Mantelbogen Erbschaftsteuer

Seite 1 des Mantelbogens

#3464198: Steuern erb image3.jpeg Mit „Mantelbogen“ ist im Folgenden der 4-seitige Hauptvordruck für die Erbschaftsteuererklärung gemeint.
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Stammdaten Erblasser Zeilen 1-19 Im Dialog Stammdaten Erbfall werden die Grunddaten des Erblassers aufgenommen. Für alle Angaben sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit des Todes des Erblassers maßgebend (Stichtagssteuer). Zu den Grunddaten des Erblassers gehören neben dem Namen der Todestag und der Familienstand. War der Erblasser verheiratet, müssen auch Angaben zum Güterstand gemacht werden. Datenübernahme aus der Mandantenverwaltung ist möglich. Des Weiteren ist anzugeben, in wessen Besitz sich der Nachlass befindet. Ist ein Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger eingesetzt, hat dieser die Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Bei Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung kann das Finanzamt verlangen, dass die Erklärung auch von einem oder mehreren Erben mit unterschrieben wird.
Beteiligte (Zeilen 20 ff.) Auf Seite 1 des Mantelbogens werden die am Erbfall Beteiligten angegeben. Sind mehr Erwerber beteiligt als im Formular Eingabefelder vorgesehen sind, wird der Hinweis „siehe Anlage“ angedruckt. Die Erfassung der Erwerber erfolgt in der Anlage Erwerber, im Mantelbogen werden lediglich die bereits angelegten Erwerber angedruckt. Eine Erfassung von dieser Stelle aus ist nicht möglich! #3465333: Steuern erb image22.png Zu den Beteiligten gibt es ein Anlageblatt

Seite 2 des Mantelbogens

Wichtige Hinweise #3465334: Steuern erb image4.jpeg Vor Erfassung der Vermögenswerte und Abzüge müssen alle Erwerber (Erben, Vermächtnisnehmer, sonstige Erwerber) angelegt sein!
Vermögenswerte In den Seiten 2 bis 4 des Mantelbogens werden die hinterlassenen Vermögenswerte und Schuldposten erfasst. Diese Angaben werden über Themendialoge erfasst. Das Programm erstellt automatisch Anlageblätter, wenn die Anzahl der Einträge den Platz im Formular übersteigt. Der Hinweis „siehe Anlageblatt“ wird im Formular angedruckt.
Dialog-Beschreibung Allgemein Diese Beschreibung gilt für alle Erfassungsdialoge in Listenform (z.B. für Zinsansprüche), denen sich kein weiterer Erfassungsdialog anschließt. #3465339: Steuern erb image23.png - Neu: Erfassen neuer Werte - Abbrechen: - der Dialog wird ohne Speichern verlassen - Löschen: - Löschen bereits erfasster Werte - OK: Verlassen des Dialogs und Speichern der Werte - Vertrag zugunsten Dritter: Der begünstigte Erwerber kann innerhalb des Dialogs in der Spalte „Vertrag zug. Dritter“ ausgewählt werden. Das Programm trägt dann die Positionen im Mantelbogen, Z. 79 – 81 und in der Anlage Erwerber, Z. 28 ein.
Zeilen 31 ff des Mantelbogens Für die in diesem Bereich zu erfassenden inländischen Vermögenswerte Grundvermögen und Betriebsvermögen gibt es die entsprechenden amtlichen Vordrucke. Diese werden aktiv, sobald bei „Gehört zum Nachlass inländisches Grundvermögen bzw. Betriebsvermögen“ „ja“ angekreuzt wurde. Die Eingabe von selbst ermittelten Werten ist nicht möglich!
Anlegen von Anlage Grundstückswert, Betriebsvermögen, Anteilsbewertung #3465334: Steuern erb image4.jpeg Die Formulare werden über den „Anlagen-Dialog“ aktiviert, und zwar auch in den Fällen, in denen z.B. Grundstücke oder Beteiligungen keine eigenständigen Vermögenswerte sondern Teil eines Betriebsvermögens sind.
Anzahl der Anlagen Land- und Forstwirtschaft, Grundstückswert, Betriebsvermögen, Anteilsbewertung Das Programm überträgt automatisch die Anzahl aller erfassten Anlagen. Eine abweichende Anzahl kann eingetragen werden. Wird der Eintrag gelöscht, trägt das Programm wieder die automatisch ermittelte Anzahl ein.
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Land- und forstwirtschaftliches Vermögen kann jetzt in den amtlichen Formularen erfasst werden. Für Altfälle wird der manuell erfasste Wert noch im Dialog angezeigt. Die Anzahl der Anlagen wird programmgesteuert eingetragen, kann aber auch direkt im Formular manuell erfasst werden.
Land- und forstwirtschaftliches, Grund-, Betriebs- und übriges Vermögen Diese Werte werden in den jeweiligen Anlagen Grundstückswert, Betriebsvermögen, Aufteilung des Betriebsvermögens und Anteilsbewertung ermittelt. Die Gesamtsummen werden jeweils wieder als selbst errechneter Wert in den Mantelbogen übernommen. Sie sind nicht manuell überschreibbar. Zum Grundvermögen: Sofern für Zwecke der Betriebsbewertung auch ein Grundstückswert ermittelt werden muss, kann dieser durch Verbinden der Anlage Betriebsvermögen mit der entsprechenden Anlage Grundstückswert dort einbezogen werden. Für Zwecke der Erbschaftsteuerberechnung ist dieser Wert nur im Betriebsvermögen erfasst.
Wertpapiere, andere Anteile und dergleichen (Zeilen 45 – 49) In dieser Sparte können auch Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten sein, für die Steuerermäßigungen gem. §§ 13a, 19a ErbStG zu gewähren sind. Für diese Fälle ist im Erfassungsdialog in der zweiten Spalte das Feld „Anteil“ vorgesehen. Bei Eingabe eines Prozentsatzes von über 25 % wird dieser Wert automatisch in die Anlage Steuerentlastungen übernommen. Bei normalen Wertpapieren wird in die Spalte „Anteil“ nichts eingetragen.
Wichtige Hinweise #3465334: Steuern erb image4.jpeg Die Spalte „Anteil“ ist nur für die Berücksichtigung im Rahmen der §§ 13a, 19a ErbStG gedacht, sie hat nichts mit der Verteilung der Vermögenswerte zu tun!

Erfassung von Kapitalforderungen

Kapitalforderungen (Zeilen 59 – 60) Die Gegenwartswerte für folgende, nicht mit dem Nennwert zu bewertenden Arten von Forderungen (und analog dazu Verbindlichkeiten) können berechnet werden: - unverzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden - niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden - unverzinsliche Forderungen, die in gleich bleibenden Raten getilgt werden - niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in gleich bleibenden Raten getilgt werden - Annuitäten - Berücksichtigung von Aufschubzeiten
Dialog-Eingaben Der Dialog für die Kapitalforderungen und analog Verbindlichkeiten besteht aus drei Registern. : 1. Kapitalforderung : 1. Berechnung : 1. Berechnung Raten #3465132: Steuern erb image24.png > >

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