E-Bilanz
E-Bilanz
E-Bilanz-Gliederungen
Allgemeine Information
Die E-Bilanzgliederungen für die Gesellschaftsformen
- Kapitalgesellschaft
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaft
- Personengesellschaft KapCoRiLiG Eigenkapitalcharakter
- Personengesellschaft KapCoRiLiG Fremdkapitalcharakter
gelten kontenrahmenübergreifend für alle unterstützten Kontenrahmen und wurden auf Basis der Kontentaxonomie erstellt.
Die E-Bilanzgliederungen wurden auf Basis der jeweils für das Abschlussjahr gültigen Standard XBRL-Taxonomie erstellt.
Die Gliederung besteht aus Musspositionen und rechnerisch notwendigen Positionen. Darüber hinaus enthält die Gliederung noch aufzulösende Positionen, sofern der verwendete Kontenrahmen noch Standardkontenbezeichnung enthält, die nicht eindeutig einer Mussposition zugeordnet werden können. Diese sind durch Umbuchung aufzulösen.
Import E-Bilanz Gliederungen
Die Gliederungen für die E-Bilanz werden grundsätzlich direkt beim Start von ADDISON automatisch importiert, soweit eine neuere Version dieser Gliederungen vorliegt. Einstellungen sind diesbezüglich nicht notwendig.
Bilanz / EÜR-Info
Der Aufruf der kontenrahmenübergreifenden
E-Bilanzgliederungen über die Bilanz-/EÜR-Info erfolgt in der Auswahl über eine eigene Gruppierung E-Bilanz
Kontentaxonomie als Basis
Bei den E-Bilanzgliederungen wurden, anders als bei bisherigen Bilanzgliederungen nach HGB, keine Konten, sondern die Kontentaxonomien zugeordnet.
Innerhalb der Registerkarte Kontenzuordnung werden Ihnen wie gewohnt, die sich aus der Kontentaxonomie ihrer Mandantenkonten ergebenden zugeordneten Konten in Form von Kontonummern angezeigt.
Zur weiteren Information werden im unteren Bereich die entsprechenden Kontentaxonomien angezeigt.
Individualisierung der E-Bilanz
Positionsdaten:
Positionsdaten können nicht gelöscht oder hinzugefügt werden, da die E-Bilanztaxonomie diese Position als Musspositionen vorgibt. Auch ist es nicht möglich eigene Positionen einzufügen.
Kontenzuordnung:
Generell sollte bei Verwendung von Kontentaxonomie die Individualisierung am Mandantenkonto vorgenommen werden. Wird am Mandantenkonto von der bisherigen Bedeutung abweichende Taxonomie hinterlegt, fließt dieses Konto automatisch in die entsprechende Bilanzposition, in der die neue Taxonomie standardmäßig hinterlegt ist.
Kanzleischemen und mandantenspezifische E-Bilanzgliederungen
Wie bei den Bilanzgliederungen nach HGB auch ist es auch bei den E-Bilanzgliederungen möglich diese mandantenspezifisch oder für die Kanzlei anzulegen.
Bei diesen Gliederungsschemen können sie nun die Zuordnung von Konten selbst verändern. Die Basis ist dann nicht mehr die Kontentaxonomie, sondern die zum Zeitpunkt der Anlage der einfließenden Konten.
E-Bilanz Vorschau
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Abschluss / Bericht / Elektronische Bilanz / Elektronische Bilanz Vorschau
Allgemeines
Die E-Bilanz Vorschau soll Ihnen auf Basis der E-Bilanz Eigenschaften einen ersten Überblick über die Übermittlungsmöglichkeiten der aktuellen Buchhaltung liefern und möglichen Handlungsbedarf bei bestimmten Positionen darstellen.
Positionseigenschaften
In der Spalte „Referenz“ haben wir verschiedene Icons den jeweiligen von der Finanzverwaltung vorgegebenen Positionseigenschaften hinterlegt:
| Mussfeld | Diese Position muss an Finanzverwaltung übermittelt werden. Hat diese Position keinen Wert wird im Rahmen der späteren Übermittlung über Elster automatisch „NIL“ (Not in List) übermittelt. | |
| Auffangposition | Diese Positionen wurden von der Finanzverwaltung eingeführt um Sachverhalte bzw. Konten „aufzufangen“, den übrigen Musspositionen nicht eindeutig zugeordnet werden können. | |
| in der ersten Spalte der Vorschau gekennzeichnet |
Außerdem wird mit diesem Symbol gekennzeichnet, dass diese Position gem. den Vorschriften der Finanzverwaltung „steuerlich nicht erlaubt“ ist, bzw. keine XBRL-Taxonomie vorhanden ist. Diese Positionen sind vor Übermittlung zwingend umzubuchen.
