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Formulare der FE-Erklärung
ADDISON Steuern
Formulare der FE-Erklärung
Anlage FB
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FB] Schaltfläche |
| Allgemeines zum Aufruf und zur Bearbeitung der Anlage FB | Die Bearbeitung der Anlage FB erfolgt über einen Erfassungsdialog; das Formular selbst wird nicht am Bildschirm angezeigt. Die Feststellungsbeteiligten werden über den nachstehenden Dialog angelegt / bearbeitet / gelöscht: |
| Neuanlage von Feststellungsbeteiligten | Die Neuanlage eines Beteiligten erfolgt über die Schaltfläche |
| Ist der Beteiligte bereits als Mandant im Mandantenstamm der Kanzlei hinterlegt (s.o. Bsp.), kann dieser mittels Eingabe der Mandantennummer als Beteiligter zugeordnet werden; die Stammdaten (Name, Vorname, Anschrift, Steuer- und Identifikationsnummer) werden in diesem Fall automatisch aus dem Mandantenstamm in die Anlage FB übernommen. (Siehe hierzu auch: „Automatischer Datenaustausch mit dem aktuellen Veranlagungsjahr – in der Anlage FB“) Mit TAB bestätigen Sie die Eingaben innerhalb des Dialoges; mit Enter verlassen Sie den Dialog. Beispiel (s.o.): Bestätigen Sie die eingegebene Mandantennummer mit Enter, schließt sich der Neuanlagedialog; es wird automatisch der „Steuerpflichtige“ als Feststellungsbeteiligter angelegt. Eine Änderung dieser Zuordnung ist über das Register [Anbindung Mandantenstammdaten] innerhalb des FB's selbstverständlich auch nachträglich möglich. | |
| => FB-Nummernvergabe | Die Beteiligten-Nr. wird durch das Programm automatisch vergeben; sie kann jedoch manuell (auf eine noch nicht belegte Nummer) abgeändert werden. Eine wieder frei gewordene FB-Nr. darf grundsätzlich nicht erneut vergeben werden. Wird ein Feststellungsbeteiligter gelöscht, erfolgt keine Aktualisierung in der Reihenfolge der vergebenen oder nachfolgenden FB-Nummern! |
| Bearbeiten von Feststellungsbeteiligten | In den Erfassungsdialog zur Eingabe der näheren Angaben des einzelnen Feststellungsbeteiligten gelangen Sie über die Schaltfläche |
| => Art der Beteiligung | Neben dem vollständigen Namen und der Anschrift ist auch die Art der Beteiligung für den späteren Elsterversand zwingend auszufüllen; Registerkarte [Allgemein]. In der Combobox stehen Ihnen alle elsterfähigen Beteiligungsarten zur Verfügung: |
| => Eintritt/Austritt | Der Erfassungsdialog enthält die folgenden fünf Registerkarten: |
| => Beteiligungsquote | Neben der Beteiligungsquote zu Beginn des Wirtschaftsjahres (bzw. bei Eintritt im Wirtschaftsjahr) können auch unterjährige Änderungen zur Beteiligungsquote erfasst werden. Bei Eintritt eines Feststellungsbeteiligten im laufenden Wirtschaftsjahr wird die Beteiligungsquote auf der Anlage FB oberhalb des Eintrittsdatums ausgewiesen. Nach Erfassung einer unterjährigen Beteiligungsquote ("Änderungsquote"), kann man diese |
| Ändern sich die Beteiligungsquoten der Feststellungsbeteiligten innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres (z.B. durch Hinzuerwerb/Verkauf untereinander oder bei Eintritt/Austritt von Feststellungsbeteiligten) werden die Beteiligungsquoten der übrigen Feststellungsbeteiligten nicht automatisch geändert. Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen sind jeweils bei den betroffenen Beteiligten einzugeben. | |
