Organschaftsverwaltung / Organschaftstransfer ab 2019 innerhalb der KSt

Wir haben den Organschaftstransfer ab 2019 erweitert und vereinfacht. Über die Schaltfläche Steuern kstgewst image15.png können Sie Daten von Organgesellschaften jeweils bei ihren übergeordneten Organträgern einlesen. Ein mehrstufiges Einlesen ist nicht möglich.

Diese Funktionalität ist auch ohne die Organschaftsverwaltung im Mandantenstamm nutzbar.

Das bietet sich z. B. bei einfachen Strukturen (einstöckigen Organschaften) an.

In dem Fall legen Sie die Anlage(n) OT für Ihre Organgesellschaft(en) an und treffen die Zuordnung der Organgesellschaft jeweils über die Mandantenauswahl auf der Anlage OT

Steuern kstgewst image16.png

Dadurch weiß das Programm, aus welchem Mandanten es die Tochterwerte ziehen muss.

Mit im Rahmen der Organschaftsverwaltung angelegten Anlagen OT ist diese Zuordnung bereits getroffen; die Mandantenauswahl ist dann nicht zusätzlich erforderlich.

Funktionsweise

Die Vorgehensweise ist einfach:

Sie klicken die Schaltfläche Organschafts Transfer und bestätigen dann die Abfrage " Wollen Sie den Organschaftstransfer wirklich durchführen?" mit Ja.

Anschließend liest das Programm die Daten aller Organgesellschaften ein und zeigt diese im Themendialog Organschaftsverwaltung an.

Die übertragenen Werte werden in einem neuen Berechnungsblatt Organschaftstransfer dargestellt.

Für die bessere Nachvollziehbarkeit werden ab VZ 2021 auch Quelle (Organgesellschaft) und Ziel (Organträger) angegeben.

Die Werte für die Gewerbesteuer sind hier auch enthalten.

Der Organschaftstransfer füllt die Anlage(n) OT und die zugehörigen Infoblätter Optimiertes Bruttoverfahren. Diese Infoblätter sind keine Formulare, die mit ELSTER übermittelt werden können. Sie dienen insbesondere der Ermittlung des Korrekturbetrags in Zeile 14 bzw. 14a der Anlage OT.

Wie auch in der Anlage OT sind die Werte aus dem Organschaftstransfer rot hinterlegt.

Verwaltung der Organschaft im Menü Mandant

Die Organschaftsverwaltung im Menü Mandant kann ab 2019 zur Verwaltung weiter genutzt werden. Sie können hier weiterhin die Struktur anlegen und die entsprechenden Formulare (Anlagen OG und OT) anlegen lassen, indem Sie die Schaltfläche An KSt/GewSt übertragen betätigen.

Weiterhin können Sie Notizen zur Organschaft erfassen und diese sowie die Organschaftsstruktur drucken.

Der eigentliche Werte-Transfer findet innerhalb der KSt statt.

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