Programmoberfläche

Menü und Icons

Sie können mit der aktuellen Programmversion Erbschaftsteuerfälle mit verschiedenen Rechtsständen bearbeiten.
Bis 31.12.2008 Siehe bitte alte Dokumentation.
Ab 01.01.2009 - #3465258: Steuern erb2012 image5.png
#3465257: Steuern erb2012 image6.png Vorgänge und Workflows verwalten und starten.
#3465256: Steuern erb2012 image7.png Gruppe mit dem -über die Projektverwaltung (CRM)- angelegten Steuerprojekt.
#3465264: Steuern erb2012 image8.png Der Todestag ist eine Pflichteingabe und entscheidet über die Anwendung des Rechtstands – und somit auch über das zugehörige Formularwesen.
#3465263: Steuern erb2012 image9.png Formular-Gruppe mit den im Steuerfall zur Verfügung stehenden Formularen.
#3465262: Steuern erb2012 image10.png Die Aktivierung der einzelnen Anlagen erfolgt über den Mantelbogen (Mantelbogen – Anlagen). Die Art der Steuerpflicht wird über alle gesteuert.
#3465268: Steuern erb2012 image11.png Aufruf der Berechnungen
#3465269: Steuern erb2012 image12.png Aufruf des Druckmenüs zum Ausdruck der Formulare, Auswertungen, Anlagen, Honorarschreibung und zur Jobkette Steuern.
#3465270: Steuern erb2012 image13.png Über dieses Menü können Sie: - die Kanzleistempelzuordnung festlegen, - die Mandantenstammdaten aktualisieren (Mandantenanbindung), - die Anleitungen zu sämtlichen Formularen aufrufen und - das Projekt löschen.
#3465274: Steuern erb2012 image14.png Mit diesem Menü können Sie beliebig viele Alternativen Ihres Steuerfalls anlegen. Die aktuellste Alternative wird Ihnen angezeigt.
Fenstermenü der Formularsymbolleiste #3465276: Steuern erb2012 image15.png

Programmerfassung und Formularlogik

Felderfassung

Grundsätzlich erfolgt die Erfassung der Werte am Bildschirm direkt in den Feldern des amtlichen Formulars.

Mit der Taste TAB oder Enter springt der Cursor in das nächste Erfassungsfeld; mittels der Tastenkombination Shift + TAB springt der Cursor ein Feld zurück.

In das nächste bzw. das vorherige ausgefüllte Feld gelangen Sie durch Betätigen der Schaltflächen #3464579: Steuern erb2012 image16.png oder über das Fenstermenü der Formularsymbolleiste.

Gesperrte Felder

Grundsätzlich sind in den Formularen nicht alle Felder zur Bearbeitung zugelassen. Wo möglich erfolgt eine programmseitige Übernahme der entsprechenden Werte. Insofern ist eine Bearbeitung dieser nicht vorgesehen.

Aktivieren der Kontrollkästchen

Die Kontrollkästchen werden durch Anklicken mit der Maus oder mit der Leertaste aktiviert:

#3465275: Steuern erb2012 image17.png

Darstellung von Eingaben

Bei Formularerfassung erfolgt die Darstellung so wie die Eingabe im Formular.

Erfolgt die Erfassung über Dialoge, werden diese bzw. deren Eingaben mit den formularseitigen Pflichteingaben dargestellt. Werden dabei mehr Lebenssachverhalte dargestellt als entsprechend Zeilen vorhanden sind, so erfolgt der Ausweis der Lebenssachverhalte nicht mehr einzeln im Formular, sondern es erscheint siehe Anlageblatt im Formular. Dabei erzeugt das Programm ein entsprechendes Anlageblatt (oder der Anwender fügt ein entsprechendes Anlageblatt selbst bei).

Wechseln der Formularseite

Das Umblättern der Formularseiten ist über die Schaltflächen #3464585: Steuern erb2012 image18.png in der Formularsymbolleiste möglich.

Speichern von Werten

Die Werte werden direkt nach der Eingabe beim Verlassen des Formularfeldes und Dialog-Werte werden beim Schließen des Dialogs im Zwischenspeicher gespeichert.

Die im Formular erfassten (Eingabe-)Werte des jeweiligen Formularfelds bzw. Dialogs werden beim Schließen des Formulars bzw. beim Aufruf der Berechnung im Datenbankspeicher festgeschrieben.

Sollte das System danach abstürzen sind diese Werte gesichert. Sollte das System davor abstürzen können diese Werte unter Umstände verloren gehen.

Grund hierfür ist, dass ein permanentes Speichern von Daten in die Datenbank und nicht in den Zwischenspeicher des Systems die Performance der zugrunde liegende Systemumgebung beeinträchtigt und den Arbeitskomfort mindern würde.

Es empfiehlt sich daher regelmäßig eine Berechnung durchführen zu lassen. Zum einen werden die Werte gespeichert und zum anderen bekommt man dadurch einen Überblick über den Status.

Zoomfunktion

Das Zoomen der Formulare ist über die Schaltfläche #3464586: Steuern erb2012 image20.png über dem Formular möglich.