| Hinweis bei fehlerhafter Verteilung der Anteile: Ist als Aufteilungsvariante die Aufteilung nach „Prozent“ oder nach „Bruch“ gewählt, erscheint bei fehlerhafter Verteilung der Anteile im Auswahldialog zu den Feststellungsbeteiligten ein entsprechender Hinweis. Eine fehlerhafte Verteilung der Anteile bedeutet, dass die Summe der Beteiligungen nicht 100% ergibt bzw. nicht dem Nenner (des Bruchs) entspricht. Dieser Hinweis wird – bis zur Korrektur der Anteile – auch auf den Anlagen FE … (mit Ausnahme der Anlagen FE-K1 und FE-K2) angezeigt; aber nicht gedruckt. | |
| => Funktion „Anteile prüfen“ | Diese Funktion erleichtert Ihnen das Suchen der „Abweichung“. Es gibt zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie über die Schaltfläche |
| => Beteiligung von Körperschaften | Sind die Anlagen FE-K1 (und/oder FE-K2, FE-K3, FE-K4) auszufüllen, ist auf Registerkarte [Allgemein] zwingend die „Art des Beteiligten“ zu erfassen. |
| Aufteilungsverhältnis |
Die Schlüsselnummer der ausgewählten Aufteilungsvariante wird vom Programm automatisch im FE-Mantelbogen (Seite 2) eingetragen. |
| Automatischer Datenabgleich mit dem aktuellen Veranlagungsjahr - in der Anlage FB | !!! Der nachfolgende erläuterte Datenaustausch betrifft nur auf die aus dem Mandantenstamm angebundenen Feststellungsbeteiligten. Zwischen dem aktuellen Veranlagungsjahr und dem Mandantenstamm werden folgende Stammdaten des Feststellungsbeteiligten automatisch abgeglichen: - Anrede und Titel - Name und Vorname - Anschrift (inkl. ausländischem Staat) - Geburtsdatum - Finanzamt einschl. Steuernummer und Identnummer (ggf. das abweichende Unternehmensfinanzamt |
| => Mandantenanbindung trennen/herstellen | Änderungen bei einem 'angebundenen' Feststellungsbeteiligten sind innerhalb der FB-Verwaltung nicht möglich. Sollen die Änderungen jedoch nicht im 'eigenen' Mandantenbereich des Beteiligten erfolgen, ist die Mandantenanbindung über die Registerkarte [Anbindung Mdt.-Stammdaten] zu |
Allgemeines zu den Anlagen FE… - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
| Seitenwechsel in den Anlagen FE… |
in der Formularsymbolleiste möglich. |
Anlage FE 1
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE 1] Schaltfläche |
| Allgemeines | In der Anlage FE 1 wird die Aufteilung der laufenden Einkünfte folgender Einkunftsarten durchgeführt: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung Welcher Einkunftsart die Anlage FE 1 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 1 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens ( |
| Laufende Einkünfte | Im Betrag der laufenden Einkünfte (i.S.d. Zeile 5) sind sowohl der steuerpflichtige als auch der steuerfreie Teil der Einkünfte, die z.B. unter das Teileinkünfteverfahren fallen, zu erfassen. Zu den laufenden Einkünfte (i.S.d. Zeile 5) gehören dagegen nicht: - das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaften gem. §§ 14 - 19 KStG - Veräußerungs-/Aufgabegewinne (lt. Anlage FE 2) - tarifbegünstigte Einkünfte i.S.d. § 34 (2) Nr. 2 bis 5 EStG |
| Steuerfreie Einkünfte (Teileinkünfteverfahren und § 15 a / § 15 b EStG-Fälle) | Bei der Ermittlung der zuzurechnenden Einkünfte werden von den laufenden Einkünften verschiedene steuerfreie Bestandteile aus den Gesamthandseinkünften und aus dem Sonderbetriebsvermögen abgezogen. Die steuerfreien Einkunftsbestandteile werden über den Themendialog |
| => Ausweis der steuerfreien Einkunftsbestandteile | Die Finanzverwaltung hat die informativen Formularzeilen zu Zwischensummen und Summen (ab dem VZ 2007) aus den Anlagen FE… gestrichen. Der bislang direkt im Formular ausgewiesene (und zum Ansatz gebrachte) Gesamtbetrag der steuerfreien Einkunfts-bestandteile (lt. Themendialog) ist daher ausschließlich in den FE-Auswertungslisten ersichtlich. |
