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Mantelbogen (EZ 1 A)
ADDISON Steuern
Mantelbogen (EZ 1 A)
Allgemeines zum Mantelbogen
| Programmaufruf | Menü: alle / Objekt Auswahl Tastatur: Strg + O Schaltfläche |
| Stammdaten | Mandantendaten müssen grundsätzlich nur einmal eingepflegt werden. Die automatische Anbindung an den Mandantenstamm ermöglicht die Aktualisierung der Angaben im aktuellen Veranlagungsjahr, d.h. die im Mandantenstamm hinterlegten Daten werden in die aktuellen Formulare des jüngsten Veranlagungsjahres übernommen (siehe auch „Erfassung – Allgemeines“, Punkt 2.1). |
| Neuanlage eines Veranlagungsjahres | Bei der Neuanlage werden automatisch alle relevanten Mandantendaten (einschließlich der Kinderdaten) im Mantelbogen abgestellt. |
| Die Telefonverbindung wird absichtlich nicht übernommen. | |
| Automatischer Datenabgleich mit dem aktuellen Veranlagungsjahr | Zwischen dem aktuellen Veranlagungsjahr (= Veranlagungsjahr mit der höchsten Jahreszahl) und dem Mandantenstamm werden folgende Daten automatisch abgeglichen: - Finanzamt einschl. Steuernummer - Name, Vorname und akademischer Grad des Steuerpflichtigen - Anschrift des Steuerpflichtigen - Familienstand - Name, Vorname und akademischer Grad des Ehegatten - Anschrift des Ehegatten (soweit eine abweichende Anschrift im Bereich [Mandant] erfasst wurde) - Bankverbindung Änderungen im Mandantenstamm werden automatisch in das Formular und Änderungen im Mantelbogen automatisch in den Mandantenstamm übernommen. |
| Angaben zu Kindern werden nur bei der Neuanlage einmalig in den Antrag auf Eigenheimzulage übernommen. Es erfolgt keine Aktualisierung. Wird ein weiteres Kind im Mandantenstamm angelegt, kann dieses über die Schaltfläche [Übernehmen] innerhalb der Kinderverwaltung von ADDISON Steuern – EZ erfolgen. | |
| Datenabgleich mit früheren Veranlagungsjahren | Sobald neue Veranlagungsjahre angelegt werden, erfolgt eine Archivierung der bisherigen Veranlagungsjahre (= Vorjahre). Werden im Mandantenstamm Daten geändert, können diese Änderungen mit Hilfe der Schaltfläche |
| Option „Keine Mandantenanbindung“ | Über den Menüpunkt [Extras > Mandantenanbindung] kann der automatische Datenaustausch abgeschaltet werden. |
| Beispiel |
im Menü [alle] möglich (s.o.). Dadurch ist gewährleistet, dass auch ältere Veranlagungsjahre mit dem Mandantenstamm abgeglichen werden können. |
Anlegen und Verwalten der Objekte(Erst-, Zweit-, Folgeobjekt, Genossenschaftsant.)
| Anlegen des ersten Objekts | Wird erstmalig ein Objekt angelegt, öffnet sich direkt mit dem Aufruf des Mantelbogens der Themendialog „Typ Eigenheimzulage“, in welchem die Art des Objekts erfasst wird. Über diesen Dialog werden letztlich alle angelegten Objekte verwaltet. Sobald ein Objekt angelegt wurde, öffnet sich bei Aufruf des Mantelbogens nunmehr eine Auswahlbox, in welcher alle angelegten Objekte aufgelistet werden. |
| Anlegen weiterer Objekte | Das Anlegen weiterer Objekte geschieht durch Klick auf die Schaltfläche |
| Änderung der Objekt-Art | Wie oben beschrieben, wird die Art des bearbeiteten Objektes über den Themendialog „Typ Eigenheimzulage“ erfasst. Ist das Objekt bereits angelegt, kann der Dialog auf der 1.Seite des Mantelbogens über die Schaltfläche |
| „Auswahl Eigenheimzulage“ | Im Themendialog „Auswahl Eigenheimzulage“ werden alle erfassten Objekte angezeigt. Nach Markieren des gewünschten Objektes kann über die Schaltfläche [Bearbeiten] oder durch Doppelklick auf das Objekt sofort in den dazugehörigen Mantelbogen gewechselt werden. Über die Schaltfläche [Löschen] kann das markierte Objekt gelöscht werden. (Hinweis: ist nur (noch) ein Objekt vorhanden, wird die Schaltfläche Löschen ausgegraut. Zum Löschen des Objekts ist in diesem Fall das Projekt (Steuererklärung + Veranlagungsjahr) zu löschen; über das Menü [Extras I Löschen des Projekts] – siehe auch Punkt 9.) |
Eigentümer/Miteigentümer
| Eigentümer/Miteigentümer | Die prozentualen Anteile je (Mit-)Eigentümer sind auf der 2.Seite des Mantelbogens zu erfassen. Liegen mehrere Miteigentümer vor, werden die Anteile aufsummiert und auf die Bemessungsgrundlage (BMG) angewendet; der so ermittelte „Anteil an der Bemessungsgrundlage“ wird in der Zeile 51 ausgewiesen. Wurde nur ein Eigentümer eingetragen und liegt sein Miteigentumsanteil unter 100 %, wird gleichwohl nur die sich auf Grund seines Anteils ergebende BMG ausgewiesen (Zeile 51). (Hinweis: wenn der Miteigentumsanteil geringer ist als 100%, wird in den „Deckelungsfällen“ die anteilige Bemessungsgrundlage als Höchstbetrag für die Eigenheimzulage herangezogen.) |
