Erfassung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Allgemeines

In der Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist der Erfassungsmodus „Automatisch“ #3470574: Steuern kapestab2010 image6.png voreingestellt.

Zur Erfassung der Kapitalertragsteuer-Anmeldungen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • manuelle Erfassung (direkte Erfassung im Formular ohne Rechenlogik, manuelle Steuerbescheinigung)
  • automatische Bearbeitung mit Import der Werte aus der KSt
  • automatische Bearbeitung mit Anbindung an die Empfängerverwaltung ohne Anbindung an die KSt

Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Der Aufruf des Formulars „KapESt“ erfolgt über die Symbolschaltfläche #3470575: Steuern kapestab2010 image7.png.

Über #3470470: Steuern kapestab2010 image8.png rufen Sie die Steuerbescheinigungen auf.

Kapitalerträge mit Steuerabzug durch die auszahlende Stelle

Diese Formularfelder betreffen i. d. R. Banken.

Gewinnausschüttungen, Zinsen auf stille Beteiligungen etc. tragen Sie im Bereich Kapitalerträge mit Steuerabzug durch den Schuldner ein.

Als Anmeldezeitpunkt verlangt ELSTER hier den Monat. Ein Tagesdatum führt zu Fehlern.
Die Formularbereiche erfassen Sie manuell; Steuerbescheinigungen dazu werden nicht erstellt.

In diesen Fällen sind immer Zerlegungsdaten erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass in der Gesellschafterverwaltung das Bundesland hinterlegt ist, damit das Programm den korrekten Eintrag vornehmen kann.

Kapitalerträge mit Steuerabzug durch den Schuldner (Regelfall)

  • Hier erfassen Sie u.a. die
  • Gewinnausschüttungen,
  • Erträge aus stillen Beteiligungen,
  • partiarischen Darlehen.

ELSTER: Als Anmeldezeitpunkt ist meistens ein Tagesdatum erforderlich.

Erstattungen

Liegen Erstattungen vor, so tragen Sie diese direkt in der Kapitalertragsteuer-Anmeldung ein.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ermittelt das Programm aus den Angaben zur Konfession des Empfängers in der Gesellschafterverwaltung.

Bei manueller Erfassung sind diese Felder editierbar.

Zerlegung

Bei Kapitalerträgen mit Steuerabzug durch die auszahlende Stelle ist die Kirchensteuer zum entsprechenden Bundesland des Empfängers einzutragen. Für Kapitalerträge lt. Zeile 10 - ab 2018 31 und 37 dürfen diese Angaben nicht gemacht werden, da der Fall sonst nicht per ELSTER versendet werden kann.

Im Falle der automatischen Erfassung wird dies aus der Gesellschafterverwaltung übernommen.

Bei manueller Erfassung sind die Felder editierbar.

Manuelle Erfassung

Allgemeines

Für die manuelle Erfassung wählen Sie bitte in dem Listenfeld den Eintrag Manuell.

Anmeldungen mit Steuerabzug durch die auszahlende Stelle werden ab 2019 nur noch manuell erfasst.

Sie können dann alle Werte direkt in der Kapitalertragsteuer-Anmeldung erfassen.

Bitte beachten Sie, dass durch Einschalten des manuellen Erfassungsmodus die Berechnungslogik deaktiviert wird.

Ab KapESt 2019 können Sie die manuelle Steuerbescheinigung aus einer Excel-Vorlage erstellen.

Übernahme der Gewinnausschüttungen aus der KSt

Allgemeines

#3470576: Steuern kapestab2010 image9.png

Für die Übernahme der Gewinnausschüttungen aus der KSt-Erklärung wählen Sie bitte in der Auswahlliste den Eintrag Automatisch und klicken Sie dann auf Import aus KSt.

Es öffnet sich ein Dialog mit der Auswahl der im Projekt KStGewSt erfassten Ausschüttungen und der in Frage kommenden Veranlagungs-Jahre (das aktuelle und das Vorjahr).

Wählen Sie hier die gewünschte Ausschüttung und das Anmeldedatum aus.

In der Auswahl können Sie auch eine Verwendung von steuerlichem Einlagekonto angeben.

#3470580: Steuern kapestab2010 image10.png

Außerdem können Sie Ausschüttungen in den Bereich Steuerabzug durch den Schuldner 15 % KapESt übernehmen.

Sie wählen dann Zeile 30 (bis 2023 37) aus.

Bereits in eine Anmeldung übernommene Gewinnausschüttungen können erneut übernommen werden.

