Mantelbogen
Mantelbogen
Allgemeines
Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung dargelegt. Dabei werden essenzielle und für die Fallbearbeitung relevante Punkte aufgegriffen. Diese sind i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig. In der Bearbeitung sind solche Punkte mit einem rotem Stopp-Hinweis gekennzeichnet. Diesen kennen Sie bereits von ELSTER.
Weitere für die Fallbearbeitung zentrale Punkte werden ebenfalls aufgegriffen und dargelegt.
Dabei ist diese Darlegung grundsätzlich nicht abschließend und fallspezifisch zu ergänzen.
Dialogerfassung allgemein
Bei der Erfassung von Vermögensgegenständen oder Schulden ist die Erfassung ausschließlich über den Dialog vorgesehen. Eine Erfassung über das Formular ist nicht möglich. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass Vermögengegenstände und Schulden mittels eines (Unter-, Voraus-,…)Vermächtnisses oder Vertrags zugunsten Dritter versehen sein können; zum anderen unterliegen Schulden und Auflagen den Regelungen des § 10 Abs. 6 ErbStG. Diese Zuordnung ist zwingend am Vermögensgegenstand bzw. der Schuld vorzunehmen, so dass in diesem Zusammenhang eine workflowbasierte Erfassung zweckmäßig auf der Hand liegt.
Die Erfassungsdialoge sind generell so aufgebaut, dass sich diese in einen Listenbereich (oben) und einen Detailbereich (unten) gliedern. Hiervon abweichend verhalten sich die Erfassungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens sowie Betriebsvermögens.
In dem Programmaufbau unterscheiden wir folgende Arten von Erfassungsdialogen
- Dialog mit Bezug zum Bewertungsmodul (Land- und Forstwirtschaft, Grundvermögen, Betriebsvermögen),
- Dialog mit einfachem Detailbereich (z.B. Bankguthaben),
- Dialog mit erweitertem Detailbereich (z.B. andere Kapitalforderungen) sowie
- Dialog mit Zuordnung von Schulden.
Bezüglich der Erfassung von Vermögensgegenständen mit Bezug zum Bewertungsmodul verweisen wir auf nachfolgende Erläuterungen.
Im Listenbereich werden alle Einzelpositionen dieses Vermögensgegenstands bzw. Schuld gelistet. Hierbei werden die Eckdaten, wie beispielsweise die Bezeichnung und der Wert, mit aufgeführt.
Der Detailbereich unterscheidet sich nun bei den einzelnen Dialogen.
Dialoge mit Bezug zum Bewertungsmodul
Bei den Dialogen mit Bezug zum Bewertungsmodul wird die Aufteilung des Vermögensgegenstands auf die beteiligten Personen in einer Übersicht dargestellt. Aus dieser ist ersichtlich welchen Anteil, prozentual und wertmäßig, die beteiligte Person bekommt. Die Erfassung von Vermächtnissen und Verträgen zugunsten Dritter ist an dieser Stelle möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dialoge mit einfachem Detailbereich
Bei dieser Art von Dialog findet sich ein einfacher Detailbereich ohne weitere Zusatzerfassung zur Berechnung des Werts des Vermögensgegenstands wieder. Der Detailbereich beinhaltet eine Übersicht, welchen Anteil, prozentual und wertmäßig, die beteiligte Person bekommt. Die Erfassung von Vermächtnissen und Verträgen zugunsten Dritter ist an dieser Stelle möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Diese Dialoge finden sich bei Vermögensgegenständen wieder, die nicht durch weitere Erfassungen erst wertmäßig zu berechnen sind, wie z.B. Bankguthaben.
Dialoge mit erweitertem Detailbereich
Diese Art von Dialog beinhaltet im Detailbereich mehrere Reiter durch deren Bearbeitung der Wert eines Vermögensgegenstands erst abschließend berechnet werden kann. Der Detailbereich, Reiter Detailangaben, beinhaltet eine Übersicht, welchen Anteil, prozentual und wertmäßig, die beteiligte Person bekommt. Die Erfassung von Vermächtnissen und Verträgen zugunsten Dritter ist an dieser Stelle möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Diese Dialoge finden sich bei Vermögensgegenständen wieder, die durch weitere Erfassungen erst wertmäßig zu berechnen sind, wie z.B. andere Kapitalforderungen. Hierfür wird z.B. die Art der Tilgung zur Wertberechnung des Vermögensgegenstands benötigt, welche im Reiter Grundangaben erfasst werden muss.
