Beteiligungsverwalter (ab VZ 2018)
Beteiligungsverwalter (ab VZ 2018)
Allgemeines
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 können Sie die Beteiligungen Ihrer Mandanten über den neuen Dialog "Beteiligungsverwalter" zentral erfassen und verwalten.
Der Dialog "Beteiligungsverwalter" ist an kein Formular gebunden und kann direkt über die Schaltfläche in der Formulargruppe aufgerufen werden.
Beim erstmaligen Aufruf werden die bisher in den Formularen (G, S, L, V usw.) eingetragenen Beteiligungen automatisch eingelesen. Eine weitere Bearbeitung dieser Beteiligungen ist dann ausschließlich über den Beteiligungsverwalter möglich. Die Bearbeitung dieser Beteiligungen über die Formularerfassung ist gesperrt.
Der Dialog bietet die komplette Erfassung einer Beteiligung, z. B. Gewinnanteil (Anlage G) und anrechenbare Steuer (Anlage KAP-BET). Die erfassten Werte werden automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen. Die Beteiligungen der Anlage L für Land- und Forstwirtschaftliche Einkünfte sind derzeit noch nicht an den Beteiligungsverwalter angebunden.
Beispiel:
Aufruf
Der Beteiligungsverwalter wird über die neue Schaltfläche mit dem angedeuteten Formular und einer Person davor in der Formularsymbolleiste durch einfachen Klick aufgerufen .
Wahlweise kann der Beteiligungsverwalter über die Bereiche in den einzelnen Formularen gestartet werden, über die bisher die dazugehörigen Beteiligungserträge bearbeitet wurden.
Beispiel Anlage G:
Das Gleiche gilt für die Anlagen, S, V, KAP-BET, SO
Anlegen / Bearbeiten einer Beteiligung
Eine neue Beteiligung wird über das Symbol neu innerhalb des Beteiligungsverwalters angelegt. Über die freigeschaltete Felder können Sie nun die Grundangaben zu der Beteiligung hinterlegen.
Das Finanzamt können Sie manuell eintragen oder über die Finanzamtsauswahl hinzufügen.
Über die Zuordnung wird festgelegt, welchem Ehepartner die Werte aus der Beteiligung zuzurechnen sind.
Über den 2. Bereich (Bescheinigungen) des Beteiligungsverwalters legen Sie die Bescheinigung an, die Sie vom Finanzamt oder vom Unternehmen erhalten haben.
Danach können Sie über die verschiedenen Karteikartenreiter die Werte aus der jeweiligen Beteiligung erfassen.
Wenn Sie für Ihre Beteiligung noch keine Bescheinigung erhalten haben, also die Werte (z. B. Gewinn) noch nicht kennen, legen Sie trotzdem eine Bescheinigung an und klicken das Feld "von Amts wegen" an. Wenn dieser Haken gesetzt ist, kann die Beteiligung auch ohne entsprechende Werte in das jeweilige Formular übernommen werden. Ohne den Haken ist eine Zuordnung zu einem Formular nicht möglich.
Jahreswechsel
Beim Jahreswechsel vom Veranlagungszeitraum 2017 auf den Veranlagungszeitraum 2018 werden die in den Formularen eingetragenen Werte in den Beteiligungsverwalter und in die jeweiligen Formulare (wie bisher) eingelesen. Eine Bearbeitung der Beteiligungen ist dann ausschließlich über den Beteiligungsverwalter möglich.
Spenden, die aus einer Beteiligung kommen, werden ebenfalls in den Beteiligungsverwalter übernommen. Da keine Zuordnung zu einer bestehenden Beteiligung getroffen werden kann, werden die Spenden als eigene Beteiligung übernommen.
Ausländische Einkünfte (Anlage AUS) können nicht automatisch in den Beteiligungsverwalter übernommen werden, da hier keine Zuordnung möglich ist.
Bei den weiteren Jahreswechseln z. B. von 2018 nach 2019 wurde der Beteiligungsverwalter in den Jahreswechseldialog aufgenommen.
Auch wenn Sie die Werte aus dem Beteiligungsverwalter nicht übernehmen möchten, werden diese innerhalb der Formulare vorgetragen. Falls Sie im kommenden Veranlagungszeitraum den Beteiligungsverwalter, bzw. die Werte aus dem Beteiligungsverwalter nochmal übernehme möchten, könnten Sie das über den Menüpunkt "Extras | Jahresübernahme".
Übernahme bereits bestehender Beteiligungen
Sofern Sie schon mit dem vorherigen Programmstand Beteiligungen in den Veranlagungszeiträumen 2018 bis 2020 eingegeben hatten, werden diese Beteiligungen mit Ausnahme der Anlage L automatisch in den Beteiligungsverwalter übernommen. Eine weitere Bearbeitung dieser Beteiligung ist nur noch über den Beteiligungsverwalter möglich.
Spenden, die aus einer Beteiligung kommen, werden ebenfalls in den Beteiligungsverwalter übernommen. Da keine Zuordnung zu einer bestehenden Beteiligung getroffen werden kann, werden die Spenden als eigene Beteiligung übernommen.
Ausländische Einkünfte (Anlage AUS) können nicht automatisch in den Beteiligungsverwalter übernommen werden, da hier keine Zuordnung möglich ist.
Anzeige von Reitern, die Werte beinhalten Um Ihnen das Arbeiten mit dem neuen Beteiligungsverwalter zu erleichtern, zeigen wir Ihnen an, welche Reiter einer Beteiligung mit Werten gefüllt sind.
Zuordnung zu einer bestehenden Feststellungserklärung
Wenn Ihr Mandant in einer im System vorhandenen Feststellungserklärung (gesonderte Feststellung oder gesonderte und einheitliche Feststellung) geführt wird, können Sie die für die Einkommensteuererklärung relevanten Daten des gleichen Jahres automatisch aus der Feststellungserklärung übernehmen.
Legen Sie dazu im Beteiligungsverwalter eine neue Beteiligung an oder wählen Sie die entsprechende bestehende Beteiligung aus und geben Sie die Mandantennummer der Feststellungserklärung ein oder wählen Sie den Mandanten über die Mandantenauswahl aus.
Bei einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung müssen Sie im Anschluss noch die Nummer des Feststellungsbeteiligten eintragen.
Klicken Sie anschließend noch auf den Button "Werte aus Gewinnfeststellung(en) einlesen / aktualisieren" und die Werte werden automatisch übernommen.
Die erfolgreiche Wertübernahme wird noch mit einem kleinen Dialog bestätigt, fertig.
Ausländische Einkünfte (Anlage AUS)
Wenn in einer Beteiligung auch ausländische Einkünfte vorliegen, die in der Anlage AUS eingetragen sind, können diese nicht automatisch in den Beteiligungsverwalter übernommen werden, da es kein Zuordnungskriterium dafür gibt. Innerhalb der Anlage AUS kann aber über ein neues Zusatzfeld ein Haken gesetzt werden, damit die Werte aus einem Staat in den Beteiligungsverwalter übernommen werden.