| Handelt es sich bei den steuerfreien Einnahmen um einen Übernahmegewinn gem. § 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG, der einer natürlichen Person zufließt, ist dieser i.S.d. Teileinkünfte in der entsprechenden Spalte (= Teileinkünfte) zu erfassen, um die anteilige Kürzung dieser Teileinkünfte zu erzielen. | |
| Aufteilung der Einkünfte auf die Feststellungsbeteiligten => automatische Aufteilung | Die laufenden Einkünfte werden entsprechend der (bei den einzelnen Feststellungsbeteiligten erfassten) Beteiligungen automatisch aufgeteilt. Bei Eintritt und/oder Austritt im Wirtschaftsjahr und bei Änderung der Beteiligung wird eine durchschnittliche Beteiligungsquote ermittelt und zur Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen. Die im Rahmen der Anlagen L und V erfassten/ermittelten Einkünfte werden automatisch in die Anlage FE 1 übergeben und dort aufgeteilt. Ein Überschreiben der übernommenen Werte innerhalb der Anlage FE 1 ist nicht möglich, wenn die automatische Aufteilung gewählt wurde. (Hinweis: die automatische Aufteilung wird durch die manuelle Aufteilung unterbunden.) |
| => manuelle Aufteilung | Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge zu jedem FB einzeln vorgenommen werden: |
| weitere Feststellungen in der Anlage FE 1 | Für die Erfassung „weiterer Angaben“, z.B. - nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 u. 7 EStG - Gewinnzuschläge nach § 6 b Abs. 7, 8 u. 10 EStG - „Strafverzinsung“ nach § 7 g Abs. 5 EStG - Gewinne nach § 14 a Abs. 4 u. 5 EStG - außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 b EStG - Steuerabzugsbeträge nach §§ 48 und 48 c EStG - nicht berücksichtigte Gewinnminderungen nach § 50 c EStG - Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG stehen auf der Anlage FE 1 die Zeilen 24 bis 26 zur Verfügung. |
Anlage FE 2
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE 2] Schaltfläche |
| Allgemeines | Die Anlage FE 2 dient der Aufteilung von Veräußerungs-/ Aufgabegewinnen und tarifbegünstigten Einkünften sowie der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aus folgenden Einkunftsarten: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte Welcher Einkunftsart die Anlage FE 2 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 2 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens ( |
| Veräußerungs-/ Aufgabegewinne | In den Betrag des Veräußerungs-/Aufgabegewinns (i.S.d. Zeile 5) fließt sowohl der steuerpflichtige Teil als auch der steuerfreie Teil ein, der z.B. unter das Teileinkünfteverfahren fällt; d.h. es wird der gesamte Veräußerungsgewinn angegeben. |
| Ab dem VZ 2007 sind der tarifbegünstigte und der nicht tarifbegünstigte Veräußerungs-/Aufgabegewinn Summen sind künftig ausschließlich aus den FE-Auswertungen und nicht mehr direkt aus dem Formular ersichtlich. | |
| Steuerfreie Einkünfte | Bei der Ermittlung des tarifbegünstigten Veräußerungs-/ Aufgabegewinns werden verschiedene steuerfreie Bestandteile abgezogen. Die steuerfreien Einkunftsbestandteile werden über den Themendialog |
| => Ausweis der steuerfreien Einkunftsbestandteile | Die Finanzverwaltung hat die informativen Formularzeilen zu Zwischensummen und Summen (ab dem VZ 2007) aus den Anlagen FE… gestrichen. Der bislang direkt im Formular ausgewiesene Teil der steuerfreien Einkünfte (lt. Themendialog) ist daher ausschließlich in den FE-Auswertungslisten ersichtlich. |
| Ist das Häkchen im Hinweisfeld zum § 15 a EStG gesetzt, wird es beim Jahreswechsel automatisch ins Folgejahr übernommen. | |
