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Erläuterungsansicht
ADDISON Jahresabschluss
Erläuterungsansicht
| Innerhalb der Bilanz-/ EÜR-Info kann über die Registerkarte Zusammensetzung (Schaltfläche Konten erläutern) und die Registerkarte Erläuterung (Schaltfläche Text bearbeiten) das Erläuterungsfenster zur Erfassung der Erläuterungen für den Bericht aufgerufen werden. Des Weiteren steht dieser auch innerhalb von Word über Erläuterungen erfassen (ab Word 2007) zur Verfügung. | |
| Erläuterungsansicht | Die Erläuterungsansicht teilt sich in zwei Bereiche auf: - Im linken Bereich werden die gesamten Positionen entsprechend der Bilanz / EÜR für den Mandanten angezeigt. Hier kann die Position oder das Konto ausgewählt werden, für das eine Erläuterung erfasst werden soll. - Im rechten Bereich findet die eigentliche Bearbeitung statt. Hier können Erläuterungen mittels Editor oder Word erfasst oder Dokumente (Word, Excel) angefügt werden. |
Verwandte Themen
Administration
Wie bereits im Kapitel 3.3 - ADDISON Dokumentenvorlagen und [3.5](/addisonhilfe/en/Jahresabschluss-bilanzbericht-Musterberichte#a_360653449 "Jahresa
Bilanzbericht
Wenn Sie Bilanzberichte erstellen, werden die Werte und Bezeichnungen der einzelnen Bilanzpositionen und sonstige Daten, wie z.B. die Anschrift oder die Steuernummer, aus den entsprechenden ADDISON Bereichen in bereits bestehende Word Dokumente (DOC-Dateien) automatisch eingefügt.
Konvertierung der Vorlagen von Word-Dokumenten bei einem Serverumzug
Unter dem Menüpunkt Wartung, Prüfung/Konvertierung der Vorlagen von Word-Dokumenten wird ein Dialog aufgerufen, indem die folgenden Optionen für die Konvertierung bei einem Serverumzug hinterlegt werden können:
Musterberichte
Neben den vordefinierten Musterberichten können kanzelindividuelle Musterberichte hinterlegt werden.
Anpassungsbilanz und Übergangsregelungen Art. 67 EGHGB
Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind erstmalig verbindlich für Geschäftsjahre die nach dem 31.12.2009 beginnen anzuwenden. Freiwillig können die Vorschriften für nach dem 31.12. beginnende Geschäftsjahre angewandt werden. Freiwillig können die Vorschriften für nach dem 31.12. beginnende Geschäftsjahre angewandt werden.