Formulare der FE-Erklärung

Anlage FB

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FB] Schaltfläche Steuern egfneu image58.png
Allgemeines zum Aufruf und zur Bearbeitung der Anlage FB Die Bearbeitung der Anlage FB erfolgt über einen Erfassungsdialog; das Formular selbst wird nicht am Bildschirm angezeigt. Die Feststellungsbeteiligten werden über den nachstehenden Dialog angelegt / bearbeitet / gelöscht: #3468499: Steuern egfneu image59.png
Neuanlage von Feststellungsbeteiligten Die Neuanlage eines Beteiligten erfolgt über die Schaltfläche #3468500: Steuern egfneu image60.png
#3463659: Steuern egfneu image62.png Ist der Beteiligte bereits als Mandant im Mandantenstamm der Kanzlei hinterlegt (s.o. Bsp.), kann dieser mittels Eingabe der Mandantennummer als Beteiligter zugeordnet werden; die Stammdaten (Name, Vorname, Anschrift, Steuer- und Identifikationsnummer) werden in diesem Fall automatisch aus dem Mandantenstamm in die Anlage FB übernommen. (Siehe hierzu auch: „Automatischer Datenaustausch mit dem aktuellen Veranlagungsjahr – in der Anlage FB“) Mit TAB bestätigen Sie die Eingaben innerhalb des Dialoges; mit Enter verlassen Sie den Dialog. Beispiel (s.o.): Bestätigen Sie die eingegebene Mandantennummer mit Enter, schließt sich der Neuanlagedialog; es wird automatisch der „Steuerpflichtige“ als Feststellungsbeteiligter angelegt. Eine Änderung dieser Zuordnung ist über das Register [Anbindung Mandantenstammdaten] innerhalb des FB's selbstverständlich auch nachträglich möglich.
=> FB-Nummernvergabe Die Beteiligten-Nr. wird durch das Programm automatisch vergeben; sie kann jedoch manuell (auf eine noch nicht belegte Nummer) abgeändert werden. Eine wieder frei gewordene FB-Nr. darf grundsätzlich nicht erneut vergeben werden. Wird ein Feststellungsbeteiligter gelöscht, erfolgt keine Aktualisierung in der Reihenfolge der vergebenen oder nachfolgenden FB-Nummern!
Bearbeiten von Feststellungsbeteiligten In den Erfassungsdialog zur Eingabe der näheren Angaben des einzelnen Feststellungsbeteiligten gelangen Sie über die Schaltfläche #3468501: Steuern egfneu image63.png oder durch Doppelklick auf den gewünschten Feststellungsbeteiligten.
=> Art der Beteiligung Neben dem vollständigen Namen und der Anschrift ist auch die Art der Beteiligung für den späteren Elsterversand zwingend auszufüllen; Registerkarte [Allgemein]. In der Combobox stehen Ihnen alle elsterfähigen Beteiligungsarten zur Verfügung: #3468506: Steuern egfneu image64.png
=> Eintritt/Austritt Der Erfassungsdialog enthält die folgenden fünf Registerkarten: #3468505: Steuern egfneu image65.png Der Ein- und/oder Austritt eines Feststellungsbeteiligten kann im Rahmen der Neuanlage erfasst werden oder nachträglich in dem Register [Beteiligungsquote]. Das Programm errechnet die Einkünfte des Beteiligten taggenau. Wird das Austrittsdatum eines im vorangegangenen Veranlagungsjahr ausgetretenen FB erst im aktuellen Jahr erfasst, wird der FB in Folge dessen aus dem laufenden Veranlagungsjahr gelöscht. Ein Rücktrag des Austrittsdatums vom laufenden ins vorangegangene Veranlagungsjahr findet hierbei nicht statt; der Austritt ist im Vorjahr ebenso zu erfassen.