Dialoge

Auswahldialoge zur leichteren Erfassung bzw. zur Unterstützung bei der Erfassung sind durch das Symbol #3464587: Steuern erb2012 image21.png gekennzeichnet.

Projekt löschen

Das Projekt kann über das Menü "Extras I löschen des Projekts" gelöscht werden.

Dabei werden alle erfassten Daten und Alternativen gelöscht.

Alternativen anlegen

Durch Anklicken des Menüpunkts Alternative öffnet sich ein Auswahldialog, in dem Alternativen

  • bearbeitet,
  • neu angelegt,
  • gelöscht und
  • als neuer Standard festgelegt

werden können.

Die ausgewählte Altnative kann über die Schaltfläche Standard zur neuen Standardalternative festgelegt werden. Nachdem eine neue Standardalternative angelegt wurde, muss diese über die Schaltfläche Bearbeiten in den zu bearbeitenden Modus versetzt werden.

Während der Bearbeitung einer Alternative wird in der Formularsymbolleiste die Bezeichnung der Alternative angezeigt.

Wenn mehrere Alternativen angelegt werden sollen, wird immer die Alternative kopiert, in der im Auswahldialog der Fokus steht.

Formularlogik

Die Formulare (und deren Logik) der Feststellungserklärung samt den hierzu gehörenden Bewertungsformularen sind jeweils für die Erbschaftsteuer als auch Schenkungsteuer gleich.

Mit Anlage eines Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerfalls können diese in der jeweiligen Fallgestaltung angelegt und bearbeitet werden.

Die Feststellungserklärung beinhaltet folgende Formulare:

  • Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts/Personendaten #3464593: Steuern erb2012 image22.png,
  • Anlage Betriebsvermögen #3464591: Steuern erb2012 image23.png,
  • Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren #3464592: Steuern erb2012 image24.png,
  • Anlage zur Ermittlung des Substanzwerts #3464607: Steuern erb2012 image25.png,
  • Anlage Land- und Forstwirtschaft #3464609: Steuern erb2012 image26.png,
  • Anlage Grundstück #3464611: Steuern erb2012 image27.png,
  • Einlageblatt zur Feststellungserklärung Anlage Grundstück #3464627: Steuern erb2012 image28.png,
  • Ausstattungsbögen zum Grundstück #3464628: Steuern erb2012 image29.png,
  • Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften #3464629: Steuern erb2012 image32.png,

Die Erbschaftsteuer beinhaltet folgende Formulare:

  • Mantelbogen #3464637: Steuern erb2012 image33.png,
  • Anlage Erwerber #3464638: Steuern erb2012 image34.png,
  • Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen #3464641: Steuern erb2012 image35.png,
  • Anlage Steuerbefreiung Familienheim #3464649: Steuern erb2012 image36.png,
  • Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke #3464651: Steuern erb2012 image37.png.

Die Schenkungsteuer beinhaltet folgende Formulare:

  • Mantelbogen #3464637: Steuern erb2012 image33.png,
  • Anlage Gegenleistungen und Auflagen #3464655: Steuern erb2012 image38.png,
  • Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen #3464641: Steuern erb2012 image35.png,
  • Anlage Steuerbefreiung Familienheim #3464649: Steuern erb2012 image36.png,
  • Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke #3464651: Steuern erb2012 image37.png.

Bearbeitungshinweise zur Erbschaftsteuer

Toolbar

#3465263: Steuern erb2012 image9.png

Bearbeitungsreihenfolge

Der Mantelbogen sowie die Anlage Erwerber sind der Ausgangs- sowie Dreh- und Angelpunkt für die Bearbeitung einer Erbschaftsteuererklärung.

Hier werden die „Rahmenbedingungen“ (d.h. u.a. Verwaltung der Anlagen) für den Erbfall abgesteckt. Nach der Bearbeitung des Mantelbogens sollte die Anlage Erwerber ausgefüllt werden und hierauf aufbauend die weiteren Themenkomplexe.

Finanzamt und Aktenzeichen

Da das Finanzamt und Aktenzeichen in den Kopfzeilen der Formulare in der Regel nicht mit dem Finanzamt in den Mandantenstammdaten übereinstimmen, kann über die Schaltfläche #3464587: Steuern erb2012 image21.png ein Finanzamt ausgewählt werden. Das Aktenzeichen des Steuerfalls kann hier ebenfalls eingetragen werden.

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Formular #3464609: Steuern erb2012 image26.png

Anlage Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitzwert.

Formular #3464593: Steuern erb2012 image22.png

Anlage Feststellung des Bedarfswerts

Formular #3464641: Steuern erb2012 image35.png

Anlage Steuerentlastung Unternehmensvermögen.

Grundvermögen

Formular #3464611: Steuern erb2012 image27.png

Anlage Feststellung des Grundbesitzwertes.

Formular #3464628: Steuern erb2012 image29.png

Einlageblatt zur Feststellungserklärung Anlage Grundstück.

Formulare #3464627: Steuern erb2012 image28.png.