Vermächtnisse und Verträge zugunsten Dritter
Die Vermögensgegenstände (und Schulden) werden in einem ersten Schritt jeder beteiligten Person gemäß deren Erbquote, aus der Anlage Erwerber, zugerechnet. Diese Verteilung kann durch Vermächtnisse oder Verträge zugunsten Dritter beeinflusst werden. Um Vermächtnisse bzw. Verträge zugunsten Dritter zu erfassen, wählen Sie zunächst den Vermögensgegenstand aus, um den es sich handelt. In einem zweiten Schritt klicken Sie sodann auf den blau gefärbten Text "Vermächtnisse und Verträge zugunsten Dritter".
Der nun im Vordergrund befindliche Dialog ist der Dreh- und Angelpunkt um Vermächtnisse bzw. Verträge zugunsten Dritter an einem Vermögensgegenstand zuzuordnen. Dabei kann an einem Vermögensgegenstand bzw. einer Schuld auch mehr als ein Vermächtnis bzw. Vertrag zugunsten Dritter bzw. eine Kombination aus beidem vorliegen.
Der obere Bereich ist der Listenbereich. Hier werden alle erfassten Vermächtnisse bzw. Verträge zugunsten Dritter dieses Vermögensgegenstands aufgelistet.
Im unteren Bereich findet sich der Detailbereich wieder. Dort muss u.a. ausgewählt werden um was es sich handelt (Vermächtnis oder Vertrag zugunsten Dritter), wer der Berechtigte und wer der Belastete ist und um welchen Betrag es sich handelt.
Dialoge mit Zuordnung von Schulden
Dieser Dialog ist ähnlich dem Dialog mit erweitertem Detailbereich aufgebaut. Er beinhaltet im Detailbereich mehrere Reiter durch deren Bearbeitung der Wert eines Vermögensgegenstands erst abschließend berechnet werden kann. Der Detailbereich, Reiter Detailangaben, beinhaltet eine Übersicht, welchen Anteil, prozentual und wertmäßig, die beteiligte Person bekommt. Die Erfassung von gesondert zu tragenden Schulden ist an dieser Stelle, blau gefärbte Schrift "gesondert zu tragende Schuld", möglich.
Im sich nun im Vordergrund befindlichen Dialog wird die Schuld standardmäßig gemäß Erbquote aufgeteilt dargestellt. Um die Verteilung abweichend vorzunehmen, ist der Check bei "von allen Erben zu tragende Schulden" zu entfernen. Sodann kann die Schuld auf alle erfassten Beteiligten prozentual verteilt werden.
Wichtig ist, dass hier nur diejenigen Beteiligten auftauchen, die auch als Erwerber erfasst sind.
Im Reiter Grundangaben sind ggf. weitere Erfassungen vorzunehmen, so dass die Schulden erst durch diese Erfassungen wertmäßig berechnet werden können. Im unteren Teil dieses Reiters kann zudem die Schuld einem Vermögensgegenstand oder mehreren Vermögensgegenständen prozentual zugeordnet werden. Zudem ist es wichtig den rechtlichen Zusammenhang für die Berechnung im Sinne von § 10 Abs. 6 ErbStG herzustellen.
Seite 1
Im Mantelbogen ist an erster Stelle das Finanzamt, über den links befindlichen Dialog, zu erfassen. Es bietet sich an bereits das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer, soweit vorhanden, einzugeben.
Der Todestag in Zeile 1 ist sowohl für das Programm als auch die Finanzverwaltung wichtig. An diesem Datum hängen die entsprechend anzuwendenden Tabellen mit Vervielfältigern, Baupreisindizes etc.
Standardmäßig wird der Steuerpflichtige als Erblasser in die Zeilen 2ff eingetragen. Dies kann über die Dialogerfassung im Seitenbereich geändert werden.
Im Übrigen werden auf Seite 1 die allgemein relevanten Sachverhalte zum Erbschaftsteuervorgang abgefragt.
Die Erfassung eines Beteiligten (Zeile 20ff) ist in der Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung vorzunehmen. Im Mantelbogen werden nur die Beteiligten aufgelistet.
