Beurteilungsskala nach einem Schulnotensystem (1-5) bewertet. Aus den Durchschnitten der Einzelnoten werden Noten für die Bereiche Finanz- und Ertragsstärke ermittelt. Der Notendurchschnitt dieser beiden Analysebereiche ergibt die Gesamtnote der Bonität. Diese Form der Darstellung ist für jeden Mandanten leicht verständlich.
Die Folien zur Kennzahlenanalyse enthalten Ampelfunktionen für die ermittelten Bewertungsnoten. Die Schaltung der Ampeln erfolgt automatisch innerhalb von PowerPoint.
| Note 1–2 3 4–5 | Ampel = grün = gelb |
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Für eine einheitliche und objektivere Beurteilung der Kennzahlen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Sie in der Kennzahlenanalyse einen kalkulatorischen Unternehmerlohn hinterlegen. Dieser wird in den Berechnungen und der Beurteilung Ihrer Kennzahlen berücksichtigt. So erhöhen Sie deutlich die Aussagefähigkeit und mindern das Risiko für Fehlentscheidungen. Achtung: Die Erfassung ist nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften möglich.
Folie mit Kennzahlen-Schnelltest
Insolvenzfrüherkennung
Beim zweiten Kapitel handelt es sich um eine Analyse zur Insolvenzfrüherkennung. Dieses Analysemodell beruht auf dem System der sog. multiplen Diskriminanzanalyse, hier aber in der vereinfachten Form. Dabei werden 6 prägnante Kennzahlen berechnet und die Ergebnisse mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der gewichteten Ergebnisse bildet den Insolvenzfrühwarnindikator. Auch hier hilft wieder eine spezielle Skala zur Beurteilung der Insolvenzgefahr.
| Die multiple Diskriminanzanalyse ist eine pragmatische Lösung zur Erkennung der Insolvenzgefährdung eines Unternehmens und keine Insolvenzantragsprüfung. |
Folie mit Analyse zur Insolvenzfrüherkennung
Datenquelle
Die Analysedaten beruhen auf den Daten aus dem hinterlegten Bilanzschema in Verbindung mit dem ADDISON Data Warehouse.
Die Folien werden allerdings nur gefüllt, wenn auch die ADDISON Kennzahlenanalyse aktualisiert wurde. Achten Sie daher darauf, dass die Aktualisierung immer mit dem aktuellen Stand des Jahresabschlusses geschieht.
Programmaufruf und Aktualisierung
Den Aufruf und die Aktualisierung der Kennzahlenanalyse können Sie auch direkt aus dem Regiezentrum der Jahresabschlusspräsentation vornehmen.
Hinweise zum Programmaufruf
Durch den Aufruf aus dem Regiezentrum der Jahresabschlusspräsentation öffnet sich ein Fenster mit der Kennzahlenanalyse. Damit starten Sie quasi ein ADDISON Programm direkt aus PowerPoint® mit allen Funktionalitäten. Sie brauchen also nicht das Programm zu wechseln, sondern können direkt aus dem Regiezentrum die Kennzahlenanalyse starten, den Unternehmerlohn erfassen oder ändern und die Kennzahlenanalyse aktualisieren.
| Zwei Hinweise |
- Wenn sich die Daten in der Kennzahlenanalyse ändern, dann müssen Sie auch die Präsentation neu aktualisieren. - Der Aufruf der Kennzahlenanalyse aus dem Regiezentrum der Jahresabschlusspräsentation ist nur in Verbindung mit einer ADDISON Installation möglich. Das bedeutet, dass ein Mandant, der die Präsentationsdatei von Ihnen bekommen hat, sich zwar auch die Folien zur Kennzahlenanalyse ansehen kann, aber eben nicht das Programm „Kennzahlenanalyse“ starten kann, weil die ADDISON-Umgebung fehlt. |
Weitere Hinweise
Weitere Beispiele und Hinweise zur ADDISON Kennzahlenanalyse finden Sie auch in der zugehörigen Dokumentation.
Kennzahlenfolien zur Analyse der Ertragskennzahlen
Weitere Kennzahlen
Im Kapitel zu den Ertragskennzahlen haben wir weitere griffige und verständliche Kennzahlen eingefügt.
