Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) (gültig bis 31.12.2022)
Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) (gültig bis 31.12.2022)
Allgemein
File:Kanzleiorganisation postbuch fub image90.emfNähere Informationen zum aktuellen Verfahren DIVA 2 und die Hintergründe
finden Sie in der Dokumentation ELSTER | DIVA - Digitaler Verwaltungsakt.
Mit DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) gibt die Finanzverwaltung Verwaltungsakte elektronisch bekannt; zurzeit beschränkt auf Einkommensteuer-Erstbescheide. Die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid – Grundlage ist § 122a Abgabenordnung. Die Teilnahme am DIVA-Verfahren ist freiwillig.
Voraussetzungen:
- Ansprechpartner private Steuern und/oder Hauptansprechpartner sind über Mandant | Allgemeine Daten | Kanzleiverbindung hinterlegt.
- Teilnahme am Verfahren über ADDISON Optionen | ADDISON Elster | Allgemein | Reiter Übergreifend aktivieren.
Versenden eines Elsterauftrags mit DIVA-Option
Auf dem ESt-Mantelbogen unten auf der Seite 2 erscheint ein Optionsfeld Zusatzerfassung für DIVA. Dieser Dialog ist vollständig auszufüllen. Generierung und Versand des Elsterauftrags erfolgen wie gewohnt. Auf Seite 2 des Übertragungsprotokolls befinden sich Hinweise zur elektronischen Bescheidbekanntgabe.
Die Hinweise zur Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form sind nach Generieren des Elsterauftrags zur Steuererklärung über die Vorschau des Übertragungsprotokolls aufrufbar. Ab Seite 2 finden sich folgende Hinweise:
E-Mail-Benachrichtigung über bereitgestellten Verwaltungsakt
An die in der Erklärung anzugebene E-Mail-Adresse wird von der Finanzverwaltung eine Nachricht gesendet, sobald der Bescheid zum Abruf bereitgestellt wurde. Über den Dialog Mandantenauswahl | Schaltfläche Steuernummer kann von der Steuernummer im E-Mail-Betreff der entsprechende Mandant in ADDISON aufgerufen werden.
Eintrag im Postbuch und im Office Manager
Für den elektronisch bereitgestellten Einkommensteuerbescheid wird im Hintergrund ein endgültiger Postbucheintrag erzeugt. Die Fristberechnung erfolgt automatisch, der zuständige Mitarbeiter aus dem Mandantenstamm wird eingetragen und der Bescheid ist als verbundener Eintrag im PDF-Format direkt aufrufbar. Der zuständige Mitarbeiter wird über den Eingangskorb und Mein ADDISON auf den eingetroffenen Bescheid aufmerksam gemacht. Zudem wird das PDF-Dokument auch im ADDISON Office Manager im Fach ADDISON / Steuern automatisiert abgelegt.
Archivierung in DocuWare
Für eine automatisierte Archivierung des PDF-Verwaltungsakts in DocuWare gelten folgende Voraussetzungen.
Dem BBS-Benutzer ADMIN muss über DocuWare-Recherche | Menü | Konfiguration bearbeiten ein DocuWare-Benutzer zugeordnet werden. Der zugeordnete DocuWare-Benutzer muss mindestens folgende Berechtigungen besitzen:
- Archiv - allgemeine Berechtigungen: Ablegen, Dokumente löschen, Exportieren und Anhängen
- Dialoge: Ablage
Um die automatisierte Archivierung sicherzustellen, muss dem DocuWare-Benutzer jederzeit eine Benutzerlizenz für DocuWare zur Verfügung stehen. Es wird daher empfohlen, dem DocuWare Benutzer eine eigene (named) Benutzerlizenz für DocuWare zuzuordnen.