Vermögens- und Ertragslage
Vermögens- und Ertragslage
Allgemeine Informationen
Um die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungswesensvorschriften zu überprüfen, ist es notwendig, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens wiederzugeben.
Darzustellen ist der Vermögens- und Kapitalaufbau sowie Struktur und Bindungsdauer der Vermögens- und Schuldposten.
Standard-Schemen
Das für alle Gesellschaftsformen geltende Standard-Schema orientiert sich an der für die Abschlussprüfung üblichen Darstellungsform.
Sofern es zweckmäßig ist, sollen Änderungen am Gliederungsschema bzw. Kontenzuordnung über Anlage eines mandantenspezifischen Schemas vorgenommen werden.
Voraussetzung
An die Anzeige der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind die nachfolgenden Bedingungen geknüpft:
- Verwendung der Standardkontenrahmen SKR 03, 04, 13, 51 und auf den Kontenrahmen SKR 03/04 basierenden Branchen
- Import des Standardschemas über Abschluss / Import / Import Modellkontenrahmen / Vermögens- und Ertragslage
Bilanzbericht
Die Vermögens- und Ertragslage sowie der dazugehörende Kontennachweis sind nun auf Basis der Darstellung innerhalb der Bilanz- /EÜR-Info in die Musterberichte
- Erstellungsbericht HFA 4/1996 Kapitalgesellschaften
- Erstellungsbericht HFA 4/1996 Einzelunternehmen, Personengesellschaft, PersGes. KapCoRiLiG
- Erstellungsbericht BStBK 4/2010 Kapitalgesellschaften
- Erstellungsbericht BStBK 4/2010 Einzelunternehmen, Personengesellschaft, PersGes. KapCoRiLiG
integriert.