Release des Datenaustauschverfahrens zum Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder
Neues Datenaustauschverfahren zur Elterneigenschaft ab Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 tritt das neue digitale Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) in Kraft. Es ermöglicht Arbeitgebern, die Elterneigenschaft und die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ihrer Beschäftigten elektronisch und standardisiert zu ermitteln.
Umsetzung des Datenaustauschverfahrens
Das neue Datenaustauschverfahren für Sozialversicherungsmeldungen wurde in ADDISON Lohn Online entwickelt. Die Daten werden anschließend mit ADDISON Lohn und Gehalt synchronisiert, so dass sie für die Lohnabrechnung zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen für die Aktivierung
- Die aktuelle ADDISON-Version Nr. 5.7.32 vom 10.07.2025 muss installiert sein,
- Sofern Personal und Zeiten gekauft und aktiviert wurde, muss auf die Version 2.0 umgestellt sein.
- Der aktuelle Abrechnungsmonat des Mandanten muss mindestens 07/2025 sein.
- WICHTIG: Der Kauf von Personal und Zeiten ist KEINE Voraussetzung für die Teilnahme am Datenaustauschverfahren.
Details zum neuen Datenaustauschverfahren und der Aktivierung erhalten Sie in den verlinkten Artikeln.
Lohnabrechner:innen und Steuerkanzleien:
https://taasupportportal.wolterskluwer.com/de/de-de/artikel/addison-lohn-on-2878981
Arbeitgeber:
https://taasupportportal.wolterskluwer.com/de/de-DE/artikel/personal-und-ze-2759565
Arbeitnehmer:
https://taasupportportal.wolterskluwer.com/de/de-DE/artikel/datenaustauschv-2752278