How To
Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitzwert
ADDISON Steuern
Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitzwert
Anlage für den Betrieb der Land-und Forstwirtschaft ab 1.1. 2007
| Das Formular Anlage für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BBW 20 wird im Mantelbogen im Anlagendialog aktiviert. | |
| Ein Dialog zur Auswahl der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte öffnet sich. Mit Bearbeiten kann das gewünschte Objekt ausgewählt werden. | |
| Zeile 10: Bezugsfertigkeit | Der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes ist für die Ermittlung der Alterswertminderung erforderlich. |
| Zeile 11 und 39 | Wenn hier ein Datum und im Dialog eine Verlängerung der Lebensdauer eingetragen ist, rechnet das Programm die Alterswertminderung mit dem um diese Verlängerung erhöhten fiktiven späteren Baujahr. Für die Berechnung der Alterswertminderung ist der Zeitpunkt des Abschlusses der Baumaßnahme einzutragen. |
| Zeile 12 und 36 | Besteht eine räumliche Verbindung mit der Hofstelle, wird ein Abschlag von 15 % des Ausgangswerts berechnet. Außerdem wird der Mindestwert (= Wert des unbebauten Grundstücks) in diesem Fall mit der Begrenzung auf das 5-fache der mit Wohnraum bebauten Fläche berechnet. |
| Zeile 13 und 37 | Bei baulicher Verbindung mit den Wirtschaftsgebäuden kann kein Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser in Betracht kommen. |
| Zeile 14 und 38 | Wenn das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient, kann ein Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser in Betracht kommen. |
| Zeile 16 und 40 | Wenn das Gebäude mehr als zwei Wohnungen enthält, kann der Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht in Betracht kommen. |
| Zeilen 22 – 26 und 47 – 50 | Die übliche Monatsmiete wird vom Programm aus der Wohnfläche laut Spalte 4 und der üblichen Quadratmetermiete aus Spalte 5 ermittelt. |
| Zeile 27 und 51 | Der Grund und Boden, der zum Wohnteil gehört, wird für die Berechnung des Mindestwerts benötigt, wenn zwischen Wohnung und Hofstelle keine räumliche Verbindung besteht. |
| Zeile 28 und 52 | Die mit Wohnraum bebaute Fläche wird für die Berechnung des Mindestwerts benötigt, wenn zwischen Wohnung und Hofstelle eine räumliche Verbindung besteht. |
| Zeile 29 und 53 | Das Programm setzt die Kreuze Bodenrichtwert / Bodenwert automatisch. |
| Zeilen 55 – 61 | Gebäude im Zustand der Bebauung. In diesem Bereich sind nur dann Angaben zu machen, wenn in den Stammdaten „Gebäude im Zustand der Bebauung“ ausgewählt wurde. |
| Zeilen 64 – 68 | Je nachdem, was im Stammdaten-Dialog angegeben wurde, setzt das Programm das Kreuz bei mit Erbbaurecht belastetes Grundstück, Grund und Boden mit fremdem Gebäude, Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Die Ausführungen zur Anlage Grundstückswert gelten entsprechend. |
| Zeile 74 | Ein niedrigerer gemeiner Wert geht dem vom Programm ermittelten Steuerwert vor und wird in der Berechnung angesetzt. |
| Zeile 83, 84, 94, 95 | Wird bei diesen Sondernutzungen „ja“ angekreuzt, aktiviert das Programm die für die Bearbeitung dieser Nutzungen erforderliche Anlage BBW 20 a Sondernutzungen des Betriebsteils. |
| Zeile 82 | Die normale landwirtschaftliche Nutzung wird mit 0,35 EUR pro EMZ angesetzt (flächenunabhängig). |
| Zeilen 86 ff. | Für den Bereich der forstwirtschaftlichen Nutzung gibt es in H 138 ErbStR festgelegte Ertragswerte, mit denen das Programm rechnet. Für Sonderfälle, in denen diese Ertragswerte nicht zutreffend sind, kann ein selbst ermittelter Wert eingetragen werden, der im Formular auch angedruckt wird. |
