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Mantelbogen (ESt1B)
ADDISON Steuern
Mantelbogen (ESt1B)
Allgemeines zum Mantelbogen
| Programmaufruf | Menü: [alle > Mantelbogen] Schaltfläche |
| Stammdaten | Mandantendaten müssen grundsätzlich nur einmal eingepflegt werden. Die automatische Anbindung an den Mandantenstamm ermöglicht die Aktualisierung der Angaben im aktuellen Veranlagungsjahr, d.h. die im Mandantenstamm hinterlegten Daten werden in die aktuellen Formulare des jüngsten Veranlagungsjahres übernommen. |
| Die Telefonverbindung wird bewusst nicht übernommen. | |
| Automatischer Datenabgleich mit dem aktuellen Veranlagungsjahr - im FE-/FG-Mantelbogen | Zwischen dem aktuellen Veranlagungsjahr (= Veranlagungsjahr mit der höchsten Jahreszahl) und dem Mandantenstamm werden folgende Daten der Gesellschaft/Gemeinschaft oder des Einzelunternehmens automatisch abgeglichen: - Finanzamt einschl. Steuernummer :bei "Privatperson mit Einzelfirma" ggf. das abweichende Firmenfinanzamt - Bezeichnung der Gesellschaft / des Einzelunternehmens - Anschrift der Gesellschaft / des Einzelunternehmens Sofern im Mandantenstamm Änderungen vorgenommen werden, werden diese automatisch in den Mantelbogen des aktuellen (!) Veranlagungsjahres übernommen. Die Erfassung oder Änderung der o.g. Daten kann auch direkt im Mantelbogen (des aktuellen VJ) erfolgen; der Mandantenstamm wird dadurch automatisch aktualisiert. |
| Die Rechtsform des Unternehmens (nur in der FE-Erklärung) und die Art der Tätigkeit werden, vorausgesetzt sie sind im Mandantenstamm erfasst, automatisch in den Mantelbogen importiert. Die Angaben können gleichwohl im Mantelbogen eingegeben werden; es erfolgt auch hier ein automatischer Abgleich mit dem Bereich [Mandant]. | |
| Bei Einzelunternehmen sind in der „Gesonderten Feststellung“ im Mantelbogen auch Angaben zur Person des Einzelunternehmers zu machen: - vollständiger Name und Anschrift des Einzelunternehmers - Wohnsitzfinanzamt und Steuernummer (beim Ehegatten ggf. das abweichende Ehegatten-Finanzamt) - Identifikationsnummer. Liegen die Angaben bereits im Mandantenstamm vor, können Sie diese ohne weitere Erfassung einfach durch Aktivierung des Checks "Mandantenanbindung" für den "Steuerpflichtigen" oder den "Ehegatten" einlesen. Sie können die Angaben selbstverständlich auch im FG-Mantelbogen erfassen und durch anschließende Aktivierung des Checks "Mandantenanbindung" (nach Speicherabfrage durch das Programm) in die Stammdaten übertragen. |
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| - in der Anlage FB |
Ist ein Feststellungsbeteiligter gleichzeitig Mandant und in der FB-Verwaltung mit dem Mandantenstamm verknüpft, werden auch hier Stammdaten abgeglichen: - Anrede sowie Name und Vorname des Feststellungsbeteiligten - Anschrift des Feststellungsbeteiligten, ggf. inkl. des ausländischen Staates - Geburtsdatum - Finanzamt und Steuernummer - Identifikationsnummer. Der automatische Datenabgleich erfolgt hier jedoch nur vom Mandantenstamm in die Anlage FB. Änderungen innerhalb der Anlage FB aktualisieren - aus Gründen der sicheren Bearbeitung - nicht automatisch den Mandantenstamm. |
| Datenabgleich mit früheren Veranlagungsjahren | Sobald ein neues Veranlagungsjahr angelegt wird, erfolgt eine Archivierung der bisherigen Veranlagungsjahre (= Vorjahre). Werden im Mandantenstamm Daten geändert, können diese Änderungen mit Hilfe der Schaltfläche |
| Option „Keine Mandantenanbindung“ | Über den Menüpunkt [Extras > Mandantenanbindung] kann der automatische Datenaustausch für das aktuelle Veranlagungsjahr abgeschaltet werden. |
Verwalten der Anlagen zur EGF