=> Beteiligungsquote Neben der Beteiligungsquote zu Beginn des Wirtschaftsjahres (bzw. bei Eintritt im Wirtschaftsjahr) können auch unterjährige Änderungen zur Beteiligungsquote erfasst werden. Bei Eintritt eines Feststellungsbeteiligten im laufenden Wirtschaftsjahr wird die Beteiligungsquote auf der Anlage FB oberhalb des Eintrittsdatums ausgewiesen. Nach Erfassung einer unterjährigen Beteiligungsquote ("Änderungsquote"), kann man diese #3468507: Steuern egfneu image63.png. Bevor die Änderungsquote jedoch endgültig gelöscht wird, erfolgt eine Sicherheitsabfrage durch das Programm. Das Programm ermittelt (auf das Wirtschaftsjahr bzw. den unterjährigen Zeitraum der Beteiligung betrachtet) eine taggenaue Durchschnittsquote und wendet diese Quote bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen an. Sie können jedoch auch eine "abweichenden Durchschnittsquote" zum FB erfassen; dieser manuelle Wert hat dann Vorrang vor der automatisch ermittelten Quote.
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Ändern sich die Beteiligungsquoten der Feststellungsbeteiligten innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres (z.B. durch Hinzuerwerb/Verkauf untereinander oder bei Eintritt/Austritt von Feststellungsbeteiligten) werden die Beteiligungsquoten der übrigen Feststellungsbeteiligten nicht automatisch geändert. Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen sind jeweils bei den betroffenen Beteiligten einzugeben.
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Hinweis bei fehlerhafter Verteilung der Anteile: Ist als Aufteilungsvariante die Aufteilung nach „Prozent“ oder nach „Bruch“ gewählt, erscheint bei fehlerhafter Verteilung der Anteile im Auswahldialog zu den Feststellungsbeteiligten ein entsprechender Hinweis. Eine fehlerhafte Verteilung der Anteile bedeutet, dass die Summe der Beteiligungen nicht 100% ergibt bzw. nicht dem Nenner (des Bruchs) entspricht. Dieser Hinweis wird – bis zur Korrektur der Anteile – auch auf den Anlagen FE … (mit Ausnahme der Anlagen FE-K1 und FE-K2) angezeigt; aber nicht gedruckt.
=> Funktion „Anteile prüfen“ Diese Funktion erleichtert Ihnen das Suchen der „Abweichung“. Es gibt zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie über die Schaltfläche #3468512: Steuern egfneu image67.png Durch Doppelklick gelangen Sie in die einzelnen Zeiträume, woraufhin sich die oben abgebildete Aufstellung über die jedem FB zugehörigen Anteile öffnet. In der Spalte „Anteil (%)“ können Sie den fehlerhaft erfassten Anteil korrigieren.
=> Beteiligung von Körperschaften Sind die Anlagen FE-K1 (und/oder FE-K2, FE-K3, FE-K4) auszufüllen, ist auf Registerkarte [Allgemein] zwingend die „Art des Beteiligten“ zu erfassen. #3468511: Steuern egfneu image71.png Feststellungsbeteiligte, bei denen keines dieser Merkmale zutrifft, werden auf den Anlagen FE-K1 bis FE-K4 nicht ausgewiesen. So wird die Übersichtlichkeit über die relevanten Beteiligten gewährleistet.
Aufteilungsverhältnis #3468513: Steuern egfneu image34.jpeg Die Schlüsselnummer der ausgewählten Aufteilungsvariante wird vom Programm automatisch im FE-Mantelbogen (Seite 2) eingetragen.
Automatischer Datenabgleich mit dem aktuellen Veranlagungsjahr - in der Anlage FB !!! Der nachfolgende erläuterte Datenaustausch betrifft nur auf die aus dem Mandantenstamm angebundenen Feststellungsbeteiligten. Zwischen dem aktuellen Veranlagungsjahr und dem Mandantenstamm werden folgende Stammdaten des Feststellungsbeteiligten automatisch abgeglichen: - Anrede und Titel - Name und Vorname - Anschrift (inkl. ausländischem Staat) - Geburtsdatum - Finanzamt einschl. Steuernummer und Identnummer (ggf. das abweichende Unternehmensfinanzamt
=> Mandantenanbindung trennen/herstellen Änderungen bei einem 'angebundenen' Feststellungsbeteiligten sind innerhalb der FB-Verwaltung nicht möglich. Sollen die Änderungen jedoch nicht im 'eigenen' Mandantenbereich des Beteiligten erfolgen, ist die Mandantenanbindung über die Registerkarte [Anbindung Mdt.-Stammdaten] zu #3468521: Steuern egfneu image74.png