Das in der Spalte „Kontennachweis“ dargestellte Symbol weist darauf hin, dass die Finanzverwaltung von entsprechenden Positionen einen Kontennachweis wünscht.
Die Positionseigenschaften sind bei der Registerkarte Positionsdaten hinterlegt.
Zuordnung der ADDISON Kontentaxonomie aus der E-Bilanz Vorschau
Die Zuordnung der Kontentaxonomie für individuell gesteuerte Konten, die bisher noch keine entsprechende Zuordnung enthalten haben, kann auch direkt aus der E-Bilanz Vorschau erfolgen.
Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
Rufen Sie innerhalb der E-Bilanz Vorschau die Konten-/Positionsauswahl
auf. In dieser können u.a. die Mandantenkonten angezeigt werden. Mittels der Option nur fehlerhafte Zuordnungen anzeigen wird die Liste gefiltert und nur die fehlerhaft zugeordneten Konten angezeigt.
Wählen Sie in der Gliederung die entsprechende E-Bilanzposition aus, in der das Konto einfließen soll.
Rufen Sie innerhalb der Konten-/Positionsauswahl bei dem entsprechenden Konto das Kontextmenü Konto einer Kontentaxonomie zuordnen… auf.
Dem Konto kann jetzt eine entsprechende Kontentaxonomie zugeordnet werden, wodurch es automatisch in die E-Bilanzgliederung einfließt. Hierfür werden die der ausgewählten Bilanzposition zugeordneten Kontentaxonomien angezeigt. Zu jeder Kontentaxonomie kann angezeigt werden, welche Konten durch diese in die Bilanzposition einfließen.
Soweit Folgewirtschaftsjahre vorhanden sind, sollte die Option Zuordnung in Folgejahre übernehmen gesetzt werden, damit die Kontentaxonomie auch in den folgenden Wirtschaftsjahren dem Konto zugeordnet wird.
Bestätigen Sie die Zuordnung mit OK.
E-Bilanz Kontenübersicht
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Abschluss / Bericht / Elektronische Bilanz / E-Bilanz Kontenübersicht
Allgemeines
Über das Menü kann eine Kontenübersicht der jeweiligen Kontenrahmen und Gesellschaftsformen ausgedruckt werden. Die Aufbereitung findet auf Basis der Konten des ausgewählten Mandanten statt.
Nach Positionen
Diese Übersicht listet zu dem ausgewählten Kontenrahmen und der ausgewählten E-Bilanzgliederung die entsprechenden Konten des Mandanten auf.
Nach Konten
In dieser Übersicht werden die Mandantenkonten ihrer nummerischen Reihenfolge nach und der jeweils in der ausgewählten E-Bilanzgliederung zugeordneten Position dargestellt.
Eine entsprechende Kontenübersicht des Kontenrahmens erhalten sie unter Abschluss / Stammdaten / Kontenrahmen/ E-Bilanz Kontenübersicht.
Erstellen der E-Bilanz
Globale Voreinstellungen
Für die Erstellung der E-Bilanz können globale Voreinstellungen festgelegt werden, die bei der Neuerstellung einer E-Bilanz entsprechend berücksichtigt werden.
Die Einstellungen können unter Stammdaten / Firmenübergreifende Stammdaten / Elektronische Bilanz (global) hinterlegt werden.
Dies gilt für den
Umfang der E-Bilanz
Kontennachweis
Bilanzierungsstandard.
Neuanlage bzw. Kopieren/ Jahreswechsel
Neuanlage
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Abschluss / Bericht / Elektronische Bilanz / Elektronische Bilanz erstellen oder
Bestandsmanager / Neu / Elektronische Bilanz
Bestandsmanager
Innerhalb des Bestandsmanagers werden zusätzlich zu erstellten Bilanzberichten und Offenlegungen die Elektronischen Bilanzen des Mandanten angezeigt und können nachträglich aufgerufen werden.
Kopieren/ Jahreswechsel
Über die Funktion Kopieren/ Jahreswechsel innerhalb des Bestandsmanagers kann die ausgewählte E-Bilanz kopiert bzw. der Jahreswechsel durchgeführt werden. Hierbei wird grundsätzlich eine neue E-Bilanz erstellt und anschließend die ausgewählten Daten übernommen.
