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Kurzanleitung für Grundfälle
ADDISON Steuern
Kurzanleitung für Grundfälle
Die Bearbeitungsreihenfolge der Schenkungsteuererklärung
| - Erfassung der Schenker-Daten (Zeilen 6 – 11) - Erfassung der Erwerber-Stammdaten (Zeile 11 – 15) - Erfassung der Vermögenswerte und Abzüge (Mantelbogen ab Zeile 30) sowie die entsprechenden Anlagen Grundstückswert, Betriebsvermögen, Aufteilung des Betriebsvermögens, Anteilsbewertung) - Anlagen Betriebsvermögen vor den Anlagen AUF und/oder Anteilsbewertung erstellen, wenn die Anlagen miteinander verbunden werden. - Sofern in die Betriebsbewertung eine Anlage Grundstückswert einzubeziehen ist, Anlage Grundstückswert vor der Anlage Betriebsvermögen erfassen. - Soll Betriebsvermögen nicht zu 100 % auf den Beschenkten übergehen, muss der abweichende Anteil bei den Erwerber-Daten eingetragen werden. - Sofern in die Betriebsbewertung Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften einzubeziehen sind, die dafür erforderlichen Anlagen Betriebsvermögen, AUF, Anteilsbewertung vor dem Einlesen erfassen. - Sofern erforderlich: Erfassung der Angaben zur Anlage Steuerentlastungen (nur Zeilen 1 – 7, alles Andere wird vom Programm gefüllt) - Sonstige Angaben / Anträge entweder im Formular (Schaltfläche Anträge) oder über die Office-Anbindung erfassen - Ausdruck der Formulare und Anlageblätter |
Durch das Programm gefüllte Felder
| In den Formularen gibt es einige Felder, die für den Anwender nicht editierbar sind. Nachfolgend ist eine Aufstellung abgedruckt. | |
| Mantelbogen | Selbst errechnete Gesamtwerte (Zeilen 32, 36, 40, 44) LaFo: Dialog, ansonsten kommen die errechneten Werte aus den Anlagen Grundstückswert, Betriebsvermögen (ggf. mit Anlage AUF) und Anteilsbewertung |
| Anlage Steuerentlastungen §§ 13a, 19a ErbStG | Zeilen 7, 15 begünstigtes Betriebsvermögen Anlagen Betriebsvermögen |
| Zeilen 9, 16 begünstigtes LaFo-Vermögen aus dem LaFo-Dialog im Mantelbogen, Zeile 32 („nach § 13a begünstigt“) | |
| Zeilen 24, 28 nur bei Erwerbern der Steuerklassen II und III wichtig: in Zeilen 24 und 28 steht kein Wert, wenn der Erwerber zu Stkl. I gehört, da hier der § 19a ErbStG ins Leere geht! | |
| Zeilen 10, 17 Schulden im Zusammenhang mit LaFo-Vermögen Diese Werte werden aus den Auflagen-Dialogen zu den Zeilen 93 ff des Mantelbogens übernommen, wenn „ Zusammenhang der Schuld mit begünstigtem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen“ angegeben wurde | |
| Zeilen 12, 18 begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften Werte kommen aus dem Dialog zu den Wertpapieren (Z. 45 – 48 des Mantelbogens), wenn hier in der Spalte Anteil ein Wert über 25,0 % eingetragen ist. Außerdem gehört der Wert aus der Anlage Anteilsbewertung dazu, wenn die Beteiligung des Schenkers mit über 25,0 % in Zeile11 eingetragen ist. | |
| Zeilen 13, 20 Schulden im Zusammenhang mit begünstigten Anteilen an Kapitalgesellschaften Diese Werte werden aus den Verbindlichkeiten-Dialogen zu den Zeilen 83 – 87 und 92 – 95 des Mantelbogens sowie den Zeilen 18 – 20, 23 – 25, 31 und 33 der Anlage Erwerber übernommen, wenn „ Zusammenhang der Schuld mit begünstigten Anteilen an Kapitalgesellschaften“ angegeben wurde. | |
| Zeilen 21 und 22 Finanzamt und StNr. Aus dem Dialog zu den Vorschenkungen Z. 36 – 43 der Anlage Erwerber, wenn hier Eintragungen gemacht wurden | |