Seite 2
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeile 31ff), Grundvermögen (Zeile 35ff), Betriebsvermögen (Zeile 39ff) und übriges Vermögen (Zeile 43ff) kann sowohl über das Formular, bzw. die dortigen Dialoge, als auch über Schaltfläche der Formularsymbolleiste erfasst werden. Es empfiehlt sich in allen Fällen die Dialogerfassung gegenüber der reinen Formularerfassung zu verwenden, da i.d.R. weiterführenden Informationen, insbesondere für Befreiungsvorschriften, notwendig sind.
Allen ist gleich, dass mehrere Vermögensgegenstände innerhalb einer Vermögensart erfasst werden können. Gehen Sie auf die Schaltfläche in der Formularsymbolleiste, um entweder eine entsprechende Vermögensart anzulegen oder bei bereits angelegter Vermögensart einen Vermögensgegenstand auszuwählen.
Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit einen Vermögensgegenstand neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktion kennen Sie schon aus dem Bewertungsmodul bzw. aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.
Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sollten sowohl die Art des erworbenen Anteils als auch der gemeiner Wert des erworbenen Anteils erfasst sein. Ferner gilt es folgende Werte zu prüfen:
- Verwaltungsvermögen
- Junges Verwaltungsvermögen
- Finanzmittel
- Junge Finanzmittel
- Schulden
- Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
- Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
Beim Grundvermögen sollten sowohl die Adresse als auch der Grundstückswert erfasst sein. Ferner gilt es folgende Werte zu prüfen:
- Ggf. davon Betriebsvermögen betreffend
- Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
- Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
Beim Betriebsvermögen sowie beim übrigen Vermögen muss zunächst die Art des erworbenen Anteils erfasst werden.
Beim Einzelunternehmen ist auch der gemeiner Wert des erworbenen Anteils zu erfassen. Ferner gilt es folgende Werte prüfen:
- Verwaltungsvermögen
- Junges Verwaltungsvermögen
- Finanzmittel
- Junge Finanzmittel
- Schulden
- Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
- Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
Bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft ist der Prozentsatz der Beteiligung als auch der gemeine Wert des erworbenen Anteils (Gesamthandsvermögen und/oder Sonderbetriebsvermögen) zu erfassen. Ferner gilt es folgende Werte sowohl für das Gesamthandsvermögen als auch Sonderbetriebsvermögen zu prüfen:
- Verwaltungsvermögen
- Junges Verwaltungsvermögen
- Finanzmittel
- Junge Finanzmittel
- Schulden
- Ggf. Begünstigung nach § 13d ErbStG
- Ggf. Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
Bei einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist der Prozentsatz der Beteiligung als auch der gemeine Wert des erworbenen Anteils zu erfassen. Ferner gilt es folgende Werte zu prüfen:
- Verwaltungsvermögen
- Junges Verwaltungsvermögen
- Finanzmittel
- Junge Finanzmittel
- Schulden
Auf den Themenkomplex Steuerbefreiungen wird an späterer Stelle eingegangen. Wie sich die einzelnen Werte der jeweiligen Vermögensgegenstände auf die Beteiligten verteilen bzw. Sie diese auf die Beteiligten verteilen können entnehmen Sie im Teil Allgemeines.
Die Wertpapiere (Zeile 47ff), die Guthaben bei Geldinstituten (Zeile 52ff), die Bausparguthaben (Zeile 57ff), die Steuererstattungsansprüche (Zeile 59ff) sowie die Sonstigen Forderungen (Zeile 63ff) werden im Listenbereich einzeln erfasst. Da diese bewertungsrechtlich nicht weiter zu betrachten sind, außer mit dem gemeinen Wert, ist eine zusätzliche Erfassung von weiteren Details nicht notwendig. Wie sich die einzelnen Werte der jeweiligen Vermögensgegenstände auf die Beteiligten verteilen bzw. Sie diese auf die Beteiligten verteilen können entnehmen Sie im Teil Allgemeines.
Die Anderen Kapitalforderungen (Zeile 61ff) werden im Listenbereich einzeln erfasst. Diese sind aus bewertungsrechtlicher Sicht mit weiteren Erfassungen zu versehen, um deren gemeinen Wert zu ermitteln. Hierzu ist im Detailbereich ein weiterer Reiter "Grundangaben" vorhanden. Dieser ist entsprechend zu bearbeiten, um zum zutreffenden Ergebnis zu kommen. Wie sich die einzelnen Werte der jeweiligen Vermögensgegenstände auf die Beteiligten verteilen bzw. Sie diese auf die Beteiligten verteilen können entnehmen Sie im Teil Allgemeines.
