Formulare der EGF

Mantelbogen

Auswahl vom Empfangsbevollmächtigten

Über den Auswahldialog zur Zeile 15 ff (2015). kann der Empfangsbevollmächtigte ausgewählt werden. Zu Auswahl stehen:

  • Empfangsbevollmächtigter aus Unternehmensstammdaten
  • Zugeordnete Kanzleistempelanschrift
  • Manuelle Erfassung

Bei Auswahl der manuellen Erfassung können die Daten auch direkt im Mantelbogen verändert werden.

Art der Aufteilung

Die Art der Aufteilung (Zeile 31 EGF 2015) wird automatisch aus der Erfassungsart der Anteile der Gesellschafterverwaltung übernommen. Abweichend von anderen Stammdaten kann die Art der Aufteilung aber geändert werden und bleibt auch bei erneutem Stammdatenimport erhalten.

Zeitanteilige Aufteilung

Bei Fällen, in denen bei einer unterjährigen Änderung der Beteiligungsverhältnisse eine zeitanteilige Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen soll, ist diese neue Erklärungsmöglichkeit in der Zeile 32 (2016) mit folgenden Auswahlmöglichkeiten geschaffen worden. Die durchschnittlichen Anteile jedes FBs werden entsprechend der Auswahl berechnet.

1 = keine zeitanteilige Aufteilung

Wenn keine zeitanteilige Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen ist, werden die Beteiligten so gestellt, als wären die Änderungen der Beteiligungsverhältnisse zu Beginn des Wirtschaftsjahres eingetreten.

2 = halbjährliche Aufteilung

Wenn eine halbjährliche Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen ist, wird bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse als maßgebendes Datum auf den Beginn des jeweiligen Halbjahres abgestellt, in dem die Änderung stattgefunden hat.

4 = vierteljährliche Aufteilung

Wenn eine vierteljährliche Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen ist, wird bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse als maßgebendes Datum auf den Beginn des jeweiligen Vierteljahres abgestellt, in dem die Änderung stattgefunden hat.

6 = zweimonatliche Aufteilung

Wenn eine zweimonatliche Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen ist, wird bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse als maßgebendes Datum auf den Beginn des jeweiligen Zweimonatszeitraumes abgestellt, in dem die Änderung stattgefunden hat.

12 = monatliche Aufteilung

Wenn eine monatliche Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen ist, wird bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse als maßgebendes Datum auf den Beginn des jeweiligen Monatszeitraumes abgestellt, in dem die Änderung stattgefunden hat.

360 = tagegenaue Aufteilung (Monate mit 30 Tagen)

Wenn eine tagegenaue Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

zu berücksichtigen ist, wird bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse als maßgebendes Datum der jeweilige Tag berücksichtigt, an dem die Änderung stattgefunden hat. Dabei wird jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet.

365 = tagegenaue Aufteilung (tatsächliche Tage)

Wenn eine tagegenaue Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

zu berücksichtigen ist, wird bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse als maßgebendes Datum der jeweilige Tag berücksichtigt, an dem die Änderung stattgefunden hat. Dabei wird jeder Kalendermonat entsprechend.

Anlage FB

Stammdaten

Aktuell lassen sich die Werte der FB, die aus der Gesellschafterverwaltung als Stammdaten eingelesen werden, einfach in der Anlage FB überschreiben. Beim nächsten Stammdatenabgleich gehen diese Änderungen aktuell aber alle verloren und werden von den Daten aus der Gesellschafterverwaltung überschrieben.

ELSTER

Die Namenszeilen 1-4 der Anlage FB werden ab dem 24. Zeichen abgeschnitten, da ELSTER nur 23 Zeichen unterstützt.

FB-Nummer

Die Pflege der FB-Nummer muss in der Gesellschafterverwaltung eigenverantwortlich vorgenommen werden. Abweichend von den Vorjahren können die FB-Nummern frei verwendet werden. Wenn eine FB-Nummer schon einmal vergeben war, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt.