Grundsätzlich stehen nur die manuell in der E-Bilanz erfassten Bestandteile zur Verfügung. Folgende Daten können übernommen werden:
Stammdaten (Daten des Unternehmens; Daten des Mutterunternehmens [immer aktiv])
Gesellschafter (Daten zu Gesellschaftern; Einstellungen zu Sonder-/ Ergänzungsbilanzen [immer aktiv])
Manuelle Kontenzuordnungen (soweit die Option Erweiterte Einstellungen/ manuelle Kontenzuordnungen in den Voreinstellungen gesetzt wurde)
Erläuterungen zu Bilanzpositionen
Anhang, Lagebericht
Anlagenspiegel
Angaben zur Gesamthand
Der Import der Daten wird grundsätzlich protokolliert. Die letzte Übernahme ist jederzeit über innerhalb des Importdialoges einsehbar.
Voreinstellungen/ Eigenschaften
Für die Erstellung der Elektronischen Bilanz sind zunächst bestimmte Voreinstellungen anzugeben, die den Übermittlungsumfang und die Ermittlung der notwendigen Werte festlegen. Hierbei handelt es sich um Mussfelder, die verpflichtend bei der Einreichung der E-Bilanz seitens der Finanzverwaltung anzugeben sind.
Auf Grund der Mandantenstammdaten wird ein Großteil der Einstellungen entsprechend vorbelegt.
Einstellungen zur Datenanbindung
Die Einstellungen bilden die Grundlage zur Ermittlung der benötigten Werte für die E-Bilanz.
Bilanzart steuerlich
Bei den Gesellschaftsformen Personengesellschaft und Personengesellschaft nach KapCoRiLiG müssen die Gesamthandsbilanz und die Ergänzungs- bzw. Sonderbilanzen der einzelnen Gesellschafter jeweils separat übermittelt werden. Über die Bilanzart steuerlich kann die entsprechende Bilanz ausgewählt werden. Hierbei sind zusätzlich die Arbeitsschritte Gesellschafter bzw. Daten zur Gesamthand zu bearbeiten.
Für die Bereitstellung der Werte (Sonder-/ Ergänzungsbilanz) für die Erstellung der E-Bilanz bestehen zwei Möglichkeiten:
Die Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden direkt beim Unternehmen mittels Abgrenzung durch Buchungs- und Auswertungskreise erfasst.
In diesem Fall erfolgt die Erstellung der E-Bilanz für die Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz direkt aus diesem Mandanten.Die Sonder- und Ergänzungsbilanzen wurden je Gesellschafter jeweils in einem anderen Mandanten – unabhängig der Gesamthand – geführt.
In diesem Fall erfolgt die Erstellung der E-Bilanz für die Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz aus dem entsprechenden Mandanten.
Bilanzierungsstandard, Art der Überleitung
Der Bilanzierungsstandard legt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben fest, ob eine Steuerbilanz, Einheitsbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung eingereicht wird. Die Angaben sind auch für die Ermittlung der Werte und die Einreichung weiterer Bestandteile – u.a. steuerliche Überleitungsrechnung – von Bedeutung.
Wird eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung eingereicht, ist zusätzlich die Art der Überleitung zwingend mit anzugeben.
Bei Einreichung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung muss zwingend in den Stammdaten die Bilanzierungsart an den Auswertungskreisen hinterlegt sein.
Bilanzgliederung
Die Bilanzgliederung wird auf Grund des Gesellschaftstyps der Standard-Bilanzgliederung vorbelegt. Auf Grundlage der Bilanzgliederung werden die Werte für die E-Bilanz ermittelt und den entsprechenden XBRL-Taxonomiepositionen zugeordnet.
Bei der Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen wird abweichend hiervon immer die Bilanzgliederung für Einzelunternehmen verwendet.
Einstellungen zur E-Bilanz
Unter Bezeichnung kann eine individuelle Bezeichnung eingeben werden, die u.a. im Bestandsmanager angezeigt wird. Werden keine Angaben gemacht, erscheint E-Bilanz vom und das entsprechende Erstellungsdatum. Werden mehrere E-Bilanzen erstellt (z.B. Gesamthand, Ergänzungsbilanz, …) sollte hier eine entsprechende Eintragung vorgenommen werden, damit die einzelnen E-Bilanzen nach der Erstellung noch differenziert werden können.
Beim Status des Berichtes unterscheidet die Taxonomie zwischen dem Status folgenden Auswahlmöglichkeiten:
Erstmalig
: Die E-Bilanz wird zum ersten Mal für das Unternehmen und das Wirtschaftsjahr an die Finanzverwaltung übermittelt.
