Formular Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Formular Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Das Formular ist für die reguläre Kapitalertragsteuer-Anmeldung und für die Anmeldung der Zahlung nach § 36a Abs. 4 EstG vorgesehen. Sie können entweder die Kapitalertragsteuer-Anmeldung erstellen oder die Anmeldung der Zahlung nach § 36a Abs. 4 EStG, Beides zusammen geht nicht.
Vorbelegt ist die Kapitalertragsteuer-Anmeldung.
Neu dazugekommen sind Sachverhalte nach InvStG:
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG beträgt die Kapitalertragsteuer lediglich 15 % des Kapitalertrags. Wird zusätzlich zur Kapitalertragsteuer auch Solidaritätszuschlag erhoben, reduziert sich die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Abs. 1Satz 3 InvStG auf 14,218 %.
Für die Eintragung der Kapitalerträge, für die nach § 7 Abs. 3 InvStG eine Statusbescheinigung
vorliegt, der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG wurden – abhängig von der Art der zugrundeliegenden Kapitalerträge – entsprechende Abfragen in der Kapitalertragsteuer-Anmeldung aufgenommen.
- Zeile 14 (bis 2023 9)
Hier werden die Kapitalerträge, für die eine Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG vorliegt, und die darauf entfallenden Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag erfasst.
Es geht um die Fälle des Steuerabzugs durch die auszahlende Stelle bei Kapitalerträgen.
- Zeile 15 (bis 2023 10)
Hier werden die Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG in den Fällen des Steuerabzugs durch die auszahlende Stelle bei Kapitalerträgen i. S. d. Zeile 8 erfasst.
Zeile 16 (bis 2023 11)
hier wird das Ergebnis der vorherigen Zeilen erfasst. Der Wert wird vom Programm ermittelt.Zeile 17 - 20 (bis 2023 12 - 15)
hier werden weitere Sachverhalte mit Steuerabzug durch die auszahlende Stelle erfasst. Die Programmlogik entspricht dem vorherigen Block Zeilen 13 - 16.Zeile 21 (bis 2023 16)
: Hier wird der Kapitalertrag erfasst, bei dem gemäß § 44a Abs. 10 S. 1 Nr. 2 EstG Abstand vom Steuerabzug genommen wurde.
Zeile 22 (bis 2023 31) - Ausschüttungen / stille Beteiligungen etc.
Bei automatischer Bearbeitung tragen Sie die Werte im Dialog ein.
In der Anmeldung 2022 haben wir eine neue Option für nach § 50c Abs. 2 EstG steuerfreie Kapitalerträge eingefügt. Hintergrund ist, dass diese steuerfreien Beträge anders als die sonstigen steuerfreien Kapitalerträge bei den Kapitalerträgen mit ausgewiesen werden müssen.
- Zeilen 23 (bis 2023 32)
hier werden die Kapitalerträge, für die eine Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG vorliegt, die darauf entfallende Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag in den Fällen des Steuerabzugs durch den Schuldner bei Kapitalerträgen erfasst. - Zeile 24 (bis 2023 33)
hier werden die Erstattungsbeträge nach § 7 Abs. 5 InvStG in den Fällen des Steuerabzugs durch den Schuldner bei Kapitalerträgen erfasst. - Zeile 25 (bis 2023 34)
hier trägt das Programm das Ergebnis der vorherigen Zeilen ein. - Zeile 26 (bis 2023 35)
hier erfassen Sie Erstattungsbeträge zu KapESt und SolZ. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Monatsanmeldung erforderlich ist. - Zeile 27 (bis 2023 35)
Datumsfelder für den Gewinnverteilungsbeschluss. - Zeile 28 (bis 2023 36)
Datumsfelder für stille Gesellschaften und partiarische Darlehen - Zeile 29 (bis 2023 37)
Datumsfelder für vororganschaftliche Mehrabführungen - Zeile 30 (bis 2023 38)
hier erfassen Sie Kapitalerträge mit Steuerabzug durch den Schuldner, die einer Kapitalertragsteuer von 15 % unterliegen. Das sind insbesondere Gewinne und Leistungen von Betrieben gewerblicher Art:
- Zeile 31 - 33 umfasst Kapitalerträge mit Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 5 InvStG
Zeile 34 (bis 2023 43)
In der Zeile 34 ist das Ergebnis der Zeilen 25, 26 und 33 einzutragen. Es wird vom Programm ermittelt.
- Zeile 35 und 36 (bis 2023 44 und 45)
Im Abschnitt „Zahlung des unterbliebenen / erstatteten Steuerabzugs auf Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und des § 36a Abs. 1 Satz 4 EStG nach § 36a Abs. 4 EstG (15 %)“ ist das Kalenderjahr bzw. das (abweichende) Wirtschaftsjahr anzugeben, für das die Anmeldung der Zahlung erfolgt.
Die Werte Kapitalertrag und Kapitalertragsteuer erfassen Sie direkt im Formular.
Auch im Fall der Zahlung des unterbliebenen / erstatteten Steuerabzug sind immer Zerlegungsdaten erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass in der Gesellschafterverwaltung das Bundesland hinterlegt ist.
Zeilen 37 - 68 (bis 2023 61 - 92) Kirchensteuer
Bei automatischer Bearbeitung steuert das Programm in den Fällen des Steuerabzugs durch den Schuldner die Kirchensteuer-Beträge gemäß den in der Gesellschafterverwaltung hinterlegten Konfessionsschlüssel ein, Bei manueller Bearbeitung erfassen Sie die Werte direkt im Formular.Zeilen 69 - 72 (bis 2023 101 - 104) bis 2024 Kirchensteuer für Korrekturzwecke vor 2015
Diese Felder sind nicht für die reguläre Anmeldung gedacht. Sie betreffen nur Korrekturwerte für Anmeldungen vor 2015. Die Summe in Zeile 72 wird vom Programm gebildet. Die Felder sind 2025 entfallen.Zeilen 70 - 86 (73 - 89 bis 2024; bis 2023 105 - 121) Zerlegung
In Fällen des Steuerabzugs durch die auszahlende Stelle sind Angaben zur Zerlegung erforderlich, die Sie direkt im Formular erfassen. Diese Angaben sind bei Gewinnausschüttungen etc. nicht auszufüllen.Zeile 87 (bis 2024 90; bis 2023 122) Ergänzende Angaben
Wenn Sie dem Finanzamt zusätzliche Angaben übermitteln möchten, erfassen Sie Ihre Angaben im Themendialog zu dieser Zeile. Sie können bis zu 256 Zeichen übermitteln.
Ab 2026 erfassen Sie dazu statt des Kreuzes für ja eine der Ziffern 1 -4. Die Bedeutung er Ziffern ist
1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden: 2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten : 3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden : 4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).
Zeilen 88 - 92 (bis 2024 91 - 95; bis 2023 123) Unterschrift / Kanzleistempel
In diesem Bereich werden, wenn Sie einen Kanzleistempel hinterlegt haben, Ihre Kanzleiangaben angedruckt. Diese werden auch mit ELSTER übermittelt.