FAQ

Daten nicht aktuell

Ist z.B. der Mantelbogen offen und es werden die Erwerberanlagen bearbeitet, kann es vorkommen, dass die Erwerber nicht im Mantelbogen erscheinen. Eine manuelle Aktualisierung kann über das Menü [alle I Aktualisieren Mandantendaten] erfolgen.

#3465370: Steuern erb2012 image72.png

Wurden Änderungen an der Berechnung vorgenommen, z.B. Werte verändert oder neue erfasst, insbesondere beim Betriebsvermögen sowie beim Grundvermögen, die jedoch nicht übernommen wurden, ist es ratsam, die Aktualisierung anzustoßen.

Die Aktualisierung wird dadurch vorgenommen, dass die Berechnung angestoßen wird.

Bewertungsmethode wechseln

Die Änderung der Bewertungsmethode nehmen Sie bitte vor Dateneingabe im Dialog #3464851: Steuern erb2012 image73.png vor.

Ein nachträglicher Wechsel der Methode kann zu Datenverlusten kommen.

Möchten Sie mehrere Methoden vergleichen nutzen bitte die Möglichkeit der Alternativen.

Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen lässt sich nicht öffnen

Die Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen lässt sich nur öffnen, wenn vorher ein Betriebsvermögen angelegt wurde.

Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen und Anträge sind in den meisten Fällen erwerberbezogen. In der Anlage Erwerber unter dem Menüpunkt Anträge #3464849: Steuern erb2012 image74.png können diese über einen Dialog ausgewählt und bearbeitet werden.

Bewertungsverfahren bei Grundstücken

In den Stammdaten der Anlage Grundstück legen Sie als Anwender fest, welches Bewertungsverfahren zum Tragen kommt.

Anhand der getätigten Eingaben geben wir einzelne Verfahren vor bzw. schließen andere aus. So lässt sich z.B. bei einem Mietwohngrundstück (bebautes Grundstück) nur das Ertragswertverfahren auswählen.

Nachträglich lässt sich jederzeit das Bewertungsverfahren über den Stammdatendialog ändern. Hier muss beachtet werden, dass eine nachträgliche Änderung des Bewertungsverfahrens auch mit einem Teildatenverlust einhergehen kann.

Pflichtangaben bei der Grundstücksbewertung

Bei der Grundstücksbewertung sind folgende Bewertungen zu unterscheiden:

  • Unbebaute Grundstücke,
  • Bebaute Grundstücke / Sachwertverfahren,
  • Bebaute Grundstücke / Ertragswertverfahren.

Die Pflichtangaben zu den einzelnen Bewertungen werden nachfolgend näher beschrieben. Hierbei handelt es sich um Pflichtangaben hinsichtlich die Berechnung betreffend. Grundlegende Angaben wie z.B. Ort und Straße/Hausnummer werden in den nachfolgenden Punkten nicht aufgeführt.

Pflichtangaben bei unbebauten Grundstücken

Für die Berechnung sind die Zeilen 9ff mit der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert auszufüllen.

Pflichtangaben Sachwertverfahren

Für die Berechnung sind mehrere Angaben notwendig.

  • In Zeile 9ff sind die Angaben zum Boden, d.h. der Bodenrichtwert sowie die Grundstücksgröße zu treffen,
  • In Zeile 21 ist das Baujahr zur erfassen,
  • In Zeile 22ff ist, soweit zutreffend, auszufüllen,
  • In Zeile 67 ist die Bruttogrundfläche einzutragen,
  • In Zeile 68 (Dialog) sowie im Ausstattungsbogen (Formular 2b) sind die notwendigen Vorgaben zu erfassen,
  • In Zeile 85ff sind, soweit zutreffend, Angaben zu Garagen und Carports sowie Außenanlagen zu treffen,
  • In Zeile 89 ist, soweit zutreffend, ein Sachwertfaktor zu erfassen.

Pflichtangaben Ertragswertverfahren

Für die Berechnung sind mehrere Angaben notwendig.

  • In Zeile 9ff sind die Angaben zum Boden, d.h. der Bodenrichtwert sowie die Grundstücksgröße zu treffen,
  • In Zeile 21 ist das Baujahr zur erfassen,
  • In Zeile 22ff ist, soweit zutreffend, auszufüllen,
  • In Zeile 43ff sind Angaben zum Mietertrag in den Spalten 7, 8 und 10 zu treffen,
  • In Zeile 61 ist, soweit zutreffend, eine Spezifizierung der Gebäudeklasse vorzunehmen,
  • In Zeile 62f sind, soweit zutreffen, die vorgegebenen Bewirtschaftungskosten sowie der vorgegebene Liegenschaftszinssatz zu erfassen.

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