Berichtigt
: Die E-Bilanz wurde bereits an die Finanzverwaltung übermittelt und es wird nachträglich ein Fehler festgestellt bzw. korrigiert. Es muss ein neuer Datensatz erstellt und übermittelt werden.
Geändert
: Die E-Bilanz wurde bereits an die Finanzverwaltung übermittelt. Nachträglich soll ein Posten auf einer anderen Taxonomie-Position als bisherig ausgewiesen werden. Es muss ein neuer Datensatz erstellt und übermittelt werden.
Berichtigt und geändert
: Beide der oben aufgeführten Sachverhalte liegen vor.
Identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen
Die E-Bilanz wurde bereits an die Finanzverwaltung übermittelt. Nachträglich soll ein Posten in einem höheren Detaillierungsgrad als bisher ausgewiesen werden soll. Es muss ein neuer Datensatz erstellt und übermittelt werden.
Vorjahreswerte übergeben
Die Übermittlung der Vorjahreswerte ist abhängig vom Bilanzierungsstandard. Bei Einreichung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ist auch die handelsrechtliche Verpflichtung, das Vorjahr offen zu legen und zu berücksichtigen, d.h. die Vorjahreswerte sind mit anzugeben. Bei Einreichung einer Steuerbilanz ist die Übermittlung von Vorjahreswerten seitens der Finanzverwaltung nicht vorgesehen.
Weitere Einstellungen, Optionen:
Kumulierung durchführen
Soweit in den Stammdaten Mandanten für eine Konsolidierung der Bilanz hinterlegt sind, werden diese durch die Option Kumulierung durchführen bei der Ermittlung der Werte berücksichtigt.
Unterkonten
Optionale Einstellungen ob und in welchem Umfang die Unterkonten beim Kontennachweis an das Finanzamt übermittelt werden.
Einstellungen zur Taxonomie
Die Einreichung der E-Bilanz erfolgt mittels dem von der Finanzverwaltung vorgeschriebenem Datensatz, der sogenannten XBRL-Taxonomie. Hierfür stehen die Kerntaxonomie und verschiedene Branchentaxonomien zur Verfügung.
Über das Kontrollkästchen Erweiterte Einstellungen / manuelle Erfassung stehen alle Spezial- und Ergänzungstaxonomien zur Verfügung. Für eine automatische Ermittlung der Werte müssen für diese Taxonomien eigene E-Bilanzgliederungen angelegt und die einzelnen Konten zugeordnet werden.
Auf Basis des Standard-E-Bilanzschemas bzw. vorhandener Bilanzgliederungen können Positionen insofern automatisch in die E-Bilanz für übernommen werden wie entsprechende Positionen übereinstimmen. Dies ist im Regelfall bei Verwendung von Ergänzungstaxonomien der Fall.
Alternativ erfolgt eine manuelle Eingabe der zu übermittelnden Daten.
Umfang der E-Bilanz
Der Umfang der zu übermittelnden Bestandteile der E-Bilanz ergibt sich auf Basis der folgenden Einstellungen:
Bilanzart
Bilanzart steuerlich
Bilanzierungsstandard
Bilanzgliederung
Je nach entsprechender Auswahl der o.a. Kategorien wird der Umfang der E-Bilanz automatisch festgelegt und Pflichtbestandteile bereits für die Übermittlung vorgemerkt. Darüber hinaus können über die einzelnen Kontrollkästchen noch optionale Bestandteile hinzugefügt werden.
Bereitstellung der Werte
Wurden die entsprechenden Einstellungen für die E-Bilanz vorgenommen, werden nach Bestätigen des Dialoges mit der Schaltfläche OK die Daten in die E-Bilanz eingelesen.
Die eingelesenen Daten können jetzt für die jeweiligen Bestandteile geprüft, nachträglich bearbeitet bzw. manuelle Ergänzungen vorgenommen werden.