Beteiligungsänderungen

In der Anlage FB können nur zwei Beteiligungsänderungen dargestellt werden. Bis zu 5 Beteiligungsänderungen werden aber automatisch aus der Gesellschafterverwaltung für ELSTER herangezogen. Sind mehr als 2 Beteiligungsänderungen vorhanden, werden diese im Anlageblatt dargestellt.

Formulare zu FL, FG, FS, FV und FSO (FE-1, -2, -4, -5 und FE-VM)

Die Wahl der Einkunftsart erfolgt direkt über die Formularsymbolleiste.

  • FL: Anlage FE-1 - Land- und Forstwirtschaft
  • FG: Anlage FE-1 - Gewerbebetrieb
  • FS: Anlage FE-1 - Selbständige Arbeit
  • FV: Anlage FE-1 - Vermietung und Verpachtung
  • FSO: Anlage FE-2 - Sonstige Einkünfte

Grundsätzlich sind innerhalb der Formulare nur die Felder editierbar, die für diese Einkunftsart nach ELSTER verwendet werden dürfen.

Seitenbereich

Im Seitenbereich einer Einkunftsart werden alle zugehörigen untergeordneten Formulare angezeigt, z.B. in der FG:

#3468706: Steuern egf2015 image14.png

Übergaben aus den Anlagen EÜR und SE

Über den Seitenbereich kann eine EÜR direkt mit ihren zugehörigen Unterformularen zu der richtigen Einkunftsart angelegt werden. Der dort ermittelte Gewinn wird automatisch als laufender Gewinn in die Anlage FE1 Zeile 5 (2015) übergeben. Im Falle der Land- und Forstwirtschaft wird der Gewinn in die Anlage L und von dort aus als laufender Gewinn in die Anlage FE1-L übergeben.

Die Anlagen SE übergeben den Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben automatisch in den zugehörigen Aufteilungsdialog der Zeile 9 der FE1 (2015) des betreffenden FBs. In dem Fall ist der Wert innerhalb des Aufteilungsdialogs zur Erfassung gesperrt.

Automatische Übernahme von laufenden Einkünften z.B. Zeile 5 FE1-V

Die nach Schlüssel zu verteilenden laufenden Einkünfte der Zeile 5 der Anlage FE1 2015 werden bei der Verwendung einer zugehörigen Anlage EÜR, L oder V automatisch aus den betreffenden Anlagen ermittelt und ggf. um die in der Anlage FE1 erfassten Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben und -vergütungen berichtigt, sofern dies im Aufteilungsdialog ausgewählt wurde.

Manueller Vorrangswert z.B. Zeile 5 FE1

Da bei der Übernahme aus den Anlagen L und V formularbedingt keine Nachkommastellen übernommen werden, wurde in der Zeile 5 der FE1 grundsätzlich über die erweiterte Formularerfassung die Möglichkeit geschaffen einen manuellen Vorrangswert zu erfassen. Dieser wird durch keine der weiter unten beschriebenen Automatismen weiter verändert und wie in dem Bildausschnitt zu sehen ist, wird der automatisch ermittelte Wert weiterhin angezeigt, der manuelle Vorrangswert aber in das Formular übernommen:

#3468708: Steuern egf2015 image15.png

Ein entsprechender Hinweis, dass ein manueller Wert eingetragen ist, wird direkt an dem Formularfeld angezeigt. Soll der automatisch ermittelte Wert wieder verwendet werden, ist der manuelle Vorrangswert einfach zu entfernen.

Die Teileinkünfte der Zeile 11 der FE1-L wurden auch entsprechend erweitert, da diese automatisch aus der Anlage L übernommen werden.

Abweichend verteilen z.B. Zeile 6 FE1

In der Zeile 6 der Anlage FE1 (2015) werden die abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilenden laufenden Einkünfte bei den einzelnen FBs erfasst. Wenn die laufenden Einkünfte der Zeile 5 (2015) automatisch ermittelt werden (EÜR / L / V), dann werden die abweichend zu verteilenden Einkünfte automatisch von den laufenden Einkünften abgezogen.