Allgemeines zu den Anlagen FE… - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

Seitenwechsel in den Anlagen FE… #3468525: Steuern egfneu image62.png in der Formularsymbolleiste möglich.

Anlage FE 1

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE 1] Schaltfläche Steuern egfneu image77.png
Allgemeines In der Anlage FE 1 wird die Aufteilung der laufenden Einkünfte folgender Einkunftsarten durchgeführt: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung Welcher Einkunftsart die Anlage FE 1 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 1 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens (#3468524: Steuern egfneu image78.png). Die Anlage FE 1 kann direkt aktiviert werden bzw. wird automatisch aktiviert, sobald die Anlage L oder Anlage V im Anlagendialog ausgewählt wird. (Ohne die Anlagen L bzw. V ist die Bearbeitung der Anlage FE 1 zu diesen beiden Einkunftsarten nicht möglich.)
Laufende Einkünfte Im Betrag der laufenden Einkünfte (i.S.d. Zeile 5) sind sowohl der steuerpflichtige als auch der steuerfreie Teil der Einkünfte, die z.B. unter das Teileinkünfteverfahren fallen, zu erfassen. Zu den laufenden Einkünfte (i.S.d. Zeile 5) gehören dagegen nicht: - das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaften gem. §§ 14 - 19 KStG - Veräußerungs-/Aufgabegewinne (lt. Anlage FE 2) - tarifbegünstigte Einkünfte i.S.d. § 34 (2) Nr. 2 bis 5 EStG
Steuerfreie Einkünfte (Teileinkünfteverfahren und § 15 a / § 15 b EStG-Fälle) Bei der Ermittlung der zuzurechnenden Einkünfte werden von den laufenden Einkünften verschiedene steuerfreie Bestandteile aus den Gesamthandseinkünften und aus dem Sonderbetriebsvermögen abgezogen. Die steuerfreien Einkunftsbestandteile werden über den Themendialog #3468539: Steuern egfneu image79.png zu setzen. Das Häkchen wird beim Jahreswechsel automatisch ins Folgejahr übernommen. Fazit: Liegt kein Fall i.S.d. § 15 a EStG vor, erfolgt auch keine Kürzung um die steuerfreien Einkünfte!
=> Ausweis der steuerfreien Einkunftsbestandteile Die Finanzverwaltung hat die informativen Formularzeilen zu Zwischensummen und Summen (ab dem VZ 2007) aus den Anlagen FE… gestrichen. Der bislang direkt im Formular ausgewiesene (und zum Ansatz gebrachte) Gesamtbetrag der steuerfreien Einkunfts-bestandteile (lt. Themendialog) ist daher ausschließlich in den FE-Auswertungslisten ersichtlich.
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Handelt es sich bei den steuerfreien Einnahmen um einen Übernahmegewinn gem. § 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG, der einer natürlichen Person zufließt, ist dieser i.S.d. Teileinkünfte in der entsprechenden Spalte (= Teileinkünfte) zu erfassen, um die anteilige Kürzung dieser Teileinkünfte zu erzielen.
Aufteilung der Einkünfte auf die Feststellungsbeteiligten => automatische Aufteilung Die laufenden Einkünfte werden entsprechend der (bei den einzelnen Feststellungsbeteiligten erfassten) Beteiligungen automatisch aufgeteilt. Bei Eintritt und/oder Austritt im Wirtschaftsjahr und bei Änderung der Beteiligung wird eine durchschnittliche Beteiligungsquote ermittelt und zur Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen. Die im Rahmen der Anlagen L und V erfassten/ermittelten Einkünfte werden automatisch in die Anlage FE 1 übergeben und dort aufgeteilt. Ein Überschreiben der übernommenen Werte innerhalb der Anlage FE 1 ist nicht möglich, wenn die automatische Aufteilung gewählt wurde. (Hinweis: die automatische Aufteilung wird durch die manuelle Aufteilung unterbunden.)
=> manuelle Aufteilung Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge zu jedem FB einzeln vorgenommen werden: #3468542: Steuern egfneu image81.png. Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen. (Ausnahme: Anlagen FE-K1 bis FE-K4; siehe Punkt 5.8.) Liegt der Anlage FE 1 eine Anlage L oder V zugrunde, ist ein direkter Eintrag der Einkünfte in die Anlage FE 1 nur möglich, wenn die manuelle Aufteilung gewählt wurde. Ein automatischer Rückübertrag in die Anlage L bzw. V findet hierbei nicht statt.
#3468546: Steuern egfneu image34.jpeg
weitere Feststellungen in der Anlage FE 1 Für die Erfassung „weiterer Angaben“, z.B. - nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 u. 7 EStG - Gewinnzuschläge nach § 6 b Abs. 7, 8 u. 10 EStG - „Strafverzinsung“ nach § 7 g Abs. 5 EStG - Gewinne nach § 14 a Abs. 4 u. 5 EStG - außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 b EStG - Steuerabzugsbeträge nach §§ 48 und 48 c EStG - nicht berücksichtigte Gewinnminderungen nach § 50 c EStG - Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG stehen auf der Anlage FE 1 die Zeilen 24 bis 26 zur Verfügung.

