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Getrennte Veranlagung
ADDISON Steuern
Getrennte Veranlagung
Allgemeines zur getrennten Veranlagung
| Vergleichsberechnung | Es besteht die Möglichkeit, für verheiratete Steuerpflichtige einen Vergleich zwischen Zusammen- und getrennter Veranlagung vorzunehmen. Geben sie alle Werte wie bei einer Zusammenveranlagung ein. Anschließend gehen Sie über das Menü Alle / getrennte Veranlagung. |
| Geben Sie alle Daten in der Zusammenveranlagung ein. Für die getrennte Veranlagung sollte man auch die auf den Ehegatten entfallenden Daten für die getrennte Veranlagung erfasst werden. Das erspart unnötige Korrekturen und Nacharbeiten bei den getrennt veranlagten Steuerpflichtigen. | |
| Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben | Hier können Sie die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und ggf. ein Darlehen gem. § 7a Fördergebietsgesetz der Ehefrau erfassen. Zunächst werden die Sonderausgaben und der Betrag nach § 7a Fördergebietsgesetz dem Ehemann zugerechnet. Das Erfassen der Beträge der Ehefrau reduziert die Beträge beim Ehemann. |
| Spenden und Beiträge | Hier sind die Spenden und Beiträge des Ehegatten einzutragen. |
| Außergewöhnliche Belastungen | Bei den außergewöhnlichen Belastungen ist nur der Prozentsatz des Aufteilungsverhältnisses einzutragen. Vom Programm wird automatisch ein Aufteilungsverhältnis von je 50% vorgeschlagen. Soll mit einer anderen Verteilung gerechnet werden, dann ist diese zu erfassen. |
| Der von einem Kind auf die Ehegatten übertragene Körperbehinderten-Pauschbetrag wird entsprechend der gesetzlichen Regelung automatisch jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet. | |
| Aktivieren der getrennten Veranlagung ab VZ 2000 | Wenn die getrennte Veranlagung angesetzt werden soll, kann in dem dazugehörigen Themendialog entschieden werden, ob die Daten des Ehegatten gelöscht oder als eigenständiger Mandant angelegt werden soll. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Ehegatten automatisch als eigenen Mandanten anzulegen, muss für den Ehegatten noch eine eigene Mandantennummer eingegeben werden. Darüber hinaus besteht ab dem Veranlagungsjahr 2001 die Möglichkeit, die Daten der Ehefrau auf einen bestehenden ZMiS-Mandanten zu übertragen. Dazu muss nur die entsprechende Mandantennummer im Themendialog eingetragen werden. Wenn für diesen ZMiS-Mandanten das zu übertragende Veranlagungsjahr schon angelegt ist, wird die Übertragung mit einem Fehlerhinweis abgebrochen. |
| Beim Beantragen der getrennten Veranlagung, werden die Angaben zur Ehefrau (außer den persönlichen Daten im Mantelbogen) gelöscht. Wird die Überprüfung und der Ansatz der getrennten Veranlagung innerhalb einer Alternative (siehe Alternativberechnung) durchgeführt, bleiben die Daten der Ehefrau im Standardfall erhalten und stehen somit auch beim Jahreswechsel zur Verfügung. Die Gegenstandswerte für Kanzlei werden nur für den Standardfall abgestellt | |
| In der Symbolleiste wurden weitere Symbole aufgenommen, über die Sie die Steuerberechnungen für den Ehemann, für die Ehefrau sowie eine Gegenüberstellung zwischen Zusammen- und getrennter Veranlagung aufrufen können. Die Berechnungspunkte können auch über den Menü Auswertungen / Berechnen aufgerufen werden. |
Manuell zu bearbeitende Punkte bei getrennter Veranlagung
| Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten | Für die korrekte Berechnung ist es notwendig, folgende Punkte zu überprüfen und ggf. zu berichtigen: Leisten beide Ehegatten Unterhaltszahlungen, muss der Betrag auf die geleisteten Unterhaltszahlungen des Stpfl. berichtigt werden. |
| Programmaufruf | Menü: Alle / Werte für getrennte Veranlagung. |
| Übrige außergewöhnliche Belastungen | Wenn die getrennte Veranlagung angesetzt wird, ist es notwendig, den Gesamtbetrag der Einkünfte und den Prozentsatz der zumutbaren Eigenbelastung aus der Berechnung der Zusammenveranlagung in den dafür vorgesehenen Zusatzdialog einzutragen. |
| Körperbehinderten-Pauschbeträge | Ab dem Veranlagungsjahr 2001 besteht die Möglichkeit das Aufteilungsverhältnis der Körperbehinderten-Pauschbeträge im Themendialog „außergewöhnliche Belastungen“ abzuändern. |
| Haushaltshilfe/ Heimunterbringung, Pflegepauschbetrag, Unterhalt für bedürftige Personen und Ausbildungsfreibeträge | Der anzusetzende Betrag muss im jeweiligen Themendialog unter „manueller Betrag“ eingegeben werden. |
| Vorauszahlungen | Für die korrekte Abrechnung müssen die auf den Stpfl. entfallende Einkommensteuer- und SolZ-Vorauszahlungen, sowie die auf den Ehegatten entfallenden Anteile im dafür vorgesehenen Themendialog erfasst werden. |
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