| Aufteilung der Einkünfte auf die Feststellungsbeteiligten => automatische Aufteilung | Die Veräußerungs-/Aufgabegewinne werden entsprechend der (bei den einzelnen Feststellungsbeteiligten zugrunde gelegten) Beteiligungen automatisch aufgeteilt. Bei Eintritt und/oder Austritt im Wirtschaftsjahr und bei Änderung der Beteiligung wird eine durchschnittliche Beteiligungsquote ermittelt und zur Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen. Die im Rahmen der Anlagen L und V erfassten Veräußerungs-/Aufgabegewinne werden automatisch in die Anlage FE 2 überschrieben und dort aufgeteilt. Ein Überschreiben der übernommenen Werte innerhalb der Anlage FE 2 ist nicht möglich, wenn die automatische Aufteilung gewählt wurde. (Hinweis: die automatische Aufteilung wird durch die manuelle Aufteilung unterbunden.) |
| => manuelle Aufteilung | Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge zu jedem FB einzeln vorgenommen werden: |
| weitere Feststellungen in der Anlage FE 2 | Für „weitere Angaben“, z.B. - nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 u. 7 EStG - Gewinnzuschläge nach § 6 b Abs. 7, 8 u. 10 EStG - „Strafverzinsung“ nach § 7 g Abs. 5 EStG - Gewinne nach § 14 a Abs. 4 u. 5 EStG - außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 b EStG - Steuerabzugsbeträge nach §§ 48 und 48 c EStG - nicht berücksichtigte Gewinnminderungen nach § 50 c EStG - Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG steht auf der Anlage FE 2 die Zeile 29 zur Verfügung. |
Anlage FE 3
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE 3] Schaltfläche |
| Allgemeines | In der Anlage FE 3 erfolgt die Aufteilung von Sonderausgaben und von Beträgen im Zusammenhang mit der Förderung von Wohneigentum. Die Anlage FE 3 kann über den Anlagendialog aktiviert werden. |
| Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen. |
Anlage FE 4
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE 4] Schaltfläche |
| Allgemeines | Die Anlage FE 4 ist in Fällen i.S.d § 34 a EStG („Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns) zu beachten und dient darüber hinaus der „Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG“. Die Anlage FE 4 steht für folgende Einkunftsarten zur Verfügung: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit Welcher Einkunftsart die Anlage FE 4 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 4 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens ( |
| Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen. |
Anlage FE 5
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE** **5] Schaltfläche |
| Allgemeines | In der Anlage FE 5 können weitere Angaben zu den §§ 4 Abs. 4a, 15 und 34 a EStG erfasst werden. Die Anlage FE 5 steht für folgende Einkunftsarten zur Verfügung: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung Welcher Einkunftsart die Anlage FE 5 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 5 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens ( |
| Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen. |
Anlage FE-VM
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE-VM] Schaltfläche |
| Allgemeines | In der Anlage FE-VM erfolgt die Erfassung weiterer Besteuerungsgrundlagen in Fällen der § 15a und 15b EStG. Die Anlage FE-VM steht für folgende Einkunftsarten zur Verfügung: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung Welcher Einkunftsart die Anlage FE-VM zugehörig ist, kann der Zeile 3 entnommen werden. Die Anlage FE-VM wird über den Anlagendialog aktiviert. Auch hier kann für jeden einzelnen Feststellungsbeteiligten festgelegt werden, ob der Beteiligte auf der Anlage FE-VM gedruckt wird oder nicht. Hierzu ist das „Kreuz“ in dem Feld |
