Digitaler Finanzbericht
Digitaler Finanzbericht
Allgemeine Information
Mit dem Digitalen Finanzbericht können Daten des Jahresabschlusses (Bilanz/EÜR) auf digitalem Wege und, somit ohne Medienbruch, an die teilnehmenden Banken/Sparkassen übermittelt werden. Das Verfahren ist einheitlich zwischen den Sendern und Empfängern geregelt und die Vorgehensweise im Programm ähnelt dem der E-Bilanz.
Gliederungen für den Digitalen Finanzbericht
Grundlagen
Für den Digitalen Finanzbericht können grundsätzlich alle Standard-Bilanzgliederungen ab dem Wirtschaftsjahr 2016 genutzt werden.
Eine Ausnahme bildet hier die Einnahmen- Überschussrechnung nach § 4(3) EStG. Hier wird die EÜR-Taxonomie-Gliederung 110 benötigt, die derzeit nur im SKR03 und SKR04 und den darauf basierenden Branchenkontenrahmen vorliegt.
In den Standard-Bilanzgliederungen ist sichergestellt, dass jedem Bilanzposten innerhalb der Positionsdaten eine Taxonomie-ID zugeordnet ist, die der zur Übermittlung notwendigen XBRL-Taxonomie entspricht.
Mandantenspezifische oder kanzleispezifische Bilanzgliederungen müssen hier eventuell angepasst werden.
Erstellen des Digitalen Finanzberichtes
Neuanlage
Neuanlage
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Abschluss / Bericht / Digitaler Finanzbericht erstellen oder Bestandsmanager / Neu / Digitaler Finanzbericht
Bestandsmanager
Innerhalb des Bestandsmanagers werden die Digitalen Finanzberichte des Mandanten unter der Rubrik Digitaler Finanzbericht angezeigt und können nachträglich aufgerufen werden.
Voreinstellungen/ Eigenschaften
Für die Erstellung des Digitalen Finanzberichts sind zunächst bestimmte Voreinstellungen anzugeben, die den Übermittlungsumfang und die Ermittlung der notwendigen Werte festlegen.
Auf Grund der Mandantenstammdaten wird ein Großteil der Einstellungen entsprechend vorbelegt.
Einstellungen zur Datenanbindung
Die Einstellungen bilden die Grundlage zur Ermittlung der benötigten Werte für den Digitalen Finanzbericht.
Bilanzierungsstandard Der Bilanzierungsstandard legt fest, ob es sich bei dem Digitalen Finanzberichts entsprechend den gesetzlichen Vorgaben um eine Handelsbilanz, Einheitsbilanz oder um eine Steuerbilanz handelt.
Bilanzgliederung Die Bilanzgliederung wird auf Grund des Gesellschaftstyps der Standard-Bilanzgliederung vorbelegt. Auf Grundlage der Bilanzgliederung werden die Werte für den Digitalen Finanzbericht ermittelt und den entsprechenden XBRL-Taxonomie-Positionen zugeordnet. Für die Übermittlung einer EÜR muss hier zwingend das Schema 110 „EÜR-Taxonomie“ manuell ausgewählt werden.
Einstellungen zum Digitalen Finanzbericht
Unter Bezeichnung kann eine individuelle Bezeichnung eingeben werden, die im Bestandsmanager angezeigt wird. Werden keine Angaben gemacht, erscheint Digitaler Finanzbericht vom und das entsprechende Erstellungsdatum.
Werden mehrere Digitale Finanzberichte erstellt sollte hier eine entsprechende Eintragung vorgenommen werden, damit die einzelnen Digitalen Finanzberichte nach der Erstellung noch differenziert werden können.
Beim Status des Berichtes unterscheidet die Taxonomie zwischen dem Status folgenden Auswahlmöglichkeiten:
- Erstmalig Der Digitale Finanzbericht wird zum ersten Mal für das Unternehmen und das Wirtschaftsjahr an die Banken/Sparkassen übermittelt.
- Berichtigt Der Digitale Finanzbericht wurde bereits an die Banken/Sparkassen übermittelt und es wird nachträglich ein Fehler festgestellt bzw. korrigiert. Es muss ein neuer Datensatz erstellt und übermittelt werden.
- Geändert Der Digitale Finanzbericht wurde bereits an die Banken/Sparkassen übermittelt. Nachträglich soll ein Posten auf einer anderen Taxonomie-Position als bisherig ausgewiesen werden. Es muss ein neuer Datensatz erstellt und übermittelt werden.