Anlage FE 2

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE 2] Schaltfläche Steuern egfneu image83.png
Allgemeines Die Anlage FE 2 dient der Aufteilung von Veräußerungs-/ Aufgabegewinnen und tarifbegünstigten Einkünften sowie der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aus folgenden Einkunftsarten: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte Welcher Einkunftsart die Anlage FE 2 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 2 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens (#3468524: Steuern egfneu image78.png).
Veräußerungs-/ Aufgabegewinne In den Betrag des Veräußerungs-/Aufgabegewinns (i.S.d. Zeile 5) fließt sowohl der steuerpflichtige Teil als auch der steuerfreie Teil ein, der z.B. unter das Teileinkünfteverfahren fällt; d.h. es wird der gesamte Veräußerungsgewinn angegeben.
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Ab dem VZ 2007 sind der tarifbegünstigte und der nicht tarifbegünstigte Veräußerungs-/Aufgabegewinn Summen sind künftig ausschließlich aus den FE-Auswertungen und nicht mehr direkt aus dem Formular ersichtlich.
Steuerfreie Einkünfte Bei der Ermittlung des tarifbegünstigten Veräußerungs-/ Aufgabegewinns werden verschiedene steuerfreie Bestandteile abgezogen. Die steuerfreien Einkunftsbestandteile werden über den Themendialog #3468555: Steuern egfneu image79.png zu den Zeilen 11 – 14 erfasst. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Einkünfte in voller Höhe eingetragen werden, da das Programm den steuerfreien Teil automatisch ermittelt.
=> Ausweis der steuerfreien Einkunftsbestandteile Die Finanzverwaltung hat die informativen Formularzeilen zu Zwischensummen und Summen (ab dem VZ 2007) aus den Anlagen FE… gestrichen. Der bislang direkt im Formular ausgewiesene Teil der steuerfreien Einkünfte (lt. Themendialog) ist daher ausschließlich in den FE-Auswertungslisten ersichtlich.
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Ist das Häkchen im Hinweisfeld zum § 15 a EStG gesetzt, wird es beim Jahreswechsel automatisch ins Folgejahr übernommen.
Aufteilung der Einkünfte auf die Feststellungsbeteiligten => automatische Aufteilung Die Veräußerungs-/Aufgabegewinne werden entsprechend der (bei den einzelnen Feststellungsbeteiligten zugrunde gelegten) Beteiligungen automatisch aufgeteilt. Bei Eintritt und/oder Austritt im Wirtschaftsjahr und bei Änderung der Beteiligung wird eine durchschnittliche Beteiligungsquote ermittelt und zur Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen. Die im Rahmen der Anlagen L und V erfassten Veräußerungs-/Aufgabegewinne werden automatisch in die Anlage FE 2 überschrieben und dort aufgeteilt. Ein Überschreiben der übernommenen Werte innerhalb der Anlage FE 2 ist nicht möglich, wenn die automatische Aufteilung gewählt wurde. (Hinweis: die automatische Aufteilung wird durch die manuelle Aufteilung unterbunden.)
=> manuelle Aufteilung Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge zu jedem FB einzeln vorgenommen werden: #3468542: Steuern egfneu image81.png. Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen. Liegt der Anlage FE 2 eine Anlage L oder V zugrunde, ist ein direkter Eintrag der Einkünfte in die Anlage FE 2 nur möglich, wenn die manuelle Aufteilung gewählt wurde. Ein automatischer Rückübertrag in die Anlage L bzw. V findet hierbei nicht statt.
#3468558: Steuern egfneu image34.jpeg
weitere Feststellungen in der Anlage FE 2 Für „weitere Angaben“, z.B. - nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 u. 7 EStG - Gewinnzuschläge nach § 6 b Abs. 7, 8 u. 10 EStG - „Strafverzinsung“ nach § 7 g Abs. 5 EStG - Gewinne nach § 14 a Abs. 4 u. 5 EStG - außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 b EStG - Steuerabzugsbeträge nach §§ 48 und 48 c EStG - nicht berücksichtigte Gewinnminderungen nach § 50 c EStG - Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG steht auf der Anlage FE 2 die Zeile 29 zur Verfügung.

Anlage FE 3

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE 3] Schaltfläche Steuern egfneu image85.png
Allgemeines In der Anlage FE 3 erfolgt die Aufteilung von Sonderausgaben und von Beträgen im Zusammenhang mit der Förderung von Wohneigentum. Die Anlage FE 3 kann über den Anlagendialog aktiviert werden.
#3468542: Steuern egfneu image34.jpeg Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen.

Anlage FE 4

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE 4] Schaltfläche Steuern egfneu image86.png
Allgemeines Die Anlage FE 4 ist in Fällen i.S.d § 34 a EStG („Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns) zu beachten und dient darüber hinaus der „Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG“. Die Anlage FE 4 steht für folgende Einkunftsarten zur Verfügung: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit Welcher Einkunftsart die Anlage FE 4 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 4 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens (#3468524: Steuern egfneu image78.png).
#3468542: Steuern egfneu image34.jpeg Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen.

Anlage FE 5

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE** **5] Schaltfläche Steuern egfneu image13.png
Allgemeines In der Anlage FE 5 können weitere Angaben zu den §§ 4 Abs. 4a, 15 und 34 a EStG erfasst werden. Die Anlage FE 5 steht für folgende Einkunftsarten zur Verfügung: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung Welcher Einkunftsart die Anlage FE 5 zugehörig ist, kann der Zeile 4 entnommen werden. Die Aktivierung der Anlage FE 5 erfolgt über den Anlagendialog des Mantelbogens (#3468524: Steuern egfneu image78.png).
#3468542: Steuern egfneu image34.jpeg Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen.

