Statistikdaten verdichten
Statistikdaten verdichten
Allgemeines zu Statistikdaten verdichten
Programmzweck
Der Programmpunkt Statistikdaten verdichten ermöglicht es, Rechnungsdaten (Erlöse und Kosten),
Postbuch und Fristen & Bescheide und
Kanzleizeiten zu verdichten bzw. zu löschen.
Der Programmpunkt kann zu jedem Zeitpunkt gestartet werden.
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar Extras / Statistikdaten verdichten
Der Dialog ist in drei Bereiche gegliedert:
- Verdichten von Rechnungsdaten
- Verdichten von Postbuch und Fristen & Bescheide
- Löschen von Kanzleizeiten
Nur für die Bereiche, für die das Häkchen gesetzt ist, wird der Programmpunkt ausgeführt.
Verdichten von Rechnungsdaten
Programmzweck
Mit dem Verdichten von Rechnungsdaten werden die Erlöse und Kosten für die einzelnen Abrechnungsperioden in einer Vorjahrestabelle gespeichert und stehen somit kumuliert (auf Mandanten) für die Mandantenumsatz- und Rentabilitätsstatistik zur Verfügung.
Im Honorarbildschirm werden die Werte der letzten Rechnung und des Vorjahres angezeigt.
Die Verdichtung kann auf
- Mandanten
- Rechnungsnummer und
- Rechnungsdatum selektiert werden.
Verdichten von Postbuch und Fristen & Bescheide
Programmzweck
Beim Verdichten von Postbuch und Fristen & Bescheide werden die erfassten Posteingangs- und –ausgangsdaten und die ausgetragenen Bescheiddaten in eine Vorjahrestabelle verschoben. Über die Menüpunkte Auswertungen / Postbuch, Fristen und Bescheide / Postbuch Vorjahre und Auswertungen / Postbuch, Fristen und Bescheide / Fristenkontrollbuch Vorjahre können die Daten nach dem Verdichten noch gedruckt werden.
Für welche Daten das Verdichten durchgeführt werden soll, wird über die Optionen
- „inklusive Postbuch“,
- „inklusive Fristen & Bescheide“ und
- „Löschen von Vorauszahlungen“ entschieden.
Löschen von Kanzleizeiten
Beim Löschen von Kanzleizeiten werden die nicht mandantenbezogenen Zeiten gelöscht.
Diese Zeiten werden nicht in einer Vorjahrestabelle gespeichert und sind nach dem Verdichten unwiderruflich gelöscht.