- Was bleibt übrig von jedem Euro Betriebsleistung (Umsatz)
- Wie viele Kosten entfallen auf 1EUR Betriebsleistung
- Mindestumsatz (break even point) und Sicherheitsspanne
Was bleibt übrig von jedem Euro Betriebsleistung?
Üblicherweise werden die Erfolgsquoten in Prozent angegeben. Mit dieser Folie haben wir die Darstellung vereinfacht. Die Aussage, wie viel von jedem Euro Umsatz übrigbleibt, ist für Mandanten verständlicher als die sonst übliche Angabe in Prozent.
Welche Kosten entfallen auf je 1EUR Betriebsleistung?
Auch diese Kennzahlen sind in EUR leichter verständlich als in %.
Mindestumsatz
Die Kennzahl "Mindestumsatz" zeigt auf, ab welchem Umsatz die Gewinnschwelle (Break-even-point) erreicht wird bzw. wie viel Umsatz mindestens erreicht werden muss, um die Fixkosten zu decken.
Fixkosten: Rohertrag in % = Mindestumsatz
(Fixkosten = Personal, Afa, sonst. betriebliche Aufwendungen, Zinsen)
Die Differenz zwischen dem tatsächlich erreichten Umsatz und dem Mindestumsatz nennt man auch Sicherheitsspanne. Je höher die Sicherheitsspanne, umso besser. Mindestumsatz und Sicherheitsspanne geben auch Aufschluss über Chancen und Risiken von Preisveränderungen. Eine Preissenkung der eigenen Produkte erzeugt eine Verringerung der Rohertragsquote und würde damit zu einem entsprechend höheren Mindestumsatz führen. Eine Preissenkung des Materialeinsatzes führt wiederum zu einem niedrigeren Mindestumsatz.
Version zur Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG
Grundsätzliches
Die Jahresabschlusspräsentation für Gewinnermittlungen gem. § 4 (3) EStG enthält die gleichen Menüpunkte wie die Bilanzversion:
- Unternehmen
- Gewinnermittlung
- Vermögensübersicht (Vermögen – Schulden = Nettovermögen)
- Liquidität
- Steuern
- Kennzahlen
- Aktuelle BWA
| Die Jahresabschlusspräsentation für Gewinnermittlungen gem. § 4 (3) EStG ergänzt die übliche Einnahmenüberschussrechnung um wichtige betriebswirtschaftliche Aussagen. Sie können Ihre Jahresabschlüsse nach § 4 (3) EStG damit deutlich aufwerten, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit finanzierenden Banken. Allerdings ist die Aussagefähigkeit dieser Folien von Art und Umfang der EÜR - Buchführung abhängig. Wir haben dies bereits zu Beginn dieses Handbuches beschrieben. Inhalt und Ablauf Ihrer Präsentation sollte daher auf den Informationsgehalt der Buchhaltung abgestimmt sein. Sollten z.B. die EB-Werte nicht gebucht sein, sind die Daten auf der Folie zur Vermögensübersicht nicht aussagefähig. Gleiches gilt insbesondere auch für das Kapitel Kennzahlen. |
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Zur Präsentation der Gewinnermittlung gem. § 4 (3) EStG haben wir Folien mit griffigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen erstellt.
Auch hier ist die Aussagekraft von Art und Umfang der Buchhaltung abhängig. Bei der Buchführung für Gewinnermittler gibt es in der Praxis viele unterschiedliche Ansätze, z.B. ob mit oder ohne Forderungen/Verbindlichkeiten gebucht wird, Brutto- oder Nettolohnverbuchung, gebuchte EB-Werte usw.
Die EÜR-Präsentation beinhaltet demnach folgende Kennzahlen:
- Was bleibt übrig von jedem Euro Nettoumsatz?
- Welche betrieblichen Kosten entfallen auf je 1EUR Nettoumsatz?
- Mindestumsatz und Sicherheitsspanne
- Was entfällt auf je 1EUR des Gesamtvermögens?