| Mit den erfassten Werten kann das Verlustausgleichs- bzw. Verlustabzugspotenzial und der als Gewinn/Überschuss zuzurechnende Gesamtbetrag der Einlageminderung und der Haftungsminderung berechnet werden. |
Erfassung von Fällen i.S.d. § 15 a EStG
| Allgemeines |
Der Dialog zur Erfassung von Fällen i.S.d. § 15a EStG umfasst vier Registerkarten: |
| Aufruf des Dialogs | Der Dialog wird über die Schaltfläche |
| Register [Außenhaftung] | Im Register [Außenhaftung] sind Angaben zur Hafteinlage vorzunehmen. |
| Register [Kapitalkonten] | Das Register [Kapitalkonten] stellt nicht nur die Kapitalkontenentwicklung zur Gesamthands- und zur Ergänzungsbilanz, dar, sondern ermittelt auch die Kapitalveränderung i.S.d. § 15 a EStG und deren Auswirkung im Falle einer Einlageminderung: |
| „Kapitalveränderung i.S.d. § 15 a EStG“ | Ergibt sich eine Kapitalveränderung i.S.d. § 15 a EStG, wird im nächsten Schritt ermittelt, zu welchen Anteilen die Kapitalveränderung auf Verlustanteile i.S.d. § 15 a Abs. 1 EStG oder auf Entnahmen i.S.d. § 15 a Abs. 3 EStG entfällt. Beruht die Kapitalveränderung teilweise oder ganz auf Entnahmen, wird dieser Wert als Einlageminderung behandelt, d.h. der in Vorjahren geltend gemachte Verlustabzug wird durch Hinzurechnung der Einlageminderung innerhalb der Ermittlung des verrechenbaren Verlustes neutralisiert (und erhöht diesen folglich). Des Weiteren wird die Einlageminderung als fiktiver Gewinn bei der Ermittlung des anzusetzenden Gewinns/Verlusts hinzugerechnet (siehe bildliche Darstellung des Registers [Verlustabzug]). |
| „Korrekturposten nicht verbrauchte Einlagen“ | Der Teilbereich [Korrekturposten für nicht verbrauchte Einlagen] kommt zum Tragen, wenn in einem Wirtschaftsjahr bis 2008 Einlagen geleistet, diese jedoch nicht vollständig durch Verlustverrechnung verbraucht wurden. Diese nicht verbrauchten Einlagen sind in einem sog. „Korrekturposten“ festzustellen und werden bei Vorliegen eines Verlustes in den darauffolgenden Veranlagungszeiträumen für die Verlustverrechnung herangezogen. |
| , der ebenfalls an die Anlage FE-VM angebunden war. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der Dialog in den neuen §15a-Erfassungsdialog aufgenommen worden. Die im bisherigen Kapitalkontendialog erfassten Angaben werden 1-zu-1 in das Register [Kapitalkonten] übernommen. | |
| Register [Verlustabzug] | Das Register [Verlustabzug] stellt die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes, des Korrekturbetrags und des im aktuellen Wirtschaftsjahr ggf. abzugsfähigen Verlustes bei Teilhaftern dar. Der untere Bereich „Korrekturbetrag“ wird dem Sachverhalt entsprechend dargestellt (lfd. Gewinn / lfd. Verlust). Liegt im WJ unter Berücksichtigung des lfd. Gewinns/Verlusts, des Organeinkommens und der steuerfreien Beträge ein positives Ergebnis vor, wird der „Korrekturbetrag / Anlage FE 1 (Gewinn)“ dargestellt. Im Falle eines negativen Ergebnisses wird der „Korrekturbetrag / Anlage FE 1 (Verlust)“ ausgewiesen. |
| => Registeransicht bei vollhaftenden FB | Hat bei einem Feststellungsbeteiligten ein Wechsel in der Art der Beteiligung (von Teil- auf Vollhafter) stattgefunden, sieht das Register [Verlustabzug] wie folgt aus: |
| Die innerhalb des Registers [Verlustabzug] ermittelten Beträge werden an die anderen Registerkarten übergeben. |
