Elektronische Bescheiddatenabholung

Elektronische Bescheiddatenabholung Ab dem Veranlagungsjahr 2000 können die über ELSTER gesendeten Einkommensteuerfälle nach der Verarbeitung durch die Finanzverwaltung im Rahmen einer elektronischen Bescheiddatenabholung online rückübertragen werden. Die Bescheiddaten werden von der Finanzverwaltung erst einen Tag nach dem Verschicken des schriftlichen Bescheides zum Abholen bereitgestellt. Um Missbrauch zu verhindern, können die Daten nur abgeholt werden, wenn ein persönliches Passwort eingegeben wird, das zu dem Schlüssel passt, der beim Senden der Einkommensteuer automatisch erzeugt wird. Die elektronischen Bescheiddaten ersetzen nicht den schriftlichen Steuerbescheid. Daher erübrigt es sich, die kompletten Bescheiddaten über ELSTER abzuholen. Es werden ausschließlich die Eckwerte des Steuerbescheides angezeigt.
Vorgehensweise Zunächst ist einmalig unter dem Menüpunkt [Mandant > Elster > Elster Optionen] über den Reiter [Bescheiddaten] ein Passwort festzulegen, mit dem die anschließend versendeten Fälle abgeholt werden können. Innerhalb dieses Themendialoges kann auch ein bestehendes Passwort geändert werden. Zugleich mit dem Passwort wird ein elektronischer Schlüssel erzeugt, der in Verbindung mit dem dazugehörigem Passwort das Abholen der Bescheiddaten ermöglicht.
Bescheiddaten abholen Das Abholen der verarbeiteten Steuerdaten von der Finanzverwaltung geschieht über den Themendialog „Elster-Bescheiddaten“, der über den Menüpunkt [Mandant > Elster > Bescheide anzeigen] aufzurufen ist. Innerhalb des Themendialoges stehen verschiedene Funktionen zur Verfügung: - Abholen: Über diese Schaltfläche öffnet sich der Zusatzdialog „Auswahl der Bescheide“. Hier kann neben dem Veranlagungsjahr und dem Bundesland, aus dem die Bescheide abgeholt werden sollen, auch der Umfang der Abholung festgelegt werden. Zur Auswahl stehen dabei die Möglichkeiten, alle Bescheide, nur neue Bescheide oder Bescheide mit Datum vom-bis abzuholen. Nach der Eingabe des Passwortes können dann die Bescheiddaten abgeholt werden. - Übernahme: Über diese Schaltfläche können die Daten der markierten Mandanten automatisch für den Bescheid-datenabgleich in Kanzlei zur Verfügung gestellt werden. - Drucken: Über die Schaltfläche [Drucken] werden die Daten der markierten Mandanten in eine Liste zum Drucken zur Verfügung gestellt. - Löschen: Löscht den abgeholten Elster-Fall aus der Auswahl.

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