Symbolleiste/ Seitenbereich
| Für alle Arbeitsschritte Stammdaten, Bilanz etc. bleibt der Aufbau der Symbolleiste identisch. | |
| Zugriff auf weitere Programmfunktionen | |
| Wechsel auf den vorherigen Arbeitsschritt | |
| Wechsel auf den nächsten Arbeitsschritt | |
| Anzeige der letzten Aktualisierung der Daten | |
| Erneutes Einlesen der Daten aus der Anwendung | |
| Daten importieren/ Jahreswechsel | |
| Aktivierung/ Deaktivierung der manuellen Erfassung für diesen Arbeitsschritt | |
| Aktivierung/ Deaktivierung der Taxonomie-Ansicht | |
| Fehlermeldungen und Hinweise der Datenprüfung für den jeweiligen Arbeitsschritt | |
| Vorbelegung für Übermittlung des Kontennachweises |
Durch die Aktivierung der manuellen Erfassung wird dieser Arbeitsschritt bei einer erneuten Aktualisierung der Daten ausgenommen, d.h. die Daten werden nicht überschrieben oder aktualisiert. Im Rahmen der Aktualisierung ist dies durch ein Bearbeitungssymbol sichtbar gemacht.
Durch die Deaktivierung der manuellen Erfassung werden die manuell erfassten Werte gelöscht und mit den Daten aus der Anwendung aktualisiert.
Die Erfassung der manuellen Werte erfolgt grundsätzlich in der Struktur der E-Bilanz. Innerhalb der Bilanz, GuV, etc. können die Werte grundsätzlich nur auf den Unterpositionen erfasst werden. Oberpositionen (Summenfelder) werden automatisch ermittelt. Darüber hinaus können auch alle Felder erfasst werden.
Über die manuelle Erfassung kann auch eine bereits aktualisierte E-Bilanz manuell geändert werden. Über die Drag&Drop-Funktionalität können Kontenwerte anderen E-Bilanzpositionen zugeordnet werden.
Manuelle Kontenzuordnung
==
Symbolleiste
| Datenherkunft Auswahl, ob die Daten aus einer vorhandenen E-Bilanz, Bilanz oder Saldenliste geladen werden sollen | |
| Automatische Kontenübernahme Die Bilanzpositionen mit gleicher Taxonomie-ID des als Datenherkunft geladenen Bilanzgliederungsschemas, werden alle den jeweiligen Positionen der ausgewählten Branchentaxonomie zugeordnet. Wahlweise für alle Arbeitsschritte (Bilanz, GuV, Ergebnisverwendung) oder für einzelne Arbeitsbereiche | |
| Neu Löscht alle Positionen der Branchen- oder Spezialtaxonomie | |
| Blendet die „Kontennachweis erwünscht“-Spalte ein bzw. aus. | |
| Bei Verwendung von Spezialtaxonomie für Banken und Versicherer können hier Verknüpfungen zwischen dem Jahresergebnis der GuV und dem Kapital der Bilanz hergestellt werden. |
Der linke Bereich dient als Datengrundlage für die Zuordnung der Konten. In diesem steht die in den Voreinstellungen ausgewählte Bilanzgliederung oder eine Saldenliste zur Verfügung. Der Wechsel der Datengrundlage erfolgt über . Soweit die Bilanzgliederung dargestellt wird, erscheinen im unteren Bereich die Konten, die in die ausgewählte Bilanzposition einfließen.
Im rechten Bereich erfolgt die Darstellung der ausgewählten Taxonomie.
Für die Zuordnung von Konten bzw. Kontengruppen gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wählen Sie im rechten Bereich die Taxonomie-Position aus, der Konten zugeordnet werden sollen.
Bei Darstellung der Saldenliste wählen Sie im linken Bereich das Konto aus, dass zugeordnet werden soll. Ordnen Sie dies über die Schaltfläche
zu. Soweit Konten zugeordnet wurden, werden diese in der Saldenliste kursiv dargestellt.
Bei Darstellung der Bilanzgliederung wählen Sie im linken Bereich die Bilanzposition, anhand derer Konten zugeordnet werden sollen. Soweit alle Konten der Bilanzposition der ausgewählten Taxonomie-Position zugeordnet werden sollen, erfolgt dies mittels der Schaltfläche
möglich. Soweit alle Konten einer Bilanzposition zugeordnet wurden, wird diese kursiv dargestellt.
Bei Verwendung von Branchentaxonomien empfiehlt es sich die automatische Kontenübernahme über die Schaltfläche
auszuführen. Nicht vollständig zugeordnete Positionen
Soweit Konten zugeordnet werden, sind entsprechende Oberpositionen für die Zuordnung auf Grund der Summenberechnung gesperrt. Diese sind in diesem Fall grau hinterlegt und werden als fehlerhaft markiert. Die Zuordnung von Konten kann mittels aufgehoben werden.
