Tantiemen
Tantiemen
Tantiemendialog
Leistungsumfang
- Staffeltantieme mit beliebig vielen Staffeln
- Umsatztantieme
- Tantieme mit Bemessungsgrundlage Jahresüberschuss lt. Handelsbilanz
- allgemeine Tantiemen-Basis für alle Empfänger oder wahlweise individuelle Tantiemen-Basis für jeden einzelnen Empfänger
- zeitanteilige Berechnung der Tantieme (z.B. bei Ausscheiden des Gesellschafters)
Programmaufruf
Der Aufruf des Tantiemen-Dialogs erfolgt über die Symbolschaltfläche
Neuanlage einer Tantieme / Bearbeitung
Über die Schaltfläche legen Sie einen neuen Tantiemen-Empfänger an.
Die Voreinstellung des Programms ist, dass beim ersten Empfänger das Häkchen in der Spalte "Standard" und bei allen weiteren Empfängern in der Spalte "wie Standard" gesetzt ist. Damit gelten die Einstellungen des ersten Empfängers zu Bemessungsgrundlage und Tantiemensatz als Einstellung für alle Empfänger. Diese Einstellung können Sie ändern, indem Sie die Häkchen bei "Standard" und "wie Standard" entsprechend setzen.
Register [Bemessungsgrundlage] Art und Basisbetrag
In diesem Register erfassen Sie die allgemeine (gemeinsame) Tantiemen-Basis, die für alle Tantiemen-Empfänger verwendet wird, sofern für die einzelnen Empfänger keine individuelle Basis angelegt ist.
Bei der Bemessungsgrundlage haben Sie die Auswahl zwischen unterschiedlichen Basisbeträgen:
- Jahresüberschuss vor Steuern: vorläufiger Gewinn / Jahresüberschuss + KSt-, SolZ und GewSt-Vorauszahlungen + anzurechnende KapESt und SolZ bei Nettomethode
- Jahresüberschuss nach Gewerbesteuer: vorläufiger Gewinn / Jahresüberschuss + KSt- und SolZ-Vorauszahlungen + anzurechnende KapESt und SolZ bei Nettomethode /. GewSt-Rückstellung
- Jahresüberschuss nach GewSt und KSt: vorläufiger Gewinn / Jahresüberschuss + SolZ-Vorauszahlungen + anzurechnender SolZ bei Nettomethode /. KSt- und GewSt-Rückstellung
- Jahresüberschuss nach GewSt, KSt und SolZ: vorläufiger Gewinn / Jahresüberschuss /. KSt-, SolZ- und GewSt-Rückstellung
- Jahresüberschuss nach GewSt und tariflicher KSt: vorläufiger Gewinn / Jahresüberschuss + KSt- und SolZ-Vorauszahlungen + anzurechnende KapESt und SolZ bei Nettomethode./. GewSt-Rückstellung /. Tarifbelastung KSt
- Jahresüberschuss nach GewSt, tariflicher KSt und SolZ: vorläufiger Gewinn / Jahresüberschuss + KSt- und SolZ-Vorauszahlungen + anzurechnende KapESt und SolZ bei Nettomethode /. GewSt-Rückstellungen /. Tarifbelastung KSt ./. SolZ auf tarifliche KSt
- Abweichender Jahresüberschuss z. B. nach Handelsbilanz; in dem Fall wird mit dem von Ihnen erfassten Jahresüberschuss gerechnet
- zu versteuerndes Einkommen
- Umsatz
individuell: hier kann ein beliebiger Betrag eingetragen werden
Haben Sie in den Basiswerten "Jahresüberschuss" ausgewählt, wird der Korrekturbetrag gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV nicht in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Korrekturen zum Basisbetrag
Nicht abziehbare Aufwendungen aus der Anlage A (ohne KSt, SolZ und GewSt)
Tantieme aller Empfänger
Tantieme des jeweiligen Empfängers
Sonderabschreibungen
Zuführung / Auflösung Sonderposten
Außerordentliche Aufwendungen 7 Erträge
Periodenfremde Aufwendungen / Erträge
Ein frei editierbarer Korrekturwert
Den Basisbetrag können Sie um diese Positionen korrigieren, indem Sie das Häkchen im Kontrollkästchen vor der Bezeichnung setzen. Das letzte Erfassungsfeld der Korrekturen hat eine editierbare Bezeichnung, die ebenfalls in das Tantiemenprotokoll übernommen wird.
Tantiemensätze
Für die Tantiemenberechnung ist entweder ein Tantiemensatz oder eine selbst berechnete Tantieme erforderlich.
Sie können entweder einen Prozentsatz erfassen, der für die gesamte Bemessungsgrundlage gilt oder Staffeln mit für die jeweilige Staffel geltenden Prozentsätzen. Bei der Staffelmethode geben Sie bitte für die letzte Tantiemenstaffel einen entsprechend hohen Betrag „BMG bis“ ein, damit Ihre komplette Bemessungsgrundlage abgedeckt ist.
Ab 2022 lassen sich bei Staffeltantiemen die Staffeln besser erfassen. Sie können nun beliebige Staffeln von - bis eintragen.
Tantiemen-Varianten
Tantieme ohne Staffelung
Für diese Fallvariante tragen Sie einen Prozentsatz ein.
Fixbetrag
Sie erfassen einen Wert bei „Selbst berechnete Tantieme“.
Staffeltantieme
Sie erfassen die Staffeln, indem Sie jeweils die „Bemessungsgrundlage bis“ und den „Prozentsatz“ eingetragen. Die letzte Staffel erfassen Sie bitte in einer Höhe, die Ihre Bemessungsgrundlage abdeckt.
