Verzinsung von Steueransprüchen (§ 233a AO)

Allgemein

Werden Steuern für länger zurückliegende Jahre festgesetzt, so sind die Steuer-Nachzahlungen oder -Erstattungen daraus zu verzinsen (§233a AO).

Mit Hilfe dieses Werkzeuges sollen die zu erwarteten Zinsen für Ihre Mandanten von Ihnen einfach und schnell berechnet werden können.

Programmaufruf

Die Eingabe zur Berechnung der Verzinsung von Steueransprüchen finden Sie unter dem Menüpunkt „Extras“

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Erfassung

Nach Auswahl des Eintrags „Verzinsung Steueransprüche (§ 233a AO)“ unter Extras erscheint ein Dialog zur Erfassung

  1. beliebig vieler Steuerbescheide
  • zu beliebigen Veranlagungsjahren.

Im oberen Bereich des Dialogs werden in einer Auflistung alle erfassten Bescheide angezeigt. Im unteren Bereich des Dialogs haben Sie die Möglichkeit, die Details des Steuerbescheides zu erfassen. Ganz unten im Fenster wird Ihnen die errechnete Verzinsung angezeigt.

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Innerhalb des Dialogs können Sie Steuerbescheide für beliebige vergangene oder zukünftige Veranlagungsjahre anlegen.

Wird als Veranlagungsjahr das aktuelle Veranlagungsjahr ausgewählt, haben Sie die zusätzliche Möglichkeit, die Daten aus der Steuerberechnung einzulesen.

Alle Werte aus dem Dialog werden bei der Jahresübernahme ins nächste Veranlagungsjahr übertragen.

Aufgrund der aktuellen Situation, dass der BFH grundsätzlich die Höhe des Zinssatzes für Steueransprüche überprüft, ist bereits ein zusätzliches Feld zur Erfassung eines ggfs. geänderten Zinssatzes im Dialog vorhanden.

Berechnung

Das Ergebnis der Zinsberechnung wird Ihnen im unteren Abschnitt „Zinsberechnung“ des Dialogfensters angezeigt.

Zusätzlich erhalten Sie im Rahmen der USt-Berechnung ein weiteres Berechnungsblatt. In diesem neuen Berechnungsblatt werden alle Steuerbescheide mit den erfassten Details und den berechneten Zinsen aufgeführt.

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