Sonderbetriebseinnahmen und Vergütungen

Stammen die laufenden Einkünfte aus der oder den Anlage/n EÜR, können diese um die Zeilen 8 und 9 der FE1 2015 über den Aufteilungsdialog der Zeile 5 korrigiert werden, z.B.:

#3468707: Steuern egf2015 image16.png

In diesem Fall ist die Summe i.H.v. 2.000 EUR bereits um die Sonderbetriebseinnahmen/-Ausgaben und Vergütungen korrigiert. Ohne die Korrekturen, beträgt die Summe 5.000 EUR:

#3468712: Steuern egf2015 image17.png

Die Sonderbetriebseinnahmen/-Ausgaben und Vergütungen betragen zusammen somit 3.000 EUR.

Gewerbesteuerbeträge gem. § 35 EStG in FE1-G

Die Aufteilung der Gewerbesteuermessbeträge und der zu zahlenden Gewerbesteuer in der FE1-G erfolgt automatisch nach dem Beteiligungsverhältnis zum Ende des gewerbesteuerlichen Erhebungszeitraums (BMF 2016/0944407), also dem Beteiligungsverhältnis zum 31.12.2015, oder am letzten Tag an dem alle Feststellungsbeteiligten einen Anteil hatten.

Wird eine andere Aufteilung benötigt, können Sie diese über den zugehörigen Aufteilungsdialog erfassen.

FE1-L - laufender Gewinn

Die Anlage L wird direkt mit angelegt und es können weitere Anlagen L hinzugefügt werden. Die laufenden Einkünfte und Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt, werden automatisch aus der Anlage L in die entsprechenden Zeilen der Anlage FE1-L übernommen.

L - Veräußerungsgewinn

Die Veräußerungsgewinne werden in der EGF von ELSTER nicht innerhalb der Anlage L unterstützt, daher sind diese direkt in der FE2-L zu erfassen.

FE1 2015 Organeinkünfte

Die Zeilen 16-23 der Anlage FE-1 des Feststellungszeitraums 2015 sind ausschließlich in der Anlage FE-OT zu erfassen. Für das Jahr 2016 sind diese Felder entfallen.

FE2 Datumsangaben

In den Zeilen 9 und 10 der Anlage FE2 können die Datumsangaben bei den FBs direkt im Aufteilungsdialog erfasst werden.

Anlage 34a / FE4

Aus der Anlage 34a werden keine Werte in die Anlage FE-4 übergeben, da sonst eine abweichende Aufteilung der Werte nicht mehr möglich wäre. Wird ein nachversteuerungspflichtiger Betrag nach § 34a EStG zum Ende des Jahres festgestellt, müssen Angaben zur Entnahme von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und zur Übertragung bzw. Veräußerung des Mitunternehmeranteils in den Zeilen 9-10 (2015) der Anlage FE4 manuell erfasst werden.

FE5 Zeilen 5-10 (2015)

Die Zeilen 5-10 der Anlage FE5 sind im eigentlichen Formular nur ab der 2. Seite als abweichende Werte zu erfassen und nicht auf der 1. Seite enthalten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und gleichbleibenden Bearbeitungsmöglichkeiten wurden diese Zeilen der 1. Seite angepasst und die Summenerfassung grundsätzlich ermöglicht.

Formulare FE-3, FE-AUS 1, FE-AUS 2, FE-KAP, FE-OT

Die Formulare FE-3, FE-AUS 1, FE-AUS 2, FE-KAP, FE-OT lassen sich ausschließlich über die Formularsymbolleiste aufrufen.

FE-KAP

Zur FE-KAP können Sie das untergeordnete Hilfsformular „Erträgnisaufstellung“ zur direkten Erfassung der Einzelwerte verwenden. Dabei werden die Einzelwerte aus den Erträgnisaufstellungen automatisch in die richtigen Felder der FE-KAP aufsummiert übergeben. Zur Vereinfachung sind in dem aus der Einkommensteuer bekannten Hilfsformular „Erträgnisaufstellung“ irrelevante Felder nicht zur Erfassung freigegeben, sondern ausgegraut. Ab dem Jahr 2016 wurde diese Erträgnisaufstellung speziell an die FE-KAP angepasst und überarbeitet.