Anlagen FE-K1, -K2, –K3 und –K4
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE-K1 / Anlage FE-K2 / Anlage FE-K3** **/ Anlage FE-K4] Schaltfläche |
| Allgemeines | Die Anlagen FE-K1 bis FE-K4 dienen der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei einer Beteiligung von Körperschaften von Bedeutung sind. Die Aktivierung der Anlagen nehmen Sie über den Anlagendialog vor. Zu beachten ist, dass in den Anlagen FE-K1 bis FE-K4 nur die Beteiligten berücksichtigt werden, bei denen die „Art des Beteiligten“ (FB-Stammdaten) entsprechend geschlüsselt ist: |
| => manuelle Aufteilung | Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge vorgenommen werden: |
Anlage FE-KAP
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE-KAP] Schaltfläche |
| Allgemeines | Die Anlage FE-KAP dient der Aufteilung des Kapitalvermögens und der anrechenbaren Steuern. Sie wird automatisch aktiviert, sobald die Anlage KAP im Anlagendialog ausgewählt wird. Die Anlage FE-KAP ist nicht erfassbar, sondern wird automatisch und vollumfänglich aus der Anlage KAP gefüllt. Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen |
| Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen in den Zeilen 4 bis 8 | Besonderheiten der Aufteilung in den Zeilen 4 bis 8 Die Kapitalerträge sind zunächst wie gewohnt in der zugrunde liegenden Anlage KAP zu erfassen und werden automatisch in die identischen Felder der Anlage FE-KAP übernommen. |
| „lt. Steuerbescheinigungen“ | Liegen ausschließlich Beträge „lt. Steuerbescheinigungen“ vor, so werden diese auf die Beteiligten verteilt. Bei manueller Aufteilung wird die Summe „lt. Steuerbescheinigungen“ vom Programm entsprechend gebildet. |
| „korrigierte Beträge" | Sind jedoch auch „korrigierte Beträge“ erfasst, so werden diese zur Aufteilung auf die Beteiligten herangezogen. Im Falle der manuellen Aufteilung wird die Summe der FB-Werte in die Spalte „korrigierte Beträge“ übergeben. Die Werte der Spalte „lt. Steuerbescheinigungen“ bleiben unberührt. |
Anlage KAP – Einzelerfassung der Kapitaleinkünfte (Erträgnisaufstellung)
| Allgemeines | Die Einzelerfassung der Anlage KAP dient der bequemen Eingabe von Erträgnisaufstellungen und der automatischen Wertübergabe an die Anlage FE-KAP. Pro Erträgnisaufstellung steht Ihnen eine 'Anlage KAP' für die Eingabe der einzelnen Werte zur Verfügung. |
| Während der Bearbeitung der der Anlage KAP können Sie über die Schaltfläche |
|
| Wertübergabe an die Anlage FE-KAP | Die kumulierten Werte der Anlage KAP (Summe aller Erträgnisaufstellungen) werden automatisch in die Anlage FE-KAP übergeben, wo die Werte sofort auf die Feststellungsbeteiligten aufgeteilt werden. |
Anlage FE-AUS 1
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE-AUS 1] Schaltfläche |
| Allgemeines | In der Anlage FE-AUS 1 erfolgt die Aufteilung ausländischer Einkünften und Steuern. Die Anlage ist im Anlagendialog zu aktivieren. Bei Aufruf der Anlage FE-AUS 1 öffnet sich zunächst ein Dialog, über den die einzelnen Staaten verwaltet werden: |
Anlage FE-AUS 2
| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage FE-AUS 2] Schaltfläche |
| Allgemeines | Die Anlage FE-AUS 2 dient der Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug. Die Anlage ist im Anlagendialog zu aktivieren. |