- Berichtigt und geändert Beide der oben aufgeführten Sachverhalte liegen vor.
- Identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen
Der Digitale Finanzbericht wurde bereits an die Banken/Sparkassen übermittelt. Nachträglich soll ein Posten in einem höheren Detaillierungsgrad als bisher ausgewiesen werden soll. Es muss ein neuer Datensatz erstellt und übermittelt werden.
Bilanzart
Bei der Bilanzart können die folgenden Kategorien für den Digitalen Finanzbericht hinterlegt werden:
Jahresabschluss
Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss
Planzahlen
Eröffnungsbilanz
Zwischenabschluss
Unterjährige Zahlen
Unbekannte Jahresabschlusszahlen
Weitere Einstellungen, Optionen:
Vorjahre übergeben
Die Werte des Digitalen Finanzberichts werden mit dem aktuellen Wirtschaftsjahr und dem Vorjahr an die Banken/Sparkassen übermittelt.
Kumulierung durchführen
Soweit in den Stammdaten Mandanten für eine Konsolidierung der Bilanz hinterlegt sind, werden diese durch die Option Kumulierung durchführen bei der Ermittlung der Werte berücksichtigt.
Unterkonten Optionale Einstellungen ob und in welchem Umfang die Unterkonten beim Kontennachweis an die Banken/Sparkassen übermittelt werden.
Einstellungen zur Taxonomie
Die Einreichung des Digitalen Finanzberichts erfolgt mittels der XBRL-Taxonomie.
Gesellschaftsform
Übermittlung der Gesellschaftsform auf Grundlage des in den Stammdaten hinterlegten Gliederungsschemas.
Umfang des Digitalen Finanzberichts
Der Umfang der zu übermittelnden Bestandteile des Digitalen Finanzberichts besteht unabhängig von der Rechtsform immer aus der Bilanz und GuV, bzw. aus EÜR betrieblich und EÜR steuerlich.
Bereitstellung der Werte
Wurden die entsprechenden Einstellungen vorgenommen, werden nach Bestätigen des Dialoges mit der Schaltfläche OK die Daten in den Digitalen Finanzbericht eingelesen.
Die eingelesenen Daten können jetzt für die jeweiligen Bestandteile geprüft werden.
Symbolleiste/ Seitenbereich
Für alle Arbeitsschritte Stammdaten, Bilanz etc. bleibt der Aufbau der Symbolleiste identisch.
| Zugriff auf weitere Programmfunktionen | |
| Wechsel auf den vorherigen, bzw. auf den nächsten Arbeitsschritt | |
| Die Prüfsumme wird über mehrere Faktoren ermittelt und dient zur Identitätsbestätigung zwischen XBRL-Datensatz und „bildlicher Kopie“ des Jahresabschlusses. | |
| Erneutes Einlesen der Daten aus der Anwendung | |
| Aktivierung/ Deaktivierung der Taxonomie-Ansicht | |
| Fehlermeldungen und Hinweise der Datenprüfung für den jeweiligen Arbeitsschritt |
Datenprüfung
Datenprüfung
Im Rahmen der Erstellung des Digitalen Finanzberichts werden die Daten bereits geprüft. Soweit keine Fehler /. Hinweise bzw. nur Hinweise beim aktuellen Arbeitsschritt vorliegen, wird dies durch das Symbol angezeigt.
Durch Klicken auf das Symbol werden in einem separaten Dialog die Fehler und/oder Hinweise angezeigt. Durch Auswahl eines Fehlers/ Hinweises gelangt man zu der jeweiligen Position im aktuellen Arbeitsschritt.
!!!Hinweis: Symbol aus linker Tabellenspalte wurde entfernt!!!
Seitenbereich
Im Seitenbereich werden die einzelnen Arbeitsschritte dargestellt und können hier direkt ausgewählt werden.
Arbeitsschritte
Stammdaten
In den Stammdaten werden die allgemeinen Daten zum Unternehmen und Informationen zum Bericht dargestellt. Bei den Feldern handelt es sich um Mussfelder, die zwingend angegeben werden müssen.
Bilanz und GuV / EÜR betrieblich und EÜR steuerlich
Entsprechend des im Rahmen der Voreinstellungen/ Eigenschaften festgelegten Bilanzierungsstandards erfolgt die Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit den handelsrechtlichen oder steuerlichen Werten. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung wird hier die EÜR betrieblich und EÜR steuerlich dargestellt.
