Erstellen einer Liquidationsbilanz

Allgemein

Wenn es zur Auflösung einer Gesellschaft kommt, muss zwangsläufig eine Liquidationsbilanz erstellt werden. Die Liquidationsbilanz ist eine besondere Bilanz, die bei der Liquidation eines Unternehmens zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass diese Sonderbilanz bei der Auflösung einer Gesellschaft erstellt werden muss. Die Liquidationsbilanz besteht dabei, je nach Gesellschaftsform, aus einer Eröffnungsbilanz (auch Liquidationsanfangsbilanz).
Das Ziel einer Liquidationsbilanz ist es, eine Aufstellung über das tatsächlich vorhandene Nettovermögen einer Gesellschaft zu erhalten. Mit diesem Vermögen werden zunächst Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern bedient. Sollte dann noch Vermögen verfügbar sein, wird dieses an die Anteilseigner der Gesellschaft ausgeschüttet

Eine Liquidationsbilanz wird erstellt, wenn es zur Auflösung eines Unternehmens kommt. Grundsätzlich wird von einer Auflösung gesprochen, wenn die Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens freiwillig und planmäßig beendet wird.

Für die Auflösung einer Gesellschaft kann es viele verschiedene Gründe geben. Häufig wird eine Liquidation durch einen Gesellschafterbeschluss beschlossen. Ein Beispiel hierfür ist eine OHG mit zwei Gesellschaftern, die beide in den Ruhestand gehen und ihr Unternehmen daher auflösen.

Die Liquidationsschlussbilanz zeigt auf, wie das restliche Vermögen nach der Liquidation verteilt wird. Die Abschlussbilanz muss dabei vor der Verteilung erstellt werden.

Insgesamt gibt es laut § 138 HGB vier Gründe, die eine Auflösung verursachen:

Ablauf der Zeit, sofern die Gesellschaft nur für eine bestimmte Zeit gegründet wurde

Gesellschafterbeschluss

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Entscheidung eines Gerichts

Besonderheit bei Kapitalgesellschaften

Auch die Abwickler von Kapitalgesellschaften müssen eine Abwicklungseröffnungsbilanz erstellen. Zusätzlich zur Eröffnungsbilanz muss zudem ein Bericht erstellt werden, der die Eröffnungsbilanz erläutert. Da die Abwicklung einer Kapitalgesellschaft oftmals mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, müssen die Liquidatoren zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Liquidationszwischenbilanz und einen Lagebericht erstellen.

Im Gegensatz zu Personengesellschaften wird bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip gemäß § 270 AktG, § 71 GmbHG für die Bewertung der Vermögensgegenstände angewendet.

Technischer Ablauf einer Liquidationsbilanz

Beispiel:

Unternehmen mit Wirtschaftsjahr vom 01.01.-31.12. (gebucht wurde bis zum 31.03.) geht in Liquidation, d.h. die Gesellschaft wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst, mit Gesellschafterbeschluss zum 01.02.

Schlussbilanz zum 31.03.

Eröffnungsbilanz zum 01.04. mit den fortgeführten Werten der Schlussbilanz

In dem zu liquidierenden Mandanten (Mandant 1) wurden keine Buchungen nach dem 31.03. gemacht.

Die Liquidationseröffnungsbilanz ist dabei der Ausgangspunkt für die Auflösung. In dieser Aufstellung werden alle Vermögensgegenstände nach ihrem mutmaßlichen Veräußerungswert bewertet.

Schlussbilanz / Liquidationseröffungsbilanz

Die Werte der Schlussbilanz (Datum Gesellschafterbeschluss) werden in die Eröffnungsbilanz des zu liquidierenden Unternehmens übernommen. In der Praxis wird zum Monatsende das Unternehmen beendet. Eine nachträgliche Korrektur eines Buchungsmonats ist i.d.R. nicht notwendig.

In der Praxis wird frühzeitig der Gesellschafterbeschluss gefasst.

Erstellung der Liquidationsbilanz innerhalb der Software

WICHTIG: Für eine Liquidationsbilanz ist es erforderlich einen neuen Mandanten anzulegen.

Erstellung der Liquidationsbilanz

Durch die Liquidation der Gesellschaft muss das Wirtschaftsjahr nachträglich verkürzt werden.

Die bisherige Gesellschaft endet mit dem verkürzten Wirtschaftsjahr.

Bei einer nachträglichen Verkürzung des Wirtschaftsjahres z.B. von 31.12. auf 31.03. erfolgt eine Hinweismeldung. Diese kann mit ja bestätigt werden.

Jahresabschluss buchungsregeln zum jahresabschluss image20.png

Der neue Mandant beginnt mit dem anschließenden Rumpfwirtschaftsjahr.

Jahresabschluss buchungsregeln zum jahresabschluss image21.png

Die Buchungen im Mandant 1 werden bis zum 31.03. exportieren und in Mandant 2 zum 01.04. importiert.

Schlussbilanz zum 31.03.

