Mantelbogen ESt 1A (unbeschränkte Steuerpflicht)

Allgemein

Bis zum VZ 2018

Bis zum VZ 2018 ist der Mantelbogen ein 4-seitiges Formular und beinhaltet alle Bereiche, die nachfolgend beschrieben werden.

Ab dem VZ 2019

Ab dem VZ 2019 ist der Mantelbogen nur noch ein zweiseitiges Formular und beinhaltet nur noch die Bereiche

  • Allgemeine Angaben
  • Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer Sparzulage
  • Einkommensersatzleistungen
  • Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
  • Unterschrift

Alle übrigen Bereiche sind ab dem VZ 2019 aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden in separate Formulare. Siehe die entsprechenden Ausführungen zu den Anlagen zur ESt-Erklärung.

Aufruf

Der Mantelbogen lässt sich über die Schaltfläche mit dem Buchstaben "M" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen.

Optionen

I.d.R. auf der letzten Seite des ESt-Mantelbogens im Bereich für die Unterschrift finden Sie eine Schaltfläche zum Aufruf der Optionen. Dieses ist derselbe Dialog, den Sie auch über die Schaltfläche Extras / Optionen aufrufen können.

Stammdaten

Allgemein

Beim Jahreswechsel oder bei der Neuanlage der ESt-Erklärung werden die Mandantenstammdaten automatisch in die Steuererklärung eingelesen.

Stammdaten neu einlesen

Über die Funktion Extras / Stammdaten / Stammdaten einlesen lassen sich die Stammdaten jederzeit erneut einlesen. Im Formular erfasste Daten werden dabei ohne Rückfrage überschrieben.

Über die Funktionstaste F2 haben Sie weiterhin die Möglichkeit auf alle jemals für ein bestimmtes Feld erfassten oder eingelesenen Werte zuzugreifen.

Folgende Felder im Mantelbogen werden aus den Mandantenstammdaten gefüllt:

  • Steuernummer
  • Finanzamt
  • Identifikationsnummer
  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse mit Straße, PLZ und Wohnort
  • Angaben zur Kirchensteuer mit Bundesland, Religionsgemeinschaft, ggfs. Datum des Ein- oder Austritts
  • Beruf
  • Datum und Art des Familienstands (verheiratet, geschieden usw.)
  • Bankverbindung

Auch die Daten der Kinder für Anlage Kind werden aus den Stammdaten eingelesen:

  • Ist ein Kind als "steuerlich relevantes Kind" im Mandantenstamm gekennzeichnet, dann wird eine Anlage Kind dafür angelegt.
  • Identifikationsnummer
  • Vorname und ggf. abweichender Familienname
  • Zuständige Familienkasse
  • Geburtsdatum
  • Adresse mit Straße, PLZ und Wohnort
  • Anderer Elternteil mit Name, Anschrift und Geburtsdatum

Kinder, die nicht in den Stammdaten sondern nur in der Einkommensteuererklärung erfasst sind, bleiben beim Einlesen der Stammdaten erhalten. Diese Anlagen Kind werden nicht überschrieben.

Wir empfehlen Ihnen, alle Kinder immer in den Stammdaten und nicht nur direkt in der ESt-Erklärung anzulegen.

Die aus den Stammdaten übernommen Angaben werden farblich hellblau unterlegt dargestellt. Sobald ein Feld manuell überschrieben wird, verliert das Feld diese farbliche Kennzeichnung.

Angaben zur Kirchensteuer

Aufruf

Über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand bei den Angaben zur Religion des Stpfl. oder des Ehegatten lässt sich der Dialog "Angaben zur Kirchensteuer" aufrufen. Hier werden Ihnen die detaillierten Angaben zur Religion des Stpfl. und des Ehegatten angezeigt.

Die Konfession und das Bundesland werden automatisch über die Stammdaten eingelesen, können hier aber geändert werden. Die Angabe zur Landeskirche ist ggf. für die Ermittlung des Kappungssatzes notwendig und kann zusätzlich erfasst werden.

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Dauer

Wenn die Kirchensteuerpflicht nicht das ganze Jahr bestand, können Sie hier die tatsächliche Dauer eintragen. In der Zeile "Monate der Zugehörigkeit" wird daraus die Anzahl der Monate ermittelt.

Ermittelte Angaben

Die ermittelten Kirchensteuer- und Kappungssätze ggfs. ob Kirchgeld und Mindestkirchensteuer erhoben wird oder nicht, das wird anhand der Angaben automatisch ermittelt.

Manuelle Angaben

Sollte es in Ausnahmefällen so sein, dass doch andere Werte und Sätze für die Kirchensteuer zutreffen, dann können Sie diese abweichenden Werte im Bereich "Manuelle Angaben" für die Berechnung vorgeben.

