Vorzeitige Anwendung der Größenklassen nach BilRUG
Vorzeitige Anwendung der Größenklassen nach BilRUG
Vorbemerkung
Allgemeines
Der Bundestag hat am 19.06.2015 den Entwurf des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beschlossen. Die geänderten Vorschriften gelten für das nach dem 31.12. beginnende Geschäftsjahr, wobei § 267, § 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 HGB mit erhöhten monetären Schwellenwerten bereits rückwirkend für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 angewendet werden dürfen, allerdings nur gemeinsam (vgl. Art. 75 Abs. 2 EGHGB n.F.).
Somit können die neuen Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, angewendet werden. Die Umsatzerlöse müssen dabei auf Basis des neu definierten § 277 Abs. 1 HGB berechnet und ausgewiesen werden.
| Neue Schwellenwerte | bisher | neu | ||
| Klein | Bilanzsumme | 4.840.000 | 6.000.000 | |
| Umsatzerlöse | 9.680.000 | 12.000.000 | ||
| Arbeitnehmer | 50 | 50 | ||
| Mittelgroß | Bilanzsumme | 19.250.000 | 20.000.000 | |
| Umsatzerlöse | 38.500.000 | 40.000.000 | ||
| Arbeitnehmer | 250 | 250 |
| Neudefinition Umsatzerlöse | Nach § 277 Abs. 1 HGB werden unter den Umsatzerlösen künftig alle Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen zusammengefasst. Darüber hinaus werden Steuern, die direkt mit dem Umsatz verbundenen sind, von den Umsatzerlösen abgezogen. |
Prüfen gebuchter Konten und Änderung der Bilanzgliederungen
Allgemeines
Wurden nachfolgend aufgeführte Konten gebucht ist die Anlage eines mandantenspezifischen Bilanzschemas bei vorzeitiger Anwendung des BilRUG erforderlich.
Die Kontenzuordnung ist dann vom bisherigen GuV-Posten in den Posten „Umsatzerlöse“ zu ändern.
Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten
| ========== | =====Konto===== | =====SKR 03===== | =====SKR 04===== | =====bisheriger Posten===== |
| Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten | 8570 | 4570 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge | |
| Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, steuerfrei § 4 Nr. 8 ff. UStG | 8574 | 4574 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge | |
| Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, steuerfrei § 4 Nr. 5 UStG | 8575 | 4575 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge | |
| Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten 7% USt | 8576 | 4576 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge | |
| Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten 19% USt | 8579 | 4579 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge |
Erträge aus Vermietung und Verpachtung
| ========== | =====Konto===== | =====SKR 03===== | =====SKR 04===== | =====bisheriger Posten===== |
| Grundstückserträge | 2750 | 4860 | Sonstige betriebliche Erträge/Grundstückserträge | |
| Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 12 UStG | 2751 | 4861 | Sonstige betriebliche Erträge/Grundstückserträge | |
| Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19% USt | 2752 | 4862 | Sonstige betriebliche Erträge/Grundstückserträge | |
| Sonstige Konten | ||||
| Erträge aus Verwaltungskostenumlagen | 2764 | 4992 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge | |
| Erträge aus Verwaltungskostenumlagen | 8607 | 4833 | Sonstige betriebliche Erträge/sonstige ordentliche Erträge |
| Berechnung der neuen Umsatzerlöse | Addieren Sie zu den Umsatzerlösen der Jahre 2014 (Vorjahr 2013) bzw. 2015 (2014) auf Basis der bisherigen GuV die Kontenwerte der oben aufgeführten Konten dazu Subtrahieren Sie Steuern, die direkt mit dem Umsatz verbunden sind (z.B. „Verbrauchssteuern“) Prüfen Sie mit den rechnerisch ermittelten neuen Umsatzerlösen ob ihr Mandant in eine neue Größenklasse fällt. Die Kriterien für eine neue Größenklasse müssen in zwei aufeinanderfolgende Jahre erfüllt sein |
| Ausweis der Umsatzerlöse nach BilRUG | Haben sich die Schwellenwerte beim Mandanten geändert und möchten sie diese vorzeitig nutzen, ist es erforderlich ein mandantenspezifisches Bilanzschema anzulegen und die Kontenzuordnung der oben aufgeführten Konten von ihren bisherigen Posten auf den Posten „Umsatzerlöse“ zu ändern. Liegen Sachverhalte vor für Steuern die direkt mit dem Umsatz verbunden sind, sind diese auf das neu eingeführte Konto „Direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern“ (8959/4699) zu buchen. |
| Erforderliche Angaben im Anhang | Gemäß Artikel 75, Abs. 2 S. 3 EGHGB n.F. ist bei Erstmaliger Anwendung auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse im Anhang hinzuweisen. Ferner sind die Umsatzerlöse des Vorjahres unter Anwendung des BilRUG anzugeben. Durch geänderte Bilanzgliederungen ist die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem Vorjahr nicht mehr gegeben. Nach allgemeinen Grundsätzen des § 265 Abs. 2 HGB ist ein entsprechender Hinweis im Anhang aufzunehmen, der auf die Anwendung des BilRUG hinweist und die tatsächlichen Vorjahreswerte enthält. |
Übermittlung der E-Bilanz bei vorzeitiger Anwendung
Anpassung der Kontentaxonomie
Um entsprechende Anpassungen für die E-Bilanz vorzunehmen ist bei den oben aufgeführten Konten die Kontentaxonomie unter Rechnungswesen | Stammdaten | Registerkarte: Informationen zu ändern.
Wählen Sie hier im Bereich der GuV, innerhalb der Umsatzerlöse eine entsprechende Position aus. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht die übergeordnete Position auswählen.