| Bei Aufruf der Anlage FE-AUS 2 öffnet sich zunächst ein Dialog, über den die einzelnen Staaten verwaltet werden können. Das Handling entspricht der Anlage FE-AUS 1. Je Staat ist eine Anlage FE-AUS 2 auszufüllen. Das Anlegen, Bearbeiten und Löschen einzelner Staaten erfolgt über die entsprechenden Schaltflächen. Die Eingabe der Besteuerungsgrundlagen erfolgt direkt im Formular. Das Programm nimmt eine automatische Aufteilung der erfassten Werte entsprechend den zugrunde liegenden Beteiligungsverhältnissen vor. Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge vorgenommen werden: |
Auswahl der Einkunftsart
| Allgemeines/ Programmaufruf | Liegen den Anlagen FE 1, FE 2, FE 4, FE 5 und FE-VM mehrere Einkunftsarten zugrunde, wird beim Aufruf der jeweiligen Anlage FE … folgender Auswahldialog angezeigt: |
Auswahl/Bearbeitung eines Feststellungsbeteiligten innerhalb der Anlagen FE
| Bildschirmanzeige | Das Papierformular: auf der ersten Formularseite wird die Summenspalte dargestellt; die FB-Spalten verteilen sich auf die Seiten 2 bis 4. Zum vereinfachten Handling bilden wir neben der ersten Seite „nur“ die zweite Seite am Bildschirm ab. Auf der ersten Formularseite werden wie gewohnt die Summenwerte erfasst und ggf. die Häkchen zur „Deaktivierung der automatischen Aufteilung“ (d.h. Umschalten auf manuelle Erfassung) gesetzt. Auf der zweiten Formularseite werden die Werte zu dem jeweiligen FB erfasst; in den „typischen FB-Zeilen“ (z.B. „Vergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage“) oder nach Deaktivierung der automatischen Aufteilung. Der Wechsel zwischen den einzelnen Feststellungsbeteiligten ist wie nachstehend erläutert möglich. |
| Wechsel zwischen den Beteiligten | Zur Auswahl des einzelnen Feststellungsbeteiligten bestehen verschiedene Möglichkeiten: - über das Fenstermenü |
Verteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Beteiligten
| Automatische Verteilung | Die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten kann entweder automatisch nach dem (in der Anlage FB hinterlegten) Aufteilungsmaßstab oder manuell erfolgen. Voreingestellt ist zunächst die automatische Verteilung, bei welcher die durchschnittliche Beteiligungsquote des einzelnen Feststellungsbeteiligten zugrunde gelegt wird. | |
| Bildschirmdarstellung: Seite 1 (Summenspalte) |
||
| Manuelle Verteilung | In einigen Zeilen der Anlagen FE … sind sog. „Checks“ eingerichtet. Bei Aktivierung der Checks wird die automatische Aufteilung des Betrags aus der Summenspalte außer Kraft gesetzt, sodass man nun zu jedem Beteiligten individuelle Beträge erfassen kann. Die Erfassung in der Summenspalte ist bei der manuellen Verteilung gesperrt. Die Werte der einzelnen Beteiligten werden aufaddiert in der Summenspalte ausgewiesen (Ausnahme: Anlagen FE-K1, -K2 und -K3). | |
| Bildschirmdarstellung: Seite 1 (Summenspalte) |
| Besonderheiten in den Anlagen FE 1 und FE 2 |
Aufteilung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
| Allgemeines | Liegen Vermietungseinkünfte vor, ist zunächst eine Anlage V auszufüllen. Die ermittelten Einkünfte (Überschuss/Fehlbetrag) werden bei Aufruf in die Anlage FE 1 übernommen und es kann eine Aufteilung auf die Feststellungsbeteiligten erfolgen. Die Steuerung der Wertübernahme erfolgt über den Dialog |
| Sonderbetriebseinnahmen/ -ausgaben sind noch nicht berücksichtigt | Sind die Sonder(betriebs)einnahmen und Sonderbetriebs-ausgaben/-werbungskosten noch nicht in den Einkünften lt. Anlage V berücksichtigt, werden sie bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte den laufenden Einkünften lt. Zeile 5 hinzugerechnet bzw. abgezogen. (Hinweis: diese Variante ist standardgemäß vorgegeben.) |
