Bilanz nach KöMoG

Allgemein

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingeführt.

Alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können ab dem VZ 2022 (Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen) beantragen, künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden (§§ 1a, 34a Abs. 1 KStG)

Für alle Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und auch verfahrensrechtlich erfolgt eine vollständige Gleichstellung mit einer Kapitalgesellschaft

In rechtlicher Hinsicht gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG

Übersicht

Handelsrechtlich findet keine Änderung statt.

D.h. im Handelsrecht wird die laufende Buchführung inkl. Anlagenbuchführung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Umsatzsteuer-Erklärung sowie (soweit erforderlich) die Offenlegung an den Bundesanzeiger erstellt/durchgeführt.

Die personengesellschaftsspezifischen Konten werden auf Konten einer Kapitalgesellschaft umgebucht. Soweit sich Bewertungs- und Ansatzunterschiede ergeben, werden diese im steuerlichen Bereich geführt.

Diese Buchungen werden im Buchungskreis für die Steuerbilanz vorgenommen.

Steuerrechtlich hat die optierende Gesellschaft eine Steuerbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz), sowie eine Körperschaftssteuererklärung und Gewerbesteuererklärung für eine Körperschaft zu übermitteln.

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Stammdaten

Um die Option zu nutzen, muss unter den Firmendaten die „KöMoG-Option“ aktiviert werden. Jahresabschluss buchungsregeln zum jahresabschluss image24.png

Es bleibt die Standard-Gliederung für eine Personengesellschaft aktiv. Auch in den Unternehmensdaten bleibt der Mandant eine Personengesellschaft.

Buchungen

Die laufenden Buchungen werden im Buchungskreis 0 für die Handelsbilanz verbucht.

Umbuchungen von personengesellschaftsspezifischen Konten auf Konten einer Kapitalgesellschaft und andere steuerliche Anpassungsbuchungen müssen im Buchungskreis 1 für die Steuerbilanz verbucht werden.

Weitere Informationen zur Einrichtung von Buchungskreisen finden Sie in unserer Programmdokumentation unter ADDSON Finanzbuchhaltung – Stammdaten unter Pkt. 3.5 Firmendaten Buchungskreise.

Bilanz/EÜR-Info

Für die Betrachtung der optierten Kapitalgesellschaft wählen Sie manuell eine Bilanzgliederung für eine Kapitalgesellschaft aus. Stellen Sie den Auswertungskreis auf „Steuerbilanz“

Steueranbindung

Ist die KöMoG-Option in den Stammdaten gesetzt, wird neben der Steueranbindung für die Gewerbesteuer auch die Steueranbindung für die Körperschaftsteuer angeboten.

E-Bilanz

Ist die KöMoG-Option in den Stammdaten gesetzt, wird automatisch die Bilanzgliederung für die Kapitalgesellschaft vorbelegt. Weiterhin sehen Sie unter der Gliederung den Check „Körperschaftsbesteuerung nach §1a KStG.

Hinweis: Für die korrekte Übermittlung der E-Bilanz nach §1a KStG muss zwingend die Kerntaxonomie 6.6 verwendet werden. Bei Wirtschaftsjahren 2022 ist im Standard die Taxonomie 6.5 voreingestellt. Wählen Sie für diese Fälle im E-Bilanz Assistenten unter „Einstellungen zur Taxonomie“ die Kerntaxonomie 6.6 aus.

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