Eröffnungsbilanz zum 01.04. mit den fortgeführten Werten der Schlussbilanz

Handhabung des Anlagevermögens

Die Anlagegüter des bisherigen Mandanten 1 müssen für die Liquidationsbilanz auf den Mandanten 2 übertragen werden, hierfür im Mandant 2 das ANL-Projekt für das Wirtschaftsjahr 01.04.-31.12. anlegen.

Wichtig: In den Stammdaten der Anlagenbuchhaltung die gleichen AfA-Varianten des Mandanten 1 anlegen.

Damit die Wirtschaftsgüter von Mandant 1 auf den Mandant 2 übergeben werden, ist folgende Vorgehensweise erforderlich:

Wichtig: Datensicherung des Mandanten 1 für die Projekte Finanz-Anlagenbuchhaltung

Im Mandant 1 einen vorläufigen Jahreswechsel vom 01.04. - 31.12. vornehmen

Im Mandant 1 die Wirtschaftsgüter exportieren: Menüpunkt Extras | Export | Wirtschaftsgüter für ADDISON

Im Mandant 2 die Wirtschaftsgüter importieren: Menüpunkt Extras | Import | Wirtschaftsgüter für ADDISON

Mandant 1 die ursprünglichen Projekte Finanz- Anlagenbuchhaltung aus Datensicherung wieder herstellen (mit Wirtschaftsjahr 01.01.- 31.03.

E-Bilanz Liquidationsbilanz

Das Steuerrecht sieht für die Abwicklungsphase einer GmbH ein in § 11 KStG geregeltes besonderes Besteuerungsverfahren vor.

Kern dieser Regelung ist, dass der im gesamten Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung unterworfen werden muss. Dadurch ist gewährleistet, dass alle im Betriebsvermögen ruhenden Gewinne – die stillen Reserven – besteuert werden.

Um hierbei zumindest in steuerlicher Hinsicht eine gewisse Vereinfachung zu erreichen, tritt steuerlich an die Stelle des Wirtschaftsjahrs als Ermittlungszeitraum für den Gewinn der GmbH der Abwicklungs- bzw. Liquidationszeitraum. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Auflösung der GmbH und endet mit der Schlussverteilung des Gesellschaftsvermögens. Der Liquidationszeitraum als Besteuerungszeitraum ist jedoch auf maximal 3 Jahre begrenzt. Ist in diesen 3 Zeitjahren = 36 Monaten eine abschließende Abwicklung nicht möglich, geht auch das Steuerrecht wieder auf den üblichen Jahreszeitraum über.

Innerhalb der E-Bilanz wird unterschieden nach:

Liquidationsanfangsbilanz => zu Beginn der Liquidation – Bericht mit Erläuterungen zur Liquidation

Liquidationszwischenbilanz => zum Ende eines jeden Jahres bei einer Liquidation über mehrere Jahre

Liquidationsschlussbilanz => zum Ende der Auflösung

In der E-Bilanz können diese über die Bilanzart ausgewählt werden.

Jahresabschluss buchungsregeln zum jahresabschluss image22.png

Liquidationszeiträume

Liegt der Tag der Auflösung unterm Jahr, entsteht damit ein Rumpfwirtschaftsjahr, das vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Auflösungstag dauert. Steuerlich wird der GmbH dazu jedoch ein Wahlrecht zugestanden. Auf die Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahrs kann verzichtet werden und stattdessen dieser Zeitraum in den Abwicklungszeitraum und damit die Liquidationsbesteuerung mit einbezogen werden. Dies erspart zumindest die Erstellung einer zusätzlichen Steuererklärung für den Rumpfzeitraum.

Die Wirtschaftsjahre für die Liquidation können wie folgt dargestellt werden:

Das Abweichendes Wirtschaftsjahr endet am 31.03.

Mit Beginn der Liquidation zum 01.04 endet das Wirtschaftsjahr zum 31.03.

1.Jahr 01.04. - 31.03. 2.Jahr 01.04. - 31.03. 3.Jahr 01.04. - … 31.03.
1 bis max. 3 Jahre Liquidationszeitraum für die Besteuerung = Ermittlungszeitraum f. Gewinn / Verlust
Beginn der Auflösung max. Ende Schlussverteilung des Gesellschaftervermögens

ggf. unterjähriges Ende = Rumpfwirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr endet am 31.12.
Wichtig: Hierfür muss ein Gesellschafterbeschluss getroffen werden, dass das Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr ist.

1.Jahr 01.04. - 31.12. 2.Jahr 01.01. - 31.12. 3.Jahr 01.01. - … 31.12.
1 bis max. 3 Jahre Liquidationszeitraum für die Besteuerung = Ermittlungszeitraum f. Gewinn / Verlust
Beginn der Auflösung max. Ende Schlussverteilung des Gesellschaftervermögens

ggf. unterjähriges Ende = Rumpfwirtschaftsjahr

Fazit

Vorgehensweise:

Wirtschaftsjahr des liquidierenden Mandanten in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung verkürzen

Datensicherung für den zu liquidierenden Mandanten

Buchungen des liquidierenden Mandanten exportieren

Neuen Mandanten anlegen (für die Liquidation)

Buchungen des neuen Mandanten importieren

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