Übergreifendes

Aufruf und Neuanlage

Bei der Neuanlage einer EGF wird automatisch die Feststellungsart aus dem Vorjahr übernommen. Beim manuellen Aufklappen des Neuanlage-Menüeintrags können Sie zwischen der EGF (Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung) GF (Gesonderte Feststellungserklärung) wählen. Entsprechend der Auswahl werden die passenden Formulare zur Bearbeitung bereitgestellt.

Ein Wechsel zwischen den beiden Formularsätzen GF und EGF ist nur nach Löschen des aktuellen Feststellungszeitraumes und der darauf folgenden Neuanlage des Jahres möglich. Durch das Löschen gehen dabei alle Daten verloren.

Gesellschafterverwaltung und Stammdaten

Die Gesellschafterverwaltung kann über den Menüeintrag Mandant / Unternehmen / Gesellschafter oder über das Icon #3468334: Steuern egf2015 image5.png in der Formularsymbolleiste geöffnet werden.

Die Verwendung der Gesellschafterverwaltung ist ab dem Feststellungszeitraum 2015 für die EGF verpflichtend. Daher werden die Feststellungsbeteiligten spätestens bei der Jahresübernahme mit der Gesellschafterverwaltung abgeglichen, bzw. automatisch in diese hinein übernommen.

Einzelheiten zu den Übernahmeverfahren und Details der Verwendung der Gesellschafterverwaltung erhalten Sie in der Dokumentation Gesellschafterverwaltung in der Hilfe unter dem Ordner ADDISON Software.

#3461530: Steuern egf2015 image6.png Die Daten der Feststellungsbeteiligten sind ab dem Feststellungszeitraum ausschließlich in der Gesellschafterverwaltung zu pflegen und müssen danach neu in die Feststellungserklärung eingelesen werden.

Stammdaten

Die Stammdaten der Gesellschaft und die Daten der Gesellschafter können über Extras / Stammdaten / Stammdaten einlesen in die aktuelle Feststellungserklärung eingelesen und somit im Mantelbogen und der Anlage FB aktualisiert werden.

Formularverwaltung

Abweichend von dem allgemeinen Standard in den Steuern wurde die Darstellung und Verwaltung von den EGF Formularen an den Arbeitsprozess angepasst und für die Verwaltung von einer hohen Anzahl von Feststellungsbeteiligten bzw. Formularen optimiert.

Anlegen von Formularen

In der Formularsymbolleiste sind Formularsätze nach Einkunftsarten unter einem Symbol zusammengefasst. Die FE-1 stellt das Hauptformular dar, alle anderen Formulare können zusätzlich über den Aufruf der gewünschten Anlage FE-1 im Seitenbereich aktiviert bzw. hinzugefügt werden. Dabei sind diese Unterformulare gleich der entsprechend richtigen Einkunftsart zugeordnet.

So befinden sich hinter dem Aufruf der FG die Formulare

  • FE-1
  • FE-2
  • FE-4
  • FE-5
  • FE-VM
  • Anlage 34a
  • Anlage Zinsschranke
  • EÜR

Die Anlage FE-1 ist gleich mit der Einkunftsart "Gewerbebetrieb" angelegt und die anderen Formulare können im Seitenbereich direkt mit einem Mausklick aktiviert und somit zur Bearbeitung freigeschalten werden.

Formularsätze

Folgende Einkunftsarten stehen Ihnen als eigenständige Formularsätze zusammengefasst zur Verfügung:

  • FL: Land- und Forstwirtschaft
    Die erste Anlage L wird hierbei immer automatisch mit der FE-1 zusammen angelegt.
  • FG: Gewerbebetrieb
  • FS: Selbständige Arbeit
  • FV: Vermietung und VerpachtungDie erste Anlage V wird hierbei immer automatisch mit der FE-1 zusammen angelegt.
  • FSO: Sonstige Einkünfte
    Hier ist die Anlage FE-2 das Hauptformular.

Somit erhalten Sie gleich die richtigen Formulare zu der gewählten Einkunftsart.

Einkunftsartunabhängige Formulare, wie die FE-3, stehen dagegen weiterhin direkt in der Formularsymbolleiste zum Aufruf zur Verfügung.

