Mantelbogen Schenkungsteuer

Allgemeines zum Schenkungsteuermantelbogen

Programmaufruf

Der Aufruf des Mantelbogens erfolgt über die Symbolschaltfläche #3464637: Steuern schenk12 image23.png.

Die Aktivierung der einzelnen Anlagen erfolgt über den Schaltfläche Anlagen im Mantelbogen oder über das Fenstermenü #3464714: Steuern schenk12 image30.png in der Formularsymbolleiste.

Mit Anlage einer Schenkungsteuererklärung werden standardmäßig nur der Mantelbogen, die Anlage Gegenleistungen und Auflagen sowie die Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften aktiviert. Weitere Anlagen müssen gezielt freigeschaltet werden.

Automatische CRM-Übernahme

Soweit möglich - und entsprechend hinterlegt – werden alle Stammdaten automatisch in das bzw. die entsprechenden Formulare gezogen.

Zuordnung aktueller Mandant

Der betreffende Mandant kann sowohl Schenker als auch Beschenkter sein. Aus diesem Grund muss im Vorfeld einer Bearbeitung eine entsprechende Auswahl getroffen werden. Entsprechend dieser Auswahl erfolgt auch die Übernahme der Stammdaten in den Mantelbogen.

Mantelbogen Seite 1

Finanzamt/Aktenzeichen

#3463837: Steuern schenk12 image31.png

Es wird automatisch das in den CRM-Daten hinterlegt Finanzamt herangezogen. Dieses kann über den Auswahldialog geändert werden.

Das Aktenzeichen ist zu erfassen.

Zeile 2

Das Datum der Schenkung ist zu erfassen

Zeile 4 bis 8

Schenker

Die Zeilen 4 bis 8 bzw. der dahinter liegende Dialog Allgemeine Angaben zur Person wird, falls der aktuelle Mandant der Schenker ist, soweit in den Stammdaten gepflegt, von diesen befüllt. Falls der aktuelle Mandant nicht der Schenker ist, kann hier entweder eine manuelle Erfassung erfolgen oder aber über die Mandantennummer bzw. die Suchen-Funktion (Fernglas) ein Mandant aus dem Mandantenstamm ausgewählt werden.

Sollte es sich beim Erwerber zwar um einen Mandanten, jedoch um den Ehegatten eines angelegten Mandanten handeln, so kann dies gesondert ausgewählt werden.

#3464713: Steuern schenk12 image32.png

Derzeit ist es nicht möglich, dass die Kinder eines Mandanten ausgewählt werden können. Diese müssen händisch erfasst werden.

Zeile 10 bis 15

Beschenkter

Die Zeilen 10 bis 15 bzw. der dahinter liegende Dialog Allgemeine Angaben zur Person wird, falls der aktuelle Mandant der Beschenkte ist, soweit in den Stammdaten gepflegt, von diesen befüllt. Falls der aktuelle Mandant nicht der Beschenkte ist, kann hier entweder eine manuelle Erfassung erfolgen oder aber über die Mandantennummer bzw. die Suchen-Funktion (Fernglas) ein Mandant aus dem Mandantenstamm ausgewählt werden.

Sollte es sich beim Erwerber zwar um einen Mandanten, jedoch um den Ehegatten eines angelegten Mandanten handeln, so kann dies gesondert ausgewählt werden.

#3464713: Steuern schenk12 image32.png

Derzeit ist es nicht möglich, dass die Kinder eines Mandanten ausgewählt werden können. Diese müssen händisch erfasst werden.

Das Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker ist hier zwingend zu erfassen.

Zeile 17

Träger der Schenkungsteuer

Wenn das Kreuz bei Zuwender oder Dritter gesetzt wird, bezieht das Programm die übernommene Schenkungsteuer als zusätzliche Bereicherung in die Schenkungsteuerberechnung ein.