Durch das Kontrollkästchen bei jeder Position kann hinterlegt werden, ob eine Übermittlung des Kontennachweises erfolgen soll oder nicht.
Im unteren Bereich werden innerhalb der Registerkarte Kontensalden für die aktuell ausgewählte Position die Konten angezeigt, die in diese Position einfließen. Erläuterungstext kann derzeit nicht übermittelt werden.
Ergebnisverwendung
Der Bestandteil Ergebnisverwendung wird automatisch vorbelegt, soweit eine Überleitung vom Jahresergebnis auf das Bilanzergebnis vorgenommen wurde. Für diesen gelten die gleichen Bearbeitungshinweise wie für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
XBRL-Datensatz erstellen
Auf Basis der Voreinstellung, und der Taxonomie werden alle Berichtsbestandteile angezeigt, die an die Banken/Sparkassen übermittelt werden. An dieser Stelle kann nochmals eine letzte Sichtung der Daten erfolgen.
Die Schaltfläche Erstellen wird nur aktiv, wenn das Kontrollkästchen „ich bestätige die Durchsicht der Daten des digitalen Finanzberichts“ gesetzt ist.
Über die Schaltfläche Drucken werden die zur Übermittlung aufbereiteten Daten ausgedruckt. Hierbei stehen nachfolgende Optionen zur Verfügung:
- Andruck einer "Bestätigung der Richtigkeit" der zu übermittelnden Daten. Die hier frei formulierbare Bestätigung wird am Ende der Liste angedruckt und kann zur Unterschrift dem Mandanten vorgelegt werden
- Filterung der Positionen nach Gesellschaftstyp
- Filterung der Positionen nach werthaltigen Positionen
Absender
Angaben der Kanzlei bzw. des Unternehmens, die den Digitalen Finanzbericht an die Banken/Sparkassen übermittelt.
Die Hausanschrift oder Postfachadresse ist anzugeben.
Bei Pflichtangaben ist die Bezeichnung hervorgehoben.
Soweit möglich, werden die entsprechenden Informationen über den im Mandantenstamm in der Kanzleiverbindung - Fachbereich Bilanz zugeordneten Bearbeiter übernommen. Sollte hier keine Zuordnung vorliegen, wird der zugeordnete Hauptansprechpartner verwendet.
Empfänger
Empfangendes Kreditinstitut
Bank: Bank/Sparkasse an die der Digitale Finanzbericht übermittelt werden soll. Kreditinstitute, die schon am Digitalen Finanzbericht teilnehmen, sind durch einen grünen Kreis vor der BLZ ersichtlich.
BLZ: Wird automatisch durch die Auswahl der Bank vorbelegt.
Soweit eine Bank/Sparkasse aktuell noch nicht an dem Verfahren teilnimmt, wird dies durch ein rotes Symbol vor der BLZ angezeigt.
Kundennummer: Nummer unter der die Banken/Sparkassen den Kunden führt. (Die Kundennummer ist beim entsprechenden Kreditinstitut zu erfragen und entspricht grundsätzlich nicht der Kontonummer).
Die Hausanschrift oder Postfachadresse ist anzugeben.
Bei Pflichtangaben ist die Bezeichnung hervorgehoben.
Kunde
Adressdaten des Kunden und Kontaktdaten des Ansprechpartners, für den der Digitale Finanzbericht erstellt wurde.
Die Hausanschrift oder Postfachadresse ist anzugeben.
Bei Pflichtangaben ist die Bezeichnung hervorgehoben.
Abschluss
Informatorische Anzeige und Möglichkeit Notizen (Freitext) an den Empfänger zu übermitteln.
Anhänge
Jeder Übermittlung eines Digitalen Finanzberichtes muss mindestens eine „bildliche Kopie“ des Jahresabschlusses als PDF-Anhang beigefügt werden. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten:
- Bericht hinzufügen: Hierbei wird ein bestehender Bilanzbericht ausgewählt, auf dem Deckblatt um die Prüfsumme zur Identitätsbestätigung ergänzt und automatisch als PDF-Anhang dem Digitalen Finanzbericht hinzugefügt.
- PDF hinzufügen: Der Bilanzbericht liegt schon in ausgedruckter Form vor, ist z.B. vom Mandanten unterschrieben und wurde wieder eingescannt.
Jeder PDF-Anhang muss noch mit der Dokumentenart qualifiziert werden:
- Jahresabschluss (muss mindestens vorliegen)
- Prüfungsbericht
- Identitätsbescheinigung
- Sonstiges
Die Beschreibung bei jedem PDF-Anhang ist optional.
