Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen
Allgemeines
Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung dargelegt. Dabei werden essenzielle und für die Fallbearbeitung relevante Punkte aufgegriffen. Diese sind i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig. In der Bearbeitung sind solche Punkte mit einem roten Stopp-Hinweis gekennzeichnet. Diese kennen Sie bereits von ELSTER.
Weitere für die Fallbearbeitung zentrale Punkte werden ebenfalls aufgegriffen und dargelegt.
Die Steuerbefreiungen und weitere Anträge finden Sie über die Schaltfläche "13" in der Formularsymbolleiste übersichtlich und strukturiert zusammengefasst.
Im Seitenbereich der geöffneten Formulare sind die Felder für eine Neuanlage, das Löschen oder das Kopieren ausgegraut. Grund ist, dass die entsprechenden Formulare dann angelegt werden, wenn der dazugehörende Vermögensgegenstand erfasst wird. Wurde noch kein entsprechender Vermögensgegenstand erfasst ist kein Eintrag zur Steuerbefreiung vorhanden. Sind mehrere Vermögensgegenstände vorhanden, sind auch mehrere Einträge zur Steuerbefreiung vorhanden. Folgende Formulare, Anträge und weiteren Befreiungen sind auswählbar:
- Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b und 13c ErbStG) zur Schenkungsteuererklärung
- Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (§ 13d ErbStG) zur Schenkungsteuererklärung
- Anlage Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) zur Schenkungsteuererklärung
- Weitere Anträge Vorauszahlungen und Progressionsvorbehalt § 19 Abs. 2 ErbStG
- Weitere Befreiungen (§ 13 Abs. 1 ErbStG)
Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen
Die Angaben zum Erwerber (Zeile 1), zum Unternehmensvermögen (Zeile 3ff), zum Verwaltungsmögen und den Schulden (Zeile 10ff) sowie bei Personengesellschaften, wenn gleichzeitig Sonderbetriebsvermögen, erworben wurde (Zeile 23ff). Das übermäßige Verwaltungsvermögen (Zeile 16f) wird programmseitig berechnet.
Das Kontrollkästchen des Sockelbetrags (Zeile 19) ist grundsätzlich nicht angehakt. Denn dies hat Auswirkung auf die Berechnung und ist daher von Beraterseite aktiv auszuwählen.
Das Kontrollkästchen des Vorwegabschlags für Familienunternehmen (Zeile 21) ist grundsätzlich nicht angehakt. Wenn dies gesetzt wurde, kann der entsprechende Prozentsatz erfasst werden (Zeile 22). Denn dies hat Auswirkung auf die Berechnung und ist daher von Beraterseite aktiv auszuwählen.
Sollte die Optionsverschonung (Zeile 30f) in Anspruch genommen werden, so kann die Optionsverschonung über das Formular oder den am Rande befindlichen Dialog gewählt werden.
Sollte ein Fall des Schwellenwerts (Zeile 32ff) vorliegen, bei dem das Abschmelzmodell zum Tragen kommt, so kann dies über das Formular oder den am Rande befindlichen Dialog gewählt werden. Entsprechend werden die nachfolgenden Felder freigeschaltet (u.a. der Wert der Vorerwerbe).
Das Kontrollkästchen des Abzugsbetrags (Zeile 38) ist fallspezifisch zu prüfen. Wird es ausgewählt, so hat dies Auswirkung auf die Berechnung.
Die übrigen weiteren Angaben (Zeile 40ff) sowie die Angaben zur Ausgangslohnsumme (Zeile 46ff) können fallspezifisch im Formular erfasst werden.
Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Das Formular zur Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke wird nur angezeigt, wenn ein Grundvermögen den Mietwohngrundstücken zugeordnet wurde.
Die Angaben zum Erwerber (Zeile 2), zur Lage des Grundstücks (Zeile 3) sowie der Grundbesitzwert (Zeile 5) werden programmseitig aus der Erfassung der Grundstücke aus dem Grundstücksdialog übernommen.
Die Angaben in Zeile 4 zur Wohn- und Nutzfläche des gesamten Objekts und bisher zu Wohnzwecken vermieteten Fläche sind Pflichtfelder. Zum einen für die Finanzverwaltung und zum anderen hängen an diesen Feldern die Berechnungslogiken zur Steuerbefreiungen, soweit sich diese auf Schulden auswirken (§ 10 Abs. 6 ErbStG).
Anlage Steuerbefreiung Familienheim
Das Formular zur Steuerbefreiung des Familienheims wird nur angezeigt, wenn ein Grundvermögen dem Familienheim zugeordnet wurde und das Verwandtschaftsverhältnis die rechtliche Voraussetzung dafür liefert. Anderenfalls kommen während der Bearbeitung entsprechende Hinweismeldungen hoch.
Die Angaben zum Erwerber (Zeile 1), zur Lage des Grundstücks (Zeile 2) sowie der Grundbesitzwert (Zeile 6) werden programmseitig aus der Erfassung der Grundstücke aus dem Grundstücksdialog übernommen.
Die Angaben in Zeile 3 zur Wohnfläche des gesamten Objekts und zur Wohnfläche der zur eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung sind Pflichtfelder. Zum einen für die Finanzverwaltung und zum anderen hängen an diesen Feldern die Berechnungslogiken zur Steuerbefreiungen, soweit sich diese auf Schulden auswirken (§ 10 Abs. 6 ErbStG).
Die Freistellung von Verpflichtungen (Zeile 7ff) sowie die Begleichung nachträglichen Herstellungs- oder Erhaltungsaufwands (Zeile 10ff) wirken sich Werterhöhend auf den Vermögensgegenstand "Familienheim" aus.
Weitere Anträge
Sollten Vorauszahlungen auf die zu erwartende Schenkungsteuer entrichtet worden sein so können diese hier erfasst werden. Entsprechend finden diese Berücksichtigung in der Berechnung der zu erwartenden noch zu entrichtenden Schenkungsteuer.
Weitere Befreiungen
Unter dieser Rubrik sind alle weiteren Befreiungen zu finden, die sich in § 13 Abs. 1 ErbStG, außer des Familienheims, befinden. Mit Hilfe eines Listenfelds ist für den jeweiligen Eintrag ein Grund auswählbar. Nebst der Erfassung eines Werts der Steuerbefreiungen kann der betreffende Grund mit einer Erläuterung versehen werden.