Zeile 18 bis 20

Bankverbindung

Die Bankverbindung wird nicht aus den Stammdaten übernommen, da sowohl der Beschenkte als auch der Schenker hier die Schenkungsteuer tragen können. Die Bank ist hier auszuwählen und die Bankleitzahl sowie die Kontonummer ist noch zu erfassen.

Zeile 21

Anrechenbare gezahlte ausländische Erbschaftsteuer

Zur Erfassung des Sachverhalts in Zusammenhang mit einer anrechenbaren gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer wurde ein entsprechender Dialog eingefügt.

Mantelbogen Seite 2

Zeilen 31 bis 43 und 49 bis 52

Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen und Übriges Vermögen

Die Werte für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen sowie Übriges Vermögen – je sowohl für inländisches bzw. in der EU/EWR liegendes als auch drittländisches Vermögen - wird über die entsprechenden Anlagen gesteuert. Eine manuelle Erfassung ist hier nicht möglich. Zur Bearbeitung sowie Erfassung entsprechender Vermögensgegenstände sind die entsprechenden Anlagen auszufüllen. Diese sind über Anlagen im Mantelbogen zu aktivieren.

Zeilen 44 bis 48

Anteile an Personengesellschaften

Besonderheiten von Personengesellschaften (Buchwertklausel, überhöhte Gewinnbeteiligung) können hier abgebildet werden.

Zeile 53 bis 57

Andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden Anteile, Wertpapiere und dergleichen erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Werte und die Ausgabe deren Summenwerte in Zeile 51. Bei mehr als drei Vermögensgegenständen erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 51 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

In dieser Sparte können auch Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten sein, für die die Steuerermäßigungen gem. §§ 13a ff, 19a ErbStG zu gewähren sind.

Für diese Fälle ist im Erfassungsdialog in der zweiten Spalte das Feld „Anteil“ vorgesehen. Bei Eingabe eines Prozentsatzes von über 25 % wird dieser Wert automatisch in die Anlage Steuerentlastungen übernommen und eine entsprechende Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen angelegt.

Bei normalen Wertpapieren wird in die Spalte „Anteil“ i. d. R. nichts eingetragen.

Die Spalte „Anteil“ ist nur für die Berücksichtigung im Rahmen der §§ 13a ff, 19a ErbStG gedacht, sie steht nicht in einer Verbindung mit der Verteilung der Vermögenswerte!

Zeile 58 bis 62

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Werte und die Ausgabe deren Summenwerte in Zeile 62. Bei mehr als drei Vermögensgegenständen erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 62 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Mantelbogen Seite 3

Zeile 64 bis 65

Bausparguthaben

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden Bausparguthaben erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 65. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 65 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Zeile 66 bis 67

Andere Kapitalforderungen

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden Kapitalforderungen erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Die Gegenwartswerte für folgende, nicht mit dem Nennwert zu bewertenden Arten von Forderungen (und analog dazu Verbindlichkeiten) können berechnet werden:

  • unverzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden
  • niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden
  • unverzinsliche Forderungen, die in gleichbleibenden Raten getilgt werden
  • niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in gleichbleibenden Raten getilgt werden
  • Annuitäten
  • Berücksichtigung von Aufschubzeiten

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 67. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 67 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche #3464587: Steuern schenk12 image11.png gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen Kapitalforderungen mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.

Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.

Bei Neuanlage oder Bearbeitung einer bestehenden Kapitalforderung (und analog bei Verbindlichkeiten) öffnet sich der Kerndialog für die Ermittlung der Kapitalforderungen. Dieser besteht aus den folgenden drei Registern:

  • Kapitalforderung,
  • Berechnung und
  • Berechnung Raten.

Register Kapitalforderung

Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der Kapitalforderung zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.

Bei Name ist der Name des Schuldners der Kapitalforderung zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.

Bei Anschrift ist die Anschrift des Schuldners der Kapitalforderung zu erfassen.

Bei Selbst ermittelter Gegenstandswert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen Kapitalforderung. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.