| „Anlagendialog“ (Aktivieren/Löschen der Anlagen) | Die Verwaltung der Anlagen zur Feststellungserklärung erfolgt in einem Zusatzdialog (im Folgenden „Anlagendialog“ genannt); d.h. über diesen Dialog werden die Anlagen aktiviert und auch wieder gelöscht. Der Dialog kann über die Schaltfläche |
| Auswahl der Anlagen | Im Anlagendialog wird festgelegt, welche Anlagen bearbeitet werden sollen. Die ausgewählten Anlagen werden daraufhin in der Formulargruppe aktiviert und können anschließend zur Bearbeitung aufgerufen werden. |
| => Gesonderte Feststellung | Bei der Gesonderten Feststellungserklärung können folgende Anlagen ausgewählt werden: - Anlage FG => für die Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie Selbständige Arbeit - Anlage FG-AUS => Erklärung ausländischer Einkünfte - Anlage L => als Basisformular zur Anlage FG "Land- und Forstwirtschaft" - Anlage W (Weinbau) - Anlage EÜR - St (nur in „Statistik“-VZ) |
| Die in der Anlage L eingetragenen laufenden Gewinne und Veräußerungsgewinne werden automatisch in die Anlage FG übertragen. Die Veräußerungsgewinne können in der Anlage FG überschrieben werden; ein „Rück“Abgleich der Veräußerungsgewinne mit der Anlage L findet nicht statt. | |
| => Einheitlich und gesonderte Feststellung | Bei der Einheitlich und gesonderten Feststellungserklärung ist die Anlage FB von vornherein aktiviert; sie muss nicht gesondert ausgewählt werden. Im Anlagendialog stehen Ihnen die folgenden Formulare zur Auswahl: - FE 1 => Erfassung der laufenden Einkünfte z.B. aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit - FE 2 => Erfassung von Veräußerungs-/Aufgabegewinnen - FE 3 => Aufteilung von Sonderausgaben/Förderung Wohneigentum - FE 4 => Erfassung von Angaben zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34 a EStG sowie Ermittlung des nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen - FE 5 =>Erfassung weiterer Angaben zu §§ 4 Abs. 4a, 15a und 34a EStG - FE-VM => Erfassung von Besteuerungsgrundlagen in Fällen der §§ 15a, 15b EStG - FE-K1, FE-K2, FE-K3 und FE-K4 => Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligungen von Körperschaften - L - W (Weinbau) - KAP - FE-KAP - FE-AUS1 und FE-AUS 2 - V - SO - EÜR (inkl. Anlage Schuldzinsenabzug) - St (nur in „Statistik“-VZ) |
| Hinweise zu einigen Anlagen der FE-Erklärung: Die Anlage FE 1 zur LuF oder VuV wird automatisch angelegt, sobald eine Anlage L oder V aktiviert wird. Um die Anlage V bearbeiten zu können, muss zunächst ein Objekt angelegt werden. Die in der Anlage L eingetragenen laufenden Gewinne und Veräußerungsgewinne werden automatisch in die Anlage FE 1 (laufende Gewinne) und die Anlage FE 2 (Veräußerungsgewinne) übertragen. Sie können nur durch manuelle Aufteilung überschrieben werden; ein „Rück“Abgleich mit der Anlage L findet dabei nicht statt. Das in der/n Anlage(n) V ermittelte Ergebnis wird ebenfalls automatisch in die zugehörige Anlage FE 1 übergeben. Die Anlage FE-KAP wird zur Bearbeitung freigegeben, sobald die Anlage KAP aktiviert wird. Die dort erfassten Kapitaleinkünfte werden automatisch in die Anlage FE-KAP übernommen. Die Erfassung von Werten innerhalb der Anlage FE-KAP ist nur i.R.d. manuellen Aufteilung möglich. Die Aufteilung der in der Anlage SO (auf Seite 2) erfassten Veräußerungsgewinne erfolgt über die Anlage FE 2, die aktiviert werden kann, sobald die Anlage SO ausgewählt wurde. Die Veräußerungsgewinne werden automatisch in die Anlage FE 2 übernommen. Auch hier ist das Überscheiben der Werte nur durch manuelle Aufteilung möglich. |
Weitere Angaben
| Zuwendungen (früher: Spenden und Beiträge) | Im Rahmen der Gesonderten Gewinnfeststellung sind die Zuwendungen im Mantelbogen (Seite 2) einzugeben. Bei der Einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung werden die Zuwendungen in der Anlage FE 3 erfasst. |
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