Die vollständige manuelle Bearbeitung kann auch hier mittels aktiviert werden. Die Zuordnungsansicht ist hierbei nicht mehr verfügbar, die Bearbeitung erfolgt auf Ebene der Taxonomie
Datenprüfung Im Rahmen der Erstellung der E-Bilanz werden die Daten, unabhängig ob diese automatisch vorbelegt oder manuell erfasst werden, bereits geprüft. Soweit keine Fehler bzw. Hinweise bzw. nur Hinweise beim aktuellen Arbeitsschritt vorliegen, wird dies durch das Symbol angezeigt.
Durch Klicken auf das Symbol werden in einem separaten Dialog die Fehler und/oder Hinweise angezeigt. Durch Auswahl eines Fehlers/ Hinweises gelangt man zu der jeweiligen Position im aktuellen Arbeitsschritt.
Seitenbereich Im Seitenbereich werden die einzelnen Arbeitsschritte dargestellt und können hier direkt ausgewählt werden.
Arbeitsschritte
Stammdaten
In den Stammdaten werden die allgemeinen Daten zum Unternehmen und Informationen zum Bericht dargestellt. Bei den Feldern handelt es sich um Mussfelder, die zwingend angegeben werden müssen.
Beim Fertigstellungsstatus unterscheidet die Taxonomie zwischen dem Status endgültig und vorläufig.
Lediglich ein Datensatz mit dem Fertigstellungsstatus endgültig stellt eine fristwahrende Übersendung dar und erfüllt die Verpflichtung zur Abgabe des Jahresabschlusses. Nur ein Datensatz mit solch einer Kennzeichnung wird als Grundlage für die Steuerfestsetzung herangezogen.
Eine E-Bilanz, die den Fertigungsstatus vorläufig trägt, kann nur Informationszwecken dienen, z.B. für Berechnung und Festsetzung von Vorauszahlungen.
Bei der Übermittlung einer Ergänzungs- oder Sonderbilanz sind darüber hinaus Angaben für die Ermittlung der Stammdaten des Gesellschafters notwendig.
Sonder- bzw. Ergänzungsbilanzen als eigener Datensatz sind grundsätzlich folgende Rechtsformen vorgesehen:
Mitunternehmer (natürliche Person)
Mitunternehmer (PersG)
Mitunternehmer (KapG)
Diese werden aus technischen Gründen bei der Taxonomie Version 5.1. nicht unterstützt. Aus diesem Grund steht hier nur die Rechtsform "Sonstige/ausländische Rechtsform Typ Einzelunternehmen" zur Verfügung.
Angaben zur Gesamthand
Soweit eine Ergänzungs- oder Sonderbilanz übermittelt wird, sind für die Zuordnung zur Gesamthand entsprechende Angaben in diesem Arbeitsschritt zu machen.
Die Stammdaten für die Gesamthand können aus dem aktuellen Mandanten oder einem anderen Mandanten eingelesen werden.
Gesellschafter
Bei Personengesellschaften und Personengesellschaften nach KapCoRiLiG müssen in der E-Bilanz für die Gesamthand die Gesellschafter mit angegeben werden. Hierüber erfolgt bei der Finanzverwaltung u.a. eine Zuordnung zu den eingereichten Ergänzungs- und Sonderbilanzen.
Werden innerhalb des Bereiches Steuern die Gesellschafter (Feststellungsbeteiligten) angelegt, werden diese automatisch in die E-Bilanz übernommen. Auf Basis der Taxonomie fließen die Stammdaten der jeweiligen Gesellschafter wie z.B. Adresse, Steuernummer, Beteiligungsschlüssel etc. aus dem Steuerformular in die E-Bilanz ein.
Werden Gesellschafter innerhalb des Bereiches Steuern nicht verwaltet, können diese hier manuell angelegt werden.
Bilanz und GuV
Entsprechend des im Rahmen der Voreinstellungen/ Eigenschaften festgelegten Bilanzierungsstandards erfolgt die Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit den handelsrechtlichen oder steuerlichen Werten.
Soweit bestimmte Positionen nicht übermittelt werden können, wird dies vor der entsprechenden Position optisch hervorgehoben.
Aufzulösende Auffangpositionen
Entsprechend gekennzeichnete Positionen sind zwingend aufzulösen. In diese Positionen fließen Konten ein, die keiner Position der E-Bilanz eindeutig zuzuordnen sind. Die Positionen sind nicht in der XBRL-Taxonomie enthalten. Eine Übermittlung dieser Positionen ist nicht möglich.
steuerlich nicht zulässig
Bestimmte Positionen sind gemäß den Festlegungen der Finanz-verwaltung als steuerlich unzulässig gekennzeichnet und dürfen somit nicht in der Steuerbilanz oder nach einer entsprechenden Umgliederung von der Handelsbilanz enthalten sein. Ein Ausweis in der Handelsbilanz ist jedoch möglich. Diese Positionen sind vor Übermittlung zwingend umzubuchen.
