Mantelbogen KSt 1
Mantelbogen KSt 1
Allgemeines
Ab 2017
Es gibt keine Unterscheidung KST 1A, B und C mehr, sondern nur noch eine einheitliche KSt 1 und die Anlage ZVE zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Die Angaben zu Gewinn- und Einkommensermittlung finden sich weiterhin in der Anlage GK.
Der Mantelbogen KSt 1 gilt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht oder eine Steuerbefreiung vorliegt. Er enthält nur noch die Grunddaten wie Name, Anschrift, Rechtsform, Wirtschaftsjahr, Bankverbindung, Angaben zu den Anteilseignern (die ehemals in der Anlage WA waren) sowie andere Angaben, die u. a. für ELSTER erforderlich sind.
Er ersetzt den Teil der allgemeinen Angaben der bisherigen Vordrucke KSt 1 A, KSt 1 B und KSt 1 C sowie Gem 1, Gem 1 A, Ber, Kassen, Part und WiFö.
Die vollständige Steuererklärung besteht ab Veranlagungszeitraum 2017 für jeden Steuerfall aus dem Haupterklärungsvordruck KSt 1 sowie den Anlagen, die für seinen Steuerfall zutreffend sind. Es sind alle Anlagen mit dem Haupterklärungsvordruck kombinierbar, sofern für den jeweiligen Steuerfall zutreffend.
Rechtsformen
Die Rechtsformen für die KSt 1 werden prinzipiell aus den Stammdaten übernommen. Sofern die Stammdaten nicht die von ELSTER geforderte Rechtsform enthalten, können Sie diese direkt im Formular auswählen. Die Rechtsform wird von ELSTER dafür ausgewertet, welche Kombination von Formularen zulässig ist, z.B. ob eine KSt 1F oder KSt 1Fa abzugeben ist, ob ein Freibetrag nach § 24 KStG anzusetzen ist etc.
Wirtschaftsjahre
Wenn Sie Datumsangaben zu erstem und zweitem Wirtschaftsjahr gemacht haben, werden die Formulare für das zweite Wirtschaftsjahr im Formularverwalter freigeschaltet. Ist nur ein Wirtschaftsjahr eingetragen, werden keine Formulare für ein zweites Wirtschaftsjahr freigegeben.
ELSTER lässt ab 2017 bei zwei Wirtschaftsjahren nur eine Anlage WA zu und in Organschaftsfällen auch nur eine Anlage OG.
Angaben zur Steuerbefreiung Zeile 10 Mantelbogen
In dem Auswahlfeld können Sie Steuerbefreiungen auswählen. Diese ziehen die Abgabe bestimmter Anlagen wie Gem, Part, Ber, Kassen oder Wifö nach sich.
Anteilseigner
Die Anteilseigner sind von der Anlage WA auf den Mantelbogen umgesiedelt worden. ELSTER kann bis zu 3 Anteile pro Gesellschafter übermitteln und insgesamt 99 Gesellschafter. Für Sachverhalte mit mehr als 99 Gesellschaftern können Sie einen Sammelposten bilden, der alle weitern Anteile enthält. In der Gesellschafterverwaltung setzen Sie dazu das Häkchen Sammelposten. Das Programm sammelt alle Sammelposten und überträgt sie in der Summe als einen Eintrag in die Körperschaftsteuer. Ab 2021 frägt ELSTER ab, bei welchem Gesellschafter sich Angaben geändert haben. Dazu wurde bei Zeile 21a die Ansicht geschaffen, in der Sie die Anteile und die Angabe zur Änderung sehen können.