Löschen von Formularen

#3461530: Steuern egf2015 image6.png Beim Löschen von Formularen ist zu beachten, dass das Löschen von Hauptformularen (z.B. der Anlage FE1-Gewerbebetrieb) und der letzten Anlage V bzw. Anlage L alle weiteren der Einkunftsart zugehörigen Formulare löscht.

Anzahl Formulare

#3468332: Steuern egf2015 image7.png Da die Anzahl der Formulare abhängig von der Anzahl der Feststellungsbeteiligten ist, welche wiederum über die Gesellschafterverwaltung in die Anlage FB eingelesen werden, befinden sich im Seitenbereich unter jedem aktivierten Formular die tatsächliche Anzahl an Exemplaren dieses Formulars. In dem Beispiel links sind 45 Feststellungsbeteiligte erfasst, und zur Einkunftsart Gewerbebetrieb wurden die Formulare FE-1 (automatisch, da Hauptformular) und FE-5 angelegt. Da die Einkünfte bzw. Formularwerte zu jedem einzelnen Feststellungsbeteiligten zu erklären sind und auf jedes Formularexemplar fünf Feststellungsbeteiligte passen, werden von beiden Formularen jeweils 9 Exemplare dargestellt, also 45 FBs / 5 je Exemplar. Die erste Seite, in diesem Beispiel aller FE-1 bzw. FE-5 Exemplare, stellt dabei die gleiche bearbeitungsfähige Summenseite dar. Sie können durch die Darstellung aller Exemplare somit direkt auf die 9. Anlage der FE-1 springen, und auf der zweiten Seite den 41sten FB bearbeiten oder zumindest einsehen, welche Werte gedruckt bzw. für ELSTER verwendet werden.

Aufteilungsdialog

Erfassungshilfe

Zu jeder Zeile innerhalb der FE-Formulare wird Ihnen rechts der Aufteilungsdialog zum Aufruf bereitgestellt.

#3468333: Steuern egf2015 image8.png

Dieser zeigt folgende Inhalte an:

  • Summe
    Bei nicht aktivierter abweichender Aufteilung kann die automatisch aufzuteilende Summe hier direkt wie im Formular verändert werden.
  • Abweichende Aufteilung
    Über dieses Ankreuzfeld kann für die gewählte Zeile von der automatischen Summenaufteilung auf die manuelle abweichende Aufteilung umgeschaltet werden.
  • Nummer Hier werden die FB-Nummern angezeigt. Diese lassen sich durch einen Mausklick auf die Spaltenüberschrift sortieren.
  • Name
    Durch einen Mausklick auf die Spaltenüberschrift lassen sich die FBs alphabetisch sortieren.
  • Durchschnittlicher Anteil Hier wird der zur automatischen Aufteilung verwendete durchschnittliche Anteil angezeigt. Eine Sortierung ist durch einen Mausklick auf die Spaltenüberschrift möglich.
  • Betrag Hier ist der automatisch berechnete Einzelwert zu sehen. Dieser kann bei aktivierter abweichender Aufteilung manuell verändert werden.
  • Sonderfunktionen
    Des Weiteren werden auch Sonderfunktionen angeboten, wie z.B. in der Zeile 5 der Anlage FE1 (EGF 2015), ob bei vorhandener EÜR-Verbindung die Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben enthalten sind. Näheres dazu finden Sie in den Kapiteln zu den einzelnen Formularen.

Keine abweichende Aufteilung / keine Summe

Nicht alle Zeilen lassen ein Umschalten zwischen der Summenerfassung und der abweichenden Aufteilung zu. So lassen sich z.B. Felder, die automatisch nach Schlüssel zu verteilen sind, wie die Zeile 5 der Anlage FE1 2015, nicht abweichend aufteilen. Hierzu hat die Finanzverwaltung die Zeile 6 (2015) vorgesehen, die sich entsprechend nur die abweichende Aufteilung zulässt.

§ 15a EStG in der EGF

Formulare FE-5 & FE-VM

Für die Berechnung des § 15a EStG sind vor allem die Formulare FE-5 und FE-VM ausschlaggebend. Angaben, für die keine direkte Erfassung innerhalb der Formulare vorgesehen ist, wurde ein weiterführender Dialog aufgenommen.