Anlage FE-VM

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE-VM] Schaltfläche Steuern egfneu image87.png
Allgemeines In der Anlage FE-VM erfolgt die Erfassung weiterer Besteuerungsgrundlagen in Fällen der § 15a und 15b EStG. Die Anlage FE-VM steht für folgende Einkunftsarten zur Verfügung: - Land- und Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Selbständige Arbeit - Vermietung und Verpachtung Welcher Einkunftsart die Anlage FE-VM zugehörig ist, kann der Zeile 3 entnommen werden. Die Anlage FE-VM wird über den Anlagendialog aktiviert. Auch hier kann für jeden einzelnen Feststellungsbeteiligten festgelegt werden, ob der Beteiligte auf der Anlage FE-VM gedruckt wird oder nicht. Hierzu ist das „Kreuz“ in dem Feld #3468557: Steuern egfneu image88.png (in der Spalte des jeweiligen Feststellungsbeteiligten) per Mausklick zu setzen/zu entfernen. (Hinweis: standardmäßig ist der Druck für alle Beteiligten aktiviert.)
Mit den erfassten Werten kann das Verlustausgleichs- bzw. Verlustabzugspotenzial und der als Gewinn/Überschuss zuzurechnende Gesamtbetrag der Einlageminderung und der Haftungsminderung berechnet werden.

Erfassung von Fällen i.S.d. § 15 a EStG

Allgemeines #3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Der Dialog zur Erfassung von Fällen i.S.d. § 15a EStG umfasst vier Registerkarten:
#3468565: Steuern egfneu image89.png
Aufruf des Dialogs Der Dialog wird über die Schaltfläche #3468573: Steuern egfneu image90.png innerhalb des Dialogs möglich.
Register [Außenhaftung] Im Register [Außenhaftung] sind Angaben zur Hafteinlage vorzunehmen. #3468574: Steuern egfneu image92.png Erfolgt eine Verlustverrechnung auf Grund Haftung, wird diese vom Programm automatisch ermittelt und in der Registerkarte ausgewiesen. Die (ausstehende) Hafteinlage/Außenhaftung wird unter Berücksichtigung eventueller Haftungsminderungen oder Haftsummenerhöhungen automatisch durch das Programm fortgeführt und steht somit für das Folgejahr mit den zugrunde liegenden Werten bereit.
Register [Kapitalkonten] Das Register [Kapitalkonten] stellt nicht nur die Kapitalkontenentwicklung zur Gesamthands- und zur Ergänzungsbilanz, dar, sondern ermittelt auch die Kapitalveränderung i.S.d. § 15 a EStG und deren Auswirkung im Falle einer Einlageminderung:
#3468580: Steuern egfneu image93.png
„Kapitalveränderung i.S.d. § 15 a EStG“ Ergibt sich eine Kapitalveränderung i.S.d. § 15 a EStG, wird im nächsten Schritt ermittelt, zu welchen Anteilen die Kapitalveränderung auf Verlustanteile i.S.d. § 15 a Abs. 1 EStG oder auf Entnahmen i.S.d. § 15 a Abs. 3 EStG entfällt. Beruht die Kapitalveränderung teilweise oder ganz auf Entnahmen, wird dieser Wert als Einlageminderung behandelt, d.h. der in Vorjahren geltend gemachte Verlustabzug wird durch Hinzurechnung der Einlageminderung innerhalb der Ermittlung des verrechenbaren Verlustes neutralisiert (und erhöht diesen folglich). Des Weiteren wird die Einlageminderung als fiktiver Gewinn bei der Ermittlung des anzusetzenden Gewinns/Verlusts hinzugerechnet (siehe bildliche Darstellung des Registers [Verlustabzug]).
#3468587: Steuern egfneu image34.jpeg
„Korrekturposten nicht verbrauchte Einlagen“ Der Teilbereich [Korrekturposten für nicht verbrauchte Einlagen] kommt zum Tragen, wenn in einem Wirtschaftsjahr bis 2008 Einlagen geleistet, diese jedoch nicht vollständig durch Verlustverrechnung verbraucht wurden. Diese nicht verbrauchten Einlagen sind in einem sog. „Korrekturposten“ festzustellen und werden bei Vorliegen eines Verlustes in den darauffolgenden Veranlagungszeiträumen für die Verlustverrechnung herangezogen.
#3468589: Steuern egfneu image4.jpeg , der ebenfalls an die Anlage FE-VM angebunden war. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der Dialog in den neuen §15a-Erfassungsdialog aufgenommen worden. Die im bisherigen Kapitalkontendialog erfassten Angaben werden 1-zu-1 in das Register [Kapitalkonten] übernommen.
Register [Verlustabzug] Das Register [Verlustabzug] stellt die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes, des Korrekturbetrags und des im aktuellen Wirtschaftsjahr ggf. abzugsfähigen Verlustes bei Teilhaftern dar. Der untere Bereich „Korrekturbetrag“ wird dem Sachverhalt entsprechend dargestellt (lfd. Gewinn / lfd. Verlust). Liegt im WJ unter Berücksichtigung des lfd. Gewinns/Verlusts, des Organeinkommens und der steuerfreien Beträge ein positives Ergebnis vor, wird der „Korrekturbetrag / Anlage FE 1 (Gewinn)“ dargestellt. Im Falle eines negativen Ergebnisses wird der „Korrekturbetrag / Anlage FE 1 (Verlust)“ ausgewiesen.
#3468600: Steuern egfneu image96.png
=> Registeransicht bei vollhaftenden FB Hat bei einem Feststellungsbeteiligten ein Wechsel in der Art der Beteiligung (von Teil- auf Vollhafter) stattgefunden, sieht das Register [Verlustabzug] wie folgt aus: #3468603: Steuern egfneu image97.png Da der einem Vollhafter zu zuweisende Verlust keiner Abzugsbeschränkung unterliegt, wird ein zum Ende des vorangegangenen WJ festgestellter verrechenbarer Verlust in einen voll abzugsfähigen Verlust umqualifiziert.
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Die innerhalb des Registers [Verlustabzug] ermittelten Beträge werden an die anderen Registerkarten übergeben.