- Wachstum betrieblicher Erlöse und Kundenforderungen
- Anlagendeckung (Finanzierung des langfristigen Vermögens)
- Nettoumlaufvermögen
- Effektiv-Verschuldung
- Netto-Cashflow
- Schuldentilgungsdauer in Jahren
- Kapitaldienstfähigkeit
Kalkulatorische Kosten
Sollten Sie kalkulatorische Kosten gebucht haben, werden diese in den Aufwandsposten der Erfolgsrechnung mitberücksichtigt. Die Verrechnung der kalkulatorischen Kosten wird in den Posten „Korrektur sonstiger Posten“ ausgewiesen.
| =====Verwendetes Bilanzschema===== |
Die Präsentation für Gewinnermittlung § 4 (3) EStG wird generell mit dem Bilanzschema 50 durchgeführt. Das Bilanzschema 50 wurde speziell für den Bilanz-EÜR-Vergleich und die EÜR-Präsentation erstellt. Die besondere betriebswirtschaftliche Gliederung der Gewinnermittlung ist nur in diesem Schema enthalten. Es ist damit völlig unerheblich, welches Bilanzschema in den Stammdaten gespeichert ist, die Präsentation nutzt immer nur das Schema 50. |
Plausibilitätsprüfung in Version für EÜR § 4 (3) EStG
Ausgangslage bei EÜR mit Forderungen und Verbindlichkeiten
Um die betriebswirtschaftliche Aussage der BWA zu erhöhen, werden häufig auch bei Mandanten mit Gewinnermittlung gem. § 4 (3) EStG Forderungen und Verbindlichkeiten gebucht. Teilweise werden sogar auch Abgrenzungen oder andere bilanzielle Buchungen, die in der Gewinnermittlung wieder automatisch durch entsprechende Kontenzuordnungen neutralisiert werden, erfasst.
Diese Art der Buchhaltung ist zwar aufwändiger, aber für spezielle Mandanten sowie deren finanzierende Banken ist die qualifizierte EÜR - BWA ein großer Informationsgewinn.
Problemstellung
In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass auch Buchungen auf Forderungen/Verbindlichkeiten LL (oder sonstige) vorgenommen werden, die keine Gewinnauswirkung haben. Außer für die Anschaffung von Anlagevermögen (1624=SKR03 /3334=SKR04) gibt es für diese Vorgänge keine speziellen Konten. So würde die automatische Korrektur der Bestandveränderungen solcher Bilanzkonten evtl. zu einem falschen Einnahmenüberschuss nach § 4 (3) EStG führen.
Plausibilitätsprüfung für EÜR-Version
Für die Jahresabschlusspräsentation der EÜR verwenden wir das Bilanzschema und die Kontenzuordnungen des Bilanz-EÜR-Vergleichs. Sollte es zu einer Differenz zwischen dem Einnahmenüberschuss aus der Präsentation und dem von Ihnen verwendeten Bilanz/EÜR-Schema kommen, hängt dies i.d.R. mit Nutzung besonderer Konten und bilanziellen Buchungen in der EÜR zusammen. Beachten Sie bitte dazu auch die oben beschrieben Sachverhalte.
Allerdings prüfen wir im Vorwege, ob es tatsächlich zu einer Differenz kommt und weisen stattdessen den Einnahmenüberschuss aus dem von Ihnen verwendeten Bilanz/EÜR-Schema aus.
In der Plausibilitätsprüfung des Bilanz-EÜR-Vergleichs können sie natürlich auch weiterhin selbst die Abweichungen und möglichen Ursachen untersuchen.
Anschaffungen von Anlagevermögen
Über Verbindlichkeiten gebuchte Anschaffungen von Anlagevermögen werden nur korrekt berücksichtigt, wenn diese über die Konten SKR03+80+81|04 1624|3334 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für Investitionen für Abs. § 4/3 EStG gebucht werden (§ 9a EStDV Investitionsgüter zum Zeitpunkt der Anschaffung bereits abschreiben). Das gilt sowohl für die Anschaffung als auch für die Zahlung.