| Zeile 117 | Für Anteile an gemeinschaftlicher Tierhaltung kann ein selbst ermittelter Wert im Zusatzfeld eingetragen werden, der auf dem Formular angedruckt wird. |
| Zeilen 120ff. | Bei Zu- oder Verpachtung von Flächen werden die Ertragswerte der einzelnen Nutzungen zwischen Pächter und Eigentümer aufgeteilt (sinngemäße Aufteilung nach § 142 (4) BewG. Bei Flächen mit Sondernutzungen, die vor der Zu- oder Verpachtung bereits genauso genutzt wurden, ist im Themendialog jeweils auszuwählen, wem der Grund und Boden, das Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel und die umlaufenden Betriebsmittel zuzurechnen sind. In der Auswahlliste sind alle Nutzungen aufgeführt, für die Zu- oder Verpachtflächen eingetragen wurden. Den Eingaben in den jeweiligen Zeilen zufolge (Zupacht- oder Verpachtflächen) sind auch nur die entsprechenden Bereiche Zupachtung oder Verpachtung ankreuzbar. |
| Dialog Angaben zur Zu- und Verpachtung | |
| Anlageblatt | Zu den Angaben zur Zu- und Verpachtung wird immer ein Anlageblatt LaFo- Zu- und Verpachtung ausgegeben. |
| Die Prozentsätze für die Anteile der Wirtschaftsgüter am Ertragswert der einzelnen Nutzungen stammen aus H 133 (3) ErbStR. Abweichende selbst ermittelte Anteile können eingetragen werden. | |
| Anlageblätter zur Ermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts | Es gibt Anlageblätter zur Berechnung des Betriebsteils, des Wohnteils und der Betriebswohnungen. Im Berechnungsprotokoll an sich wird wie bei den Grundstückswerten nur der Gesamtwert ausgewiesen. |
Hauptformular BBW 20 bis 31.12. 2006
| Das Formular Feststellung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts BBW 20 wird im Mantelbogen im Anlagendialog aktiviert. | |
| Ein Dialog zur Auswahl der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte öffnet sich. Mit Bearbeiten kann das gewünschte Objekt ausgewählt werden. | |
| Zeile 10 | Der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes ist für die Ermittlung der Alterswertminderung erforderlich. |
| Zeile 11 und 39 | Wenn hier ein Datum und im Dialog eine Verlängerung der Lebensdauer eingetragen ist, rechnet das Programm die Alterswertminderung mit dem um diese Verlängerung erhöhten fiktiven späteren Baujahr. |
| Zeile 13 und 41 | Besteht eine räumliche Verbindung mit der Hofstelle, wird ein Abschlag von 15 % des Ausgangswerts berechnet. Außerdem wird der Mindestwert (= Wert des unbebauten Grundstücks) in diesem Fall mit der Begrenzung auf das 5-fache der mit Wohnraum bebauten Fläche berechnet. |
| Zeile 14 und 42 | Bei baulicher Verbindung mit den Wirtschaftsgebäuden kann kein Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser in Betracht kommen. |
| Zeile 15 und 43 | Wenn das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient, kann ein Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser in Betracht kommen. |
| Zeile 17 und 45 | Wenn das Gebäude mehr als zwei Wohnungen enthält, kann der Zuschlag für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht in Betracht kommen. |
| Zeilen 18 – 22 und 47 – 48 | Diese Angaben sind rein deklaratorisch und dienen dem Finanzamt dazu, den Ansatz der üblichen Miete zu überprüfen. |
| Zeilen 24 – 29 und 52 – 54 | Die übliche Miete wird hier als Jahresmiete eingetragen. |
| Zeile 31 und 55 | Der Grund und Boden, der zum Wohnteil gehört, wird für die Berechnung des Mindestwerts benötigt, wenn zwischen Wohnung und Hofstelle keine räumliche Verbindung besteht. |
| Zeile 32 und 56 | Die mit Wohnraum bebaute Fläche wird für die Berechnung des Mindestwerts benötigt, wenn zwischen Wohnung und Hofstelle eine räumliche Verbindung besteht. |
| Zeile 33 und 57 | Das Programm setzt die Kreuze Bodenrichtwert / Bodenwert automatisch. |