Seite 3
Die Zinsansprüche (Zeile 66f), die Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen (Zeile 68ff), die in- und ausländischen Zahlungsmittel, Bargeld (Zeile 75), die Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine, Perlen (Zeile 76), der Hausrat (Zeile 77), die andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeile 78) und die sonstige Rechte (Zeile 79) werden im Listenbereich einzeln erfasst. Da diese bewertungsrechtlich nicht weiter zu betrachten sind, außer mit dem gemeinen Wert, ist eine zusätzliche Erfassung von weiteren Details nicht notwendig. Wie sich die einzelnen Werte der jeweiligen Vermögensgegenstände auf die Beteiligten verteilen bzw. Sie diese auf die Beteiligten verteilen können entnehmen Sie im Teil Allgemeines.
Die Renten oder andere wiederkehrende Bezüge (Zeile 72ff) werden im Listenbereich einzeln erfasst. Diese sind aus bewertungsrechtlicher Sicht mit weiteren Erfassungen zu versehen, um deren gemeinen Wert zu ermitteln. Hierzu ist im Detailbereich ein weiterer Reiter "Grundangaben" vorhanden. Dieser ist entsprechend zu bearbeiten, um zum zutreffenden Ergebnis zu kommen. Wie sich die einzelnen Werte der jeweiligen Vermögensgegenstände auf die Beteiligten verteilen bzw. Sie diese auf die Beteiligten verteilen können entnehmen Sie im Teil Allgemeines.
Die Darlehensschulden (Zeile 85ff), die Steuerschulden (Zeile 90ff) und die sonstigen Verbindlichkeiten (Zeile 93ff) werden im Listenbereich einzeln erfasst. Diese sind unter Umständen aus bewertungsrechtlicher Sicht mit weiteren Erfassungen zu versehen, um deren gemeinen Wert zu ermitteln. Hierzu ist im Detailbereich ein weiterer Reiter "Grundangaben" vorhanden. Dieser ist entsprechend zu bearbeiten, um zum zutreffenden Ergebnis zu kommen. Wie sich die einzelnen Werte der jeweiligen Schulden auf die Beteiligten verteilen bzw. Sie diese auf die Beteiligten verteilen können sowie die Verteilungen der Schulden auf (einzelne) Vermögensgegenstände und deren wirtschaftlichen Zusammenhang entnehmen Sie im Teil Allgemeines
Der Bereich Vermögenswerte die von Dritten außerhalb des Nachlasses erworben wurden (Zeile 80ff) wird durch entsprechende Erfassungen bei den jeweiligen Vermögensgegenständen über die Zuordnung bei "Vermächtnisse und Verträge zugunsten Dritter" befüllt. Weitere Informationen zur Zuordnung finden Sie hier.
Seite 4
Die Erbfallkosten (Zeile 98ff) werden über den Dialog erfasst. Für deren Erfassung wird auf die Erfassung der Schulden, Seite 3, bzw. auf die Dialogerfassung im allgemeinen Teil, verwiesen.
Sollte der Erbfallkostenpauschbetrag zum Tragen kommen und dieser abweichend von der Erbquote auf die Erwerber disquotal aufgeteilt werden, so kann dies über den Reiter "abweichende Aufteilung Erbfallkostenpauschbetrag" vorgenommen werden.
Der Bereich Vermächtnisse (Zeile 104ff) wird durch entsprechende Erfassungen bei den jeweiligen Vermögensgegenständen über die Zuordnung bei "Vermächtnisse und Verträge zugunsten Dritter" befüllt. Weitere Informationen zur Zuordnung finden Sie hier.
Die Auflagen (Zeile 104ff) werden über den Dialog erfasst. Diesbezüglich wird auf den Bereich der Dialoge mit Zuordnung von Schulden im allgemeinen Teil verwiesen.
Die Pflichtteilsansprüche (Zeile 111ff) werden über den Dialog erfasst. Diesbezüglich wird auf den Bereich der Dialoge mit Zuordnung von Schulden im allgemeinen Teil verwiesen.
Vorschenkungen sind über die jeweilige Anlage Erwerber zu erfassen.
Bemerkungen können über die Dialogerfassung in Zeile 124ff erfasst werden. Dies betrifft insbesondere die Angaben im Sinne von § 138d AO.