Beschreibung des Gebäudestandards.

Formular #3464593: Steuern erb2012 image22.png

Anlage Feststellung des Bedarfswerts.

Formular #3464651: Steuern erb2012 image37.png

Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken.

Formular #3464649: Steuern erb2012 image36.png

Anlage Steuerbefreiung Familienheim.

Betriebsvermögen, Übriges Vermögen

Formular #3464591: Steuern erb2012 image23.png

Anlage Betriebsvermögen.

Die Art der Wertermittlung muss über den Stammdatendialog ausgewählt werden.

Diese kann nachträglich nach Dateneingabe auch über die Schaltfläche Stammdaten geändert werden.

Formular #3464593: Steuern erb2012 image22.png

Anlage Feststellung des Bedarfswerts.

Formular #3464592: Steuern erb2012 image24.png

Auswahl Anlage zur Ermittlung des Ertragswerts.

Kann erst aufgerufen werden, wenn ein Betriebsvermögen angelegt wurde.

Sofern Sie den gemeinen Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren gem. § 199 bis 203 BewG ermitteln, füllen Sie bitte diese Anlage aus.

Formular #3464607: Steuern erb2012 image25.png

Auswahl Anlage zur Ermittlung des Substanzwerts.

Kann erst aufgerufen werden, wenn ein Betriebsvermögen angelegt wurde.

Der Substanzwert des Unternehmens darf bei der Bewertung des Betriebes gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG nicht unterschritten werden.

Formular #3464641: Steuern erb2012 image35.png

Anlage Steuerentlastungen für Unternehmensvermögen.

Diese Anlage ist auszufüllen insoweit begünstigtes Vermögen im Inland oder in EU/EWR - Staaten im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Wichtige Eingaben, die nicht fehlen dürfen

Grundsätzliches

Einige Eintragungen in den verschiedenen Anlagen sind für eine korrekte Steuerberechnung erforderlich. Hierzu gehören:

  • die Art der Steuerpflicht (§ 2 ErbStG)
  • der Bewertungsstichtag (Mantelbogen Zeile 1, § 11 ErbStG)
  • das Geburtsdatum des Erben (Anlage Erwerber Zeile 4, § 17 ErbStG)
  • das Verwandtschaftsverhältnis (Anlage Erwerber Zeile 12, § 15 i. V. m. §§ 16, 17, 19 und 19a ErbStG)
  • die Erbquote (Anlage Erwerber Zeile 23)
  • der Mindestwert/Substanzwert (Anlage Grundstück Zeile 11f)
  • das Datum der Bezugsfertigkeit (Anlage Grundstück Zeile 21)
  • der Abschlusszeitpunkt (Anlage zur Ermittlung des Substanzwerts Zeile 10)

Art der Steuerpflicht

Auch in einem bereits angelegten Fall kann nachträglich die Art der Steuerpflicht geändert werden. Dazu wird in der Gruppe mit den Schaltflächen unter alle / Art der Steuerpflicht aufgerufen und im folgenden Dialog die Art der Steuerpflicht abgeändert.

Mantelbogen

Zeile 1: Bewertungsstichtag

Für den Besteuerungszeitpunkt ist die Angabe des Bewertungsstichtags maßgebend. Der Todestag ist ausschlaggebend für den Rechtsstand sowie die jeweils zugrunde liegenden Bewertungs- und Vervielfältigertabellen.

Der Bewertungsstichtag kann während der Bearbeitung, im Rahmen des zulässig möglichen, noch verändert werden.

Anlage Erwerber

Zeile 4: Geburtsdatum des Erben

Ehegatten/Lebenspartner sowie Kinder erhalten einen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Bei Kindern richtet sich der Versorgungsfreibetrag nach deren Alter.

Zeile 12: Verwandtschaftsverhältnis

Das Verwandtschaftsverhältnis ist für die korrekte Bestimmung der Steuerklasse (§ 15 ErbStG), des Freibetrags (§ 16 ErbStG), des Versorgungsfreibetrags (§ 17 ErbStG), der Steuersätze (§ 19 ErbStG) sowie ggf. der Tarifbegrenzung nach § 19a ErbStG notwendig.

Zeile 23: Erbquote

Die Erbquote regelt die Verteilung des Nachlasses bzw. dessen anteilige Zurechnung auf die Erben.

Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung

Zeile 11 und 12

Für die Berechnung des Mindestwertes / Substanzwert.

Zeile 21 Bezugsfertigkeit

Zur Ermittlung der zutreffenden Bewertungstabellen (Berechnung) notwendig.

Anlage zur Ermittlung des Substanzwerts

Zeile 10 Abschlusszeitpunkt

Für die korrekte Berechnung des Mindestwertes.

Kanzleistempel

Programmaufruf

Menü Steuern / Extras / Kanzleistempelzuordnung

Programmzweck

Für den ausgewählten Mandant kann eine mandanten- oder projektspezifische Zuordnung eines Kanzleistempels erfolgen.

Weitere Details bietet die Dokumentation ADDISON Software | Mandanten- und Institutionsverwaltung.

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