Aufruf Dialog

Den in den Vorjahren in der FE-VM erreichbaren Dialog finden Sie ab dem Feststellungsjahr 2015 in allen relevanten FE-Formularen ganz oben über die gelbe § 15a EStG Schaltfläche:

#3468338: Steuern egf2015 image9.png

Arbeiten mit dem 15a-Dialog

Der neue Dialog besteht aus einem Listenbereich (oben), bei dem die FBs ausgewählt bzw. sortiert werden können, und einem Detailbereich (unten), bei dem die zum aktuell gewählten FB gehörenden Werte erfasst werden können.

Vollhafter

Im Listenbereich befindet sich zusätzlich zu den bekannten Daten aus anderen Dialogen die Spalte Vollhafter. FBs, die Vollhafter sind, können Verluste immer voll berücksichtigen, daher sind für diese FBs im unteren Detailbereich des § 15a Dialogs keine Angaben möglich. Ob es sich um einen Vollhafter handelt, ergibt sich aus der Gesellschafterverwaltung.

Berechnung

Bei im Dialog erfassten festgestellten verrechenbaren Verlust aus Vorjahren oder aktuell anfallenden Verlusten finden Sie in der Berechnung unter Kapitalkonto zu jedem Teilhafter Berechnungslisten zur Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 15a EStG, wie auch zur Kapitalkontenentwicklung.

Fällt ein Korrekturbetrag nach § 15a EStG an, wird dieser im Aufteilungsblatt des FBs automatisch mit ausgewiesen.

Teileinkünfte

Automatische Ermittlung

Der steuerfreie Teil der Teileinkünfte wird aufgrund der Angaben innerhalb der Gesellschafterverwaltung automatisch ermittelt. Im Reiter "Feststellungsbeteiligter" hat die Wahl der Art des Beteiligten wie auch die Prozentangabe zu beteiligten Personengesellschaften mit beteiligter Körperschaft direkten Einfluss auf die Teileinkünfte.

Aufteilungsdialog

Im Aufteilungsdialog zu Teileinkünften werden die zusätzlichen Spalten Prozentanteil steuerfrei und Betrag steuerfrei angezeigt.

#3468339: Steuern egf2015 image10.png

In der Spalte %-Anteil steuerfrei ist zu sehen, dass es sich beim FB Nummer 5 um eine Körperschaft handelt, da der steuerfreie Anteil 95 % beträgt. Dagegen handelt es sich beim FB Nr. 5 um eine Personengesellschaft mit zu 50 % beteiligter Körperschaft (50 % x 95 % + 50 % x 40 % = 67,50 %).

Rundungsdifferenz

Allgemein

Bei der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen kommt es regelmäßig dazu, dass die letzten Cents nicht gleichmäßig auf die Beteiligten aufgeteilt werden können. Grundsätzlich wird solch eine Rundungsdifferenz automatisch dem letzten FB zugerechnet, dessen Anteil nicht 0 % beträgt.

Körperschaften

Bei den Formularen für Körperschaften (FE-K1 bis FE-K4 in 2016) wird die Rundungsdifferenz selbstverständlich der letzten Körperschaft zugerechnet, deren Anteil nicht 0 % beträgt.

Manuelle Auswahl

Im Optionendialog unter Extras kann unter EGF oder über das Symbol #3468340: Steuern egf2015 image11.png in der Formularsymbolleiste kann eine manuelle Zuweisung der Rundungsdifferenz auf einen FB erfolgen:

#3468344: Steuern egf2015 image12.png

Die oben beschriebene Standardfunktion ist als Standardeinstellung hinterlegt. Sobald diese abgewählt wird, kann für alle FBs und für die Körperschaftsformulare getrennt eine manuelle Vorgabe getroffen werden. Die Angabe ist jahresabhängig und wird beim Jahreswechsel automatisch mit übernommen. Sollte der manuell festgelegte FB im nächsten Jahr nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt sein, wird automatisch wieder die Standardeinstellung verwendet.

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