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FAQ
ADDISON Steuern
FAQ
| Weshalb werden Kapitalwerte falsch berechnet? | Bitte prüfen Sie, ob Sie den Tag der Zuwendung im Mantelbogen als Stichtag eingetragen haben. Außerdem müssen auch die Angaben zur Laufzeit erfasst sein. |
| Wie kann ich die Feststellungserklärung Grundbesitzwert aufrufen? | Die Feststellungserklärung kann angelegt werden, sobald die Anlage Grundstückswert im Mantelbogen aktiviert worden ist. |
| Anzahl der Anlagen Grundstückswert, Betriebsvermögen und Anteilsbewertung | In der im Mantelbogen angegebenen Anzahl sind auch die in einem Betriebsvermögen enthaltenen Anlagen enthalten. Im Feld „selbst errechneter Gesamtwert“ stehen nur die der jeweiligen Vermögensart zuzurechnenden Werte. Das heißt, ein im Betriebsvermögen enthaltenes Grundstück ist nicht im Wert des Grundvermögens enthalten. |
| Falsche Berechnung des Grundstückswerts bei bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren | Bitte prüfen Sie, ob Sie den Tag der Zuwendung im Mantelbogen als Stichtag eingetragen haben, da dieser für die Berechnung der Alterswertminderung erforderlich ist. |
| Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit eines Gebäudes | Das Datum wird in der Anlage Grundstückswert fortlaufend ttmmjjjj eingegeben, das Programm formatiert das Datum selbst. |
| Wo befinden sich die Berechnungsblätter zu den Grundstückswerten, Betriebsvermögen und Anteilsbewertung? | Diese Berechnungsblätter können über das Menü Druck Anlageblätter, dort „Berechnung Grundstückswert“ aufgerufen werden. |
| In der Anlage Betriebsvermögen sind Anteile an Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften enthalten | Für diese Fälle benötigen Sie entweder einen neuen Fall oder Sie erfassen die entsprechenden Anlagen Betriebsvermögen, AUF und Anteilswert innerhalb einer Alternative und übernehmen die dort berechneten Werte in die Anlage BV der Standard-Variante. Wenn Sie die dazu gehörenden Anlagen nicht ausdrucken möchten, können Sie stattdessen auch die Anlageblätter Betriebsvermögen, Aufteilung und Anteilsbewertung ausdrucken. |
| Übertragung von Anteilen an Grundstücken, Betriebsvermögen und Beteiligungen | Sollen diese Vermögenswerte nicht zu 100 % übertragen werden, sind folgende Eintragungen erforderlich: Grundstücke: In der Feststellungserklärung Grundbesitzwert muss im Erwerberdialog (Seite 2) der erworbene Anteil eingetragen werden. Betriebsvermögen, Anteilsbewertung: Auch hier muss im jeweiligen Erwerberdialog der erworbene Anteil eingetragen werden. Wichtig: In den entsprechenden Dialogen muss der Erwerber durch Betätigen der Schaltfläche „Übernahme“ aus dem Mantelbogen eingelesen werden, da das Programm so die Zuordnung herstellen kann. Nur die anderen Erwerber werden von Hand eingetragen. |
| Der Wert in Zeile 99 der Anlage Betriebsvermögen kann nicht erfasst werden | Dieser Wert wird vom Programm berechnet, wenn der Abschlusszeitpunkt in Zeile 14 erfasst ist und in Zeile 95 – 97 Werte eingetragen sind. |
| Der Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist in der Anlage Steuerentlastungen nicht ausgewiesen | In der Anlage Anteilsbewertung muss der vom Erwerber übernommene Anteil in Zeilen 15 ff. erfasst sein, damit in der Anlage Steuerentlastung der Wert der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft ausgewiesen wird. |
| Sonstige Freibeträge nach § 13 ErbStG, Anträge, die nicht im Formular enthalten sind | Die Erfassung solcher Positionen erfolgt im Dialog zu den Zeilen 47 – 49 über die Schaltfläche „Anträge“ in der Toolbar zum Mantelbogen. |
| Der Freibetrag nach § 13a ErbStG wird nicht berechnet | Bitte überprüfen Sie, ob Sie das Kreuz in Zeile 6 der Anlage Steuerentlastungen bei „ja“ gesetzt haben. |
| Sonstiges | Weitere Problemlösungen ergeben sich auch aus dem Kapitel „Wichtige Eingaben, die nicht fehlen dürfen“. |
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