Mantelbogen

Allgemeines

Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung dargelegt. Dabei werden essenzielle und für die Fallbearbeitung relevante Punkte aufgegriffen. Diese sind i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig. In der Bearbeitung sind solche Punkte mit einem rotem Stopp-Hinweis gekennzeichnet. Diesen kennen Sie bereits von ELSTER.

Weitere für die Fallbearbeitung zentrale Punkte werden ebenfalls aufgegriffen und dargelegt.

Dabei ist diese Darlegung grundsätzlich nicht abschließend und fallspezifisch zu ergänzen.

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Im Mantelbogen ist an erster Stelle das Finanzamt, entweder direkt im Formular oder über den links befindlichen Dialog, zu erfassen. Es bietet sich an bereits das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer, soweit vorhanden, einzugeben.

Der Zeitpunkt der Schenkung in Zeile 2 ist sowohl für das Programm als auch die Finanzverwaltung wichtig. An diesem Datum hängen die entsprechend anzuwendenden Tabellen mit Vervielfältigern, Baupreisindizes etc.

Standardmäßig wird der Steuerpflichtige als Schenker in die Zeilen 4ff eingetragen. Dies kann über die Dialogerfassung im Seitenbereich geändert werden.

Die Erfassung eines Beschenkten (Zeile 9ff) sowie dessen Verwandtschaftsverhältnis zum Beschenkten lt. Zeile 15 ist zwingend über die Dialogerfassung zu ergänzen.

Hinsichtlich der Angabe wer die Schenkungsteuer trägt ist programmseitig vorbelegt, dass diese vom Erwerber selbst getragen wird.

Hinsichtlich der Bekanntgabe ist grundsätzlich die Kanzlei zunächst nicht hinterlegt. Da diese über den Personen- und Firmenverwalter zentral eingelesen wurde, kann dies über die Dialogerfassung hier zugeordnet werden.

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Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeile 32ff), Grundvermögen (Zeile 36ff), Betriebsvermögen (Zeile 40ff) und übriges Vermögen (Zeile 49ff) kann sowohl über das Formular, bzw. die dortigen Dialoge, als auch über Schaltfläche der Formularsymbolleiste erfasst werden. Es empfiehlt sich in allen Fällen die Dialogerfassung gegenüber der reinen Formularerfassung zu verwenden, da i.d.R. weiterführenden Informationen, insbesondere für Befreiungsvorschriften, notwendig sind.

Allen ist gleich, dass mehrere Vermögensgegenstände innerhalb einer Vermögensart erfasst werden können. Gehen Sie auf die Schaltfläche in der Formularsymbolleiste, um entweder eine entsprechende Vermögensart anzulegen oder bei bereits angelegter Vermögensart einen Vermögensgegenstand auszuwählen.

Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit einen Vermögensgegenstand neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktion kennen Sie schon aus dem Bewertungsmodul bzw. aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.

Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sollten sowohl die Art des erworbenen Anteils als auch der gemeiner Wert des erworbenen Anteils erfasst sein. Ferner gilt es folgende Werte zu prüfen:

  • Verwaltungsvermögen
  • Junges Verwaltungsvermögen
  • Finanzmittel
  • Junge Finanzmittel
  • Schulden
  • Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
  • Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Beim Grundvermögen sollten sowohl die Adresse als auch der Grundstückswert erfasst sein. Ferner gilt es folgende Werte zu prüfen:

  • Ggf. davon Betriebsvermögen betreffend
  • Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
  • Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Beim Betriebsvermögen sowie beim übrigen Vermögen muss zunächst die Art des erworbenen Anteils erfasst werden.

Beim Einzelunternehmen ist auch der gemeiner Wert des erworbenen Anteils zu erfassen. Ferner gilt es folgende Werte prüfen:

  • Verwaltungsvermögen
  • Junges Verwaltungsvermögen
  • Finanzmittel
  • Junge Finanzmittel
  • Schulden
  • Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
  • Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft ist der Prozentsatz der Beteiligung als auch der gemeine Wert des erworbenen Anteils (Gesamthandsvermögen und/oder Sonderbetriebsvermögen) zu erfassen. Ferner gilt es folgende Werte sowohl für das Gesamthandsvermögen als auch Sonderbetriebsvermögen zu prüfen:

  • Verwaltungsvermögen
  • Junges Verwaltungsvermögen
  • Finanzmittel
  • Junge Finanzmittel
  • Schulden
  • Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
  • Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Bei einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist der Prozentsatz der Beteiligung als auch der gemeine Wert des erworbenen Anteils zu erfassen. Ferner gilt es folgende Werte zu prüfen:

  • Verwaltungsvermögen
  • Junges Verwaltungsvermögen
  • Finanzmittel
  • Junge Finanzmittel
  • Schulden

Auf den Themenkomplex Steuerbefreiungen wird an späterer Stelle eingegangen.