| Anlage AUF | Zeilen 10, 23 Betriebsvermögen Wert aus der Anlage Betriebsvermögen Zeile 91 bzw. 108, da die Anlage AUF immer einer Anlage Betriebsvermögen zugeordnet ist. |
| Zeile 17 wird aus Zeile 12 übernommen | |
| Zeile 39 wird aus Zeile 28 übernommen | |
| Zeile 40 wird aus Zeile 30 übernommen | |
| Feststellungserklärung Grundbesitzwert | Kopfzeile FA, Aktenzeichen wird aus dem Mantelbogen übernommen, kann aber überschrieben werden |
| Lage des Grundstücks (Zeilen 6 – 9) werden aus der Anlage Grundstückswert übernommen, können aber auch hier erfasst und in die Anlage Grundstückswert übernommen werden | |
| Angaben zum Voreigentümer (Zeilen 11 – 15) werden aus dem Mantelbogen übernommen, können aber überschrieben werden | |
| Übertragener Anteil (Zeile 16) wird aus der Summe der Anteile der Erwerber (Seite 2 der Feststellungserklärung) übernommen. |
Wichtige Eingaben, die nicht fehlen dürfen
| Einige Eintragungen in den verschiedenen Anlagen sind für eine korrekte Steuerberechnung erforderlich. | |
| Mantelbogen | Zeile 2 Datum der Zuwendung für die Berechnung von Kapitalwerten, Grundstückswerten erforderlich |
| Zeilen 53 – 56 Wertpapiere In der Spalte „Anteil“ muss ein Prozentsatz über 25 % eingetragen werden, wenn es sich um Anteile i.S.d. §§ 13a, 19a ErbStG handelt. | |
| Verkehrswerte für die gemischte Schenkung/Schenkung unter Leistungsauflage Das Programm übernimmt generell alle Steuerwerte als Verkehrswerte. Somit sind Eintragungen bei den Verkehrswerten nur erforderlich, soweit diese abweichen. | |
| Anlage Grundstückswert | Angaben zum Grund und Boden (Zeilen 10 – 12) Berechnung des Mindestwerts |
| Kreuze in Zeilen 15 und 16 ggf. Ermittlung des Zuschlags für Ein- und Zweifamilienhäuser | |
| Ertragswertverfahren/Mischverfahren Bezugsfertigkeit (Zeile 32) benötigt für die Berechnung der Wertminderung wegen Alters | |
| Feststellungserklärung Grundbesitzwert | Diese Anlage wird als Anlage zur Anlage Grundsstückswert behandelt. Soll ein Grundstück nicht zu 100 % auf einen Erwerber übergehen, muss der abweichende Anteil im Erwerber-Dialog eingetragen werden. Das Programm rechnet ansonsten den gesamten Grundstückswert dem Beschenkten zu. |
| Anlage Betriebsvermögen | Zeile 14 Abschlusszeitpunkt für die zutreffende Ermittlung des Betriebsvermögens und die Übernahme in die Anlage AUF |
| Zeilen 9 – 11 Erwerberdaten Soll das Betriebsvermögen nicht zu 100 % auf einen Erwerber übergehen, muss der abweichende Anteil im Erwerber-Dialog eingetragen werden. | |
| Anlage AUF | Zeile 7 Gewinnverteilungsschlüssel sonst keine Aufteilung des Betriebsvermögens |
| Anlage Anteilsbewertung | Zeile 7 Nennkapital für die Wertermittlung erforderlich (insbesondere beim Stuttgarter Verfahren) |
| Zeile 8 eingezahltes Nennkapital für die Wertermittlung, wenn sich diese nach dem eingezahlten Nennkapital richtet | |
| Zeile 11 Beteiligungsverhältnis des Schenkers für die Ermittlung, ob begünstigtes Vermögen i.S.d. §§ 13a, 19a ErbStG vorliegt und für den zutreffenden Ansatz der Beteiligung im Berechnungsprotokoll | |
| Zeilen 15 – 20 Erwerberdaten Sollen die Anteile nicht zu 100 % auf einen Erwerber übergehen, muss der abweichende Anteil im Erwerber-Dialog eingetragen werden. |
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