Sachkonten für Investitionen über Verbindlichkeiten LL.:
Verbindlichkeiten Lief. u. Leist. für Investitionen für § 4/3 EstG
| SKR 03, 80, 81 | Sachkonto 1624 | |
| SKR 04 | Sachkonto 3334 |
Vorsteuer bei Anschaffungen von Anlagevermögen
Bei VSt - abzugsberechtigten Mandanten müsste auch die Vorsteuer zu den o.g. Buchungen korrigiert werden, da diese erst mit der Zahlung eine Betriebsausgabe darstellt.
Buchungsbeispiel für VSt aus Investitionen über Verb.LL:
Vorsteuer aus Investitionen § 4/3 EstG
| SKR 03, 80, 81 | Sachkonto 1582 | |
| SKR 04 | Sachkonto 1482 |
an Gegenkonto Vorsteuer § 4/3 EstG
| SKR 03, 80, 81 | Sachkonto 1580 | |
| SKR 04 | Sachkonto 1480 |
Buchungsbeispiel für Auflösung/Zahlung VSt aus Vorjahr:
Auflösung Vorsteuer aus Vorjahr § 4/3 EstG
| SKR 03, 80, 81 | Sachkonto 1581 | |
| SKR 04 | Sachkonto 1481 |
an Vorsteuer aus Investitionen § 4/3 EstG
| SKR 03, 80, 81 | Sachkonto 1582 | |
| SKR 04 | Sachkonto 1482 |
Version und Kompatibilität mit Branchenkontenrahmen
Kompatibilität mit Branchenkontenrahmen
Wie schon bei der speziellen Version des ADDISON Monatsreporting für SKR 580, 581, 585 und 586 haben wir in der Vorlage dieser Präsentation die branchentypischen Begriffe verwendet.
Voraussetzungen
Verwendete Kontenrahmen SKR 580, 581, 585 und 586 möglichst auch in den drei Vorjahren, da sonst nicht alle Jahre komplett dargestellt werden können
Aktuell importierte Modellkontenrahmen für SKR 580, 581, 585 und 586
Dazu gehört auch das BWA-Schema 62 sowie
das Universalschema 50 (Bilanz-EÜR-Vergleich): und alle Bilanzschemen
Aktuelle Kennzahlendefinitionen im Data Warehouse
| Bevor Sie die neue Präsentation verwenden können, müssen die o. g. Modellkontenrahmen SKR 580, 581, 585 und 586 importiert werden. Abschluss / Extras / Import / Modellkontenrahmen Zusätzlich müssen Sie die neuen Kennzahlendefinitionen im Data Warehouse importieren Beratung / Bereich Kennzahlen / EÜR-Präsentation / Import |
Abweichendes Wirtschaftsjahr
Grundsätzliches
Natürlich können Sie auch Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr präsentieren. Als Bilanzjahr wird immer das Jahr angezeigt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Auswahl der BWA-Periode
Damit sofort ersichtlich wird, mit welchem BWA-Monat die Präsentation aktualisiert wird, weisen wir die Periode und den Monat gesondert aus.
Rumpfwirtschaftsjahre
Grundsätzliches
Rumpfwirtschaftsjahre können in der Präsentation nicht korrekt abgebildet werden.
Beschriftungen bei Kapitalgesellschaften
Einlagen-Entnahmen
Bei Kapitalgesellschaften werden die Beschriftungen zu Positionen mit enthaltenen Entnahmen automatisch als Ausschüttungen dargestellt.
Folie „Auf einen Blick“
Auf Folie 2, im Bereich „Auf einen Blick“, wird anstelle des Begriffes „Unternehmer“ für Kapitalgesellschaften der Begriff „Geschäftsführer“ verwendet.
Manuelle Änderungen auf dem Deckblatt
Kanzleiname ist zu lang
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Kanzleiname auf dem Deckblatt zu lang ist und nicht vollständig angezeigt werden kann.
Sie haben drei Möglichkeiten hier manuell einzugreifen:
Legen Sie ein weißes Feld über den Kanzleinamen und fügen Sie ein neues Textfeld ein.
Hinterlegen Sie stattdessen ein Logo (ggf. nur Adressdaten oder entsprechender Screenshot von der Homepage).
Sie können die Felder auch über den Folienmaster korrigieren.