Änderungsantrag
| Allgemeines | Ändern sich innerhalb des Förderzeitraums die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers (z.B. es kann für ein weiteres Kind die Kinderzulage berücksichtigt werden), muss ein geänderter Antrag auf Eigenheimzulage abgegeben werden. |
| Anlegen eines Änderungsantrag | Im Themendialog „Auswahl Eigenheimzulage“ werden alle erfassten Objekte angezeigt. Das Objekt, für welches ein Änderungsantrag gestellt werden soll, ist zu markieren. Über die Schaltfläche |
Anschaffungskosten/Herstellungskosten
| Allgemeines | Zur Ermittlung des Fördergrundbetrags werden die Anschaffungskosten/Herstellungskosten von Ausbauten und Erweiterungen automatisch auf 1%, max. € 1.250 der Bemessungsgrundlage begrenzt (bis VZ 2004: 2,5 %, höchstens € 1.278 bzw. DM 2.500). Entfallen die Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht zu 100 % auf die selbstgenutzte Wohnung, wird die Bemessungsgrundlage aufgrund der eingegebenen Werte automatisch berechnet. Gleiches gilt bei Miteigentum. Auch der Fördergrundbetrag wird entsprechend der Miteigentumsanteile berechnet. Sofern die Eigenheimzulage die Bemessungsgrundlage überschreitet, erfolgt automatisch eine Begrenzung des Förderbetrages auf die Höhe der Bemessungsgrundlage (Deckelung). |
Ökologische Zusatzförderung
| Ökologische Zusatzförderung | Die ökologische Zusatzförderung kommt nicht in Betracht, wenn die Eigenheimzulage für Ausbauten/Erweiterungen in Anspruch genommen wird. Der Gesetzgeber sieht in derartig gelagerten Fällen den Ansatz der ökologischen Zusatzförderung nicht vor! Bei Miteigentumsanteilen: Die Bemessungsgrundlage sowie der Fördergrundbetrag werden entsprechend der Summe der prozentualen Miteigentumsanteile berechnet. |
Begünstigte Genossenschaftsanteile
| Genossenschaftsanteile | Ausschlaggebend für die Berechnung des Förderbetrages sind die eingezahlten Genossenschaftsanteile. Zur Gewährung der Grundförderung hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die eingezahlten Genossenschaftsanteile mindestens € 5.000 (bzw. DM 10.000) betragen müssen. Betragen die erfassten Genossenschaftsanteile nicht mindestens € 5.000 (bzw. DM 10.000), wird die Berechnung der Eigenheimzulage zwar durchgeführt; es wird jedoch auch ein Berechnungshinweis ausgegeben, da die erforderliche Mindestbemessungsgrundlage nicht erreicht wurde. |
Höchstbetrag (Deckelung)
| Höchstbetrag | Sofern die Eigenheimzulage die Bemessungsgrundlage überschreitet (automatische Prüfung durch Programm!), wird der Förderbetrag auf die Höhe der Bemessungsgrundlage begrenzt. Dies gilt sowohl für die Eigenheimzulage als auch für die Förderung von begünstigten Genossenschaftsanteilen. |
Kinderzulage
| Kinderzulage | Die im Bereich [Mandant] angelegten Kinder werden bei der Neuanlage der Eigenheimzulage automatisch in den Mantelbogen übernommen. Wird ein Kind im Bereich [Mandant] erfasst, nachdem der Antrag auf Eigenheimzulage schon angelegt war, besteht die Möglichkeit das Kind über den Zusatzdialog „Kinder“ in das Projekt Eigenheimzulage zu übernehmen. Für jedes aus dem Mandantenstamm übernommene Kind wird programmgesteuert eine Kinderzulage von € 800 zum Ansatz gebracht (bis VZ 2003: € 767; bis VZ 2001: DM 1.500). Voraussetzung für die Gewährung der Kinderzulage ist, dass der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte für das zu berücksichtigende Kind einen Kinderfreibetrag nach dem EStG oder Kindergeld erhalten und das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört bzw. gehört hat. Sind die Voraussetzungen zur Gewährung des Kinderfreibetrages/Kindergeldes bei einem Kind nicht erfüllt oder ist bei nicht verheirateten Eltern der andere Elternteil nicht Miteigentümer des Objektes, muss in dem entsprechenden Sachbereich das jeweilige Kreuz entfernt oder gesetzt werden. Hinweis: Werden mehr als vier Kinder aus dem Mandantenstamm übernommen, erscheinen im Formular nicht mehr die Namen der Kinder, sondern der Hinweis „siehe Anlage“. Des Weiteren können über den Zusatzdialog „Kinder“ -in diesem Fall- die - Kinderdaten geändert - neue Kinder angelegt - vorhandene Kinder gelöscht werden. Die Änderungen der Kinderdaten innerhalb des Antrags auf Eigenheimzulage werden nicht in den Mandantenstamm zurück geschrieben. |
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