Bei der Berechnung wird hier ein entsprechender Hinweis ausgegeben:

#3464715: Steuern schenk12 image33.png

Bei Zinssatz ist der Zinssatz der Kapitalforderung zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.

Anhand des eingegebenen Zinssatzes erkennt das Programm, ob es sich um eine niedrig, normal oder hoch verzinsliche Forderung handelt. Wird kein Zinssatz oder Null eingeben, geht das Programm von einer unverzinslichen Forderung aus.

Bei Nennbetrag ist der Nennbetrag der Kapitalforderung zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.

Der Nennbetrag wird benötigt, wenn der Gegenwartswert einer in einem Betrag fälligen Forderung oder eine Annuität berechnen werden soll.

Art der Tilgung a) In einem Betrag fällig am

Diese Option gilt für in einem Betrag fällige Forderungen. Es muss das Fälligkeitsdatumeingetragen werden.

b) In gleichbleibenden Raten

Nach Klicken auf die Schaltfläche "weitere Angaben" öffnet sich ein Dialog mit den Eingabefeldern für in Raten fällige Forderungen und Annuitäten.

Dialog „weitere Angaben“ zu den Kapitalforderungen

  • Es handelt sich um eine Annuität

Hier wird ein Häkchen gesetzt, wenn es sich um eine Annuität handelt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist dann nicht einzugeben, da sie durch das Programm errechnet wird.

Der Restwert der Annuität zum Bewertungsstichtag (Register Kapitalforderung) muss eingegeben sein, da sonst der Gegenwartswert nicht berechnet werden kann.

  • Sonstige Angaben

Höhe der Rate, Anzahl der jährlichen Raten, Fälligkeit der nächsten Rate, Fälligkeit der letzten Rate

Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Aufschubzeit, der Laufzeit sowie des daraus resultierenden Werts der Kapitalforderung.

Register Berechnung / Berechnung Raten

In diesen beiden Registern werden die Eckdaten der Berechnung angezeigt.

Zeilen 68 bis 69

Zinsansprüche

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden Zinsansprüche erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 69. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 69 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Zeilen 70 bis 71

Sonstige Forderungen

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden sonstigen Forderungen erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 70. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 70 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Zeile 72 bis 73

Fällige Versicherungsansprüche

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden fälligen Versicherungsansprüche erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 72. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 72 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Zeile 74 bis 83

Renten oder andere wiederkehrende Bezüge

Die Erfassung der zur Schenkung gehörenden Renten oder andere wiederkehrende Bezüge erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

Die Kapitalwerte für folgende Arten von wiederkehrenden Bezügen und Lasten können berechnet werden:

  • wiederkehrende Bezüge, deren Laufzeit von der Lebensdauer einer oder zweier Person(en) abhängt
  • wiederkehrende Bezüge von bestimmter Dauer
  • verlängerte Leibrenten
  • abgekürzte Leibrenten
  • immerwährende Bezüge
  • Bezüge von unbestimmter Dauer
  • Begrenzung des Jahreswerts beim Nießbrauch

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Jahreswerts in der jeweiligen Zeile. Bei mehr als zwei Vermögensgegenständen erfolgt nur die Ausgabe siehe Anlageblatt ohne eines oder mehrerer Jahreswerte in den jeweiligen Zeilen.

Bearbeitungshinweise und Umgang mit der Dialog-Eingabe

Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche #3464587: Steuern schenk12 image11.png gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen Renten oder andere wiederkehrende Bezüge mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.

Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.

Bei Neuanlage oder Bearbeitung einer bestehenden Rente oder eines bestehenden wiederkehrenden Bezugs öffnet sich der Kerndialog für die Ermittlung der Renten oder wiederkehrenden Bezüge. Dieser besteht aus den folgenden drei Registern:

  • Allgemeine Angaben,
  • Bezugsdauer und
  • Berechnung.

Register Allgemeine Angaben

Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.

Bei Verpflichteter ist der Name des Schuldners der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.

Bei Selbst ermittelter Kapitalwert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen Kapitalforderung. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.

