Steuerberechnung

Allgemeines zur Steuerberechnung

Aufruf der Steuerberechnung Die Berechnung kann jederzeit über die Schaltfläche #3465952: Steuern est image161.png, den Menüpunkt [Auswertung > Berechnung] oder die Tastenkombination Strg + B aufgerufen werden.
Berechnungslisten Beim Aufruf der Steuerberechnung wird zunächst die Standardberechnung angezeigt. Wahlweise können Sie sich die ausführlichere Langberechnung anzeigen lassen und von dort aus in die Kurzberechnung wechseln.
Wechsel der Berechnungslisten Der Wechsel der Berechnungslisten erfolgt über die Symbole in der Berechnungssymbolleiste. #3465954: Steuern est image162.png
Word-Ausgabe Mit der Schaltfläche #3465953: Steuern est image163.png wird die Berechnung zusätzlich als Word-Dokument ausgegeben.
Druck der Berechnung Der Ausdruck der Berechnungslisten erfolgt über die Schaltfläche #3465960: Steuern est image164.png

Teilberechnungslisten

Teilberechnungslisten Neben der Standard-, der Kurz- und der Langberechnung können auch zahlreiche Teilberechnungslisten aufgerufen und gedruckt werden. Ihr Aufruf erfolgt innerhalb der Steuerberechnung über die Schaltfläche #3465959: Steuern est image165.png.
#3465961: Steuern est image166.png
Nach der Auswahl der gewünschten Listen und Betätigung der Schaltfläche #3465965: Steuern est image167.png Für die Bildschirmansicht können Sie die Druckvorschau aktivieren. Wenn keine Haken gesetzt sind, wird die Teilberechnungsliste am eingestellten Drucker ausgegeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Liste in den Listenmanager abzustellen und dann von dort aus aufzurufen.
Ab 2008 Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 stehen die Teilberechnungslisten direkt in der Berechnung zur Ansicht. Sie werden rechts von den Berechnungshinweisen bei jedem Berechnungsaufruf aktualisiert aufgerufen.

Aufteilung der Steuerschuld

Aufteilung der Steuerschuld/Steuererstattung bei zusammenveranlagten Ehegatten Wenn Ehegatten zusammen veranlagt werden, kann es erforderlich sein, die Steuererstattung bzw. -nachzahlung aufzuteilen. In der Symbolleiste der Steuerberechnung wurde eine weitere Schaltfläche aufgenommen, über die sich die Aufteilung der Steuer einfach per Mausklick durchführen lässt: #3466024: Steuern est image169.png Für eine Steuererstattung richtet sich der Aufteilungsmaßstab nach § 37 Abs. 2 AO und für eine Steuernachzahlung nach den §§ 268 ff. Abgabenordnung. Ein Erstattungsbetrag wird analog § 37 Abs. 2 AO nach dem Verhältnis der geleisteten Vorauszahlungen aufgeteilt. Bei einer Nachzahlung wird die Steuerschuld gemäß § 268 ff. AO nach dem Verhältnis der Beträge, die sich bei getrennter Veranlagung ergeben würden, aufgeteilt Zusätzlich können die Ehegatten sich auf einen gemeinschaftlichen Aufteilungsmaßstab einigen, der für die Aufteilung der Steuer herangezogen wird. Dieser „manuelle“ Aufteilungsmaßstab wird über einen neu aufgenommen Themendialog eingegeben. Um die Eingaben zur Aufteilung machen zu können, ist es erforderlich, die Steuerberechnung aufzurufen. Der Themendialog wird dann über den Menüpunkt [Berechnung > Aufteilung Steuer] bearbeitet.

Berechnungsvarianten bei außerordentlichen Einkünften

Arten der außerordentlichen Einkünfte Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, andere Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen.
Rechtliche Behandlung Hier ist eine Ermäßigung der Tarifbelastung über die Fünftelregelung oder die Halbierung des Steuersatzes gemäß § 34 Abs. 1 bzw. 3 EStG möglich.
#3464198: Steuern est image11.jpeg Bei der Fünftelregelung beträgt die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer ohne die außerordentlichen Einkünfte und der Einkommensteuer mit 1/5 der außerordentlichen Einkünfte.
Beispiel #3465967: Steuern est image58.jpeg
#3464198: Steuern est image11.jpeg Die Halbierung des Steuersatzes bedeutet, dass die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes berechnet wird, der sich ergibt, wenn die tarifliche Steuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich Progressionseinkünften bemessen wird, mindestens jedoch 19,9 %.
Beispiel #3465966: Steuern est image58.jpeg
#3464198: Steuern est image11.jpeg Wenn in einem Steuerfall begünstigte Veräußerungsgewinne mit anderen außerordentlichen Einkünften zusammentreffen, wird die eine Begünstigung unter Berücksichtigung der jeweils anderen Begünstigung berechnet.
Beispiel #3465975: Steuern est image58.jpeg
#3464198: Steuern est image11.jpeg Da es auch Fälle gibt, in denen diese Berechnungen ungünstiger sind als die normale Steuerberechnung, rechnet das Programm immer alle Varianten durch und zeigt die Variante mit der günstigeren Steuerbelastung am Bildschirm am. In der Berechnung kann über die Auswahlbox in die andere (ungünstigere) Berechnungsvariante gewechselt werden.
Beispiel #3465977: Steuern est image58.jpeg

Mehrjahresvergleich

Mehrjahresvergleich über die letzten 5 Veranlagungsjahre Ab dem Veranlagungsjahr 2007 kann eine Liste über den Vergleich der Steuerbelastung der vergangenen 4 Jahre und des aktuellem Veranlagungsjahres erstellt werden. Der Aufruf der Liste erfolgt den Menüpunkt [Auswertungen > Mehrjahresvergleich]. Steuern est image174.png
#3464198: Steuern est image11.jpeg Damit der Mehrjahresvergleich aussagekräftige Daten beinhaltet, muss in jedem relevanten Veranlagungsjahr die Steuerberechnung aufgerufen worden sein. Erst dann werden/wurden die Daten für den Mehrjahresvergleich gespeichert. Wenn die Steuerberechnung schon aufgerufen wurde, erübrigt sich ein nochmaliger Berechnungslauf, es sei denn, dass zwischenzeitlich steuerlich relevante Daten geändert wurden.
#3464204: Steuern est image56.jpeg Der Mehrjahresvergleich bezieht sich immer nur auf die Standartalternative des Steuerfalles. Die Werte aus einer abweichenden Alternative können nicht in die Liste aufgenommen werden.

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