| Sonderbetriebseinnahmen/ -ausgaben sind bereits enthalten | Sofern die Sonder(betriebs)einnahmen und Sonderbetriebs-ausgaben/-werbungskosten in der Ermittlung der Einkünften lt. Anlage V bereits enthalten sind, erfolgt durch das Programm eine „Rückrechnung“ der in die Anlage FE 1 übernommenen Einkünfte. Das in Zeile 5 der Anlage FE 1 ausgewiesene VuV-Ergebnis wird nach Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben in den Zeilen 11 und 12 entsprechend korrigiert und weicht von den übernommenen Einkünften lt. Anlage V ab. Die „Rückrechnung“ erfolgt im „Hintergrund“. Da die informative Summenzeile aus dem Formular gestrichen wurde, ist das Ergebnis der Anlage V nicht mehr direkt aus der Anlage FE 1 ersichtlich. |
| Beispiel |
Variante 1: Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben sind noch nicht in den Einkünften lt. Anlage V berücksichtigt Grundstücksgemeinschaft mit 4 Beteiligten (je 25%) Die Anlage V wurde wie folgt ausgefüllt: | |||||||||
| Einnahmen | 25.000 € | |||||||||
| Werbungskosten | ||||||||||
| Sonstige | 2.500 € | |||||||||
| Abschreibung | 12.500 € | |||||||||
| Überschuss | 10.000 € | |||||||||
| Sonderwerbungskosten des Beteiligten A (sollen nicht in der Anlage V, sondern nur in der Anlage FE 1 erklärt werden) | 2.000 € | |||||||||
| Bei Aufruf der Anlage FE 1 werden folgende Werte ausgewiesen: | ||||||||||
| Summe | A | B | C | D | ||||||
| lfd. Einkünfte | 10.000 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | |||||
| Sonder-Einnahmen | ||||||||||
| SonderWK | ||||||||||
| Zuzurechnende Einkünfte | 10.000 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 |
| Nach Eingabe der SonderWK des Beteiligten A ändert sich die Aufteilung wie folgt: | ||||||||
| Summe | A | B | C | D | ||||
| lfd. Einkünfte | 10.000 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | |||
| Sonder-Einnahmen | ||||||||
| SonderWK | 2.000 | 2.000 | ||||||
| Zuzurechnende Einkünfte | 8.000 | 500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 |
| Die zuzurechnenden Einkünfte werden hier nur für den Feststellungsbeteiligten A neu ermittelt. |
| Beispiel |
Variante 2: Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben sind bereits in den Einkünften lt. Anlage V enthalten Grundstücksgemeinschaft mit 4 Beteiligten (je 25%) Die Anlage V wurde wie folgt ausgefüllt: | ||
| Einnahmen | 25.000 € | ||
| Werbungskosten | |||
| Schuldzinsen (Sonder-WK des A) | 2.000 € | ||
| Sonstige | 2.500 € | ||
| Abschreibung | 12.500 € | ||
| Überschuss | 8.000 € |
| Bei Aufruf der Anlage FE 1 werden folgende Werte ausgewiesen: | ||||||||
| Summe | A | B | C | D | ||||
| Lfd. Einkünfte | 8.000 | 2.000 | 2.000 | 2.000 | 2.000 | |||
| Sonder-Einnahmen | ||||||||
| SonderWK | ||||||||
| Zuzurechnende Einkünfte | 8.000 | 2.000 | 2.000 | 2.000 | 2.000 |
| Nach Eingabe der SonderWK des Beteiligten A ändert sich die Aufteilung wie folgt: | ||||||||
| Summe | A | B | C | D | ||||
| Lfd. Einkünfte | 10.000 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | |||
| Sonder-Einnahmen | ||||||||
| SonderWK | 2.000 | 2.000 | ||||||
| Zuzurechnende Einkünfte | 8.000 | 500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 |
| Die Berechnung wird nach folgendem Schema durchgeführt: | ||||||||
| Summe | A (25%) | B (25%) | C (25%) | D (25%) | ||||
| Überschuss | 8.000 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | ||||
| SonderWK | + 2.000 | - 2.000 | ||||||
| = lfd. Überschuss | 10.000 | + 2.500 | + 2.500 | + 2.500 | + 2.500 | |||
| zuzurechnender Anteil | 500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 |
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