Anlagen FE-K1, -K2, –K3 und –K4

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE-K1 / Anlage FE-K2 / Anlage FE-K3** **/ Anlage FE-K4] Schaltfläche Steuern egfneu image98.png
Allgemeines Die Anlagen FE-K1 bis FE-K4 dienen der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei einer Beteiligung von Körperschaften von Bedeutung sind. Die Aktivierung der Anlagen nehmen Sie über den Anlagendialog vor. Zu beachten ist, dass in den Anlagen FE-K1 bis FE-K4 nur die Beteiligten berücksichtigt werden, bei denen die „Art des Beteiligten“ (FB-Stammdaten) entsprechend geschlüsselt ist: #3468605: Steuern egfneu image100.png Alle übrigen Beteiligten werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesen Anlagen nicht aufgeführt. Die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt in Höhe der in den Stammdaten hinterlegten (durchschnittlichen) Beteiligungsquote der zu berücksichtigenden Beteiligten. Es kann daher vorkommen, dass nicht der volle Wert aus der Summenspalte verteilt wird und folglich zwischen den FB- und der Summenspalte rechnerisch eine „Differenz“ verbleibt.
=> manuelle Aufteilung Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge vorgenommen werden: #3468542: Steuern egfneu image81.png In diesem Fall ist zu beachten, dass in den Anlagen FE-K1 bis FE-K4 bewusst keine Summenbildung erfolgt; d.h. die Summenspalte beider Anlagen ist manuell zu füllen.

Anlage FE-KAP

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE-KAP] Schaltfläche Steuern egfneu image101.png
Allgemeines Die Anlage FE-KAP dient der Aufteilung des Kapitalvermögens und der anrechenbaren Steuern. Sie wird automatisch aktiviert, sobald die Anlage KAP im Anlagendialog ausgewählt wird. Die Anlage FE-KAP ist nicht erfassbar, sondern wird automatisch und vollumfänglich aus der Anlage KAP gefüllt. Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen #3468542: Steuern egfneu image81.png die Erfassung individueller Beträge vorgenommen werden. Ein Rückübertrag in die Anlage KAP findet in diesem Fall nicht statt. Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen.
Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen in den Zeilen 4 bis 8 Besonderheiten der Aufteilung in den Zeilen 4 bis 8 Die Kapitalerträge sind zunächst wie gewohnt in der zugrunde liegenden Anlage KAP zu erfassen und werden automatisch in die identischen Felder der Anlage FE-KAP übernommen.
„lt. Steuerbescheinigungen“ Liegen ausschließlich Beträge „lt. Steuerbescheinigungen“ vor, so werden diese auf die Beteiligten verteilt. Bei manueller Aufteilung wird die Summe „lt. Steuerbescheinigungen“ vom Programm entsprechend gebildet.
„korrigierte Beträge" Sind jedoch auch „korrigierte Beträge“ erfasst, so werden diese zur Aufteilung auf die Beteiligten herangezogen. Im Falle der manuellen Aufteilung wird die Summe der FB-Werte in die Spalte „korrigierte Beträge“ übergeben. Die Werte der Spalte „lt. Steuerbescheinigungen“ bleiben unberührt.