Berücksichtigung

Ganz unten in dem Bereich sehen Sie die Mindestkirchensteuer und die Kirchensteuer- bzw. Kappungssätze, die für die Berechnung herangezogen werden. So ist sofort ersichtlich, welche Auswirkung die gerade erfassten Religionsangaben haben.

Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern

Einzelveranlagung

Die Ehegatteneinzelveranlagung wird durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Bereich mit der Bezeichnung "Nur von Ehegatten / Lebenspartnern auszufüllen" beantragt.

Angaben zum Ehegatten

Über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten im Formular neben der Identifikationsnummer des Ehegatten lässt sich der Dialog "Angaben zum Ehegatten" aufrufen. In diesem Dialog sind die ggfs. vom Steuerpflichtigen abweichenden Angaben und Anträge für den Ehegatten in den Bereichen

  • Finanzamt
  • Anträge
  • Bankverbindung
  • Empfangsbevollmächtigter

zu erfassen.

Berechnung

Unabhängig von der gewählten Art der Veranlagung von Ehegatten werden Ihnen immer beide Steuerberechnungen, nämlich

  • für die Zusammenveranlagung
  • für die Einzelveranlagung von Ehegatten

nebeneinander angezeigt.

Innerhalb der Einzelveranlagung von Ehegatten werden die Steuerberechnungen für die beiden Eheleute fortlaufend untereinander dargestellt.

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Darüber hinaus gibt es im Bereich Beratung der Steuerberechnung die Berechnungsliste

Vergleich Ehegatten-Veranlagung In dieser Berechnungsliste wird detailliert dargestellt und gegenübergestellt, welche Art der Veranlagung für diese Eheleute in diesem Veranlagungsjahr zum günstigsten steuerlichen Ergebnis führt.

Eckwerte der Steuerberechnung

Über die Symbolschaltfläche "Eckwerte" besteht die Möglichkeit, sich die Eckwerte der Steuerberechnung im Kopfbereich direkt über den Formularen anzeigen zu lassen.

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Bei der Veranlagung von Eheleuten wird Ihnen bei dieser Anzeige außerdem optisch dargestellt, welche der Veranlagungsarten (Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung von Eheleuten) zum steuerlich günstigsten Ergebnis führt. Diese Art der Veranlagung ist mit einem grünen Hintergrund versehen.

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Unterhaltsleistungen / Anlage U (bis VZ 2018 im Mantelbogen)

Allgemein

Ab dem VZ 2019 sind die Angaben zu Unterhaltsleistungen aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden auf das neue Formular Anlage Sonderausgaben.

Über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand neben der Erfassung der Unterhaltsleistungen haben Sie die Möglichkeit, direkt in die Anlage U zu wechseln.

Die Anlage U erreichen Sie des Weiteren über den Aufruf der "weiteren Formulare" innerhalb der Befehlsleistengruppe "Formulare".

Unterhaltsleistungen

Diese Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten können direkt im Mantelbogen oder in der Anlage U erfasst werden. Sobald sich eine oder mehrere Anlagen U in Bearbeitung befinden, ist die Formularerfassung im Mantelbogen zu den Unterhaltsleistungen gesperrt und die Felder werden automatisch aus den Anlagen U befüllt.

Spenden (bis VZ 2018 im Mantelbogen)

Allgemein

Ab dem VZ 2019 sind die Angaben zu Spenden aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden auf das neue Formular Anlage Sonderausgaben.

Die Spenden können Sie sowohl über die Formularfelder als auch über den Spendendialog erfassen. Diesen erreichen Sie über gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand neben dem Bereich der Spenden.

Im Spendendialog lassen sich je Spendenart alle Einzelspenden mit Wert und Bezeichnung erfassen. Diese Listen werden Ihnen für den Ausdruck automatisch als Anlage zum Mantelbogen angeboten.

Summe Umsätze, Löhne und Gehälter

Im Spendendialog im Registerblatt "Sonstige Angaben" haben Sie die Möglichkeit, die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter als Begrenzung für den Spendenabzug zu erfassen.

Spendenvortrag

Im Spendendialog im Registerblatt "Sonstige Angaben" ist auch der Spendenvortrag aus dem Vorjahr einzutragen.

Dieser wird in der Berechnung den Zuwendungen aus dem aktuellen Jahr hinzugerechnet. Sollte im aktuellen Jahr ein Spendenvortrag festgestellt werden, wird dies in der Berechnung der Spenden nachrichtlich als "Vortrag ins Folgejahr" dargestellt.

Andere außergewöhnliche Belastungen (bis VZ 2018 im Mantelbogen)

Allgemein

Ab dem VZ 2019 sind die Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden in das neue Formular Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Die außergewöhnlichen Belastungen können Sie sowohl direkt im Formular als auch über die entsprechenden Dialoge erfassen. Die Dialoge erreichen Sie über gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand.