Die Guthaben bei Geldinstituten (Zeile 59ff) können über das Formular erfasst werden (bis drei Eintragungen). Ferner ist eine Erfassung über den Dialog vorgesehen. Diese ist zwingend notwendig, wenn mehr als die zur Verfügung stehenden Formularzeilen benötigt werden. Sowohl die im Formular als auch über den Dialog getätigten Erfassungen werden in einem Anlageblatt ausgegeben.

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Die Bausparguthaben (Zeile 64f) können über das Formular erfasst werden (lediglich eine Eintragung). Ferner ist eine Erfassung über den Dialog vorgesehen. Diese ist zwingend notwendig, wenn mehr als die zur Verfügung stehende Formularzeile benötigt werden. Sowohl die im Formular als auch über den Dialog getätigten Erfassungen werden in einem Anlageblatt ausgegeben.

Die anderen Kapitalforderungen (Zeile 66f) sind gesperrte Felder, eine Formularerfassung ist hier nicht vorgesehen. An dieser Stelle ist die Dialogerfassung vorgesehen, insbesondere weil die zugrunde liegenden Berechnungen teilweise über das Formular hinausgehende Angaben voraussetzen. Der Dialog besteht dabei aus zwei Teilen: einem oberen Listbereich und einem unteren Detailbereich. Im Listbereich werden die einzelnen Vermögensgegenstände dargestellt. Im Detailbereich werden die für die Berechnung dieses Vermögensgegenstands notwendigen Angaben gemacht.

Die Zinsansprüche (Zeile 68f), die sonstigen Forderungen (Zeile 70f) sowie die Ansprüche aus Versicherungen (Zeile 72f) können über das Formular erfasst werden (lediglich eine Eintragung). Ferner ist eine Erfassung über den Dialog vorgesehen. Diese ist zwingend notwendig, wenn mehr als die zur Verfügung stehende Formularzeile benötigt werden. Sowohl die im Formular als auch über den Dialog getätigten Erfassungen werden in einem Anlageblatt ausgegeben.

Die Renten und andere wiederkehrende Bezüge (Zeile 74ff) sind gesperrte Felder, eine Formularerfassung ist hier nicht vorgesehen. An dieser Stelle ist die Dialogerfassung vorgesehen, insbesondere weil die zugrunde liegenden Berechnungen teilweise über das Formular hinausgehende Angaben voraussetzen. Der Dialog besteht dabei aus zwei Teilen: einem oberen Listbereich und einem unteren Detailbereich. Im Listbereich werden die einzelnen Vermögensgegenstände dargestellt. Im Detailbereich werden die für die Berechnung dieses Vermögensgegenstands notwendigen Angaben gemacht. Basierend auf der Komplexität und Vielschichtigkeit dieser Vermögensgegenstände sind im Detailbereich mehr als ein Reiter zur Erfassung vorgesehen.

Die in- und ausländischen Zahlungsmittel (Zeile 84), die Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine und Perlen (Zeile 85), der Hausrat (Zeile 86), die anderen beweglichen körperlichen Gegenstände (Zeile 87) sowie die sonstigen Rechte (Zeile 88) können über das Formular erfasst werden (lediglich eine Eintragung). Ferner ist eine Erfassung über den Dialog vorgesehen. Diese ist zwingend notwendig, wenn mehr als die zur Verfügung stehende Formularzeile benötigt werden. Sowohl die im Formular als auch über den Dialog getätigten Erfassungen werden in einem Anlageblatt ausgegeben.

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Die Erwerbsnebenkosten können sowohl über das Formular als auch die Dialogerfassung eingetragen werden. Es empfiehlt sich die Dialogerfassung zu verwenden. Der Vorteil ist, dass damit programmseitig ein Anlageblatt erzeugt wird, das dem Finanzamt zur Deklaration beigefügt werden kann. Sollten hier Erwerbsnebenkosten zudem nicht vom Beschenkten getragen worden sein, kann dies über ein Kontrollkästchen kenntlich gemacht werden. Entsprechend werden diese in der Berechnung berücksichtigt.

Vorschenkungen sind wie bisher über die Dialogerfassung zu Zeile 92ff zu erfassen. Geändert wurde eine programmseitige Prüfung des 10-Jahreszeitraums mit entsprechendem Hinweis. Dies spiegelt sich in der Zeile des Datums des Vorerwerbs wider. Auch der verbrauchte persönliche Freibetrag bei den Vorerwerben wird programmseitig geprüft. Hier kann über eine manuelle Erfassung korrektiv eingegriffen werden; insbesondere bei Fällen von Änderungen der persönlichen Verhältnisse.

Weitere Steuerbefreiungen können über die Dialogerfassung in Zeile 101ff erfasst werden.

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