| Zeilen 59 – 66 | Gebäude im Zustand der Bebauung. In diesem Bereich sind nur dann Angaben zu machen, wenn in den Stammdaten „Gebäude im Zustand der Bebauung“ ausgewählt wurde. |
| Zeilen 67 – 68 | Je nachdem, was im Stammdaten-Dialog angegeben wurde, setzt das Programm das Kreuz bei mit Erbbaurecht belastetes Grundstück, Grund und Boden mit fremdem Gebäude, Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden. |
| Zeile 73 | Ein niedrigerer gemeiner Wert geht dem vom Programm ermittelten Steuerwert vor und wird in der Berechnung angesetzt. |
| Zeile 82, 83, 94, 96 | Wird bei diesen Sondernutzungen „ja“ angekreuzt, aktiviert das Programm die für die Bearbeitung dieser Nutzungen erforderliche Anlage BBW 20 a Sondernutzungen des Betriebsteils. |
| Zeile 81 | Die normale landwirtschaftliche Nutzung wird mit 0,35 EUR pro EMZ angesetzt (flächenunabhängig). |
| Zeilen 85 ff. | Für den Bereich der forstwirtschaftlichen Nutzung gibt es in H 138 ErbStR festgelegte Ertragswerte, mit denen das Programm rechnet. Für Sonderfälle, in denen diese Ertragswerte nicht zutreffend sind, kann ein selbst ermittelter Wert eingetragen werden, der im Formular auch angedruckt wird. |
| Zeile 117 | Für Anteile an gemeinschaftlicher Tierhaltung kann ein selbst ermittelter Wert im Zusatzfeld eingetragen werden, der auf dem Formular angedruckt wird. |
| Zeilen 120ff. | Bei Zu- oder Verpachtung von Flächen werden die Ertragswerte der einzelnen Nutzungen zwischen Pächter und Eigentümer aufgeteilt (sinngemäße Aufteilung nach § 142 (4) BewG. Bei Flächen mit Sondernutzungen, die vor der Zu- oder Verpachtung bereits genauso genutzt wurden, ist im Themendialog jeweils auszuwählen, wem der Grund und Boden, das Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel und die umlaufenden Betriebsmittel zuzurechnen sind. In der Auswahlliste sind alle Nutzungen aufgeführt, für die Zu- oder Verpachtflächen eingetragen wurden. Den Eingaben in den jeweiligen Zeilen zufolge (Zupacht- oder Verpachtflächen) sind auch nur die entsprechenden Bereiche Zupachtung oder Verpachtung ankreuzbar. |
| Dialog Angaben zur Zu- und Verpachtung | |
| Anlageblatt | Zu den Angaben zur Zu- und Verpachtung wird immer ein Anlageblatt LaFo- Zu- und Verpachtung ausgegeben. |
| Die Prozentsätze für die Anteile am Ertragswert der einzelnen Nutzungen stammen aus H 133 (3) ErbStR. Abweichende selbst ermittelte Anteile können eingetragen werden. | |
| Anlageblätter zur Ermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts | Im Menü [Druck > Anlageblätter] werden Anlageblätter zur Berechnung des Betriebsteils, des Wohnteils und der Betriebswohnungen zur Verfügung gestellt. Im Berechnungsprotokoll an sich wird wie bei den Grundstückswerten nur der Gesamtwert ausgewiesen. |
Anlage Sondernutzungen des Betriebsteils BBW 20 a
| Das Formular Feststellung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts BBW 20 a wird aktiviert, wenn im Hauptvordruck BBW 20 in einer der Zeilen 82, 83, 94 oder 96 „ja“ angekreuzt ist. Das Formular ist zur Bearbeitung der Sondernutzungen Hopfen, Spargel, weinbauliche Nutzung und gärtnerische Nutzung erforderlich. | |
| Ein Dialog zur Auswahl der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte öffnet sich. Mit Bearbeiten kann das gewünschte Objekt ausgewählt werden. | |
| Verschiedene Sondernutzungen | Für die einzelnen Nutzungsteile gibt es amtliche Ertragswerte in den Erbschaftsteuerrichtlinien. Diese sind flächenbezogen, z.B. beim Nutzungsteil Hopfen 57 EUR / Ar, bei Spargel 76 EUR / Ar etc. Das Programm setzt diese Werte an. |
| Zeilen 36 ff.Zu- oder Verpachtung | Für die Aufteilung des Ertragswerts bei Zu- und Verpachtung gelten die Angaben zu Zeilen 120 ff. BBW 20: |