Jahreswechsel
Beim Jahreswechsel werden die Einstellungen des Vorjahres (Tantiemen-Empfänger, Tantiemen-Basis und Tantiemen-Sätze) übernommen.
Zeitanteilige Berechnung
Die Tantieme wird zeitanteilig berechnet, wenn Sie in der Listenerfassung in der oberen Dialoghälfte in der Spalte „zeitanteilig“ die Anzahl der Monate abändern.
Register [Angemessenheit]
Angemessenheitsprüfung
Wenn Sie in der Listenerfassung das Häkchen „Geschäftsführer“ gesetzt haben, kann das Programm die Angemessenheit der Tantieme prüfen. Dazu sind im Register [Angemessenheit] die dort aufgeführten Angaben zum Jahresgehalt und Jahresüberschuss erforderlich.
Je nachdem, wie Sie die Häkchen "Gesellschafter-Geschäftsführer (Prüfung der Angemessenheit der Vergütung)" und "Bei Überschreiten der Grenzen Tantieme begrenzen" setzen, wird die Angemessenheit nur geprüft oder die Tantieme tatsächlich auf den angemessenen Betrag begrenzt. Überprüft werden die Grenzen 50 % des Jahresüberschusses und die Aufteilung Fixgehalt / variables Gehalt 75 % / 25 %. Wir gehen von der festen Vergütung zuzüglich der vereinbarten Tantieme also der vereinbarten Gesamtausstattung aus und ermitteln daraus das Verhältnis 75 / 25 %. Dabei richten wir uns nach den BMF-Schreiben
BMF vom 01.02.2002, IV A 2 – S 2742 – 4/02 (BStBl. 2002 I S. 219) BMF vom 14.10.2002, IV A 2 – S 2742 – 62/02 (BStBl. 2002 I S. 972)
Der Jahresüberschuss für die Prüfung der 50 %-Grenze wird automatisch eingetragen. Sie können jedoch auch einen manuellen Wert vorgeben, der Vorrang vor dem durch das Programm berechneten Jahresüberschuss hat. Bei der Berücksichtigung der 50 % -Grenze wird bei mehreren Gesellschafter-geschäftsführern auf den jeweiligen Anteil an der Tantieme abgestellt. Bitte beachten Sie:
Wenn im Feld "Manueller Wert" eine 0 eingetragen ist, wird diese 0 als Wert genommen, mit der Folge, dass die Tantieme des Geschäftsführers als unangemessen behandelt wird.
Berechnungsprotokoll
Zur Angemessenheit wird für jeden als Geschäftsführer markierten Empfänger ein Berechnungsprotokoll ausgegeben.
Angemessenheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Folgende BMF-Schreiben liegen unserer Angemessenheitsprüfung für die Tantieme zu Grunde:
- BMF-Schreiben vom 01.02.2002 (BStBl. 2002 I S. 219); kurz BMF/1 und
- BMF-Schreiben vom 14.10.2002 (BStBl. 2002 I S. 972); kurz BMF/2
BMF/1 beschreibt ein Verhältnis der Tantieme zu sonstigen Gesamtbezügen in Punkt 2 „2. Verhältnis der Tantieme zu sonstigen Bestandteilen der Gesamtbezüge“.
„Nach Abschn. 33 Abs. 2 Satz 4 KStR (Anm.: KStR 1995) ist bei Tantiemezusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten, dass die Bezüge im Allgemeinen wenigstens zu 75 % aus einem festen und höchstens zu 25 % aus erfolgsabhängigen Bestandteilen (Tantieme) bestehen. Bei der Ermittlung des der Höhe nach angemessenen Teils der Tantieme ist von der angemessenen Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers auszugehen.
Beispiel:
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer soll eine angemessene Gesamtausstattung von 400.000 EUR erhalten, die sich wie folgt zusammensetzt:
| Festgehalt | 150.000 EUR |
|---|---|
| Tantieme | 250.000 EUR |
Lösung:
Die angemessene Tantieme beträgt 25 % von 400.000 EUR = 100.000 EUR. Es ergibt sich eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 150.000 EUR (250.000 EUR abzüglich 100.000 EUR).
BMF/2 gibt ergänzend zu BMF/1 hierzu eine mehrstufige Prüfung der Tantieme vor („C. Steuerliche Beurteilung der Vergütungsbestandteile“ „II. Prüfungsschema“ Rz. 6 sowie ergänzend Rz. 9).
Beispiel:
Festgehalt 350.000 EUR. Ab dem Geschäftsjahr 03 soll der GF zusätzlich eine Tantieme von 250.000 EUR erhalten. Die angemessene Gesamtausstattung beträgt 600.000 EUR.
Lösung:
Prüfung Verhältnis 75:25
25 % des vereinbarten Gesamtgehalts von 600.000 EUR = max. Tantieme 150.000 EUR
Tantieme 250.000 EUR abzgl. max. Tantieme 150.000 EUR = Verdeckte Gewinnausschüttung 100.000 EUR.
Ab KSt 2023 haben Sie die Möglichkeit, einen anderen variablen Vergütungsanteil für die Berechnung heranzuziehen. Dazu tragen Sie im Register Angemessenheit im Feld Variabler Vergütungsanteil einen anderen Prozentsatz ein. Das Programm führt dann die Angemessenheitsprüfung mit diesem Prozentsatz durch. Standardmäßig wird weiterhin mit den 25 % gerechnet.
Für die Angemessenheitsprüfung der Tantieme wird ab VZ 2023 - sofern erfasst - der Jahresüberschuss laut Handelsbilanz herangezogen. Dafür wurde auch die Anzeige im Tantiemendialog erweitert.