Es werden hier maximal 5 PDF-Anhänge unterstützt.
Die Identitätsbestätigung zwischen XBRL-Datensatz und der „bildlichen Kopie“ des Jahresabschlusses kann nur automatisch erfolgen, soweit über „Bericht hinzufügen“ der PDF-Anhang erstellt worden ist und die Prüfsummen hier übereinstimmen. In den Fällen, in denen hier kein automatischer Software-Abgleich erfolgen kann, muss die Identität über diese 3 Möglichkeiten manuell vom Anwender bestätigt werden:
- Ich habe die beiden Abschlussdarstellungen manuell abgeglichen und bestätige deren Identität.
- Ich habe den eingescannten Jahresabschluss manuell mit dem digitalen Finanzbericht im XBRL-Format abgeglichen und bestätige deren Identität.
- Die Identität kann nicht sichergestellt werden.
Digitalen Finanzbericht erstellen
Die Schaltfläche Auftrag erstellen wird nur aktiv, wenn das Kontrollkästchen „Vollmacht des Mandanten liegt vor“ gesetzt ist.
Mit dem Klick auf Auftrag erstellen wird der Digitale Finanzbericht dann für die Übermittlung an den ADDISDON Datenservice bereitgestellt. Die eigentliche Übermittlung erfolgt dann über den Bereich Online analog zur den Elster-und Offenlegungsaufträgen. Über die Schaltfläche Auftragsübersicht öffnen kann direkt in den entsprechenden Dialog gewechselt werden.
Sollte die Vollmacht (Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung) noch nicht vorliegen, finden Sie eine entsprechende Vorlage in der Office-Anbindung unter ADDISON Briefvorlagen / Allgemein / Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (DiFin). Auf der Registerkarte Grunddaten wählen Sie bitte in der Empfängerauswahl den Firmenmandanten als Empfänger aus. Auf der Registerkarte Vorlagen/Brieftext und hier dann auf der Registerkarte Weitere Eigenschaften wählen Sie bitte die entsprechende Bankverbindung aus.
| Die maximale Größe des Datensatzes für einen Digitalen Finanzbericht ist bei den Empfängern auf 10MB begrenzt! Dieses beinhaltet sowohl den XBRL-Datensatz als auch die hinzugefügten PDF-Dateien. Bitte achten Sie hier vor allem bei eingescannten Jahresabschlüssen auf die Dateigröße! |
Status des Digitalen Finanzberichtes im Bestandsmanager
Über den Bestandsmanager haben Sie die Möglichkeit, bestehende Digitale Finanzberichte aufzurufen bzw. nachträgliche Änderungen an diesen vorzunehmen.
Über die Spalte Status ist der aktuelle Status des Digitalen Finanzberichts ersichtlich:
- Erstellt
Es wurde ein Digitaler Finanzbericht angelegt, jedoch der XBRL-Datensatz noch nicht erstellt. - in Bearbeitung
Es wurde der XBRL-Datensatz erstellt, jedoch noch kein Auftrag erstellt. - Auftrag erstellt
Der Auftrag für den Digitalen Finanzbericht wurde erstellt, wurde aber noch nicht an ADS übermittelt. - Antwort ausstehen
Der Auftrag wurde an ADS versendet, jedoch hat ADS den Eingang noch nicht quittiert. - Auftrag versendet
Der Auftrag wurde vom ADS empfangen und die Übermittlung an den Empfänger wird durchgeführt. - Auftrag fehlerhaft
Der Empfänger hat den Auftrag wegen fehlerhafter Datenstruktur abgelehnt. Der Auftrag wird im Übermittlungsdialog „rot“ dargestellt und etwaige Fehlermeldungen können eingesehen werden. Der Auftrag kann dann über den Bestandsmanager geöffnet, korrigiert und erneut zur Übermittlung bereitgestellt werden. - Auftrag übermittelt
Der Auftrag wurde erfolgreich vom Empfänger angenommen.
Nachträgliche Änderung
Soweit der Digitale Finanzbericht noch nicht den Status „Auftrag übermittelt“ hat, kann dieser nachträglich bearbeitet werden. Beim Aufruf aus dem Bestandsmanager erfolgt eine entsprechende Abfrage:
- Soweit der Digitale Finanzbericht bearbeitet werden soll, wird ein etwaiger Auftrag vorab gelöscht.
- Darüber hinaus können die gespeicherten Daten des Digitalen Finanzberichts nur schreibgeschützt betrachtet werden.