Anlage KAP – Einzelerfassung der Kapitaleinkünfte (Erträgnisaufstellung)

Allgemeines Die Einzelerfassung der Anlage KAP dient der bequemen Eingabe von Erträgnisaufstellungen und der automatischen Wertübergabe an die Anlage FE-KAP. Pro Erträgnisaufstellung steht Ihnen eine 'Anlage KAP' für die Eingabe der einzelnen Werte zur Verfügung.
Während der Bearbeitung der der Anlage KAP können Sie über die Schaltfläche #3468619: Steuern egfneu image102.png die Werte der kumulierten Anlage KAP einsehen. (Eine detaillierte Beschreibung des Handling zur Anlage KAP entnehmen Sie bitte der Programmdokumentation “Einkommensteuererklärung“.)
Wertübergabe an die Anlage FE-KAP Die kumulierten Werte der Anlage KAP (Summe aller Erträgnisaufstellungen) werden automatisch in die Anlage FE-KAP übergeben, wo die Werte sofort auf die Feststellungsbeteiligten aufgeteilt werden.

Anlage FE-AUS 1

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE-AUS 1] Schaltfläche Steuern egfneu image103.png
Allgemeines In der Anlage FE-AUS 1 erfolgt die Aufteilung ausländischer Einkünften und Steuern. Die Anlage ist im Anlagendialog zu aktivieren. Bei Aufruf der Anlage FE-AUS 1 öffnet sich zunächst ein Dialog, über den die einzelnen Staaten verwaltet werden: #3468542: Steuern egfneu image104.png. Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen.

Anlage FE-AUS 2

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage FE-AUS 2] Schaltfläche Steuern egfneu image105.png
Allgemeines Die Anlage FE-AUS 2 dient der Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug. Die Anlage ist im Anlagendialog zu aktivieren.
Bei Aufruf der Anlage FE-AUS 2 öffnet sich zunächst ein Dialog, über den die einzelnen Staaten verwaltet werden können. Das Handling entspricht der Anlage FE-AUS 1. Je Staat ist eine Anlage FE-AUS 2 auszufüllen. Das Anlegen, Bearbeiten und Löschen einzelner Staaten erfolgt über die entsprechenden Schaltflächen. Die Eingabe der Besteuerungsgrundlagen erfolgt direkt im Formular. Das Programm nimmt eine automatische Aufteilung der erfassten Werte entsprechend den zugrunde liegenden Beteiligungsverhältnissen vor. Soll die Aufteilung der Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schüssel erfolgen, kann durch „ankreuzen“ der in einigen Zeilen hinterlegten Kontrollkästchen die Erfassung individueller Beträge vorgenommen werden: #3468542: Steuern egfneu image81.png Die manuell erfassten Werte werden in der Summenspalte addiert ausgewiesen.

Auswahl der Einkunftsart

Allgemeines/ Programmaufruf Liegen den Anlagen FE 1, FE 2, FE 4, FE 5 und FE-VM mehrere Einkunftsarten zugrunde, wird beim Aufruf der jeweiligen Anlage FE … folgender Auswahldialog angezeigt: #3468620: Steuern egfneu image106.png

Auswahl/Bearbeitung eines Feststellungsbeteiligten innerhalb der Anlagen FE

Bildschirmanzeige Das Papierformular: auf der ersten Formularseite wird die Summenspalte dargestellt; die FB-Spalten verteilen sich auf die Seiten 2 bis 4. Zum vereinfachten Handling bilden wir neben der ersten Seite „nur“ die zweite Seite am Bildschirm ab. Auf der ersten Formularseite werden wie gewohnt die Summenwerte erfasst und ggf. die Häkchen zur „Deaktivierung der automatischen Aufteilung“ (d.h. Umschalten auf manuelle Erfassung) gesetzt. Auf der zweiten Formularseite werden die Werte zu dem jeweiligen FB erfasst; in den „typischen FB-Zeilen“ (z.B. „Vergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage“) oder nach Deaktivierung der automatischen Aufteilung. Der Wechsel zwischen den einzelnen Feststellungsbeteiligten ist wie nachstehend erläutert möglich.
Wechsel zwischen den Beteiligten Zur Auswahl des einzelnen Feststellungsbeteiligten bestehen verschiedene Möglichkeiten: - über das Fenstermenü #3468621: Steuern egfneu image31.png

Verteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Beteiligten

Automatische Verteilung Die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten kann entweder automatisch nach dem (in der Anlage FB hinterlegten) Aufteilungsmaßstab oder manuell erfolgen. Voreingestellt ist zunächst die automatische Verteilung, bei welcher die durchschnittliche Beteiligungsquote des einzelnen Feststellungsbeteiligten zugrunde gelegt wird.
Bildschirmdarstellung: Seite 1 (Summenspalte) #3468630: Steuern egfneu image109.png
Manuelle Verteilung In einigen Zeilen der Anlagen FE … sind sog. „Checks“ eingerichtet. Bei Aktivierung der Checks wird die automatische Aufteilung des Betrags aus der Summenspalte außer Kraft gesetzt, sodass man nun zu jedem Beteiligten individuelle Beträge erfassen kann. Die Erfassung in der Summenspalte ist bei der manuellen Verteilung gesperrt. Die Werte der einzelnen Beteiligten werden aufaddiert in der Summenspalte ausgewiesen (Ausnahme: Anlagen FE-K1, -K2 und -K3).
Bildschirmdarstellung: Seite 1 (Summenspalte) #3468632: Steuern egfneu image111.png
Besonderheiten in den Anlagen FE 1 und FE 2 #3468633: Steuern egfneu image34.jpeg