Bei der Berechnung wird hier ein entsprechender Hinweis ausgegeben:

#3464715: Steuern schenk12 image33.png

Bei Höhe der Rate ist die Höhe der Rate der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen.

Bei Anzahl der jährlichen Raten ist die Anzahl der jährlichen Raten der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen.

Das Programm gibt zunächst „1“ vor, für den Fall, dass der Jahreswert eingetragen werden soll.

Bei Selbst ermittelter Jahreswert wird der Jahreswert aus den Angaben der Höhe der Rate und der Anzahl der jährlichen Raten errechnet.

Es kann auch ein selbst ermittelter Jahreswert, von Berechnungslogik abweichender Wert, eingetragen werden, mit welchem gerechnet wird.

Beispiel Boris Baller zahlt zum 1. jeden Monats für einen unbestimmten Zeitraum 100,00 Euro an Ester Hazi für ihre Verschwiegenheit zu seiner heimlichen Liebe – den Handbällen. Es ergibt sich ein sonstiger Bezug von 11.600 Euro (12 x 100,00 Euro x 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG). Werden diese (programmseitig berechneten) 1.200 Euro Jahreswert durch den Wert 1.800,00 Euro ersetzt, ergibt sich ein Betrag von 16.740,00 Euro.

Folglich wird auch der Jahreswert im Formular von 1.200 Euro auf 1.800 Euro geändert.

Bei Nießbräuchen und wiederkehrenden Nutzungen kann es aufgrund § 16 BewG zu einer Deckelung des Jahreswerts (Wert des Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6) der Leistung kommen.

In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Steuerwert des Wirtschaftsguts erfasst wird, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. Dies wird im Reiter Berechnung entsprechend dargestellt.

Der Nießbrauch kann auch erfasst werden, indem nur der Steuerwert des Wirtschaftsguts und die Laufzeit erfasst werden. Das Programm setzt dann den begrenzten Jahreswert (Steuerwert/18,6) als Jahreswert an.

Register Bezugsdauer

In diesem Reiter sind Angaben nur erforderlich, wenn der Kapitalwert vom Programm ermittelt werden soll.

Bei einer Abhängigkeit von einer bestimmten Lebensdauer greift das Programm auf die entsprechenden Tabellen zurück. Das Programm benötigt daher zur zutreffenden Ermittlung des entsprechenden Vervielfältigers das Geschlecht und das Alter (Geburtstag) der betreffenden Person.

Soll die Laufzeit von der Lebensdauer von mehreren Personen abhängen, sind diese entsprechend zu erfassen. Zudem muss erfasst werden, ob der Bezug beim Tod des Erst- oder Letztversterbenden endet.

Bei verlängerten oder abgekürzten Leibrenten ist die Auswahl entsprechend zu ergänzen sowie das Ende der Laufzeit zu erfassen.

Name und Anschrift der Person werden für die Berechnung nicht benötigt, sind jedoch von Belang für die Finanzbehörden.

Der Vervielfältiger für immerwährende Nutzungen/Leistungen beträgt 18,6 (§ 13 Abs. 2 1. Alternative BewG) und für Nutzungen/Leistungen von unbestimmter Dauer 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG).

Register Berechnung

Hier wird die Berechnung des Kapitalwerts dargestellt.

Zeile 84 bis 88

Standardmäßig ist der Check hier bei NEIN gesetzt.

Bei Erfassung von

  • Ausländischen Zahlungsmitteln/Bargeld (Zeile 84),
  • Münzen, unverarbeiteten Edelmetallen, Edelsteinen sowie Perlen (Zeile 85),
  • Hausrat (Zeile 86),
  • Anderen beweglichen körperlichen Gegenständen (Zeile 87) und
  • Sonstigen Rechten (Zeile 88)

wird nach Eingabe eines Werts automatisch das JA-Feld angekreuzt.