Erfassung ab 2019

Ab KapESt 2019 gibt es die Dialogerfassung nur noch für die Kapitalerträge mit Steuerabzug durch den Schuldner der Kapitalerträge

Im Dialog werden die angelegten Empfänger, ihre Konfession und eine Steuerbefreiung angezeigt. Wenn Sie Empfänger-Daten geändert haben, lesen Sie bitte unter Extras / Stammdaten / Gesellschafter die aktualisierten Gesellschafterdaten ein.

Das Häkchen "Datum in Formular drucken" ist für ELSTER relevant. Nehmen Sie das Häkchen heraus, werden die Angaben dieser Zeile nur in die Steuerbescheinigung gedruckt. Mit Häkchen werden sie auch in die Anmeldung gedruckt und an ELSTER übermittelt.

Für die Kapitalerträge gibt es folgende Erfassungsmöglichkeiten:

  • Gesamtwert aus KSt: Dann wird der aus der KSt importierte Wert nach Quote verteilt
  • Manueller Gesamtbetrag: Das ist ein selbst erfasster Betrag, der nach Quote verteilt wird
  • Berechneter Einzelwert: Das ist die Standardeinstellung und zeigt die automatisch nach Quote verteilten, auf den jeweiligen Empfänger entfallenden Beträge an.
  • Manueller Einzelwert: Wenn Sie hier einen Betrag erfassen und außerdem einen Gesamtbetrag für alle Empfänger haben, wird in dem Fall die Quote ignoriert und beim Empfänger nur der manuelle Einzelwert angesetzt.

Die Kapitalerträge darunter gelten nur für den jeweiligen Empfänger, ebenso wie der freigestellte Betrag.

Ist ein Empfänger steuerbefreit, kommt nur dann eine Steuerbescheinigung, wenn Sie das Häkchen "Steuerbescheinigung füllen" gesetzt haben.

Im Kapitalerträge-Dialog können Sie bei „Rundungsdifferenzen bei diesem Empfänger berücksichtigen“ ein Häkchen setzen. Rundungsdifferenzen, die sich in der Berechnung ergeben, werden dann diesem Empfänger zugerechnet.

Steuerfreie Beträge / steuerbefreite Empfänger

Ist ein Empfänger komplett von der Steuer befreit, können Sie diesen Sachverhalt wie folgt berücksichtigen:

Sie tragen im Feld "freigestellter Betrag / Sparerpauschbetrag" die komplette auf diesen Empfänger entfallende Ausschüttung ein:

#3470566: Steuern kapestab2010 image11.png

Alternativ können Sie in der Gesellschafterverwaltung im Tab KSt / KapESt bei „Empfänger ist steuerbefreit“ ein Häkchen setzen. Das hat zur Folge, dass der gesamte auf diesen Empfänger entfallende Kapitalertrag steuerfrei gestellt wird.

Außerdem können Sie noch entscheiden, ob bei steuerbefreitem Empfänger die Steuerbescheinigung gefüllt werden soll oder nicht.

Steuerbefreiung § 50c Abs. 2 EStG

Wenn Sie dieses Häkchen setzen, wird der im zugehörigen Feld eingetragene Betrag für die Ermittlung der Kapitalertragsteuer abgezogen, aber bei den Kapitalerträgen ausgewiesen.

Dauerüberzahlerbescheinigung liegt vor

Wenn Sie dieses Häkchen setzen, wird der dem jeweiligen Empfänger zugerechnete Betrag von den Kapitalerträgen und für die Ermittlung der Kapitalertragsteuer abgezogen.

Rundungsdifferenzen

Im Kapitalerträge-Dialog können Sie bei „Rundungsdifferenzen bei diesem Empfänger berücksichtigen“ ein Häkchen setzen. Rundungsdifferenzen, die sich in der Berechnung ergeben, werden dann diesem Empfänger zugerechnet.

Verwendung von steuerlichem Einlagekonto

Allgemeines

Die Verwendung von steuerlichem Einlagekonto für Gewinnausschüttungen kann automatisch aus der KSt übernommen oder im Import-Dialog vorgegeben werden.

Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos kann auch manuell über die Dialoge zu den Kapitalerträgen nachbearbeitet werden.

Dialog

Die Felder für das steuerliche Einlagekonto befinden sich im jeweiligen zur Erfassungszeile gehörenden Dialog.

Dort eingetragene Werte verringern den kapitalertragsteuerpflichtigen Betrag für die Kapitalertragsteuer-Anmeldung und die Steuerbescheinigung. Sie werden in der Steuerbescheinigung separat ausgewiesen. Die Verteilung erfolgt standardmäßig nach Quote, kann aber bei jedem Empfänger manuell abgeändert werden.

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