Aufteilung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Allgemeines Liegen Vermietungseinkünfte vor, ist zunächst eine Anlage V auszufüllen. Die ermittelten Einkünfte (Überschuss/Fehlbetrag) werden bei Aufruf in die Anlage FE 1 übernommen und es kann eine Aufteilung auf die Feststellungsbeteiligten erfolgen. Die Steuerung der Wertübernahme erfolgt über den Dialog #3468643: Steuern egfneu image115.png dargestellt.
Sonderbetriebseinnahmen/ -ausgaben sind noch nicht berücksichtigt Sind die Sonder(betriebs)einnahmen und Sonderbetriebs-ausgaben/-werbungskosten noch nicht in den Einkünften lt. Anlage V berücksichtigt, werden sie bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte den laufenden Einkünften lt. Zeile 5 hinzugerechnet bzw. abgezogen. (Hinweis: diese Variante ist standardgemäß vorgegeben.)
Sonderbetriebseinnahmen/ -ausgaben sind bereits enthalten Sofern die Sonder(betriebs)einnahmen und Sonderbetriebs-ausgaben/-werbungskosten in der Ermittlung der Einkünften lt. Anlage V bereits enthalten sind, erfolgt durch das Programm eine „Rückrechnung“ der in die Anlage FE 1 übernommenen Einkünfte. Das in Zeile 5 der Anlage FE 1 ausgewiesene VuV-Ergebnis wird nach Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben in den Zeilen 11 und 12 entsprechend korrigiert und weicht von den übernommenen Einkünften lt. Anlage V ab. Die „Rückrechnung“ erfolgt im „Hintergrund“. Da die informative Summenzeile aus dem Formular gestrichen wurde, ist das Ergebnis der Anlage V nicht mehr direkt aus der Anlage FE 1 ersichtlich.
Beispiel #3464197: Steuern egfneu image118.jpeg Variante 1: Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben sind noch nicht in den Einkünften lt. Anlage V berücksichtigt Grundstücksgemeinschaft mit 4 Beteiligten (je 25%) Die Anlage V wurde wie folgt ausgefüllt:
Einnahmen 25.000 €
Werbungskosten
Sonstige 2.500 €
Abschreibung 12.500 €
Überschuss 10.000 €
Sonderwerbungskosten des Beteiligten A (sollen nicht in der Anlage V, sondern nur in der Anlage FE 1 erklärt werden) 2.000 €
Bei Aufruf der Anlage FE 1 werden folgende Werte ausgewiesen:
Summe A B C D
lfd. Einkünfte 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500
Sonder-Einnahmen
SonderWK
Zuzurechnende Einkünfte 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500
Nach Eingabe der SonderWK des Beteiligten A ändert sich die Aufteilung wie folgt:
Summe A B C D
lfd. Einkünfte 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500
Sonder-Einnahmen
SonderWK 2.000 2.000
Zuzurechnende Einkünfte 8.000 500 2.500 2.500 2.500
Die zuzurechnenden Einkünfte werden hier nur für den Feststellungsbeteiligten A neu ermittelt.
Beispiel #3464197: Steuern egfneu image118.jpeg Variante 2: Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben sind bereits in den Einkünften lt. Anlage V enthalten Grundstücksgemeinschaft mit 4 Beteiligten (je 25%) Die Anlage V wurde wie folgt ausgefüllt:
Einnahmen 25.000 €
Werbungskosten
Schuldzinsen (Sonder-WK des A) 2.000 €
Sonstige 2.500 €
Abschreibung 12.500 €
Überschuss 8.000 €
Bei Aufruf der Anlage FE 1 werden folgende Werte ausgewiesen:
Summe A B C D
Lfd. Einkünfte 8.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Sonder-Einnahmen
SonderWK
Zuzurechnende Einkünfte 8.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Nach Eingabe der SonderWK des Beteiligten A ändert sich die Aufteilung wie folgt:
Summe A B C D
Lfd. Einkünfte 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500
Sonder-Einnahmen
SonderWK 2.000 2.000
Zuzurechnende Einkünfte 8.000 500 2.500 2.500 2.500
Die Berechnung wird nach folgendem Schema durchgeführt:
Summe A (25%) B (25%) C (25%) D (25%)
Überschuss 8.000 2.500 2.500 2.500
SonderWK + 2.000 - 2.000
= lfd. Überschuss 10.000 + 2.500 + 2.500 + 2.500 + 2.500
zuzurechnender Anteil 500 2.500 2.500 2.500

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