Mantelbogen Seite 4

Zeilen 90 bis 91

Erwerbsneben- und Steuerberatungskosten

Die Erwerbsnebenkosten werden in einer Summe beim Beschenkten erfasst. Diese sind unbeschränkt abzugsfähig.

Die Steuerberatungskosten werden vom Steuerwert der Bereicherung abgezogen.

Die Erfassung der übernommenen Verbindlichkeiten, der Gegenleistungen oder sonstigen Verpflichtungen, der Leistungsauflagen – wiederkehrende Leistungen sowie der Nutzungs- und Duldungsauflagen finden in der Anlage Gegenleistungen und Auflagen statt.

Zeile 92 bis 100

Vorschenkungen

Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche #3464587: Steuern schenk12 image11.png gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen Vorschenkungen mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.

Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.

Das Datum des Erwerbs wird in das Formular übernommen und dient der Ermittlung des 10-Jahres-Zeitraums

Der damaliger Steuerwert wird benötigt, um den Anrechnungsbetrag zu errechnen. Bitte tragen Sie hier bei mehreren Vorschenkungen nur den Wert der aktuellen Schenkung (ohne Berücksichtigung von vorangegangenen Erwerben) ein.

Die Gezahlte SchenkSt wird benötigt, um den Anrechnungsbetrag zu errechnen (Vergleichsberechnung fiktive SchenkSt – tatsächlich gezahlte SchenkSt)

Der Damals verbrauchter pers. Freibetrag ist erforderlich, um die korrekte anzurechnende Steuer zu ermitteln; einzutragen ist der tatsächlich (kumulierte) verbrauchte Freibetrag.

Beachten Sie bitte, dass der damals verbrauchte persönliche Freibetrag bei der zeitlich letzten, für die Schenkungsteuerberechnung maßgeblichen, Vorschenkung als Gesamtsumme einzugeben ist.

Bei Schenkungsketten über 10 Jahre hinaus:

  • Verbleibende Korrektur bei Überprogression

    : Wenn in Fällen der Überprogression (BFH v. 30.01.02, II R 78/99) der Korrekturbetrag beim Vorerwerb nicht aufgebraucht werden konnte, kann dieser hier eingetragen werden. Er wird dann zusammen mit der anrechenbaren Schenkungsteuer abgezogen.

  • Bei Vorerwerb verbrauchter pers. Freibetrag

    : Wurde der wiederauflebende Freibetrag beim Vorerwerb nicht verbraucht, kann er auf nachfolgende Erwerbe vorgetragen werden. Für die Berechnung der fiktiven Steuer ist der nicht verbrauchte Freibetrag hier einzutragen.

Schenkungsketten, die über den 10-Jahres-Zeitraum hinausgehen

Bei Beginn eines neuen 10-Jahres-Zeitraums ist der im vorhergehenden 10-Jahres-Zeitraum verbrauchte persönliche Freibetrag als “wiederauflebender FB“ hinzuzurechnen.

Die Hinzurechnung erfolgt bei der Berechnung der fiktiven Steuer, maximal in Höhe des neuen Erwerbs, ansonsten in der Höhe, wie der FB bei der jetzt außerhalb des 10-Jahres-Zeitraums liegenden Schenkung verbraucht worden ist.

Wurde der wiederauflebende Freibetrag beim Vorerwerb nicht verbraucht, kann er auf nachfolgende Erwerbe vorgetragen werden (BFH vom 17.11.1977, II R 56/68, BStBl 1978 II S. 220 und BFH vom 30.01.02, II R 78/99).

Er wird dann im Dialog zu den Vorschenkungen als „Bei Vorerwerb nicht verbrauchter wiederauflebender pers. Freibetrag“ eingetragen.

In gleicher Weise kann auch die Korrektur bei Überprogression (BFH vom 30.1.2002, II R 78/99) erfasst werden.

Zeile 102 bis 107

Bemerkungen/Anträge

Die Erfassung von Bemerkungen/Anträgen etc. erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern schenk12 image11.png am Formularrand.

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