| Bei Zu- oder Verpachtung von Flächen werden die Ertragswerte der einzelnen Nutzungen zwischen Pächter und Eigentümer aufgeteilt (sinngemäße Aufteilung nach § 142 (4) BewG. Bei Flächen mit Sondernutzungen, die vor der Zu- oder Verpachtung bereits genauso genutzt wurden, ist im Themendialog jeweils auszuwählen, wem der Grund und Boden, das Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel und die umlaufenden Betriebsmittel zuzurechnen sind. In der Auswahlliste sind alle Nutzungen aufgeführt, für die Zu- oder Verpachtflächen eingetragen wurden. Den Eingaben in den jeweiligen Zeilen zufolge (Zupacht- oder Verpachtflächen) sind auch nur die entsprechenden Bereiche Zupachtung oder Verpachtung ankreuzbar. | |
| Bei Flächen, die vor der Zu- oder Verpachtung landwirtschaftlich genutzt wurden, wird dem Pächter bzw. Verpächter der Mehrwert aufgrund der Sondernutzung zugerechnet. Dazu ist es erforderlich, dass die jeweilige Ertragsmesszahl (EMZ) eingetragen wird. Im Dialog „Angaben zur Zu- und Verpachtung sind dann keine Eintragungen vorzunehmen. | |
| Das Programm ermittelt den Mehrwert sinngemäß nach § 48a BewG. Die Differenz zwischen Ertragswert nach Tabelle (z.B. 76 EUR / Ar Spargelfläche) und der landwirtschaftlichen Nutzung (Ertragsmesszahl EMZ * 0,35 EUR) wird dem Pächter zugerechnet. | |
| Zeilen 48 ff. | Diese Zeilen sind frei editierbar. |
Einlageblatt zur Feststellung BBW 20 b
| Das Formular Einlageblatt zur Feststellung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts BBW 20 wird im Mantelbogen im Anlagendialog aktiviert. Es ist in Ausnahmefällen erforderlich, wenn z.B. mehrere Gebäudeteile unterschiedlichen Baujahrs vorhanden sind. In Grundfällen wird es nicht benötigt. | |
| Ein Dialog zur Auswahl der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte öffnet sich. Mit Bearbeiten kann das gewünschte Objekt ausgewählt werden. | |
| Eingaben | Der Aufbau des Formulars entspricht dem Hauptvordruck BBW 20, Zeilen 7 – 77. Auf die Erläuterungen zu diesen Zeilen wird verwiesen. |
Verwandte Themen
ADDISON Direkt Digitale Steuerakte: Einrichtung und Nutzung - Schnelleinstieg für Steuerberater (ADDISON)
Die "Digitale Steuerakte" optimiert den Prozess der Steuererklärung, indem sie das Hochladen steuerlich relevanter Belege durch Mandanten erleichtert. Die integrierte ADDISON-Software ermöglicht die Erstellung und Verwaltung digitaler Steuerakten, die mit dem Steuerfall verknüpft sind. Der Dokumentationsprozess umfasst die Synchronisation von eingereichten Belegen, die Prüfung dieser und die Übernahme von Informationen in Steuerformulare. Mit der Funktion zur Statusänderung können Mandanten den Bearbeitungsstand ihrer Steuererklärung verfolgen. Eine PDF-Anleitung ist ebenfalls verfügbar.
Übergreifendes
Um mit dem Einkommensteuerprogramm arbeiten zu können, ist zuvor im CRM (Customer Relationship Management) und dort in der Projektverwaltung das gewünschte Projekt, hier also die Einkommen-steuer, einmalig für den Mandanten anzulegen.
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Steuern Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 01.06.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Steuern Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Steuern zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
Einleitung
ADDISON Direkt dient als Datendrehscheibe zwischen Kanzlei und Finanzverwaltung. Alle ELSTER-Aufträge werden mit ADDISON Direkt i. V. m. dem ADDISON Datenservice (ADS) an die Finanzverwaltung übermittelt.
Einkommensteuererklärung
Die Belege werden nicht übernommen oder heruntergeladen. Sie bleiben ausschließlich in der Digitalen Steuerakte (ADDISON Direkt) gespeichert. Jedoch können die Belege von verschiedenen Stellen im Einkommensteuerprogramm direkt aufgerufen werden.