In der Spalte Kontennachweis sind mittels die Positionen ersichtlich, für die die Einreichung eines Kontennachweises seitens der Finanzverwaltung erwünscht ist.
Durch das Kontrollkästchen bei jeder Position kann hinterlegt werden, ob eine Übermittlung erfolgen soll oder nicht. Über das Listenfeld Kontennachweis innerhalb der Symbolleiste kann eine entsprechende Vorbelegung vorgenommen werden.
Über das Listenfeld Kontennachweis innerhalb der Symbolleiste kann vorbelegt werden, für welche Positionen grundsätzlich ein Kontennachweis übermittelt werden soll. Es wird unterschieden nach:
alle Positionen
von der Finanzverwaltung erwünschte Positionen
keine Positionen
benutzerdefinierte Positionen
Die in der Spalte Kontennachweis dargestellten Symbole weisen darauf hin, dass die entsprechenden Positionen mit einem Kontennachweis übermittelt werden.
Im unteren Bereich werden innerhalb der Registerkarte Kontensalden für die aktuell ausgewählte Position die Konten angezeigt, die in diese Position einfließen. Des Weiteren kann mittels der Registerkarte Erläuterungen ein Erläuterungstext erfasst werden, der entsprechend übermittelt wird.
Ergebnisverwendung
Der Bestandteil Ergebnisverwendung wird automatisch vorbelegt, soweit eine Überleitung vom Jahresergebnis auf das Bilanzergebnis vorgenommen wurde. Für diesen gelten die gleichen Bearbeitungshinweise wie für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Überleitungsrechnung Bilanz und GuV
Wird innerhalb der Voreinstellungen / Eigenschaften als Bilanzierungsstandard eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ausgewählt, werden als zusätzliche Arbeitsschritte eine Überleitungsrechnung für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Bei der Überleitungsrechnung Bilanz werden die Werte der Handels- und Steuerbilanz je Bilanzposition für das aktuelle Jahr und Vorjahr gegenübergestellt.
Für die Einreichung der Überleitungsrechnung GuV sieht die Finanzverwaltung zwei Möglichkeiten vor:
Die Werte der Handels- und Steuerbilanz je GuV-Posten für das Geschäftsjahr werden gegenübergestellt.
Die Differenz zwischen der Handels- und Steuerbilanz je GuV-Posten wird in einem Sammelposten kumuliert dargestellt und übermittelt. Für diese Darstellung und Übermittlung muss in der Symbolleiste die Option Sammelposten ausweisen gesetzt werden.
Bei Einreichung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung muss zwingend in den Stammdaten die Bilanzierungsart an den Auswertungskreisen hinterlegt sein.
Steuerliche Gewinnermittlung
Die Werte werden aus dem Gewerbesteuerformular (Zusatzdialog zum Gewerbeertrag) übernommen, falls hier entsprechende Eintragungen vorgenommen wurden.
Die Erfassung kann aber auch manuell im Rahmen der E-Bilanz erfolgen.
Steuerliche Gewinnermittlung (ergänzende Angaben bei Personengesellschaften)
Die Werte werden aus dem Gewerbesteuerformular, falls vorhanden, vorbelegt. Es können hier ebenfalls manuelle Eintragungen vorgenommen werden.
Weitere Bestandteile für die Übermittlung
Neben den o.a. Pflichtbestandteilen, die an die Finanzverwaltung übermitteln werden müssen, können freiwillig alle übrigen Berichtsbestand wie Anhang, Lagebericht oder ein Prüfungsbericht übermittelt werden.
Lagebericht und Anhang
Der Lagebericht und der Anhang werden dann an das Finanzamt als Textdateien übermittelt.
Innerhalb einer weiteren Symbolleiste können in dem jeweiligen Arbeitsschritt die Textbestandteile mittels aus einem bestehenden Bericht oder aus einer individuellen Worddatei importiert werden.
Soweit die manuelle Erfassung aktiviert ist, können entsprechende Textbestandteile auch manuell erfasst werden.
Anlagenspiegel
Für die Übermittlung der Anlagenentwicklung im Rahmen der E-Bilanz erfolgt grundsätzlich als Brutto-Anlagenspiegel mit Entwicklung der Abschreibungen
Die Werte werden direkt aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt, können bei aktivierter manueller Bearbeitung aber auch manuell erfasst werden.