Abweichende Aufteilung in der Anlage FE-KAP

Eine manuelle Aufteilung von Kapitalerträgen innerhalb der FE-KAP führt dazu, dass die entsprechenden Felder der Erträgnisaufstellungen nicht mehr herangezogen werden. Des Weiteren wird in den Zeilen mit Korrekturbetrag nur der Korrekturbetrag verändert, sofern dieser bereits einen Wert enthalten hat.

FE-KAP 1 und FE-KAP 2

Ab dem Feststellungszeitraum 2018 wurde die FE-KAP in zwei Formulare FE-KAP 1 und FE-KAP 2 geteilt. Diese sind weiterhin verbunden, so dass erfasste Erträgnisaufstellungen direkt in beide Formulare Werte übergeben können.

FE-KAP-INV

Ab dem Feststellungszeitraum 2018 gibt es das Formular FE-KAP-INV, welches das Ergebnis in die Zeile 11 der FE-KAP 1 übergibt. Die Erfassung erfolgt ausschließlich über den Dialog FE-KAP-INV Fondserfassung, welcher über den Seitenbereich innerhalb der KAP aufzurufen ist. Durch die Erfassung der Fonds innerhalb des Dialogs werden die zugehörigen Formulare automatisch erstellt und können ebenfalls zur Ansicht über den Seitenbereich geöffnet werden.

Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-K 4

In den Anlagen FE-K 1-4 stehen sowohl im Formular als auch in den Aufteilungsdialogen automatisch nur die Feststellungsbeteiligten zur Verfügung, die als Körperschaften in der Gesellschafterverwaltung erfasst wurden.

FE-K2 Zeilen 8-32

Die Zeilen 8-32 der Anlage FE-K2 (2015) sind im eigentlichen Formular nur ab der 2. Seite als abweichende Werte zu erfassen und nicht auf der 1. Seite enthalten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und gleichbleibenden Bearbeitungsmöglichkeiten wurden diese Zeilen der 1. Seite angepasst und die Summenerfassung grundsätzlich ermöglicht.

FE-K3 Zeilen 12-18

Die Zeilen 12-18 der Anlage FE-K3 (2015) sind im eigentlichen Formular nur ab der 2. Seite als abweichende Werte zu erfassen und nicht auf der 1. Seite enthalten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und gleichbleibenden Bearbeitungsmöglichkeiten wurden diese Zeilen der 1. Seite angepasst und die Summenerfassung grundsätzlich ermöglicht.

FE-K4 Angaben für beteiligte Körperschaften

Bei dem Mehrfachformular FE-K4 kann ganz oben für die Angaben der beteiligten Körperschaft jeweils eine Mandantenanbindung verwendet werden. Dazu muss die Schaltfläche Verbinden verwendet werden:

#3468713: Steuern egf2015 image18.png

Ist ein Mandant verbunden, erfolgt der Wechsel zurück zur Formularerfassung über die Schaltfläche Trennen.

FE-K4 Zeilen 22-30

Zu den Zeilen 22-30 der Anlage FE-K4 wurde ein Dialog aufgenommen, in dem für jeden FB direkt mehrere Angaben zur im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an der Körperschaft erfasst werden können.

#3468714: Steuern egf2015 image19.png

ESt Formulare (Anlagen L, V, SO, EÜR, 34a und Zinsschranke)

Dokumentation zur Einkommensteuererklärung

Die folgenden Formulare sind in der Dokumentation ADDISON Steuern - Benutzerhandbuch zur ESt 2013 detailliert beschrieben. Diese erreichen Sie über die allgemeine Übersicht der Programmdokumentationen im Unterordner ADDISON Steuern / Einkommensteuer:

  • Anlagen L, Weinbau, 13a und AV 13a
  • Anlage V
  • Anlage SO
  • Anlagen EÜR, AV zur EÜR und Schuldzinsen zur EÜR
  • Anlage 34a
  • Anlage Zinsschranke

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