Nächstes Veranlagungsjahr, Vorabberechnung
Nächstes Veranlagungsjahr, Vorabberechnung
Allgemein
Aufruf
Nachdem Sie die ESt-Programme zum Jahreswechsel erhalten haben, erhalten Sie i.d.R. kurze Zeit später bereits die Programme für den darauffolgenden Veranlagungszeitraum. Dies soll Ihnen helfen, die Beratung für Ihre Mandanten auch für die (i.d.R. noch gestaltbare) Zukunft durchführen zu können.
So ist z.B. das ESt-Programm für den VZ 2019 im Dezember 2019 geliefert worden und bereits Anfang des Jahres 2020 erhalten Sie ein Service-Release mit den Programmen zur vorausschauenden Berechnung für den VZ 2020.
In diesem Fall wird auf den Formularen im Kopfbereich der Hinweis "Vorabberechnung" ausgegeben.
Es stehen Ihnen alle ESt-Formulare zur Erfassung und zur Berechnung der Einkommensteuer zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie auch hier Alternativen und Versionen für diesen Steuerfall anlegen:
Berechnung
Dieses ESt-Programm im o.g. Beispiel für 2020 basiert auf den Formularen von 2019, beinhaltet aber schon alle bis dahin bekannten gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. geänderte Steuerformeln, andere Prozentsätze bei den Renten, ggfs. geänderte Kinderfreibeträge / Kindergeld usw. für das nächste Veranlagungsjahr.
Beachten Sie bei der Vorabberechnung für den nächsten VZ insbesondere die Informationen in den Berechnungsblättern
- Anpassung Vorauszahlungen
- Nicht ausgeschöpfte Vorsorgeaufwendungen