Der Dialog für die anderen außergewöhnlichen Belastungen teilt sich in zwei Registerblätter auf.

  • Andere außergewöhnliche Belastungen
  • Fahrtkosten bei Behinderung (bis 2020)

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Im Registerblatt andere außergewöhnlichen Belastungen wird Ihnen eine Liste zur Auswahl der häufigsten vorkommenden außergewöhnlichen Belastungen angeboten. Dies soll nur ein kleiner Service für Sie sein, Sie können selbstverständlich auch eigene Texte und Bezeichnungen dort erfassen.

Im Registerblatt Fahrtkosten bei Behinderung bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die Kraftfahrzeugkosten behinderter Menschen im Rahmen der Angemessenheit neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen zu berücksichtigen (R 33.4 EStR, H 33.1 -33.4 EStH). Je nach Grad der Behinderung und ggfs. zusätzlich vorliegendem Zusatzmerkmal gibt es ganz unterschiedliche Regelungen hierzu.

Wenn die Angaben zur behinderten Person korrekt erfasst sind, dann werden im darunter liegenden Bereich nur die Felder freigeschaltet, die für diese Art der Behinderung zutreffen.

Wenn Sie die entsprechende Auswahl für die Fahrten getroffen haben, dann wird automatisch ein Eintrag im anderen Registerblatt zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen mit der Bezeichnung "Fahrtkosten bei Behinderung" erzeugt.

Wichtige Info zu ELSTER:

Bitte beachten Sie, dass nur die allgemeine Liste mit den Einträgen zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen per Elster an die Finanzverwaltung übermittelt werden kann. Die Übermittlung der Details zu den Fahrtkosten bei Behinderung ist seitens der Finanzverwaltung nicht vorgesehen.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (bis VZ 2018 im Mantelbogen)

Allgemein

Ab dem VZ 2019 sind die Angaben zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden in das neue Formular Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Sie sowohl über die Formularfelder als auch über die zugehörigen Dialoge erfassen. Diese Dialoge erreichen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten. Diese Schaltfläche befindet sich neben den Erfassungsfeldern am Formularrand.

In jedem Registerblatt können Sie Listeneinträge mit Bezeichnung und Wert erfassen. Des Weiteren finden Sie im Registerblatt "Ergebnis" eine Darstellung des Rechenwegs und der berücksichtigungsfähigen Beträge.

Registerblätter

Folgende Registerblätter hat dieser Dialog:

  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
  • sv-pflichtige Beschäftigung / haushaltsnahe Dienstl. / Pflege und Betreuung
  • Handwerkerleistungen
  • Ergebnis

Im Registerblatt "Handwerkerleistungen" bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, Nettobeträge aus Sammelrechnungen zu erfassen, denn Handwerkerrechnungen bestehen oftmals aus einer Vielzahl Einzelpositionen von Materialien und unterschiedlichen Arbeitszeitabrechnungen. Damit Sie keine Nebenrechnungen führen müssen, steht Ihnen ab dem Veranlagungsjahr 2018 die Erfassung der einzelnen Netto-Rechnungspositionen an dieser Stelle zur Verfügung. Die drauf entfallende Umsatzsteuer wird automatisch ermittelt.

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Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (bis VZ 2018 im Mantelbogen)

Ab dem VZ 2019 sind die Angaben zur Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden in das neue Formular Anlage Sonstiges.

Wenn es im Steuerfall Einkünfte gibt, die bereits mit Erbschaftsteuer belastet sind, so erfassen Sie die dazugehörigen Werte im Dialog, der Ihnen zum Formularbereich Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer angeboten wird. Wählen Sie dazu die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand aus. Dann öffnet sich dieser Dialog.

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Die dazugehörige Berechnung der Höhe der anrechenbaren Erbschaftsteuer finden Sie innerhalb der ESt-Berechnung im Unterkapitel Steuerberechnung und hier im Berechnungsblatt Steuerermäßigungen. Hier wird die Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35b EStG detailliert dargestellt.

Sonstiges

Anlagen

Folgende Anlagen zum Mantelbogen finden Sie (bis zum VZ 2018) im Druck:

  • Andere außergewöhnliche Belastungen
  • Unterhalt / gezahlte Versorgungsleistungen / Ausgleichszahlungen
  • Haushaltsnahen Beschäftigungen, Dienst- und Handwerkerleistungen
  • Pflegepauschbetrag
  • Spenden
  • Fahrtkosten bei Behinderung
  • Andere Lohn- / Entgeltersatzleistungen

Auswertungen

Folgende Auswertungen finden Sie speziell zum Mantelbogen:

  • Sonderausgaben: Ermittlung
  • Sonderausgaben: Spenden § 10b EStG
  • Außergewöhnliche Belastungen: Ermittlung
  • Außergewöhnliche Belastungen: Fahrtkosten bei Behinderung (bis 2020)

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