E-Bilanz erstellen
E-Bilanz erstellen
Mit dem Arbeitsschritt E-Bilanz erstellen werden auf Basis der Voreinstellung, der automatischen bzw. manuell erfassten Werte und der Taxonomie alle Berichtsbestandteile angezeigt, wie diese sich im zu übermittelnden Datensatz ergeben würden. An dieser Stelle kann nochmals eine letzte Sichtung der Daten erfolgen.
Über die Schaltfläche Erstellen werden folgende Funktionen nacheinander ausgeführt, soweit jeweils keine Fehler auftreten:
Durchführung der internen Plausibilitätsprüfungen (die bereits bei den einzelnen Arbeitsschritten durchgeführt und ggf. angezeigt wurden)
Erstellung des Datensatzes
Durchführung der ELSTER-Plausibilitätsprüfungen
Bereitstellung des ELSTER-Auftrages zur Übermittlung an die Finanzverwaltung
Soweit bei den Prüfungen Fehler auftreten, müssen diese zunächst korrigiert und die Erstellung erneut durchgeführt werden.
Über die Schaltfläche Drucken werden die zur Übermittlung aufbereiteten Daten ausgedruckt. Hierbei stehen nachfolgende Optionen zur Verfügung:
Andruck einer "Bestätigung der Richtigkeit" der zu übermittelnden Daten. Die hier frei formulierbare Bestätigung wird am Ende der Liste angedruckt und kann zur Unterschrift dem Mandanten vorgelegt werden
Filterung der Positionen nach Gesellschaftstyp
Filterung der Positionen nach werthaltigen Positionen
Die Filtermöglichkeiten dienen lediglich der Übersichtlichkeit. Generell werden alle Positionen an die Finanzverwaltung übermittelt.
ELSTER aufrufen
Über diese Schaltfläche Elster aufrufen wird der ELSTER Themendialog aufgerufen, in dem die E-Bilanz zur Übermittlung bereitgestellt wurde.
Elektronische Sonder- und Ergänzungsbilanz erstellen
Programmaufruf
Menü: Bericht / Elektronische Bilanz / Elektronische Sonder-/ Ergänzungsbilanz
Bei der Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen für die E-Bilanz wird direkt auf die zentrale Gesellschafterverwaltung zurückgegriffen.
In dem Dialog werden bei der Auswahl eines Gesellschafters die Daten automatisch aus der Gesellschafterverwaltung hinterlegt.
Dabei wird erkannt, ob die Sonder- und Ergänzungsbilanz für den Gesellschafter in der Gesamthand über Auswertungskreise erstellt wird oder ob die Sonder- und Ergänzungsbilanz unter einer eigenen Mandantennummer geführt wird.
Nachträgliche Änderung bei bereits erstellten E-Bilanzen
Über den Bestandsmanager haben Sie die Möglichkeit, bestehende E-Bilanz aufzurufen bzw. nachträgliche Änderungen an diesen vorzunehmen. Neben Bilanzberichten und Offenlegungen werden diese hier für den aktuellen Mandanten angezeigt.
Über die Spalte Status ist der aktuelle Status der E-Bilanz ersichtlich:
in Bearbeitung
Es wurde eine E-Bilanz angelegt, jedoch der Datensatz noch nicht endgültig erstellt bzw. ein ELSTER Auftrag angelegt.an Elster übergeben
Der Datensatz für die E-Bilanz wurde erstellt und ein Auftrag für den Versand per Elster bereitgestellt. Dieser wurde noch nicht übermittelt.gesendet
Der Datensatz für die E-Bilanz wurde per ELSTER übermittelt.
In der Symbolleiste des Bestandsmanagers können Sie über das Eigenschaftensymbol Änderungen an den Einstellungen vornehmen.
Nach den vorgenommenen Änderungen können Sie die E-Bilanz über oder über die Schaltfläche Öffnen aufrufen.
Nachträgliche Änderung
Soweit die E-Bilanz noch nicht versendet wurde, kann diese nachträglich bearbeitet werden. Beim Aufruf aus dem Bestandsmanager erfolgt eine entsprechende Abfrage:
Soweit die E-Bilanz bearbeitet werden soll, wird ein etwaiger Elster Auftrag vorab gelöscht.
Darüber hinaus können die gespeicherten Daten der E-Bilanz auch nur schreibgeschützt betrachtet werden.
Soweit die E-Bilanz bereits per Elster versendet wurde, können die gespeicherten Daten nur noch schreibgeschützt betrachtet werden.